2. Schicht |
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2. Schicht: Geförderte Zusatzversorgung
Zusätzliche private Versicherungen, die auf der Basisversorgung aufbauen, werden ebenfalls staatlich gefördert. Zusätzliche Versicherungen sind alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge und der „Riester-Rente“.
Bei der Rieser-Rente können die Beiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind die Beiträge im Rahmen von bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei.
Gehlert und Wilhelm
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