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Jacken hängen an einer Garderobenstange mit der Aufschrift "Für Garderobe keine Haftung"

Garderobenhaftung: Wer zahlt bei Verlust oder Schäden?

05.12.2024 – Lesezeit: 6 Minuten „Keine Haftung für Garderobe“ – diesen Hinweis kennen Sie sicher aus Restaurants oder Clubs. Doch was passiert, wenn die Jacke gestohlen oder beschädigt wird? Rein rechtlich sind Betreiber mit einem solchen Hinweisschild nicht generell aus dem Schneider. Die Garderoben-Haftung hängt stark davon ab, wie und wo die Garderobe aufbewahrt wird. Wie so oft kommt es auch hier auf die Umstände des Einzelfalls an. Schauen wir uns die Haftung in verschiedenen typischen Fallkonstellationen an.

Inhaltsübersicht

#1: Garderobe gegen Gebühr: Ein klarer Vertrag #2: Abgabepflicht für Garderobe in Museen und Bibliotheken #3: Jacke im Restaurant aufgehängt: Keine Haftung #4: Diebstahl im Fitnessstudio
Vorweg ein rechtlicher Einschub: Rechtlich gesehen ist ein das Hinweisschild „Keine Haftung für Garderobe“ eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ein pauschaler Haftungsausschluss ist jedoch nicht zulässig, da er Verbraucherinnen und Verbraucher unzulässig benachteiligt. Zu denken wäre hier an eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung von Kleidungsstücken.  

Garderobe gegen Gebühr: Ein klarer Vertrag

In Theatern oder gehobenen Restaurants ist diese Variante meist der Fall: Wenn Sie Ihre Jacke an der Garderobe abgeben und dafür eine Gebühr zahlen, schließen Sie einen Verwahrungsvertrag gemäß § 688 BGB ab. Dieser verpflichtet den Betreiber der Garderobe (auch Verwahrer genannt) zur sicheren Aufbewahrung von beweglichen Sachen. Es ist unerheblich, ob die Garderobe bewacht wird oder nicht – der Betreiber haftet in jedem Fall. Ein Schild mit der Aufschrift „Für Garderobe keine Haftung” hat in diesem Fall keine Auswirkungen.

Das sind Ihre Rechte:

Beschädigte Garderobe

Bei beschädigter Garderobe haben Sie Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten. Ist eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich, muss der Wert der beschädigten Garderobe ersetzt werden.

Verschmutzte Garderobe

Wenn Sie Ihre Garderobe verschmutzt zurückerhalten, muss der Verwahrer die Reinigung übernehmen. Ist die Verschmutzung so stark, dass eine Reinigung nicht mehr möglich ist, kann stattdessen auch der Wert des Kleidungsstücks ersetzt werden.

Verlust der Garderobe

Als Gast haben Sie nur bei Verlust der Garderobe Anspruch auf Schadenersatz. Erstattet wird jedoch nur der Zeitwert des Kleidungsstücks und nicht der Kaufpreis.
Um Ihre Ansprüche geltend machen zu können, sind Sie als Gast verpflichtet, den Verlust oder die Beschädigung unverzüglich dem Verwahrer anzuzeigen.
Recht haben und Recht kriegen ist ein Unterschied. Zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche ist eine Rechtsschutz-Versicherung hilfreich.

Sonderfall Wertgegenstände

Und jetzt wird es knifflig. Haftet der Verwahrer bei Verlust des verwahrten Gutes auch für Wertgegenstände? Also für Wertsachen, die sich in Mänteln oder Taschen befunden haben? Beispielsweise für ein Handy, teure Kopfhörer, eine teure Uhr oder Bargeld. Diese Frage kann an dieser Stelle nicht rechtssicher beantwortet werden.
Ja, die Garderoben-Haftung des Verwahrers erstreckt sich in der Regel auch auf den Inhalt der abgegebenen Gegenstände, zum Beispiel Schlüssel oder Brillen. Eine Haftung für wertvolle Gegenstände kann jedoch nur dann bestehen, wenn der Verwahrer ausdrücklich auf diese hingewiesen wurde. Denn wenn dem Verwahrer die Wertsachen in den Taschen nicht bekannt sind, kann er auch keine besonderen Maßnahmen zur Sicherung treffen.
Ein Hinweis, der die Haftung für Wertgegenstände ausdrücklich ausschließt, kann insofern wirksam sein. Dies muss dem Nutzer einer Garderobe aber klar und deutlich, zum Beispiel per Aushang, mitgeteilt werden. Ein Haftungsausschluss gilt jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verwahrers. Wenn eine Jacke mit wertvollem Inhalt verloren geht, muss der betroffene Gast nachweisen können, welche Wertsachen sich in der Jackentasche befanden. Dies dürfte in der Praxis schwierig sein. Auch die Aussage eines Freundes „Mein Kumpel hatte sein iPhone in der Jacke.“ hilft hier nicht weiter. Die Gefahr des Missbrauchs ist zu groß.

Abgabepflicht für Garderobe in Museen und Bibliotheken

Sie besuchen ein Museum oder eine Bibliothek. Hier kann es vorkommen, dass Sie vom Service- und Aufsichtspersonal aufgefordert werden, Mäntel, Jacken oder andere große Gegenstände abzulegen. Mit dieser Maßnahme sollen vor allem Aspekte der Sicherheit gewährleistet werden, beispielsweise der Schutz von Exponaten.
In diesen Fällen kommt ebenfalls ein Verwahrungsvertrag zustande. Denn allein dadurch, dass die Gegenstände abgegeben werden müssen und die Gäste keine Aufsicht mehr darüber haben, weil sie in andere Räume gehen, kommt ein Vertrag zustande. Dies gilt auch, wenn die Aufbewahrung beziehungsweise die Nutzung entsprechender Vorrichtungen kostenlos ist. Bei Verlust oder Beschädigung hätten Sie die gleichen Rechte wie unter Punkt 1.
Hat der Garderoben-Betreiber alle zumutbaren Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung getroffen, kann dies seine Haftung mindern oder sogar ausschließen. Ein Beispiel hierfür ist die Nutzung von Schließfächern zur Aufbewahrung der Garderobe. Dies ist meist in Kultureinrichtungen der Fall.

Jacke im Restaurant aufgehängt: Keine Haftung

In vielen Restaurants und Cafés stehen den Gästen Kleiderhaken oder Garderobenständer zur freien Nutzung zur Verfügung. Ähnlich ist es in Arztpraxen. In der Regel wird hier kein Verwahrungsvertrag geschlossen. Das Risiko für abhanden gekommene Kleidungsstücke trägt der Gast. Sind sie weg, hat er Pech. Der Gastwirt haftet nicht. 
Das Risiko des Gastes gilt völlig unabhängig davon, ob der Gastwirt ein Schild mit der Aufschrift „Für Garderobe keine Haftung“ angebracht hat. In einem Urteil hat das OLG Frankfurt a. M. ausgeführt: „Ausnahmsweise wird eine Haftung des Gastwirts angenommen, wenn die Garderobenstücke ausdrücklich oder stillschweigend von diesem in Verwahrung genommen werden. Eine stillschweigende Übernahme der Verwahrung liegt beispielsweise vor, wenn die Garderobe außerhalb des Gastraums aufbewahrt wird. Also in einem Bereich, den der Gast nicht einsehen kann.“ Eine Haftung des Restaurants kann auch entstehen, wenn der Betreiber grob fahrlässig handelt. Ein Beispiel hierfür ist, wenn der Garderoben-Ständer instabil ist, umfällt und Ihre Jacke dabei beschädigt wird.

Zwei Tipps rund um Ihre Garderobe

Tipp 1: Lassen Sie keine wertvollen Gegenstände, insbesondere keine Autoschlüssel, in Ihrer Jacke oder Ihrem Mantel, wenn Sie diese nicht ständig im Auge haben. Tipp 2: Kleidungsstücke verschwinden oft aus Versehen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich Wintermäntel oft ähneln. Am besten steckt man einen Zettel mit seinen Kontaktdaten in die Jackentasche, dann klärt sich das Missverständnis sicher auf.

Diebstahl im Fitnessstudio

Wird einem Mitglied eines Fitnessstudios in der Umkleidekabine oder aus dem Spind etwas gestohlen, haftet grundsätzlich der Betreiber des Studios. Wie die Website für Rechtsfragen refrago hinweist, kann er sich dieser Haftung weder durch ein Hinweisschild „Für Garderobe wird keine Haftung übernommen“ noch durch einen Haftungsausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es bereits mehrfach zu Diebstählen im Studio gekommen ist. Allerdings kann der Studiobetreiber seine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken.
Sie haften jedoch selbst, wenn Sie einen Diebstahl schuldhaft ermöglicht haben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihre Sachen in der Umkleide liegen lassen oder Ihren Spind nicht abschließen. Wenn für Wertsachen extra abschließbare Schränke vorhanden sind und Sie diese nicht benutzen, sondern Ihre Wertsachen im Spind einschließen, erhalten Sie wahrscheinlich keinen Ersatz.

Fassen wir wichtige Punkte zur Garderoben-Haftung noch einmal zusammen:

Das Hinweisschild „Für Garderobe keine Haftung“ hat keine rechtliche Bedeutung. Ob für verschwundene Kleidungsstücke gehaftet wird, hängt allein vom Ort des Geschehens und von den Umständen des Einzelfalls ab. Wertgegenstände sollten nie in Taschen verbleiben. Das gilt auch für Garderoben, die gegen Entgelt an zentralen Stellen angeboten werden. Im Verlustfall ist der Nachweis schwierig. Heben Sie deshalb Kaufbelege hochwertiger Jacken und Mäntel am besten auf, um Ihre Eigentumsrechte und den Wert nachweisen zu können. Verwahrer können ihre Haftungspflichten mit einer Garderoben-Versicherung absichern. Der Ersatz von Wertgegenständen wie Schmuck oder Bargeld ist darin allerdings ausgenommen.
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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