Betreuer suchen Suche
drei rote Kanister stehen auf einem Regalbrett in der Garage

Ist die private Lagerung von Kraft- und Brennstoffen erlaubt?

07.07.2022 – Lesezeit: 8 Minuten Bei Energieausfällen sind Alternativen wie Generatoren, Campingkocher, Ersatzöfen, Lampen und Ähnliches zur Selbstversorgung gefragt. Alle diese Geräte benötigen einen Kraft- oder Brennstoff, um zu funktionieren. Im Gegensatz zu Holzscheiten für den Kamin dürfen Sie Kraftstoffe und brennbare Stoffe aus Gründen der Sicherheit nicht unbegrenzt lagern.

Inhaltsübersicht

Generelle Sicherheitshinweise Lagerung von Benzin und Diesel Lagerung Reserve-Kraftstoff im Auto Lagerung anderer Brennstoffe Lagerung von Gasflaschen Lagerung von Gaskartuschen

Was ist bei der Lagerung von Kraft- und Brennstoffen generell zu beachten?

Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich auf Privathaushalte. Im gewerblichen Bereich (Industrie und Handel) gelten umfangreichere Vorschriften und Gesetze. Zu den gesetzlichen Grundlagen zählen auszugsweise die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS), die Garagenverordnung und die Brandschutzverordnungen der Länder.
Wer Vorräte anlegt sollte wissen:
Für die Lagerung von entzündlichen und explosiven Kraft- und Brennstoffen gelten gesetzliche Vorschriften und Verordnungen. Kraft- und Brennstoffe sind unterschiedlich lang haltbar. Kraft- und Brennstoffe sind bei unsachgemäßem Umgang und falscher Lagerung potenziell gefährlich und umweltschädlich. Wer gegen die Sicherheitsvorschriften zum Umgang mit diesen Stoffen verstößt, riskiert im Schadensfall seinen Versicherungsschutz. Er muss mit Einschränkungen der Leistungen bei der Schadenregulierung rechnen.

Wie viel Benzin und Diesel dürfen gelagert werden?

Die erlaubten Lagermengen für Benzin und Diesel sind streng geregelt. Für Benzin gelten deutlich strengere Vorschriften. Dies liegt einerseits daran, dass Benzin leichter entzündbar ist als Diesel. Zum anderen weist es eine höhere Wasser-Gefährdungsklasse nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf. Zu den Kraftstoffen zählt auch das Zweitaktgemisch. Dieses wird unter anderem als Gerätebenzin für Gartengeräte wie Kettensägen verwendet.

Haltbarkeit

Benzin und Diesel verlieren durch den Kontakt mit Sauerstoff an Qualität. Bei luftdichter Lagerung ist Kraftstoff jedoch sehr lange haltbar. Benzin beispielsweise bis zu 20 Jahre ohne Qualitätsverlust. Diesel ist deutlich weniger lagerfähig. Er sollte daher nicht länger als ein Jahr in geschlossenen Behältern gelagert werden. Bereits nach sechs Monaten beginnen Bakterien, den Biodieselanteil zu zersetzen. Dadurch entstehen schwebende Feststoffe, die das Kraftstoffsystem verstopfen können.

Lagerung

Beim Lagern von Benzin und Diesel muss unbedingt darauf geachtet werden, dass keine Flüssigkeiten über undichte Garagenböden in den Boden und somit ins Grundwasser gelangen. Kraftstoffe müssen daher in dicht verschließbaren, bruchsicheren Kanistern aufbewahrt werden. Für eine Lagerung von mehr als ein bis zwei Jahren werden Kanister aus Metall empfohlen. In Plastikkanistern wird Treibstoff schneller unbrauchbar, da diese nicht zu 100 Prozent luftdicht sind. Entweichende Benzindämpfe bei unsachgemäßer Lagerung können zudem lebensgefährlich sein.

Erlaubte Lagermengen an verschiedenen Orten im Haushalt

Wohnungen

Wohnungen sind kein geeigneter oder erlaubter Lagerort für Kraftstoffe. Die Aufbewahrung von Benzin, Diesel oder anderen brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A1 ist in privaten Wohnungen auf maximal einen Liter limitiert. Der Gesetzgeber hatte dabei allerdings eher das sogenannte Waschbenzin für Reinigungszwecke im Blick.

Garagen

Gesetzlich gelten die unterschiedlichen Garagen-Verordnungen der Bundesländer. In der Regel gilt überall: In Kleingaragen mit einer Fläche von bis zu 100 qm darf maximal 20 Liter Benzin gelagert werden. Bei Diesel sind maximal 200 Liter erlaubt. In Tiefgaragen darf Kraftstoff gar nicht (zum Beispiel in Sachsen) oder nur in unerheblicher Menge gelagert werden.
Die sächsische Garagen- und Stellplatzverordnung regelt wie folgt: "In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden."

Keller

Im Keller dürfen max. 20 Liter Kraftstoff gelagert werden. Diese Grenze gilt für den gesamten Kellerbereich bzw. das gesamte Haus. Besteht ein Keller aus mehreren Räumen, dürfen nicht in jedem einzelnen Raum 20 Liter gelagert werden. Das ist in Miethäusern mit Kellerabteilen für jede Mietpartei schwierig umzusetzen. Hier können kaum verlässliche Absprachen getroffen werden.

Grundsätzlich verbotene Lagerorte

Treppenhäuser beziehungsweise Räume, in denen eine Treppe ist Dachböden oder Dachgeschosse in bewohnten Häusern Durchgänge, Flure, Eingangsbereiche und Durchfahrten

Spezielle Regelungen im Mietvertrag beachten

Das Lagern von Benzin und Diesel ist in Mehrfamilienhäusern per Mietvertrag oder Hausordnung meist generell untersagt. Mieter und Mieterinnen sollten sich unbedingt darüber informieren. Unter Umständen kann die Lagerung einen „vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache“ darstellen und somit einen Vertragsbruch. Im schlimmsten Fall kann dies zur Kündigung der Wohnung führen.
Wichtiger Tipp: Bei der Lagerung von Kraftstoffen müssen Geruchsbelästigungen oder gar mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen von Mitbewohnern oder Nachbarn grundsätzlich ausgeschlossen sein. Gleiches gilt für eine potenzielle Umweltgefährdung.

Wie viel Reserve-Kraftstoff darf im Auto gelagert werden?

Bei längeren Fahrten nehmen viele Menschen einen Reserve-Kanister mit Benzin im Auto mit. In einigen Ländern sind gefüllte Benzinkanister im Auto jedoch verboten. Deshalb sollten Sie sich vor Reiseantritt mit den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes vertraut machen. Für das Reservebenzin im Auto gelten in Deutschland folgende gesetzliche Regelungen:
Der Reservekanister muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen. Der Kanister muss standsicher im Kofferraum untergebracht und befestigt sein. In einem genormten Kanister dürfen nur bis zu 60 Liter Benzin mitgenommen werden. Kanister immer auf Dichte prüfen, damit keine giftigen Stoffe in die Fahrerkabine austreten. Benzin darf nie in Wasserflaschen oder Plastikbehälter sowie in alle nicht dafür vorgesehenen Gefäße gefüllt werden. Kanister dürfen nur an einer Tankstelle gefüllt werden. Bei großer Hitze sollten keine leeren oder halb vollen Benzinkanister im Auto mitgeführt werden. Diese könnten sich aufblähen und im schlimmsten Fall platzen, wodurch giftige Dämpfe ins Wageninnere gelangen.
Wichtiger Tipp: Automobilclubs raten dazu, nicht mehr als zehn Liter im Auto zu transportieren, um für mehr Sicherheit zu sorgen.

Versicherungsschutz bei auslaufenden Kraftstoffen

Wenn gefährliche Stoffe aus ihren Behältern auslaufen, können sie ins Grundwasser gelangen und dieses verunreinigen oder gar vergiften. Dies ist bei der Lagerung großer Mengen relevant, bei haushaltsüblichen Mengen hingegen weniger. Gewässerschäden können teuer werden. Denn das verschmutzte Wasser und der kontaminierte Boden müssen aufwendig gereinigt und entsorgt werden. Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung deckt Gewässerschäden ab.

Was ist bei sonstigen Brennstoffen zu beachten?

Lagerung und Haltbarkeit von Petroleum und Bioethanol

Petroleum ist ein leicht entzündlicher und brennbarer Stoff. Beim Umgang damit ist daher unbedingt auf Sicherheit zu achten. Für Petroleumlampen und -öfen sollte ausschließlich reines Petroleum verwendet werden. Duftpetroleum wird nicht empfohlen. Petroleumgemische sollten kühl und dunkel gelagert werden, um eine lange Haltbarkeit und gute Brennbarkeit zu gewährleisten. Dann kann es zwei bis fünf Jahre lang gelagert werden. Dafür eignen sich Kellerräume oder Garagen besonders gut. Um eine Verwechslung mit Getränken zu vermeiden, sollte das Gemisch in seiner Originalverpackung mit entsprechender Kennzeichnung verbleiben. Es sollten also keine Teilmengen aus größeren Kanistern in Plastikflaschen umgefüllt werden. Ein Ethanol-Kamin kann zu Hause für eine kuschelige Atmosphäre sorgen. Die Lagerung von Bioethanol unterliegt jedoch strengen Sicherheitsbestimmungen. Bioethanol ist wie Brennspiritus unbegrenzt haltbar.

Erlaubte Lagermengen Brennstoffe

Laut den technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS) dürfen all diese Brennstoffe in der Wohnung nur in Behältnissen mit maximal einem Liter Inhalt aufbewahrt werden. Insgesamt sind 20 Liter Vorrat pro Haushalt zulässig. Die 20-Liter-Lagermenge gilt übrigens für alle Brenn- und Kraftstoffe beziehungsweise Gefahrenstoffe im Haushalt. Zur Gesamtmenge zählen auch Farben und Lacke.

Erlaubte Lagerorte:

In der Wohnung/in Wohnräumen bis 1 Liter im gesamten Haushalt bis maximal 20 Liter

Verbotene Lagerorte:

Schlafzimmer Flur Treppenhaus Räume unterhalb der Geländekontur

Was ist bei der Lagerung von Gasflaschen zu beachten?

Grills, Campingkocher oder Heizpilze können mit Gasflaschen betrieben werden. Laut dem Deutschen Verband für Flüssiggas gibt es auch hierbei einige Dinge zu beachten, insbesondere was Mengen und Lagerung betrifft.

Erlaubte Menge

Pro Haushalt dürfen maximal 16 Kilogramm Gas (Füllgewicht) in einem Gebäude gelagert werden. Es gelten die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF).

Haltbarkeit

Flüssiggasflaschen haben eine lange Nutzungsdauer. Nach Ablauf einer zehn- beziehungsweise fünfzehnjährigen Prüffrist werden die Flaschen vor der nächsten Befüllung überprüft. Die aufgedruckte Jahreszahl gibt Auskunft über die nächste reguläre Prüffrist. Das Gas wird nicht „schlecht“ und kann auch nach Überschreiten der Prüffrist noch bedenkenlos verbraucht werden.

Lagerung

Volle und leere Flaschen mit Flüssiggas müssen stets aufrecht gelagert werden. Das Ventil der Flasche muss geschlossen und mit einer Schutzkappe versehen sein, um Beschädigungen zu vermeiden. Ebenso sollte die mitgelieferte Ventilverschlussmutter wieder auf die Flasche gedreht werden.  Der Aufbewahrungsort sollte grundsätzlich gut belüftet sein. Er muss oberhalb der Geländekontur liegen und darf sich somit nicht unter der Erde befinden (Erdgleiche). Direkte Sonneneinstrahlung sollte vermieden werden. Kälte hingegen überstehen die meisten Gasflaschen unbeschadet. Zu starker Frost kann ihnen allerdings Schaden zufügen.
Bei der Lagerung im Freien sollten Gasflaschen einen Abstand von fünf Metern zu anderen Gebäuden haben. Andernfalls ist eine zwei Meter hohe Schutzmauer um die Gasflaschen herum notwendig. Der Boden aller Lagerorte sollte schwer entflammbar sein. In der Nähe dürfen sich keine (leicht) brennbaren Gegenstände befinden.

Erlaubte Lagerorte:

Gartenschuppen – wenn dieser gut belüftet ist. Garage – wenn sie gut belüftet ist. im Freien - mit 5 Metern Abstand zu Gebäuden

Verbotene Lagerorte:

Keller Flur Treppenhaus Schächte Durchgänge Schlafräume

Was ist bei Gaskartuschen zu beachten?

Gaskartuschen werden vor allem beim Camping verwendet. Manch einer gerät vielleicht in Versuchung, sich einen größeren Vorrat als Survival-Equipment anzulegen. Auch das ist nicht erlaubt. Unabhängig von der Art der Kartusche und der Füllmenge gelten die Vorschriften des Arbeitsblatts G 612 (A) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW).

Erlaubte Menge und Haltbarkeit

Unabhängig vom Lagerort dürfen in einem Haushalt maximal zwei Campinggas-Kartuschen (einschließlich leerer) gelagert werden. Vor dem Kauf von zwei neuen Kartuschen müssen die alten daher unbedingt entsorgt werden. Solange Gaskartuschen unbeschädigt sind, haben sie kein Verfallsdatum und können beliebig lange gelagert werden. 

Lagerung

Die Kartuschen können im Gebäude (in gut belüfteten Räumen) oder im Freien gelagert werden. Pro Raum darf sich immer nur eine Gaskartusche befinden. Im Freien müssen die Kartuschen vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden. Die Gaskartuschen sind in ausreichendem Abstand zu Wärmequellen zu lagern. Sie sollten mindestens so weit weg gelagert werden, dass sie sich nicht über 50 Grad Celsius erwärmen. Minusgrade und Frost stellen für die Kartuschen kein Problem dar. Sie bleiben einsatzbereit.
Ganz wichtig: Gaskartuschen genauso wie Gasflaschen immer nur aufrechtstehend lagern und verwenden. Die Hersteller empfehlen, die Kartuschen regelmäßig daraufhin zu prüfen, ob sich Flugrost oder Feuchtigkeit auf ihnen bilden.

Erlaubte Lagerorte:

in (Wohn)räumen – pro Raum 1 Kartusche im Freien - vor Zugriff geschützt

Verbotene Lagerorte:

unter Erdgleiche Schlafräume Treppenhaus Flur Durchgang oder Durchfahrt eines Gebäudes (und in deren direkter Umgebung)

Fazit

Generell ist es sinnvoll, auf Strom- und Heizungsausfälle vorbereitet zu sein und sich für eine gewisse Zeit mit Alternativen behelfen zu können. Ein solches Szenario ist nicht nur aufgrund von Energieengpässen, sondern auch durch Unwetter jederzeit möglich. Hamsterkäufe von Kraft- und Brennstoffen sind jedoch unsinnig. Die Lagerung entzündlicher Materialien ist eine heikle Angelegenheit. Brände und Explosionen können enorme Schäden anrichten und Menschenleben gefährden. Schadenregulierer und Gutachter von Versicherungen haben diesbezüglich leider schon viel gesehen. Schäden durch Explosionen und Brände sind über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
zum Versicherungsschutz für Haus & Wohnen informieren
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
Nachricht schreiben

Forum

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Noch keine Kommentare vorhanden.

Das könnte Sie auch interessieren

Starkregen und Hochwasser gefährden Heizöltanks

5 Minuten Lesezeit Wenn der Keller vollläuft, kann ein Heizöltank für Haus, Gesundheit und Umwelt zur echten Risikoquelle werden. Der Beitrag erklärt die typischen Schadensszenarien, warum schnelles Handeln entscheidend ist und welche Vorsorge- und Versicherungstipps Heizöltank-Besitzer in gefährdeten Gebieten kennen sollten.  
„Starkregen und Hochwasser gefährden Heizöltanks“ weiterlesen

Bombenentschärfung - zahlt die Versicherung?

3 Minuten Lesezeit Weltkriegsbomben sind ein gefährliches Erbe, das sich unter unseren Füßen befindet. Immer wieder tauchen sie bei Bauarbeiten in Sachsen auf. Die Folge sind weiträumige Evakuierungen, um die Bomben gefahrlos unschädlich zu machen. Lesen Sie, welche Versicherung im Falle eines Unfalls bei Bombenentschärfungen zahlt.
„Bombenentschärfung- Zahlt die Versicherung" weiterlesen

Überschwemmungen durch Starkregen

4 Minuten Lesezeit Nur jeder vierte Haushalt hat sein Inventar gegen Starkregen versichert – dabei lagern im Schnitt Werte von 15.400 Euro im Keller. Überschwemmungen zählen zu den weiteren Naturgefahren und sind nur mit entsprechender Zusatzdeckung abgesichert. Erfahren Sie, wie Sie das Risiko für Ihren Wohnort prüfen und welchen Schutz Hausrat- und Wohngebäude-Versicherung bei Starkregen bieten.
„Überschwemmung durch Starkregen" weiterlesen
zum Seitenanfang

Versicherungen

Altersvorsorge & Sparen Berufsunfähigkeit & Unfall Haus & Wohnen Haftpflicht & Recht Auto & Roller Familie & Leben

Services

Schaden melden Betreuer suchen Kontakt aufnehmen Änderungen mitteilen Maklerkontakt Feedback geben

Weitere Themen

Karriere Blog Über uns Nachhaltigkeit Engagement Presse und Medien
Impressum Datenschutz Compliance Barrierefreiheit Privatsphäre-Einstellungen Vertrag widerrufen Social Media
Nachricht an die Redaktion Betreuer suchen