Brandschutzgrundsätze |
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Es hat gebrannt. Was tun?
War Ihre Wohnung von Feuer, Rauch und Ruß betroffen, sollten Sie unbedingt die nachfolgenden Empfehlungen beachten:
- Bleiben Sie zusammen und lassen Sie niemanden (besonders Kinder) in die Brandstelle laufen.
- Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie nach dem Brand Unwohlsein verspüren.
- Die vom Brand betroffenen Räume erst betreten, wenn sie erkaltet und gut durchlüftet sind.
- Halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Einsatzleiter.
- Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche.
- Ist Ihre Wohnung stark durch Rauch, Ruß oder Brandeinwirkung beeinträchtigt oder fühlen Sie sich in der Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die Übergangszeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen.
- Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder Kinderspielzeug aus der Wohnung, so dürfen die Gegenstände nicht mit Ruß behaftet sein.
- Vor weiterem Gebrauch sind die Gegenstände gründlich zu reinigen, bis keine Rußspuren mehr zu erkennen sind.
- Nahrungsmittel, die nicht luftdicht verschlossen waren oder die mit Rauch und Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten nicht mehr verwendet werden.
Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit dieser in Verbindung.
- Informieren Sie sofort Ihren Vermieter oder Hauseigentümer.
- Sichern Sie die Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt, unterbrechen Sie, falls erforderlich, die Gas-, Wasser- und Stromzufuhr. Wenden Sie sich ggf. an die Stadtwerke.
Das Aufräumen der vom Brand betroffenen Räume, das Beseitigen und Entsorgen von Brandschutt ist nicht Aufgabe der Feuerwehr. Diese Arbeiten werden von Fachfirmen durchgeführt.
Bitte klären Sie vorab, ob die Brandstelle von der Polizei freigegeben wurde und ob der Versicherer zugestimmt hat.
Keine Schadstoffe verschleppen:
- Türen nicht betroffener Bereiche geschlossen halten.
- Tür- und Lüftungsschlitze abdichten, um Zugluft zu vermeiden.
- Gehbereiche zuerst reinigen oder mit feuchten Tüchern belegen.
- Gegenstände, die aus dem verschmutzten Bereich in den sauberen Bereich gebracht werden, sind vorher zu säubern.
- Bei Arbeiten im verschmutzten Bereich keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen.
- Vor der Nahrungs- und Genussmittelaufnahme sollte unbedingt die Kleidung gewechselt werden.
Alle erkennbar mit Ruß oder sonstigen Brandrückständen verschmutzten Gegenstände sind vor erneutem Gebrauch gründlich zu säubern. Zur Entfernung lockerer Ruß- und Staubbeläge müssen gekapselte Industriestaubsauger verwendet werden. Diese können Sie bei Werkzeugvermietungsfirmen erhalten.
Abwaschbare Gegenstände, die mit Ruß oder Asche beaufschlagt sind, waschen Sie am besten mit einer warmen Spülmittellösung ab. Kleiderstücke, die mit Brandrückständen in Kontakt gekommen oder verschmutzt sind, müssen vor dem erneuten Gebrauch separat gewaschen bzw. gereinigt werden.
Gehlert und Wilhelm
Moritzstraße 24
09111 Chemnitz
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