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Sportler greift sich schmerzendes Knie beim Joggen

Die Eigenbewegung in der Unfallversicherung

06.11.2025 – Lesezeit: 3 Minuten Der Weg zum Weinregal im Keller kann tückisch sein: Im Halbdunkel stolpert man über die vergessene Werkzeugkiste und geht wie ein nasser Sack zu Boden. Eine kleine Ursache mit schmerzhafter Wirkung. Im schlimmsten Fall bleibt ein dauerhafter Gesundheitsschaden zurück. Haben Sie eine private Unfallversicherung?  

Inhaltsübersicht

Schutz vor den Folgen von Unfällen mit dauerhaften Schäden Was gilt als Unfall – der definierte Unfallbegriff Gesundheitsschäden, die streng genommen kein Unfall sind Was sind Eigenbewegungen?

Schutz vor den Folgen von Unfällen mit dauerhaften Schäden

Eine Unfallversicherung schützt Sie und Ihre gesamte Familie weltweit und rund um die Uhr. Sie ist vor allem für Sport und Freizeit wichtig, da dort weder Sie noch Ihre Kinder durch den gesetzlichen Unfallschutz abgesichert sind. Es ist nicht ratsam, einfach irgendeine Police abzuschließen, ohne sich vorher zu informieren. Denn ein guter Schutz liegt im Detail, und die Details stehen in den Versicherungsbedingungen. Doch seien wir ehrlich: Wer liest die schon?
Unfallversicherungen leisten bei dauerhaften Gesundheitsschäden durch – wie der Name sagt – Unfälle. Wichtig ist, die Vertragsbedingungen zu prüfen, um zu erfahren, was die Versicherung als Unfall definiert beziehungsweise welche Ereignisse und Verletzungen sie in den Unfallbegriff einschließt.

Was gilt als Unfall – der definierte Unfallbegriff

Was definieren die Unfall-Versicherungsbedingungen als Unfall?

Das ist in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) klar definiert:

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Erweiterter Unfallbegriff

Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung
ein Gelenk an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Als erhöhte Kraftanstrengung gilt eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person maßgeblich.

Gesundheitsschäden, die streng genommen kein Unfall sind

Ohne äußere Einwirkung verursachte Gesundheitsschäden, darunter Krankheiten und Gebrechen, fallen nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen im Regelfall nicht in den Versicherungsschutz einer Unfallversicherung. Meniskus, Bandscheiben oder Leisten gehören nicht zu den Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln. Deshalb werden sie auch vom erweiterten Unfallbegriff zunächst nicht erfasst.
Versicherer und Versicherte haben oft ein unterschiedliches Verständnis des Unfallbegriffs. Versicherte werten Ereignisse wie einen Meniskusriss beim Freizeitsport sehr wohl als Unfall, da sie einen Körperschaden erlitten haben. Deshalb ist es wichtig, dass die sogenannten Eigenbewegungen im erweiterten Unfallbegriff der Versicherungsbedingungen inbegriffen sind.

Was sind Eigenbewegungen?

Es kommt gar nicht so selten vor, dass unfallbedingte Verletzungen weder durch einen äußeren Einfluss noch durch eine besondere Kraftanstrengung verursacht werden.
Alltägliche Situationen wie diese sind keine Seltenheit:
 
Man knickt beim Aussteigen aus dem Auto mit dem Fuß um. Man bekommt einen Leistenbruch beim Anheben eines Möbelstücks. Man streckt sich als Tennisspieler, um einen Ball zu erreichen. Man knickt als Fußballspieler ohne Einwirkung eines Gegenspielers um und reißt sich das Kreuzband. Der Meniskus verkraftet die Belastung des Skifahrens nicht. Manchmal reicht dafür bereits das einfache In-die-Hocke-Gehen. Man stolpert beim Wandern unvermittelt über eine Wurzel und hat einen Bänderriss.
Diese Beispiele für Verletzungen sind auf eine Eigenbewegung zurückzuführen. Dabei handelt es sich um eine Bewegung, die von einer Person selbst ausgeführt oder ausgelöst wird. Das sind eher reflexhafte, ungeplante Ausgleichsbewegungen, die durch ein unvorhergesehenes Ereignis ausgelöst werden.
Wenn eine Unfallversicherung keine Verletzungen aus einer sogenannten Eigenbewegung umfasst, sind landläufige Verletzungsarten nicht versichert. Die Erweiterung des Unfallbegriffs um diese Verletzungsgruppe ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal eines leistungsstarken Produkts. Sie schließt auch Unfallfolgen infolge eines Herzinfarkts, Schlaganfalls oder einer Bewusstseinsstörung mit ein.
Fazit: Ein umfassender Unfallschutz ist sinnvoll und empfehlenswert, selbst für alle, die weniger sportlich sind. Denn in Deutschland erleiden jährlich rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Etwa 37 Prozent der Deutschen sind privat unfallversichert. Die Mehrheit lebt ohne Schutz. Ein gutes Produkt zahlt Ihnen im Schadenfall jedoch nicht nur vereinbarte Leistungen, sondern hilft Ihnen auch dabei, schnell wieder gesund zu werden. Besprechen Sie am besten mit einem Experten, wie ein individueller Unfallschutz für Sie und Ihre Familie gestaltet werden kann. Er kann sie auch beraten, was bei Vorerkrankungen zu beachten ist.
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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