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roter Blitz einer Radaranlage auf befahrener Straße

Wann verschwinden die Punkte in Flensburg

15.10.2020 – Lesezeit: 7 Minuten Seit der Einführung des neuen Punktesystems im Jahr 2014 dürfen Sie höchstens acht Punkte in Flensburg ansammeln. Ab acht Punkten müssen Sie Ihren Führerschein abgeben. Ab vier Punkten erhalten Sie eine kostenpflichtige Ermahnung. Das ist heikel und unangenehm. Damit sich das Sündenregister möglichst schnell wieder bereinigt, stellt sich die Frage: Wie lange bleiben die Punkte stehen?

Inhaltsübersicht

Wie lange bleiben die Punkte stehen? Wie viele Punkte gibt es pro Verstoß? Welche Sanktionen drohen bei welchem Punktestand? Wie kann man Punkte abbauen? Wie erfahre ich meinen Punktestand?

Wie lange bleiben die Punkte stehen?

Bis die Punkte verschwinden, gelten feste Tilgungsfristen. Das heißt, dass jeder Eintrag für einen Verstoß nach Ablauf der entsprechenden Frist automatisch getilgt wird. Die Tilgungsfrist verlängert sich nicht, wenn ein weiterer Punkt hinzukommt. Jedes Verkehrsdelikt wird also für sich betrachtet.

Verjährungs-Zeiträume:

Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt: Gelöscht nach 2,5 Jahren Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten: Gelöscht nach 5 Jahren Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten: Gelöscht nach 10 Jahren
Je nach Schwere des Delikts und Gefährdung der Verkehrssicherheit werden pro Verstoß nicht nur Bußgelder verhängt. Es werden auch ein bis maximal drei Punkte im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Dazu zählen Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 60 Euro, Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot sowie Verkehrsstraftaten.

Verstöße, die Punkte kosten:

Geschwindigkeitsüberschreitungen Park- und Halteverstößen Abstandsverstöße Rotlichtverstöße Telefonieren am Steuer

Wie viele Punkte gibt es pro Verstoß?

1 Punkt:
Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte:
Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot, Straftaten
3 Punkte:
Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
 
 
Das Kraftfahrt-Bundesamt schreibt: „Das Fahrerlaubnis-Bewertungssystem (FEBS) gewährleistet mit einem bundeseinheitlichen Maßnahmen- bzw. Punktekatalog die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen. Es gibt jedem Bürger die Möglichkeit, das Ausmaß des eigenen Fehlverhaltens laufend selbst zu beobachten und rechtzeitig zu korrigieren.“

Welche Sanktionen drohen bei welchem Punktestand?

Damit Sie nicht aus allen Wolken fallen, sollten Sie sanktioniert werden, werden Sie vorgewarnt. Das Bewertungssystem arbeitet mit Warnstufen – gestaffelt nach Punktestand:

Bis zu 3 Punkten - Vormerkung

Wer bis zu drei Punkte in Flensburg hat, ist dort lediglich für eine Bewertung seiner Fahreignung Es erfolgt keine weitere Maßnahme.

4 Punkte - Ermahnung

Beim Stand von vier Punkten erfolgt eine schriftliche, kostenpflichtige Ermahnung.

6 Punkte - Verwarnung

Bei sechs Punkten bekommt man eine schriftliche, kostenpflichtige Verwarnung.

8 Punkte - Entzug Fahrerlaubnis

Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis eingezogen.

Wie können Sie Punkte abbauen?

Sie können aktiv etwas tun, um den drohenden Entzug Ihrer Fahrerlaubnis zu vermeiden. Wenn Sie freiwillig an einem Fahreignungs-Seminar teilnehmen, können Sie einen Punkt abbauen. Dies, sofern Sie nicht mehr als fünf Punkte haben.

Wer mehr als fünf Punkte hat, kann mit diesem Seminar keine Punkte abbauen. Der Betroffene muss warten, bis die Verjährung der Punkte greift. Der Punkteabbau durch ein Fahreignungs-Seminar kann außerdem nur einmal innerhalb von fünf Jahren erfolgen.

Die kostenpflichtige Schulung bieten Fahrschulen an. Welche das sind, erfährt man zum Beispiel beim Landesverband Sächsischer Fahrlehrer e. V
 

Wie erfahre ich meinen Punktestand?

Viele Autofahrer wissen gar nicht, wie hoch ihr Punktestand in Flensburg ist. Doch jeder hat das Recht auf eine kostenlose Auskunft.

Dafür stehen drei Wege zur Verfügung:

Persönliche Auskunft im Kraftfahrt-Bundesamt (Flensburg oder Dresden) Postalische Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt. Der Identitäts-Nachweis erfolgt auf dem Postweg. Möglich sind eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift (kostenpflichtig) oder gut lesbare Kopien des Personalausweises oder des Passes (Vorder- und Rückseite) Online-Auskunft auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes. Hierzu benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Funktion.
Telefonische Abfragen sind nicht möglich.

Verkehrssicherheit eines der wichtigsten Anliegen der Sachsen

Klar, Punkte sind ärgerlich für den einzelnen Autofahrer. Instrumente wie das Fahreignungs-Bewertungssystem sind aber wichtig für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Wie die Ergebnisse sachsenweiter Umfragen zeigen, sorgen sich Eltern in den Städten besonders um die Sicherheit ihrer Kinder im Straßenverkehr. Sie sehen hier Handlungsbedarf, um die jüngsten Verkehrs-Teilnehmer besser zu schützen.

Besser fahren ohne Punkte

„Präventiv denken – vorausschauend fahren“: Unter diesem Motto bietet die Sparkassen-Versicherung Sachsen ihren Kunden im Fahrsicherheits-Zentrum auf dem Sachsenring vergünstigte Fahrsicherheits-Trainings an.

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Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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