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Nebenkosten

 
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Nebenkosten – was ist das eigentlich genau?

Die Nebenkosten werden nicht zu Unrecht auch als zweite Miete bezeichnet. Und in Zeiten permanent steigender Energiepreise ist das auch nicht falsch.

 Aber Nebenkosten sind nicht nur die Heizkosten, auch die Wohngebäudeversicherungen gegen Schäden durch Feuer, Sturm und Wasser gehören dazu. Fakt ist, das Thema Nebenkosten ist das Dauerstreitthema zwischen Mietern und Vermietern.

Wir geben Ihnen einen Überblick, was Nebenkosten überhaupt sind und wie sie abgerechnet werden.

Nebenkosten – Was zählt dazu?

Als Nebenkosten werden alle Kosten verstanden, die neben der Miete in der Regel monatlich als Abschlag im Voraus zu zahlen sind, und einmal im Jahr mit den tatsächlich entstandenen Nebenkosten gegengerechnet werden.

Im Mietrecht unterscheidet man zwischen warmen und kalten Nebenkosten:

Die warmen Nebenkosten sind, wie der Name schon sagt, vor allem die Heizkosten. Sie machen den Löwenanteil an den zu zahlenden zusätzlichen Kosten aus.

Zu den kalten Nebenkosten zählen z. B. die Wasser- und Abwasserkosten, die Müllabfuhr oder der Fahrstuhl.

Zu den wichtigsten Nebenkosten zählen:

  • Heizkosten

Der Gesetzgeber hat das Abrechnungsverfahren über die so genannte Heizkostenverordnung geregelt. Der Vermieter muss mindestens 50 Prozent, darf aber höchstens 70 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilen. Hierzu müssen alle Wohnungen oder Heizkörper mit so genannten Erfassungssystemen ausgestattet sein, die dann einmal im Jahr abgelesen werden. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden auch bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung nach einem festen Schlüssel, meist nach der Wohnfläche oder der Personenzahl, verteilt.

  • Wasser- und Abwasserkosten

Hierzu zählen das Wassergeld, die Kosten der Wasseruhr und die Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Abwasserleitungen.

  • Straßenreinigung / Müllabfuhr

Kosten, die die Stadt oder Kommune dem Vermieter durch Abgabenbescheid in Rechnung stellt.

  • Versicherungen

Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.

 

Weitere Nebenkosten können sein:

  • Fahrstuhl
  • Gartenpflege
  • Grundsteuer
  • Hausreinigung/Hausmeister
  • Schornsteinfeger
  • Gemeinschaftswaschmaschinen u. -trockner

 

Diese Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt. Entweder nach Kopfzahl oder nach Wohnfläche.

 

Keine Nebenkosten!

Nicht zu den Nebenkosten zählen

  • Verwaltungskosten des Vermieters, wie zum Beispiel Kosten für eine Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen, Telefon
  • Auch Reparaturkosten, der Austausch von Lampen und Glühbirnen sind keine Nebenkosten

 

Tipp: Nebenkosten in den Mietvertrag

Für beide Seiten ist es am einfachsten, wenn im Mietvertrag alle Nebenkosten aufgelistet sind. Das verhindert überflüssige Konflikte, wenn die Nebenkostenabrechnung im Frühjahr in den Briefkästen der Mieter liegt.

 

 

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