Brandschutzgrundsätze |
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Brandschutz im Kellerbereich
Kellerbrände stellen eine große Gefährdung für alle Hausbewohner dar. Durch die Ansammlung großer Mengen brennbarer Materialien besteht in Kellerräumen eine erhebliche Brandgefahr. Diese erhöht sich noch wesentlich, wenn Kraftstoffe, Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen, Campinggasflaschen usw. in Kellern aufbewahrt werden.
Die meisten brennbaren Dämpfe sind schwerer als Luft und sammeln sich daher vorzugsweise in Kellern an. Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ist daher nur in geringen Mengen zulässig (max. 20 Liter in nicht zerbrechlichen Behältern für den gesamten Kellerraum – nicht pro Kellerbox).
Die Lagerung von Behältern mit Flüssiggas, Druckgasflaschen und Spraydosen im Kellerbereich ist generell verboten.
Grundsätze:
- Hausanschlussräume sollten gekennzeichnet werden.
- Absperrvorrichtungen (Gas, Wasser, Strom) müssen zugänglich und die Türen entsprechend gekennzeichnet sein.
- Kellergänge sind frei zu halten.
- Kellerfenster sollen zugänglich sein, sie dienen im Brandfall als Rauchabzug.
- Handwerks- und Bastelarbeiten, bei denen Lösungsdämpfe freigesetzt werden oder bei denen mit offener Flamme umgegangen wird, sind in Kellerräumen zu unterlassen.
- Eingefrorene Wasserrohre nie mit offener Flamme auftauen.
- Zuluftöffnungen von Heizräumen offen halten; Feuerlöscher und Absperrorgane müssen zugänglich sein.
- Bei Ölheizungen: Anstriche, Beleuchtung, Rohrverbinder und den Grenzwertgeber in Ordnung halten.
- Kellerräume ständig entrümpeln.
Gehlert und Wilhelm
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