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Bestattung

Informationen, Kosten und Vorsorge

06.10.2023 – Lesezeit: 5 Minuten In Deutschland besteht eine gesetzliche Bestattungspflicht. Stirbt ein Angehöriger, stehen viele Menschen vor der Herausforderung, eine Beerdigung organisieren zu müssen. Die damit verbundenen Kosten werden oft unterschätzt und können eine finanzielle Belastung darstellen. Im Folgenden informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte und zeigen Ihnen, wie Sie eine Bestattungs-Vorsorge treffen können.

Inhaltsübersicht

Was versteht man unter Bestattung, Beisetzung, Beerdigung Gesetzliche Grundlagen Bestattungskosten Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht Vorteile Sterbegeldversicherung
Auch wenn es mental anstrengend ist, sollten Sie Ihre Vorstellungen über den eigenen Tod möglichst schon zu Lebzeiten klären – sowohl für sich selbst als auch mit Ihren Angehörigen. Am besten, wenn Sie noch bei guter Gesundheit sind. Dies gilt für gesundheitliche Fragen (Patientenverfügung), rechtliche Fragen (Vorsorgevollmacht) und finanzielle Fragen (Vorsorge und Testament). Für die Hinterbliebenen ist es entlastend, wenn sie den Rahmen kennen, innerhalb dessen sie im Sinne des oder der Verstorbenen handeln können.

Was versteht man unter Bestattung, Beisetzung und Beerdigung

Klären wir zunächst einige Begriffe, die wichtig sind:
Die Bestattung ist der gesamte Vorgang, der mit dem Tod eines Menschen verbunden ist. Dazu gehören beispielsweise auch zeremonielle Akte wie die Aufbahrung, eine Trauerfeier oder die Erledigung von Formalitäten. Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten: Die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Je nach Art der Beisetzung der oder des Verstorbenen wird von einer Urnenbestattung, Sargbestattung, Seebestattung oder Baumbestattung gesprochen. Die Beisetzung ist ein Teil der Bestattung. Sie bezeichnet die Übergabe der/des Verstorbenen an ihre/seine letzte Ruhestätte. Die Beerdigung ist eine besondere Form der Beisetzung. Wie der Name schon sagt, wird der Sarg oder die Urne der Erde übergeben. Auch eine Wald- oder Baumbestattung ist eine Beerdigung.

Gesetzliche Grundlagen im Bestattungsgesetz

Jedes Bundesland erlässt sein eigenes Bestattungsgesetz mit spezifischen Verordnungen. Die Gesetze unterscheiden sich allerdings nicht wesentlich. Hier finden Sie das Sächsische Bestattungsgesetz. Geregelt sind unter anderem:
Feststellung des Todes durch einen Arzt und Durchführung einer Leichenschau Ausstellung des Totenscheines Bestattungspflicht Bestattungsplätze Bestattungsfrist Fragen zu Ruhezeiten und zur Friedhofspflicht

Bestattungsformen, die in Deutschland noch nicht möglich sind

Zwar gibt es mittlerweile viele Möglichkeiten, eine Bestattung ganz individuell zu gestalten. Aufgrund der Friedhofspflicht sind in Deutschland bestimmte Bestattungsformen allerdings nicht erlaubt. Dafür müssten Sie ins Ausland ausweichen.
Das gilt die Luftbestattung als Variante der Feuerbestattung. Die Asche des/der Verstorbenen wird hier von einem Flugzeug, Hubschrauber oder Heißluftballon aus im Himmel verstreut. In Ländern wie Österreich, Frankreich, Tschechien, der Schweiz und den Niederlanden ist diese Bestattungsform erlaubt. Auch eine Diamantbestattung ist nur im Ausland, zum Beispiel der Schweiz möglich. Sie ist ebenfalls eine spezielle Form der Feuerbestattung. Im Rahmen einer Diamantbestattung wird über ein spezielles Verfahren ein synthetischer Erinnerungs-Diamant aus einer bestimmten Menge Asche oder aus Haaren des/der Verstorbenen hergestellt. Allerdings darf man einen Teil der Asche ins Ausland überführen, um den Diamanten pressen zu lassen. Auch andere Edelsteine sind übrigens möglich. Die restliche Asche muss beigesetzt werden.
Wer sich zu Lebzeiten für eine dieser speziellen Bestattungs-Varianten entscheidet, kann seine Vorstellungen mit einem Bestattungs-Vorsorgevertrag regeln und dabei auch das Finanzielle klären. Ausgefallene Wünsche schlagen mit höheren Kosten zu Buche.

Welche Bestattungskosten kommen auf Sie zu?

Je nach Ausgestaltung der Bestattung und der Bestattungsart entstehen Kosten von mehreren tausend Euro. Die Höhe variiert auch regional. Eine pauschale Angabe, was eine Bestattung kostet, ist daher nicht seriös möglich. Nach oben sind kaum Grenzen gesetzt. Für eine Bestattungsvorsorge empfehlen wir als Versicherer aus der Beratungspraxis und Erfahrungswerten für Sachsen mindestens einen Betrag von 5000 Euro. Eine würdevolle Bestattung ohne große Extras kann aber auch schnell bis zu 10.000 Euro kosten.

Bestattungskosten setzen sich aus drei Kostenblöcken zusammen:

Leistungen des Bestatters

Überführung und Versorgung (Ankleiden, Einsargen) Waren (Sarg, Sargausstattung, Urne, Totenkleidung) Serviceleistungen für Betreuung und Formalitäten Organisation der Bestattung

Fremdleistungen und individuelle Leistungen auf Wunsch

Krematorium Organisation und Begleitung der Trauerfeier Trauerdrucksachen einschließlich Traueranzeigen Blumenschmuck Redner und Musik  

Friedhofs- und sonstige Gebühren

Leichenschau/ Totenschein Gebühren Sterbeurkunde Grabnutzungsgebühren Beisetzungsgebühren Nutzungsgebühren Trauerhalle auf dem Friedhof
Weitere Kosten entstehen nach der Bestattung gegebenenfalls durch Grabstein, Grabbepflanzung und jährliche Friedhofsgebühren.

Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht

Die Bestattungspflicht bezeichnet die Verpflichtung, nach dem Tod eines Menschen für dessen ordnungsgemäße Bestattung zu sorgen. Es handelt sich dabei um eine öffentlich-rechtliche Pflicht, die zur gewohnheitsrechtlichen Totenfürsorge gehört.  Die bestattungspflichtigen Personen sind gesetzlich festgelegt. In der Regel sind dies die nächsten Angehörigen des/der Verstorbenen. Diese müssen die Bestattung veranlassen. Die Bestattungspflichtigen sind jedoch nicht automatisch verpflichtet, auch die Bestattungskosten zu tragen. Die Bestattungspflicht der Angehörigen ist zu trennen von der (meist) privatrechtlich festgelegten Pflicht, die Kosten für die Bestattung zu tragen. Die Kostentragungspflicht gehört zum deutschen Erbrecht. Deshalb müssen gemäß § 1968 BGB vor allem die Erben für die Bestattungskosten aufkommen.

Üblicherweise verläuft die Kostentragungspflicht nach folgender Reihenfolge:

Vertraglich Verpflichtete

z. B. bei vorhandener Bestattungsvorsorgevereinbarung oder Personen, die sich vertraglich – z. B. als Gegenleistung für eine Grundstücksübereignung – verpflichtet haben

Erben nach testamentarischer Verfügung

Erben laut gesetzlicher Erbfolge

Unterhaltspflichtige

z. B. (auch getrennt lebende) Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerschaften, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern des/der Verstorbenen

öffentlich-rechtlich Verpflichtete nach dem jeweiligen Bestattungsgesetz des Bundeslandes

Ist kein Vermögen im Nachlass vorhanden, der Erbe selbst nicht leistungsfähig oder wurde die Erbschaft von allen Erben ausgeschlagen, müssen Verpflichtete die Kosten übernehmen. Das regelt das Unterhaltsrecht (§ 1615 Abs. 2 BGB). In Ausnahmefällen und auf Antrag können Bestattungskosten durch die Sozialhilfeträger übernommen werden. Erteilt ein Bestattungspflichtiger einem Bestattungsunternehmen den Auftrag zur Bestattung, muss er zunächst die Rechnung bezahlen. Er kann jedoch das Geld, das er für die Bestattung vorgestreckt hat, von den Erben oder den Kostentragungspflichtigen zurückfordern.

Für die Bestattungskosten finanziell vorsorgen

Um ihre Angehörigen zu entlasten, können Sie selbst für die Bestattungskosten vorsorgen. Diese Wege sind möglich:

Genügend Geld vermachen

Wer über ein entsprechend hohes Vermögen verfügt, kann davon ausgehen, dass seine Erben die Kosten im Todesfall tragen können. In diesem Fall ist es sinnvoll, bereits im Testament Regelungen für die Bestattung zu treffen. Der Nachteil dieser Variante ist, dass eine Erbschaft frühestens einige Wochen nach der Beerdigung und der Testamentseröffnung an die Erben ausgezahlt wird. Die Rechnungen fallen jedoch schon viel früher an und das Geld muss daher vorgestreckt werden.

Treuhandkonto eröffnen

Wer vermeiden will, dass die Erben in Vorleistung treten müssen, kann auch mit einem Treuhandkonto vorsorgen. Dabei wird bereits zu Lebzeiten ein bestimmter Geldbetrag einem Dritten anvertraut, der zweckgebunden ist. Somit darf er nur für die Bestattungskosten verwendet werden. Ein Treuhandkonto kann auch im Rahmen eines Bestattungs-Vorsorgevertrages beim Bestattungsunternehmen eingerichtet werden. Auch hier ist sichergestellt ist, dass das Geld nur für die Bestattungskosten verwendet wird.

Sterbegeldversicherung abschließen

Mit einer Sterbegeldversicherung bewahren Sie einerseits Ihre Angehörigen vor finanziellen Sorgen und hohen Bestattungskosten. Zum anderen sichern Sie sich eine Bestattung nach Ihren Wünschen. Dieser Gedanke kann besonders beruhigend sein, wenn es vielleicht keine nahen Angehörigen gibt.

Informationen zur Sterbegeldversicherung

Mit einer Sterbegeldversicherung bewahren Sie einerseits Ihre Angehörigen vor finanziellen Sorgen und hohen Bestattungskosten. Zum anderen sichern Sie sich eine Bestattung nach Ihren Wünschen. Dieser Gedanke kann besonders beruhigend sein, wenn es vielleicht keine nahen Angehörigen gibt.
Eine Sterbegeldversicherung bietet mehrere Vorteile: Flexibel: Sie können den Beitrag entweder in einer Summe einzahlen oder in überschaubaren monatlichen Raten. Hohe Absicherungssumme: Wie hoch die Auszahlungssumme im Todesfall sein soll, legen Sie selbst fest. Mit einer Maximalsumme von 25.000 Euro, wie dies bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen abschließbar ist, können Sie sicher sein, dass alle Kosten rund um Ihr Ableben langfristig gedeckt sind. Schnelle Auszahlung: Der von Ihnen benannte Begünstigte muss nur die Sterbeurkunde einreichen und kann zeitnah über das Vertragsguthaben verfügen. Sie vermeiden Streitigkeiten unter den Erben, weil die Bestattungskosten unabhängig von anderen testamentarischen Verfügungen geregelt sind. Hohes Eintrittsalter: Es ist (fast) nie zu spät: Sie können sich auch im fortgeschrittenen Alter für eine Bestattungsvorsorge entscheiden. Je nach Vertragsgestaltung ist die Sterbegeldversicherung bis zum 80. oder 85. Lebensjahr abschließbar. Leistung sichern: Bei der Beantragung von Sozialhilfeleistungen wie beispielsweise Hilfe zur Pflege, kann das Sterbegeld zum verwertbaren Vermögen zählen. Über die Festlegung des Bezugsrechtes oder eine Herabsetzung der Versicherung können Sie Ihre Bestattungsvorsorge sichern.
Die Bestattungsvorsorge ist vielleicht kein schönes, aber ein wichtiges Thema. Aber wie schon Mark Aurel sagte: „Nicht den Tod muss man fürchten, sondern dass man nie zu leben beginnt“.
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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