Eine Übersicht zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft und zur Absicherung Ihrer Finanzen
Verschaffen Sie sich einen Überblick und finden Sie die für Ihr Unternehmen beste Zusammensetzung an Versicherungen heraus.
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Absicherung |
Beschreibung der Absicherungsform und deren Besonderheiten |
unternehmerische Risiken |
Muss |
nach Bedarf |
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Kranken |
Zusatzkrankenversicherung mit Sonderkonditionen. |
Leistungen der LKK bewegen sich im Rahmen normaler Kassenleistungen, somit keine ausreichende Deckung der finanziellen Risiken bei Krankheit des Landwirts und dessen Familie / Mitarbeiter. |
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| Unfall |
Einzel- oder Gruppenunfall-versicherung: Leistungen bei Invalidität und Tod; Krankenhaustagegeld (Einschluss möglich) sofern es sich um unfallbedingte Folgen handelt. Es gibt Sonderkonditionen für Mitglieder des WLV. |
Ausfall der Arbeitskraft: durch Unfälle, die zu bleibenden Körperschäden führen (=Invalidität) oder eine zeitlich begrenzte Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben (z.B. Krankenhausaufenthalt) BG zahlt nur Leistungen bei Berufsunfall, ohne Zusatzversicherung geringe Leistungen. |
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| Kfz-Insassenunfall |
Pauschalversicherung für Fahrer und Mitfahrer in den versicherten Kraftfahrzeugen. |
finanzielle Sicherheit des Landwirts nebst Mitarbeitern bei Tod/Invalidität während der Nutzung der Kraftfahrzeuge. |
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| Berufsunfähigkeit |
Zusatzversicherung im Rahmen einer Lebens- oder Rentenversicherung, Berufsgruppe 2 bei (Agrar-) Studenten, für Landwirte: Berufsgruppe 3 [ggf. individuell anpassen] |
Finanzielle Sicherheit bei Berufs-/Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall des Landwirts, gesetzliche Sicherungssysteme bieten Ihnen keine ausreichende Absicherung. |
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| Leben |
Risiko- und Kapitallebensversicherungen. |
Finanzielle Sicherheit bei Tod Kapitalabsicherung bei Investitionen, Absicherung der Familie. |
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| Rente |
Private Rentenversicherung. |
Finanzielle Sicherheit im Alter: Die Landwirtschaftliche Alterskasse bietet nur eine Grundversorgung: z.B. nach 40 Beitragsjahren beträgt die maximale Altersrente nur 478 €. |
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| Betriebliche Altersvorsorge |
DirektRente, Unterstützungskasse oder Pensionskasse, zu beachten: Tarifvertragliche Regelungenfür Landarbeiter. |
Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf bAV mit finanzieller Förderung durch Arbeitgeber gemäß Tarifvertrag, Finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter im Alter. |
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