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Info zur Teilungsordnung

 

Versorgungsausgleich: Informationen zur Teilungsordnung

 

Zum 01.09.2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft getreten. Bei einer Ehescheidung wird künftig grundsätzlich jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner
während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Eheleuten geteilt. Damit soll sichergestellt werden, dass beide Ehepartner gerecht an dem in der Ehe
erworbenen Vorsorgevermögen partizipieren.


Das neue Recht gilt für Verfahren, die ab 01.09.2009 eingeleitet werden, sowie für Verfahren, die ab dem 01.09.2009 abgetrennt oder ausgesetzt sind oder deren Ruhen angeordnet ist.

Detaillierte Informationen über die Teilung der privaten und betrieblichen Altersversorgung bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen finden Sie in unserer Teilungsordnung (Download, pdf, 40 KB).
 

Die Details erläutert Ihnen gern Ihr Betreuer vor Ort.

 

 

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