fest_hinterlegt
svsa_logo svs_logo_druck
Privatkunden
Junge Leute
Hochwasser 2013
  • KONTAKT
  • Klammeraffe
  • Telefon
  • Email
  • Figur



Eine Übersicht zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft und zur Absicherung Ihrer Finanzen

Verschaffen Sie sich einen Überblick und finden Sie die für Ihr Unternehmen beste Zusammensetzung an Versicherungen heraus. 

Absicherung

Beschreibung der Absicherungsform und deren Besonderheiten

unternehmerische Risiken

Muss

nach Bedarf

Kranken

Zusatzkrankenversicherung mit Sonderkonditionen.

Leistungen der LKK bewegen sich im Rahmen normaler Kassenleistungen, somit keine ausreichende Deckung der finanziellen Risiken bei Krankheit des Landwirts und dessen Familie / Mitarbeiter.

 x

 
Unfall

Einzel- oder Gruppenunfall-versicherung: Leistungen bei Invalidität und Tod; Krankenhaustagegeld (Einschluss möglich) sofern es sich um unfallbedingte Folgen handelt. Es gibt Sonderkonditionen für Mitglieder des WLV.

Ausfall der Arbeitskraft: durch Unfälle, die zu bleibenden Körperschäden führen (=Invalidität) oder eine zeitlich begrenzte Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben (z.B. Krankenhausaufenthalt) BG zahlt nur Leistungen bei Berufsunfall, ohne Zusatzversicherung geringe Leistungen.

 x

 
Kfz-Insassenunfall

Pauschalversicherung für Fahrer und Mitfahrer in den versicherten Kraftfahrzeugen.

finanzielle Sicherheit des Landwirts nebst Mitarbeitern bei Tod/Invalidität während der Nutzung der Kraftfahrzeuge.

 

 x

Berufsunfähigkeit

Zusatzversicherung im Rahmen einer Lebens- oder Rentenversicherung, Berufsgruppe 2 bei (Agrar-) Studenten, für Landwirte: Berufsgruppe 3 [ggf. individuell anpassen]

Finanzielle Sicherheit bei Berufs-/Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall des Landwirts, gesetzliche Sicherungssysteme bieten Ihnen keine ausreichende Absicherung.

 x

 
Leben

Risiko- und Kapitallebensversicherungen.

Finanzielle Sicherheit bei Tod Kapitalabsicherung bei Investitionen, Absicherung der Familie.

 

 x

Rente

Private Rentenversicherung.

Finanzielle Sicherheit im Alter: Die Landwirtschaftliche Alterskasse bietet nur eine Grundversorgung: z.B. nach 40 Beitragsjahren beträgt die maximale Altersrente nur 478 €.

 x

 
Betriebliche Altersvorsorge

DirektRente, Unterstützungskasse oder Pensionskasse, zu beachten: Tarifvertragliche Regelungenfür Landarbeiter.

Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf bAV mit finanzieller Förderung durch Arbeitgeber gemäß Tarifvertrag, Finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter im Alter.

 

 x

  • zurück zu Allgemeine Informationen
  • weiter zur Bedarfs-Analyse
 

Weiterempfehlen

Drucken

Nach oben