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Hand hält Smartphone mit rot-gelben Alarmsignal auf dem Display, im Hintergrund ein Haus

Alarmanlagen, Falschalarme und wer die Kosten trägt

20.04.2023 – Lesezeit: 6 Minuten In Zeiten, in denen das Thema Sicherheit immer wichtiger wird, suchen viele Hausbesitzer nach Möglichkeiten, ihr Haus vor Einbrüchen und anderen Gefahren zu schützen. Ein wirksames Mittel ist die Installation einer Alarmanlage. Der Blogartikel liefert einen Überblick zum Thema.

Inhaltsübersicht

Vorteile einer Alarmanlage Falsch- oder Fehlalarme – wer zahlt? Versicherung & Fördermittel für Einbruchmeldeanlagen
Die Investition in gute Sicherheitstechnik lohnt sich. Alarmanlagen oder Gefahrenmeldeanlagen schützen nicht nur das eigene Heim, sondern bieten noch weitere Vorteile. Was aber, wenn auch die beste und teuerste Technik versagt und einen Falschalarm auslöst? Dann stehen Polizei oder Feuerwehr unter Umständen umsonst vor der Tür. Wer kommt dann für die Kosten des Einsatzes auf?

Vorteile einer Alarmanlage

1. Einbruchschutz

Einbrüche können sich verheerend auf das Wohlbefinden der Betroffenen auswirken. Zum einen verlieren sie Wertgegenstände und persönliche Erinnerungsstücke. Möglicherweise entstehen auch Schäden an der Einrichtung oder am Gebäude. Andererseits ist es ein zutiefst unangenehmes Gefühl, wenn ein Einbrecher die persönlichen Sachen durchwühlt. Das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden ist dann meist nachhaltig beeinträchtigt. 
Moderne Alarmanlagen beziehungsweise Einbruchmelde-Anlagen (EMA) sind mit verschiedenen Sensoren ausgestattet. Diese erkennen Bewegungen und Glasbruch. Im Ereignisfall lösen sie einen Alarm aus. Dieser wird wahlweise an eine selbst definierte Rufnummer, die Polizei oder einen externen Dienstleister weitergeleitet. Eine Alarmanlage kann Einbrecher bereits präventiv abschrecken, sodass sie sich leichtere Ziele suchen.
Einbruchmelde-Anlagen sind als Ergänzung zu mechanischen Sicherungen/Verstärkungen an Türen und Fenstern wie Schlösser, Bügel und Gitter zu verstehen.

2. Notfallwarnungen

Je nach Umfang der Funktionen ist eine Alarmanlage nicht nur eine reine Einbruchmelde-Anlage, sondern eine komplexe Gefahrenmelde-Anlage. Sie kann dann weitere Notfall-Meldungen auslösen. Dies sind Rauchalarme von Rauchmeldern, Wasseralarme von Wassermeldern und Gasalarme von Gasmeldern.
Wenn beispielsweise ein Rauchmelder in der Gefahrenmelde-Anlage Rauch detektiert, kann er einen Alarm auslösen und gleichzeitig die Feuerwehr alarmieren. Auch Überfallmelder lassen sich technisch problemlos in Gefahrenmelde-Anlagen integrieren. Mithilfe von Notfalltastern (Taster/Schalter/Leuchten) oder Fernbedienungen können die Bewohner in kritischen Situationen durch einen stillen Alarm schnell Hilfe herbeirufen. Dies kann Leben retten und die Reaktionszeit der Rettungskräfte verkürzen.

3. Fernüberwachung

Moderne Alarmanlagen ermöglichen die Fernüberwachung von Privathäusern. Das bedeutet, dass Sie von überall aus – sei es von Ihrem Arbeitsplatz oder aus dem Urlaub – auf Ihr Alarmsystem zugreifen können. Sie können den Status Ihres Hauses überprüfen oder im Falle eines Alarms benachrichtigt werden. Zudem können Sie Überwachungskameras in das System integrieren, um zu sehen, was in und um Ihr Haus geschieht.
Wenn Sie während Ihrer Abwesenheit etwas Verdächtiges bemerken, können Sie zum Beispiel Nachbarn bitten, nach dem Rechten zu sehen. Alarmanlagen im privaten Bereich sind in der Regel nicht direkt mit der Polizei verbunden. Eine Standleitung zur Polizei ist nur bestimmten Personengruppen vorbehalten, die ein besonderes Sicherheitsbedürfnis haben. Dies regelt die bundesweit einheitliche sogenannte ÜEA-Richtlinie. (Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei)

Falsch- oder Fehlalarme

Es wird empfohlen, Alarmanlagen durch eine Fachfirma installieren zu lassen. Eine fachgerechte Installation mit Einbau entsprechender Sicherungen reduziert die Gefahr von Fehlauslösungen der Anlage. Die Installationskosten können Sie als Handwerker-Leistungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Gemäß §35a Absatz 3 EstG erhalten Sie 20 Prozent der Aufwendungen zurück. Gleiches gilt für die Arbeitszeit für Wartung und Reparatur der Anlage.
Exkurs: Fehlalarm und Falschalarm sind synonym. Fehlalarm ist der umgangssprachliche Begriff. Falschalarm ist die korrekte Bezeichnung laut DIN-Norm.

Geringe Falschalarmraten durch Zwangsläufigkeit

Trotz modernster Technik und fachgerechter Installation können Fehlalarme auftreten. Die genaue Anzahl ist nicht bekannt. Im Bereich der Überfall- und Einbruch-Meldeanlagen (ÜMA/EMA) zeigen polizeiliche Untersuchungen jedoch, dass in Deutschland derzeit noch eine geringe Falschalarm-Rate von ca. 1,2 Falschalarmen pro Anlage und Jahr zu verzeichnen ist. Ursache hierfür ist die in Deutschland übliche Zwangsläufigkeit. Darunter versteht man verschiedene technische Sicherungsmaßnahmen, die Falschalarme zwangsläufig minimieren. Eine solche Sicherung besteht beispielsweise darin, dass eine Alarmauslösung durch das Vergessen des Unscharf-Schaltens ausgeschlossen wird.

Bei Falschalarmen zahlt Besitzer der Anlage die Kosten

Ein Polizeieinsatz, der Zeit und Personal in Anspruch nimmt, kann schnell zwischen 100 und 200 Euro kosten. Berechnungsgrundlage sind die Gebührenordnungen der Kommunen. Für einen Falschalarm muss in der Regel der Besitzer der Alarmanlage zahlen. Selbst dann, wenn Nachbarn oder andere Personen sicherheitshalber die Polizei rufen.
Dies gilt auch, wenn die Ursache der Alarmierung nicht festgestellt werden kann. Unerheblich ist zudem, ob der Eigentümer die Polizei ausdrücklich um den Einsatz gebeten hat oder nicht. Immer wieder weisen Gerichte Klagen von Betroffenen ab, die sich gegen die entstandenen Kostenbescheide wehren. Hierzu gibt es unter anderem ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 15.04.2020 (Az.: 3 K 1063/19.KO.). Letztlich bleibt es den Kommunen überlassen, wie sie mit den Kosten für Falschalarme umgehen. So verzichtet beispielsweise die Polizei in Nordrhein-Westfalen seit 2016 auf Gebühren. Zum einen, weil sie in moderner Sicherheitstechnik ein wichtiges Mittel zur Einbruchsprävention sieht. Zum anderen, weil sie die Bevölkerung ermutigen möchte, bei verdächtigen Vorkommnissen die 110 zu wählen. In Sachsen werden die Kosten nicht übernommen.

Falschalarme prüfen lassen

Einbruchmeldeanlagen können jedoch auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) aufgeschaltet werden. Dabei handelt es sich um Leitstellen privater Sicherheitsdienstleister. Hier erfolgt bei einem Fernalarm eine professionelle Intervention mit Alarmvorprüfung. So können Falschalarme effektiv von echten Alarmen unterschieden und kostenintensive Falschalarm-Einsätze der Polizei vermieden werden. Im Bedarfsfall, zum Beispiel bei einer Straftat, wird die Polizei über die eigens betriebenen Notrufzentralen informiert.

Falschalarme durch Rauchmelder

Brandmeldeanlagen und Rauchmelder lösen häufig Alarm aus, weil sie falsch installiert oder schlecht gewartet sind. Oft werden auch die Alarm- und Warntöne der Rauchpiepser verwechselt. In jedem Fall können Zigarettenrauch, Kochdünste, Staubaufwirbelungen zum Beispiel bei Renovierungsarbeiten oder heißes Duschen zu einem falschen Alarm führen. Wer haftet, wenn die Feuerwehr umsonst ausrückt?
Im privaten Bereich stellt die Feuerwehr in der Regel keine Rechnung. Es sei denn, der Falschalarm wurde vorsätzlich ausgelöst. Sie möchte vermeiden, dass Eigentümer oder Mieter die Rauchmelder aus Angst vor hohen Kosten für einen Falschalarm außer Betrieb nehmen. Rufen Nachbarn die Feuerwehr, weil sie den Signalton eines Rauchmelders hören, entstehen ihnen ebenfalls keine Kosten. Denn sie können oft nicht überprüfen, ob es tatsächlich brennt.
Brandschutzvorschriften fallen jedoch in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Daher können die Gesetze und die Handhabung der Kostenerstattung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. 

Für einen Einsatz zahlen muss:

Wer die Feuerwehr aus Jux und Tollerei anruft und die Leitungen blockiert. Wer vorsätzlich einen Rauchmelder auslöst. In der Regel auch, wer einen Rauchmelder grob fahrlässig auslöst. Zum Beispiel, indem er unter einem Rauchmelder raucht, das Gerät mit Insektenspray besprüht oder bei starker Rauchentwicklung wie beim Kochen nicht lüftet. Wer aufgrund technischer Mängel des Rauchwarnmelders wiederholt Fehlalarme auslöst und diese Mängel nicht behebt. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder obliegt in den meisten Bundesländern, so auch in Sachsen, dem jeweiligen Bewohner der Wohnung. (Es sei denn, der Vermieter hat diese Verpflichtung übernommen). Betreiber einer automatischen Brandmeldeanlage, wenn durch die Anlage ein Fehlalarm ausgelöst wird.
Wenn die Feuerwehr sich Zutritt zu einer Wohnung verschaffen muss und dabei Türen oder Fenster beschädigt, kommen Kommunen nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einem Irrtum, für den Schaden auf. In der Regel muss der Eigentümer für den Schaden aufkommen. Das bedeutet auch, dass Mieter nur dann zahlen müssen, wenn der Einsatz durch ihr grob fahrlässiges oder mutwilliges Handeln notwendig geworden ist. Eigentümer beziehungsweise Vermieter können den Schaden gegebenenfalls von ihrer Wohngebäude-Versicherung ersetzt bekommen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Einsatz durch eine unmittelbar versicherte Gefahr, beispielsweise einen Brand, notwendig war. Wissenswertes über den richtigen Umgang mit Rauchmeldern finden Sie auf unserer Brandschutz-Infoseite.

Versicherung und Fördermittel – Das sollten Sie noch wissen...

Einbruchmeldeanlagen und Versicherung

Der Einbau einer Einbruch- oder Gefahrenmelde-Anlage erhöht den Wert des Gebäudes. Informieren Sie Ihren Gebäudeversicherer, wenn Sie eine solche Anlage nachrüsten. Ihre wertvolle Anlage selbst können Sie mit einem Zusatzbaustein für technische Gefahren in Ihrer Wohngebäude-Versicherung gegen Sachschäden versichern. Dazu gehören zum Beispiel Bedienfehler oder Überspannungsschäden.
Zur Wohngebäude-Versicherung informieren

Fördermittel der KfW nutzen

Der Einbau einer Einbruchmelde-Anlage für Privatpersonen wird über die KfW staatlich gefördert. Die Förderung bezieht sich jedoch nur auf die Kosten des Einbruchschutzes. Wasser-, Gas- und Brandmeldeanlagen werden derzeit nicht gefördert.
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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