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Altersvorsorge der Sparkassen-Versicherung Sachsen

 

Wir sichern Ihre Rente

 

Der Staat will die private Vorsorge für das Alter: nicht ohne Grund

Unsere Bevölkerungsstruktur verändert sich dramatisch: In Zukunft gibt es immer weniger junge Leute, die für immer mehr Rentner sorgen müssen. Darum funktioniert der Generationenvertrag nicht mehr wie bisher.

Die Rentenreform soll verhindern, dass die Renten sinken und die Beiträge ins Unermessliche steigen. Ein zusätzlicher Puffer ist die private Altersvorsorge. Um mit möglichst geringem Aufwand eine effektive Sicherung des Rentenniveaus zu erreichen, hat der Staat einen Stufenplan entwickelt, nach dem die private Altersvorsorge gezielt gefördert wird.
Wer einen festgelegten Prozentsatz seines Bruttoeinkommens in bestimmte Vorsorgemaßnahmen investiert, erhält die volle Förderung.

Das ist geschenktes Geld vom Staat, das Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

 
Ihre Förderung Förderung Sparkassen-RiesterRente Ihre Vorteile
 

Ihre Förderung, ganz konkret

Die Förderung können erhalten

  • alle rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen und Arbeitnehmer
  • Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Wehr- und Zivildienstleistende sowie Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst
  • Eltern während anzurechnender Kindererziehungsjahre
  • Pflichtversicherte in der landwirtschaftlichen Alterskasse und deren pflichtversicherte Ehegatten sowie mitarbeitende pflichtversicherte Familienangehörige

Nicht gefördert werden

  • nicht versicherungspflichtige Selbstständige

es sei denn, der Ehegatte erhält die Förderung.

Vereinfachte Förderung

  • Die Sparkassen-Versicherung Sachsen bietet Ihnen die Möglichkeit eine Dauervollmacht für den Zulagenantrag einzuräumen.
    Damit entfällt für Sie der jährlich wiederkehrende Zulagenantrag.

 

Und so sieht die Förderung aus

Jeder Vertrag wird durch staatliche Zulagen gefördert, die direkt in den Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden und Ihren Eigenaufwand sofort vermindern.
Die Höhe der Zulage ist abhängig vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem gezahlten Eigenbeitrag.

Die Zulagen betragen jährlich in Euro:

Seit 2008

Grundzulage pro Person
zuzüglich pro Kind
  154 EUR 185 EUR
ab 2008 Geborene: 300 EUR
Berufseinsteigerbonus (vor Vollendung des 25. Lebensjahres) einmalig 200 EUR

Die Zulagen werden in voller Höhe gezahlt, wenn der Eigenbeitrag zusammen mit der Zulage mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr erreicht.
Wer Beiträge bis 2.100 EUR inkl. der Zulage im Jahr zahlt, kann beides als Sonderausgaben absetzen. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, ergibt sich ein weiterer Vorteil.

 

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Ihre staatliche Förderung für die Sparkassen-RiesterRente

Der Staat verlangt mehr Sicherheit für später

  • Auszahlungen ab dem 60. Lebensjahr bzw. ab dem 62. Lebensjahr für Vertragsabschlüsse ab 2012
  • Teilkapitalisierung möglich bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals
  • bei Rentenbeginn müssen mindestens die eingezahlten Beiträge garantiert werden
  • lebenslange garantiert gleich bleibende oder steigende Zahlungen
  • keine Abtretungen und Verpfändungen

Diese und weitere Bedingungen werden staatlich geprüft.

 

Die Sparkassen-RiesterRente

Zur Ergänzung Ihrer Altersvorsorgung bieten wir Ihnen ein speziell entwickeltes Vorsorgekonzept an: die Sparkassen-RiesterRente.
Sie ist abgestellt auf die Kriterien der staatlichen Förderung, insbesondere nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz).

Die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen werden zu Rentenbeginn in eine garantierte Altersrente umgerechnet. Darüber hinaus profitieren Sie von unserer attraktiven Überschussbeteiligung. Auch dieses Guthaben wird später verrentet.

Für die Verwendung der Überschüsse vor Rentenbeginn haben Sie die Auswahl zwischen zwei Systemen, Classic und Plus.
Bei der Classic werden die zugeteilten Überschussanteile direkt von der Sparkassen-Versicherung Sachsen angelegt und sind damit an der Entwicklung unserer Kapitalanlagen beteiligt.
Bei der Wahl der Plus werden die Mittel in den Dachfonds bei der Deka Kapitalgesellschaft mbH DEKA Struktur: V Chance Plus angelegt

Durch die Anlage in Investmentfonds ergeben sich Chancen aber auch Risiken an den Kapitalmärkten.

Die Sparkassen-RiesterRente Fonds

ist eine fondsgebundene Rentenversicherung. Zum Rentenbeginn stehen mindestens die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen zur Verfügung. Für den Beitragserhalt wird ein Teil jedes Beitrages und jeder Zulage im übrigen Vermögen des Versicherers angelegt (Garantiewert).
Der verbleibende Beitragsanteil wird nach Abzug der tariflichen Kosten im genannten Investmentfonds der Deka angelegt. Fondswert und Garantiewert bilden zusammen bei Rentenbeginn das Deckungskapital der Versicherung. Die Rente ergibt sich zu diesem Zeitpunkt durch Verrentung dieses Deckungskapitals.

 

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Aufgeweckte fangen früh an

11 Vorteile, die sich rechnen

  • Private Vorsorge ist freiwillig: jeder kann, keiner muss. Aber es lohnt sich, so bald wie möglich damit anzufangen. Sie kommen von Anfang an in den Genuss der staatlichen Förderung und bekommen somit mehr Geld geschenkt.
  • Mit relativ geringem Sparaufwand sammeln Sie ein Kapital an und verbessern Ihre gesetzliche Altersrente.
  • Die Sparkassen-RiesterRente und die Sparkassen-RiesterRente Fonds der Sparkassen-Versicherung Sachsen sind in vollem Umfang Wohnriester-fähig.
  • Über die eingezahlten Beiträge werden Sie jährlich informiert. So können Sie Ihre Sparkassen-RiesterRente rechtzeitig anpassen, um die volle Steuerförderung zu erhalten.
  • Wenn Sie es wünschen, beantragt die Sparkassen-Versicherung Sachsen für Sie als besondere Serviceleistung für die gesamte Sparphase die Zulagen.
  • Ist nur ein Ehegatte förderfähig, kann der andere Ehegatte einen Ehegattenvertrag mit dem Mindesteigenbeitrag von 60 EUR jährlich abschließen, auf dem ihm die Zulagen gutgeschrieben werden.
  • Das Guthaben im Vertrag ist frei vererbbar. Nur die Zulagen und sonstige Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug müssen zurückgezahlt werden. Bei Einzahlung in den eigenen RiesterRentenvertrag des Ehegatten bleiben jedoch alle Zulagen und sonstige steuerliche Vorteile erhalten.
  • Auf Wunsch kann bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlung zur Verfügung stehenden Kapitals an Sie in einer Summe ausgezahlt werden. Die Zulagen und sonstige Steuervorteile müssen nicht zurückerstattet werden.
  • Für Pflichtmitglieder besteht keine Beitragspflicht der laufenden Rente in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Für Pflichtmitglieder erfolgt keine Anrechnung der Sparkassen-RiesterRente auf eine Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Witwen-/Witwerrente wird durch den Bezug der Sparkassen-RiesterRente nicht geschmälert.
  • Die Sparkassen-RiesterRente ist für die Sicherung der Altersrente gedacht. Deshalb wird bei Bezug von Arbeitslosengeld II das Vertragsguthaben nicht verwertet.
 

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