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Knöllchen/Strafzettel klemmt unter Scheibenwischer eines Autos

Knöllchen im Urlaub: Bezahlen oder ignorieren?

04.07.2024 – Lesezeit: 5 Minuten Ein Knöllchen aus dem Urlaub ist kein Souvenir, das man einfach aussitzen kann. Bußgelder aus fast allen EU-Ländern können auch in Deutschland vollstreckt werden. Wer das Knöllchen ignoriert, riskiert Mahngebühren, Zinsen und Ärger. Erfahren Sie, wann es sinnvoll ist zu zahlen, worauf Sie bei Inkasso-Schreiben achten sollten und wie Sie am besten vorgehen, wenn der Strafzettel ins Haus flattert.

Inhaltsübersicht

Knöllchen-Vollstreckungsgrenze in Deutschland liegt bei 70 Euro  Vier Gründe, einen Bußgeldbescheid zu zahlen Bußgeldhöhen nach Delikt Strafzettel im Ausland erhalten: Was tun?
Die Urlaubszeit ist Reisezeit, die schönsten Wochen des Jahres. Nicht selten bringt man aus dem Ausland ein ungeliebtes Souvenir mit nach Hause. Dabei ist nicht von einem Magen-Darm-Virus die Rede, sondern von einem Knöllchen für einen Verkehrsverstoß. Der ADAC weist darauf hin, diese nicht zu ignorieren, sondern zu bezahlen. Auch wenn es wehtut, denn für Vergehen wie zu schnelles Fahren werden in anderen Ländern zum Teil saftige Bußgelder fällig. „Aus dem Land, aus dem Sinn” funktioniert jedenfalls nicht. Denn Knöllchen aus mittlerweile fast allen EU-Staaten können auch in Deutschland vollstreckt werden.

Knöllchen-Vollstreckungsgrenze in Deutschland liegt bei 70 Euro

In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einem Betrag von 70 Euro vollstreckt. Dies gilt für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten. Eine Ausnahme bilden Bußgelder aus Österreich, die bereits ab 25 Euro plus Verwaltungskosten vollstreckt werden. Grundsätzlich werden nur Geldbeträge eingetrieben. Ein ausländisches Fahrverbot ist nur im jeweiligen Land gültig und kann nicht vollstreckt werden. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.
Bußgelder können in der Regel direkt vor Ort bezahlt werden. In diesem Fall sollten sich Autofahrer die Zahlung mit Angabe des Verstoßes und der Höhe des Bußgeldes als Nachweis quittieren lassen. 
Bei der Vollstreckung von Bußgeldern verfahren die EU-Staaten übrigens unterschiedlich konsequent, wie der ADAC berichtet. So lassen die Niederlande Bußgelder in Deutschland grundsätzlich durch das zuständige Bundesamt für Justiz eintreiben. Andere Länder dagegen sind weniger konsequent. Darauf verlassen sollte man sich jedoch nicht.

Vier Gründe, warum Sie einen Bußgeldbescheid lieber zahlen sollten

1. Internationale Abkommen

Wie bereits erwähnt, verhindern Amts- und Rechtshilfeabkommen zwischen den EU-Ländern, dass sich Straftäter und Verkehrssünder durch Ausreise der Bestrafung entziehen. Ein Beispiel dafür ist das Europäische Vollstreckungsabkommen.

2. Mahngebühren und Zinsen

Wer einen Strafzettel ignoriert, muss mit zusätzlichen Kosten in Form von Mahngebühren und Zinsen rechnen. Dadurch kann sich das Bußgeld erheblich erhöhen.

3. Zukünftige Reisen

Unbezahlte Strafzettel können zukünftige Reisen in das betreffende Land erschweren. In Italien verjähren rechtskräftige Bußgelder nach fünf Jahren, in Spanien nach vier. Deshalb kann das Bußgeld auch zu einem späteren Zeitpunkt vollstreckt werden, beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle oder Passkontrolle am Flughafen. Säumige Zahler können zur sofortigen Begleichung aufgefordert werden. Im Extremfall kann die Einreise verweigert werden.

4. Inkassobüros

In einigen Fällen werden unbezahlte Strafzettel an internationale Inkassobüros weitergeleitet. Diese haben die Befugnis, die Strafe in Ihrem Heimatland einzutreiben. Das kann zu zusätzlichen Unannehmlichkeiten und Kosten führen.

Vorsicht bei privaten Inkassofirmen

Der ADAC warnt: Bei Schreiben privater Inkassofirmen ist Vorsicht geboten! Viele dieser Firmen verlangen erhebliche Aufschläge auf die tatsächlich geschuldeten Bußgelder. Solange es sich um öffentlich-rechtliche Forderungen wie Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Parkverstöße handelt, dürfen nur Behörden Bußgelder grenzüberschreitend eintreiben. In Deutschland müssen ausländische Behörden dafür beim Bundesamt für Justiz Vollstreckungshilfe beantragen. Ausländische Behörden versuchen jedoch seit Jahren, Bußgelder von deutschen Kraftfahrern mithilfe privater Inkasso-Unternehmen einzutreiben. Der ADAC hält das für rechtswidrig.
Gut zu wissen: Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern (zum Beispiel Großbritannien, Norwegen oder Liechtenstein) können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Für die Schweiz als Nicht-EU-Staat existiert jedoch der sogenannte deutsch-schweizerische Polizeivertrag. Durch diesen können Bußgelder aus der Schweiz hierzulande vollstreckt werden und umgekehrt.

Bußgeldhöhen nach Delikt: Wie teuer kann ein Knöllchen werden?

Die Vollstreckungsgrenze für Bußgelder ist mit 70 Euro nicht zu hoch angesetzt, wenn man bedenkt, dass Bußgelder im Ausland in der Regel deutlich höher sind als in Deutschland. Nachfolgend einige Beispiele:
Geschwindigkeitsüberschreitung: Fahren Sie 20 km/h zu schnell kostet das in Deutschland ab 60 Euro. Zum Vergleich: Norwegen ab 620 Euro; Niederlande ab 215 Euro; Italien ab 175 Euro; Frankreich ab 135 Euro; Dänemark ab 135 Euro; Falschparken: Hierzulande müssen Sie bei einem Parkverstoß mit 10 bis 110 Euro rechnen. Zum Vergleich: Ungarn bis 330 Euro; Spanien oder Rumänien bis zu 200 Euro; Polen ab 125 Euro; Niederlande 120 Euro Rotlichtverstoß­ Bei Rot noch schnell über die Ampel gefahren, das kostet in Deutschland 90 Euro. Zum Vergleich: Norwegen 850 Euro; Griechenland 700 Euro; Kroatien ab 390 Euro; Niederlande 300 Euro; Spanien ab 200 Euro Handy am Steuer Für diesen Verstoß sind Sie in Deutschland mit 100 Euro Strafe dabei. Zum Vergleich: Dänemark 270 Euro; Italien ab 165 Euro; Frankreich ab 135 Euro; Kroatien 130 Euro

Strafzettel im Ausland erhalten: Was tun?

Wenn Sie im Ausland einen Strafzettel erhalten haben, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen: Lesen Sie den Strafzettel aufmerksam durch: Stimmt der Vorwurf? In der Regel sind die Informationen in mehreren Sprachen aufbereitet.
 
Frist einhalten: Bezahlen Sie das Bußgeld innerhalb der gesetzten Frist, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Übrigens: Wenn Sie das Bußgeld schnell bezahlen, gewähren viele Länder zum Teil hohe Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind Nachlässe von bis zu 50 Prozent möglich. Besonders großzügig sind Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.
 
Belege aufbewahren: Bewahren Sie alle Belege und Kommunikationsnachweise auf, falls es später zu Missverständnissen kommen sollte.
 
Rechtsberatung einholen: In komplexen Fällen, insbesondere bei hohen Bußgeldern oder wenn der Führerschein im Urlaubsland beschlagnahmt wurde, kann es ratsam sein, sich von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt (ggf. deutschsprachiger Anwalt mit Sitz im jeweiligen EU-Land) beraten zu lassen. Bußgeldbescheide können zum Beispiel unwirksam sein, wenn wesentliche Inhalte nicht in der Sprache des Verkehrssünders vorliegen oder die Rechtsmittelbelehrung fehlt.
Unser Tipp: Eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung bietet Ihnen Schutz vom Verkehrsunfall über Bußgeldbescheide bis hin zum Kauf eines Neuwagens.

Hilfreich: Über Vorschriften im Ausland vorab informieren

In anderen Ländern können andere Verkehrsregeln gelten. Daran sollte man denken, bevor man mit dem Auto ins Ausland fährt. Wer sich vor der Einreise nicht über Promillegrenzen, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholvorschriften im Ausland informiert, handelt fahrlässig und bringt sich unter Umständen einen Strafzettel als Souvenir mit. Wer trotz aller Vorsicht einen Strafzettel kassiert, sollte versuchen, diesen möglichst an Ort und Stelle zu bezahlen. Dann entstehen keine weiteren Kosten und die Sache ist erledigt.
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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