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Junges blondes Mädchen sitzt auf einem Moped und stellt Spiegel ein

Mopedführerschein mit 15

Das sollten Sie wissen

24.02.2022; aktualisiert: 11.08.2026 – Lesezeit: 5 Minuten Seit dem Jahr 2021 können nach einem erfolgreichen Modellversuch 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen. Was die Jugendlichen freut, ist bei Experten für Verkehrssicherheit und sicher auch bei Eltern nicht unumstritten. Auf jeden Fall wurde mit der bundeseinheitlichen Regelung der Flickenteppich aus Erlaubtem und Verbotenem beseitigt. 

Inhaltsübersicht

Der Wunsch nach Mobilität ist bei Jugendlichen groß Mopedfahren mit 15 wird auch kritisch betrachtet Eltern müssen entscheiden, ob der Junior reif genug ist Informationen zum Führerschein Klasse AM Welche Fahrzeuge darf man mit dem AM-Führerschein fahren?  

Der Wunsch nach Mobilität und Selbstständigkeit ist bei Jugendlichen groß

Mobilität auf zwei Rädern steht bei Jugendlichen hoch im Kurs. Vor allem im ländlichen Raum werden sie durch Roller und Moped mobiler und unabhängiger. Auf dem Weg zur Schule oder zum Ausbildungsplatz sind sie nicht mehr auf das Elterntaxi oder unzureichende Verbindungen des öffentlichen Personennahverkehrs angewiesen. Den Jugendlichen ist die Verantwortung bewusst, die mit der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr einhergeht. Das hat der Modellversuch vor der Umsetzung deutlich gezeigt. Und die Nachfrage nach dem Rollerführerschein mit 15 bleibt nach Behördenangaben vor allem in ländlichen Gebieten stabil.

Mopedfahren mit 15 wird auch kritisch betrachtet

Allgemein gute Erfahrungen im Straßenverkehr mögen die Eltern etwas beruhigen, wenn der Nachwuchs bald allein mit dem motorisierten Zweirad unterwegs ist. Dennoch machen sie sich Sorgen um die Sicherheit ihrer Kinder. Denn auch das muss gesagt werden: Der Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht stehen dem Mopedführerschein mit 15 kritisch gegenüber. Als Gründe werden hier Anfängerrisiken, mangelnde Erfahrung, erhöhte Risikobereitschaft und ein späteres Reaktionsvermögen der Jugendlichen genannt. Auch die Ergebnisse der Evaluationsberichte des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kein eindeutiges Bild. Es gab sowohl Argumente für eine dauerhafte Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre als auch für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung (ab 16 Jahren). Brechen wir also eine Lanze für die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Als Autofahrerin im Stadtverkehr habe ich bisher sehr junge Rollerfahrer nämlich stets als vorsichtig und diszipliniert erlebt. 

Eltern müssen entscheiden, ob der Junior reif genug ist

Soll der Sohn oder die Tochter schon mit 15 Jahren Moped fahren? Letztendlich sind eine gründliche Fahrausbildung und die Reife des eigenen Kindes die Grundlage für diese innerfamiliäre Entscheidung. Natürlich sind auch die Gegebenheiten für Mobilität im Lebensumfeld relevant. In der Stadt mit gutem öffentlichen Nahverkehr wird man sich eher dafür entscheiden, noch zwei Jahre bis zum Autoführerschein zu warten. Auch die Kosten für die Fahrausbildung und das Fahrzeug fließen in die Entscheidung ein.
Viele Jugendliche sparen eifrig für dieses große Ereignis. Wer sich seinen Roller oder sein Moped selbst erarbeitet oder erspart hat, wird vermutlich auch aus Liebe zum Fahrzeug vorsichtig damit fahren. Wenn Großeltern oder Verwandte etwas beisteuern möchten, bieten alle Sparkassen übrigens entsprechende Sparpläne an. Nicht zuletzt sammeln die Jugendlichen praktische Erfahrungen im Straßenverkehr. Das ist wertvoll für den späteren Führerschein, mit dem sie mit mehr PS unterwegs sind.

Informationen zum Führerschein Klasse AM

Während man für das Mofa-Fahren eine Prüfbescheinigung braucht, benötigt man für das Fahren mit Moped, Roller und Co. einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM. Er wird auch als Roller- oder Mopedführerschein bezeichnet.

Wann kann man den Rollerführerschein machen?

Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden. Die praktische Prüfung ist einen Monat vorher möglich. 

Was beinhaltet die Führerscheinausbildung?

Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. Die praktische Prüfung dauert in der Regel 45 Minuten.

Theorie

In der theoretischen Ausbildung zum Führerschein werden die Grundlagen des Fahrens sowie die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff umfasst den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. Um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden, müssen für die Klasse AM insgesamt zwölf Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff und mindestens zwei Doppelstunden Zusatzstoff besucht werden.

Praxis

In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt. Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein der Klasse AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt. Der Fahrlehrer entscheidet, ob der Fahrschüler oder die Fahrschülerin prüfungsreif ist.
Wer den Rollerführerschein mit 15 macht, dem wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselzahl 195 in den Führerschein eingetragen. Das bedeutet, dass die Fahrerlaubnis aus europarechtlichen Gründen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt. Solange man 15 Jahre alt ist, sind Fahrten ins Ausland verboten.

Welche Fahrzeuge darf man mit dem AM-Führerschein fahren?

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller, Moped)

mit einem Hubraum von maximal 50 ccm mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 45 km/h mit einer Leistung von maximal 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder

mit einem Hubraum von maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von maximal 500 ccm bei Selbstzündungsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h mit einer Leistung von maximal 4 kW Das Fahrzeug darf nicht mehr als zwei Sitzplätze und eine Leermasse von maximal 270 kg haben.

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

mit einem Hubraum von maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von maximal 500 ccm bei Selbstzündungsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Die Leistung darf bei maximal 6 kW liegen (bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW) Zudem darf das Fahrzeug nicht mehr als zwei Sitzplätze und eine Leermasse von maximal 425 kg haben.
Die aufgeführten leichten Kraftfahrzeuge sind in Deutschland zulassungsfrei. Es muss auch keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Auf öffentlichen Straßen benötigen sie jedoch eine Betriebserlaubnis. Zudem muss ein Versicherungskennzeichen am Moped angebracht sein. Das Moped-Kennzeichen kann online bestellt werden und wird dann kostenlos per Post nach Hause geschickt.
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Fazit: Ein Moped bedeutet Freiheit. Und Freiheit heißt Verantwortung. Die Freiheit wird nicht grenzenlos sein, aber mit der ersten Fahrt ein Gefühl, das man sein Leben lang nicht mehr vergisst. Viel Spaß und allzeit gute Fahrt. Helm nicht vergessen!
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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