Brandschutzgrundsätze |
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Elektrische Geräte und Anlagen
Elektrische Geräte und Anlagen dürfen nur in einem technisch einwandfreien Zustand betrieben werden. Sie sollten VDE und GS geprüft sein.
Bei Störungen und augenscheinlichen Mängeln hat ein unverzügliches Außerbetriebsetzen der Geräte und Anlagen zu erfolgen.
Zum Anschluss elektrischer Geräte und Anlagen sind nur betriebssichere und zulässige Leitungen, Steckdosen und Schalter sowie Klemm- und Steckverbindungen zu verwenden.
Als Sicherungen sind nur solche mit der zulässigen Amperezahl zu verwenden. Das Überbrücken von Sicherungen ist unzulässig.
Elektrische Geräte, von denen eine gefahrbringende Wärmeübertragung ausgeht, sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen abzustellen. Bügeleisen, Kocher, Tauchsieder und ähnliche Elektrogeräte sind während des Betriebes ausreichend zu beaufsichtigen.
In Strahlungsrichtung sind nachfolgende Mindestabstände zu brennbaren Stoffen oder Bauteilen einzuhalten:
- Infrarotstrahler und sonstige Elektrostrahlungsgeräte: 1 m,
- Elektrowärme-Speichergeräte 10 cm und im Bereich der Luftaustrittsöffnung: 50 cm,
- Elektroheizer, Raumheizer und Heizgeräte mit Gebläse: 50 cm.
Die Bedienungsanleitungen sind unbedingt zu beachten!
Das Errichten von elektrischen Anlagen sowie die Reparatur und Revision von elektrischen Geräten und Anlagen dürfen nur von Sachkundigen ausgeführt werden.
Gehlert und Wilhelm
Moritzstraße 24
09111 Chemnitz
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