Alterssicherung Landwirte |
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Reformbemühungen bei den Landwirten
Die Alterssicherung der Landwirte
Landwirte und ihre Ehegatten sind i.d.R. in der landwirtschaftlichen Alterskasse pflichtversichert und erwerben jeweils mit eigenen Beiträgen einen lebenslangen Anspruch auf Altersrente.
Eine Vollversorgung kann jedoch mit der Pflichtversicherung nicht erreicht werden. Eine Rente von monatlich 450 EUR wird derzeit erst nach mehr als 40 Beitragsjahren erreicht.
Der Landwirt und seine Ehegatte sollten deshalb zusätzlich für die finanzielle Unabhängigkeit im Alter vorsorgen.
Tipps:
Landwirte und ihre Ehegatten sind förderfähig im Rahmen des Altersvorsorgegesetztes.
zur geförderten Sparkassen-RiesterRente
Zusätzlich besteht für Landwirte Anspruch auf die neue staatlich geförderte Privatrente.
Gehlert und Wilhelm
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