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1. Schicht: Geförderte Basisversorgung
Die gesetzlichen Renten werden in einem stufenweisen Übergang nun nachgelagert besteuert. Sie müssen also damit rechnen, dass Sie in Zukunft auch als Rentner steuerlich belastet werden.
Im Gegenzug können Sie künftig sowohl die Beiträge zur gesetzlichen als auch die Beiträge für bestimmte private Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.
Die gesetzliche Versicherung alleine recht dabei nicht mehr aus, um eine Grundversorgung zu garantieren. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass jeder Einzelne sich zusätzlich privat versichern kann und dafür steuerliche Vorteile erhält.
Alle Versicherungen, deren Auszahlungen in Form einer lebenslangen Rente nach Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. des 62. Lebensjahres bei Vertragsabschlüssen ab 2012 ausgezahlt, die nicht als einmalige Kapitalauszahlung vorgenommen werden und die weder beleih- oder vererbbar sind, können steuerlich geltend gemacht werden („Rürup-Rente“).
Gehlert und Wilhelm
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