Leistung der Absicherung
Versichert sind spezielle Aufwendungen für die Dekontamination von Erdreich. Voraussetzungen sind eine plötzliche und unfallartige Störung im Betrieb des Versicherungsnehmers, die eine Bodenkontamination des versicherten Bodengrundstücks zur Folge hat, sowie eine deshalb gegen den Versicherungsnehmer ergangene behördliche Anordnung zur Beseitigung der Kontamination.