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Feuerwehrmann in Warnweste steht neben Einsatzfahrzeug mit Blaulicht

Bombenentschärfung

Zahlt die Versicherung, falls es Schäden gibt?

05.08.2025 – Lesezeit: 3 Minuten Bei Bauarbeiten in Dresden und Sachsen werden immer wieder explosive Hinterlassenschaften des Zweiten Weltkriegs entdeckt. Auch im Wasser sind sie zu finden. So wurden beispielsweise bei den Abrissarbeiten an der Carolabrücke in Dresden Blindgänger in der Elbe entdeckt. Die Entschärfung von Weltkriegsbomben führt regelmäßig zu weiträumigen Evakuierungen. Die Sicherheit von Leben und Hab und Gut hat Vorrang. Doch was passiert, wenn trotzdem etwas passiert? Kommt dann die Versicherung für Schäden auf?

Inhaltsübersicht

Gefahrenpotenzial durch Weltkriegsmunition Schutz von Menschen ist das Wichtigste Übernehmen Versicherer die Kosten für Schäden? Welche Versicherungen decken welche Schäden ab?

Hohes Gefahrenpotenzial durch Weltkriegsmunition

Laut der sächsischen Polizei werden in Sachsen jährlich mehr als 150 Tonnen Kampfmittel geborgen, entschärft und beseitigt. Dazu zählen Munition, Sprengstoffe und Waffen. Weltkriegsmunition birgt ein hohes Gefahrenpotenzial. Aufgrund ihrer langen Liegezeit im Boden sind die Bomben unberechenbar. Wie viel Munition noch in sächsischer Erde liegt, lässt sich nicht verlässlich sagen. Dieses Problem besteht jedoch nicht nur in Sachsen, sondern in vielen Teilen Deutschlands. Auch 80 Jahre nach Kriegsende stecken noch immer Zehntausende Blindgänger im Boden. Experten schätzen, dass zusätzlich etwa 1,6 Millionen Tonnen Weltkriegsmunition auf dem Meeresboden liegen. Sie wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs dort entsorgt. Die Nordsee ist schätzungsweise mit 1,3 Millionen Tonnen und die Ostsee mit 300.000 Tonnen belastet. Verrottendes Kriegsmaterial stellt eine zunehmende Gefahr für das maritime Ökosystem dar, da es Giftstoffe freisetzt.

Schutz von Menschen ist bei Entschärfungen das Wichtigste

Falls Sie von einer Evakuierung betroffen sind, finden Sie wichtige Informationen dazu auf dem Merkblatt der Landeshauptstadt Dresden "Was ist bei einer Evakuierung zu beachten?"
Für die Einsatzkräfte bedeutet jede Entschärfung einen hohen zeitlichen und logistischen Aufwand. Es gilt, Menschenleben zu schützen und Sachschäden möglichst zu vermeiden. Für die jeweils Betroffenen – Privatleute, Unternehmen, Behörden, Altenheime, Schulen und Kitas – bedeutet eine Evakuierung eine erhebliche Störung des normalen Alltags. Vor allem die betroffenen Anwohner müssen nicht nur ihre Wohnungen und Häuser verlassen. Sie lassen auch ihren gesamten Besitz zurück. Mitnehmen dürfen sie nur eine Notfalltasche. Das ist nicht nur unangenehm, sondern die Betroffenen fragen sich natürlich auch:  „Was, wenn es bei der Entschärfung doch zu einer Detonation kommt? Wer ersetzt dann eventuelle Schäden?”

Übernehmen Versicherer die Kosten für Schäden, die durch eine mögliche Detonation entstehen?

Grundsätzlich decken die in Deutschland üblichen Versicherungen für Gebäude und Hausrat Sachschäden durch Detonationen und Explosionen ab. Laut Versicherungsbedingungen sind jedoch Schäden, die auf Kriegsereignisse zurückgehen, normalerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies ist eine der sogenannten Kriegsklauseln. Die Detonation einer Weltkriegsbombe gilt vielen Experten als Kriegsereignis – selbst wenn der Zweite Weltkrieg schon Jahrzehnte zurückliegt.
Bei Schäden durch Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg verzichten alle Versicherer in der Regel auf die Anwendung des Kriegsausschlusses und regulieren die Schäden. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) ist kein Fall bekannt, in dem eine Versicherung nach der Detonation einer Weltkriegsbombe nicht gezahlt hätte.

Welche Versicherungen decken welche Schäden ab?

Gebäude- und Hausratversicherung

Wenn Teile des Gebäudes, wie beispielsweise Wände, Dächer oder Türen, beschädigt werden, kommt die Wohngebäude-Versicherung für den Schaden auf. Auch Fenster, die durch eine Druckwelle zu Bruch gehen, wären ein Fall für die Gebäudeversicherung. Wird bei einer Explosion in der Wohnung das Inventar beschädigt, wäre dies ein Fall für die Hausratversicherung.

Kfz-Versicherung

Auch das Auto sollte vorsichtshalber außerhalb der Evakuierungszone geparkt werden. Schäden durch eine mögliche Detonation sind über die Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Autobesitzer, die eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, würden diese Kosten also erstattet bekommen.

Unfallversicherung

Zwar werden alle Bewohner der Sperrzone zwangsevakuiert. Sollte bei einer Detonation dennoch jemand innerhalb oder außerhalb der Evakuierungszone verletzt werden, würde eine private Unfallversicherung zahlen. Vorausgesetzt, die verletzte Person hat eine solche Versicherung abgeschlossen.  

Dank an die Helden der Arbeit

An dieser Stelle ein herzlicher Dank an die Sprengmeister vom Kampfmittel-Beseitigungsdienst. Sie entschärfen mit ihrer gefährlichen Arbeit Blindgänger und schützen so Menschenleben. Ein Dankeschön auch an alle Baggerfahrer. Sie wissen nie, was sie als Nächstes auf ihrer Schaufel zutage fördern. Sie alle arbeiten mit Umsicht und viel Erfahrung und sind wahre Helden der Arbeit.
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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