Reform für Beamte |
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Versorgungsreform
Änderungen der Beamtenversorgung
Die steigende Zahl an Versorgungsempfängern und die längere Dauer des Versorgungsbezugs haben auch in der Beamtenversorgung Reformen notwendig gemacht.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Stufenweise Absenkung des Höchstversorgungssatzes (damit auch des individuellen Versorgungssatzes) in den nächsten Jahren von 75 v.H. auf 71,75 v.H.
- Einbeziehung der aktiven Beamten in Zulagenrente
- Versorgungsrücklagen werden bis 2017 gebildet
- Absenkung des Versorgungsniveaus bei Witwen/ Witwer von 60 auf 55 v.H., wenn die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde oder beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sind
- Einführung eines Kindererziehungszuschlages für nach dem 31.12.1991 geborene Kinder
Gehlert und Wilhelm
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