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Bildmontage: Hand mit Fragezeichen und Führungszeugnis

Fragen zum Führungszeugnis?

12.10.2023 – Lesezeit: 6 Minuten Wer sich um eine Stelle bewirbt, kann damit konfrontiert werden, dass der künftige Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangt. Für Bewerberinnen und Bewerber, insbesondere für Berufsanfänger, kann dies einige Fragen aufwerfen. Warum muss ich das vorlegen? Was ist eigentlich ein Führungszeugnis? Was steht darin und wo bekomme ich es? Antworten gibt dieser Blogartikel.

Inhaltsübersicht

Was ist ein Führungszeugnis? Welche Arten gibt es? Was steht im Führungszeugnis? Was steht nicht im einfachen Führungszeugnis? Wann werden die Daten wieder gelöscht? Darf ein Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen? Wo bekomme ich ein Führungszeugnis? Was kostet ein Führungszeugnis?

Was ist ein Führungszeugnis?

Der Name mag etwas irreführend sein. Es handelt sich nämlich nicht um ein Zeugnis im Sinne einer Beurteilung oder Bewertung mittels Noten. Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde mit Bundesadler. Es bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht, also ihre Unbescholtenheit. Das Dokument ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, das vom Bundesamt für Justiz (BfJ) geführt wird. Dabei handelt es sich um ein zentrales Strafregister für alle Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Jede Bürgerin und jeder Bürger über 14 Jahren kann also ein Führungszeugnis beantragen.

Welche Arten gibt es?

Je nachdem, wofür es gebraucht wird, gibt es das Führungszeugnis in unterschiedlichen Ausführungen. 

Führungszeugnis für Privatpersonen

Ein Führungszeugnis für Privatpersonen – auch einfaches Führungszeugnis oder früher polizeiliches Führungszeugnis genannt – wird benötigt, wenn Sie es für private Zwecke brauchen, zum Beispiel zur Vorlage bei einem Arbeitgeber. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgestellt und direkt an Sie geschickt. Kleinere einmalige Verurteilungen (sogenannte „Bagatelldelikte“) werden darin nicht aufgeführt.

Erweitertes Führungszeugnis

Ein erweitertes Führungszeugnis wird vor allem dann benötigt, wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten möchten. Zum Beispiel in Schulen, Kindertagesstätten, Vereinen oder anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit. Dieses Führungszeugnis enthält zusätzliche Einträge, die wichtig sind, um die Eignung für Tätigkeiten mit Minderjährigen zu prüfen. Dazu können auch sogenannte „kleinere“ Verurteilungen gehören, die im einfachen Führungszeugnis nicht erscheinen würden. Insbesondere werden Verurteilungen wegen Sexualstraftaten oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit aufgeführt. Dies selbst dann, wenn es sich nur um Jugendstrafen oder geringere Geldstrafen handelt. Damit umfasst das erweiterte Führungszeugnis mehr Informationen als das einfache Führungszeugnis und bietet einen genaueren Überblick über die Eignung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Ein Führungszeugnis für Behörden wird benötigt, wenn Sie es bei einer öffentlichen Stelle vorlegen müssen. Zum Beispiel, um eine Fahrerlaubnis, Gewerbeerlaubnis oder einen Waffenschein zu beantragen. Dieses Führungszeugnis enthält nicht nur strafgerichtliche Entscheidungen, sondern auch Verwaltungsentscheidungen, wie etwa den Widerruf einer Erlaubnis. Wenn Sie ein solches Führungszeugnis beantragen, wird es nicht an Sie persönlich, sondern direkt an die jeweilige Behörde geschickt.

Europäisches Führungszeugnis

Ein Europäisches Führungszeugnis kann beantragt werden, wenn Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere besitzen oder wenn Sie Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates oder des Vereinigten Königreichs sind. Dieses Führungszeugnis enthält nicht nur die Einträge aus dem deutschen Strafregister, sondern – falls das jeweilige Land dies erlaubt – auch Informationen aus dem Strafregister Ihres Herkunftsstaates. Je nach Zweck können Sie das Europäische Führungszeugnis als Privatführungszeugnis, Führungszeugnis für Behörden oder als erweitertes Führungszeugnis beantragen.

Was steht im Führungszeugnis?

Zunächst sind darin die vollständigen Personalien enthalten. Welche Daten über Verurteilungen und Strafen im Einzelnen aufgenommen werden, ist im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geregelt. Dazu gehören unter anderem: 
Strafgerichtliche Verurteilungen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen zum Beispiel zu Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmittelabhängigkeiten

Was steht NICHT im einfachen Führungszeugnis?

Eine Ordnungswidrigkeit wird nicht in das Führungszeugnis eingetragen. Das bedeutet: Wer zum Beispiel ein Knöllchen bekommt, gilt nicht als vorbestraft. Ordnungswidrigkeiten sind leichte Verstöße gegen Regeln oder Gesetze, wie etwa falsches Parken. Dafür kann eine Geldbuße oder ein Verwarngeld (Bußgeld) fällig werden. 
Jugendstrafen von bis zu zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Kleinere Verurteilungen (Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten) Dies, solange keine weiteren Strafen im Bundeszentralregister stehen.
Wichtig ist aber:
Diese Einträge gibt es trotzdem. Sie werden nur nicht im Führungszeugnis angezeigt, sondern bleiben im Bundeszentralregister gespeichert.

Wann werden die Daten wieder gelöscht?

Im Bundeszentralregister (BZRG) ist genau festgelegt, wie lange Eintragungen gespeichert bleiben.
Die Dauer hängt davon ab, welche Strafe verhängt wurde.
Wenn die sogenannte Tilgungsfrist abgelaufen ist, wird der Eintrag nach einem Jahr automatisch gelöscht. Bei sehr schweren Straftaten, zum Beispiel Mord oder Sicherungsverwahrung, bleibt der Eintrag dauerhaft bestehen und wird nicht gelöscht. In manchen Fällen kann ein Eintrag im Führungszeugnis auch früher gelöscht werden, also vor Ablauf der Frist. Das ist aber nur möglich, wenn der Eintrag grundsätzlich gelöscht werden darf und seitdem keine neue Verurteilung hinzugekommen ist.

Darf ein Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen?

Ein Arbeitgeber darf nicht automatisch von allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Führungszeugnis verlangen. Das steht im Bundesdatenschutzgesetz (§ 26 BDSG). Der Grund:
Ein Führungszeugnis kann Informationen enthalten, die nichts mit der Arbeit oder dem geplanten Job zu tun haben.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Das sind zum Beispiel bei Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung, etwa in der Kinderbetreuung, Pflege oder im Sicherheitsbereich. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran haben, das Führungszeugnis zu sehen.

Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise bei folgenden Beschäftigungen vor:

Bei denen mit größeren Geldsummen und Sachwerten des Unternehmens umgegangen wird (Vertrauenspositionen). Wenn Zugriff auf sensible und persönliche Daten anderer besteht. Wenn es um die Unversehrtheit und das Eigentum Dritter geht.

Benötige ich ein Führungszeugnis, wenn ich für die Sparkassen-Versicherung Sachsen arbeiten möchte?

Ja, die Sparkassen-Versicherung Sachsen gehört zur Finanz- und Versicherungsbranche. Wenn Sie bei uns arbeiten möchten, ist es nicht nur wichtig, dass Sie fachlich fit sind. Wir legen auch großen Wert darauf, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertrauenswürdig, zuverlässig sind und in geordneten finanziellen Verhältnissen leben. Damit schützen wir gemeinsam unsere Kundinnen und Kunden und sorgen dafür, dass alles sicher und zuverlässig abläuft. Das Führungszeugnis dient uns dabei als Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit. So können wir alle mit gutem Gefühl zusammenarbeiten. Das Dokument muss
im Original vorgelegt werden und darf nicht älter als drei Monate sein.

Wo bekomme ich ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis können Sie entweder in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz (BfJ) direkt online beantragen:
www.fuehrungszeugnis.bund.de
Für den Online-Antrag benötigen Sie:
Ihren aktivierten Online-Personalausweis ein NFC-fähiges Smartphone eine Software (zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2 des Bundes).

Informationen zum Online-Antrag und zum Download der AusweisApp2 finden Sie auf

www.bundesjustizamt.de

Tipps zur Aktivierung der Online-Funktion finden Sie in unserem Blogartikel

Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises

Was kostet ein Führungszeugnis?

Für die Beantragung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13 Euro erhoben. Die Gebühr ist bereits mit dem Antrag bei der zuständigen Meldebehörde oder online zu entrichten. Die Gebühr kann ermäßigt oder erlassen werden. Zum Beispiel für ehrenamtliche Tätigkeiten oder aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse. Die Kosten sind steuerlich absetzbar.

In eigener Sache

Die Sparkassen-Versicherung Sachsen bietet als regionaler Versicherer über 800 Mitarbeitenden in den unter­schiedlichsten Tätigkeits­feldern einen spannenden und abwechslungs­reichen Arbeits­platz. Neugierig geworden? Dann schauen Sie doch auf unserer Karriereseite vorbei.
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Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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