3. Schicht |
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3. Schicht: Nicht geförderte private Zusatzversorgung
Obwohl Vater Staat die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung nicht direkt bezuschusst, ergeben sich dennoch zahlreiche Vorteile:
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Flexible Vertragsgestaltung
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Erhebliche Absenkung der Besteuerung bei laufenden Rentenzahlungen
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Hälfte der Erträge bei Kapitalauszahlung steuerfrei, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre betrug und der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr bzw. das 62. Lebensjahr bei Vertragsabschlüssen ab 2012 bei Auszahlung vollendet hat
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