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Mann mit Helm fährt auf Moped frontal Richtung Kamera

Wissenswertes rund ums Moped

17.02.2026 – Lesezeit: 4 Minuten Mit dem schwarzen Versicherungskennzeichen 2026 beginnt am 1. März die Zweiradsaison für Mopeds, Roller und Co. Diese Zweiräder sind bei vielen Jugendlichen beliebt, da sie bereits in jungen Jahren gefahren werden dürfen. Gerade in ländlichen Regionen bedeutet das für sie Freiheit und Mobilität. Dafür muss man nicht unbedingt rasant unterwegs sein. Dauerhafter Fahrspaß ist garantiert, wenn man sich regel- und gesetzeskonform im Straßenverkehr bewegt.  

Inhaltsübersicht

Was ist ein Moped? Führerschein und Ausbildungsbeginn Darf man mit dem Führerschein der Klasse B ein Moped fahren? Helmpflicht auch für Mopedfahrer Versicherung und Kennzeichen Mopeds nicht frisieren Technische Aspekte und Neuerungen

Was ist ein Moped?

Das Moped ist ein Kleinkraftrad im Sinne der EG-Fahrzeugklassen. Im Prinzip ist es ein Fahrrad mit Motor. Die technischen Spezifikationen sind:
maximal 50 ccm Hubraum Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h maximale Leistung von 4 kW (6 PS)
Unter bestimmten Voraussetzungen fallen auch dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge in diese Kategorie. Für Mopeds aus der DDR, insbesondere Simson-Modelle, gelten Sonderregelungen. So dürfen Simson-Mopeds, die vor dem 28. Februar 1992 erstmals zugelassen wurden, weiterhin mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren. Sie können somit auch mit dem Führerschein der Klasse AM gefahren werden.  Diese Sonderregelung basiert auf dem Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Sie gilt für Kleinkrafträder, die nach DDR-Recht zugelassen waren.
Wichtig ist, dass diese Regelung nur für original erhaltene DDR-Mopeds gilt. Neuere Kleinkrafträder und Mopeds, die nach dem 31. Dezember 2001 in den Verkehr gebracht wurden, dürfen maximal 45 km/h fahren.

Moped-Führerschein und Ausbildungsbeginn

Um ein Moped zu fahren, benötigt man in Deutschland mindestens den Führerschein der Klasse AM (auch „Rollerführerschein” genannt). Dieser kann bereits ab einem Alter von 15 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung kann in der Regel etwa ab 14,5 Jahren begonnen werden. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter zustimmen.  Für 15-Jährige mit einem deutschen Moped-Führerschein gilt die Berechtigung nur innerhalb Deutschlands. In den EU- und EWR-Staaten wird der deutsche Moped-Führerschein zwar anerkannt, allerdings erst ab 16 Jahren.
Auch auf dem Moped gilt: Der Führerschein muss stets mitgeführt werden. Können Sie ihn bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. 

Darf man mit dem Führerschein der Klasse B ein Moped fahren?

Mopeds dürfen mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Dieser umfasst die Klassen AM und L.

Helmpflicht auch für Mopedfahrer, denn Sicherheit geht vor

Die Helmpflicht gilt auch für alle Mopedfahrer. Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Fahrer von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm tragen. Ein Verstoß gegen diese Helmpflicht wird mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro geahndet. Auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt, wird das Tragen von Schutzkleidung dringend empfohlen. Sie kann bei einem Unfall schwere Verletzungen verhindern.

Versicherung und Kennzeichen

In Deutschland sind Kleinkrafträder wie Mopeds zulassungsfrei und von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen benötigen sie jedoch eine Betriebserlaubnis. Sie brauchen auch ein Versicherungskennzeichen als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Versicherungskennzeichen muss jährlich erneuert werden. Ab dem 1. März 2026 ist es schwarz. 

Sie können das Moped-Kennzeichen schnell und bequem online bestellen. Es wird Ihnen ohne zusätzliche Versandkosten direkt nach Hause geschickt. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten das Versicherungskennzeichen beantragen und den Versicherungsvertrag unterschreiben.
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Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen fährt, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Euro rechnen. In einem solchen Fall können jedoch noch weitere Sanktionen drohen. Denn nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist es eine Straftat, ein Fahrzeug ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung in Betrieb zu nehmen. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.  

Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungskennzeichen mit den Maßen 13,0x10,1 cm: 

Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.  Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.  Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.  E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.  Motorisierte Krankenfahrstühle.  Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.   

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7x5,5 cm:

E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.  

Das Frisieren von Mopeds ist verboten

Das Tunen eines Mopeds, um schneller fahren zu können, hat rechtliche und sicherheitstechnische Konsequenzen: 
Das Tuning ist ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld sowie Punkten im Flensburger Verkehrsregister bestraft werden. Es gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis, was eine Straftat darstellt. Durch technische Veränderungen, die vom Originalzustand abweichen, erlischt die Betriebserlaubnis des Mopeds. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis hat negative Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung bleibt zwar bestehen. Nach einem Schaden kann Ihr Versicherer jedoch Regress von Ihnen verlangen. Zudem erlischt Ihr (Teil-)Kasko-Schutz für Schäden an Ihrem Fahrzeug. Bremsen und Fahrwerk sind oft nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt, was das Unfallrisiko erhöht. Das Risiko, im Straßenverkehr getötet zu werden, ist für Mofa- und Mopedfahrer ohnehin schon sechsmal höher als für Autofahrer. Durch das Frisieren wird dieses Risiko noch weiter erhöht.
Um frisierte Mopeds schnell zu identifizieren, setzt die Polizei bei Verkehrskontrollen mobile Prüfstände ein. Eltern werden daher aufgefordert, die Fahrzeuge ihrer Kinder regelmäßig zu überprüfen.

Technische Aspekte und Neuerungen

Anfang 2025 trat die Euro-5+-Norm für typgenehmigte Motorräder und Mopeds in Kraft. Das bedeutet, dass nur noch Mopeds, die diesen Umweltstandard erfüllen, als Neufahrzeuge zugelassen werden können. Die Norm führt jedoch keine strengeren Abgas- und Lärmvorschriften ein. Allerdings werden die bestehenden Grenzwerte mit strengeren Messmethoden überprüft, die näher am realen Alltagsbetrieb der Fahrzeuge liegen. Das Ziel besteht darin, die Schadstoffemissionen im Straßenverkehr weiter zu reduzieren.
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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