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Hände halten ein Schild mit "Reisewarnungen" hoch

Alles rund um Reisewarnungen

Wann Reisen riskant wird und wo es Informationen gibt

27.07.2025; aktualisiert: 02.03.2026 – Lesezeit: 4 Minuten Schon das Wort „Urlaub” klingt nach Erholung, Abenteuer, Sonnencreme und Sand zwischen den Zehen. Die Auszeit in der Ferne wird sehnsüchtig erwartet. Doch manchmal steht ein Fragezeichen hinter dem Traumziel. Plötzlich gibt es eine Reisewarnung oder besondere Sicherheitshinweise. Das löst natürlich Verunsicherung aus. Was bedeuten solche Meldungen konkret? Wer entscheidet darüber? Und was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn man trotzdem reist?

Inhaltsübersicht

Was sind Reisewarnungen? Wer kann Reisewarnungen aussprechen? Drei Sicherheits-Warn-Stufen, denn Warnung ist nicht gleich Warnung Verhaltenshinweise des Auswärtigen Amtes Wie beeinflussen Reisewarnungen den Versicherungsschutz?

Was sind Reisewarnungen?

Der umgangssprachliche Begriff „Reisewarnung” umfasst verschiedene Reise- und Sicherheits-Hinweise. Diese gibt es in mehreren Abstufungen. Die Reisewarnung ist die dringlichste. Sie können für ein ganzes Land oder nur für ein bestimmtes Gebiet gelten.
Die Hinweise informieren Bürgerinnen und Bürger über Risiken und Gefahren im Ausland. Dazu zählen politische Instabilität, bewaffnete Konflikte, Naturkatastrophen, besondere Wetterlagen wie Hitzewellen, Epidemien oder auch eine akute Terrorgefahr. Ziel ist es, dass sich Reisewillige nicht unnötigen Gefahren aussetzen beziehungsweise dass sie entsprechend vorsichtig sind. Dabei geht es nicht nur um Gefahren für Leib und Leben. Auch der Urlaubsgenuss könnte erheblich eingeschränkt werden oder Reisende im Ausland stranden.
Vor allem zum Start der Sommerferien und der Reisezeit zeigt sich, wie wichtig solche Warnungen sind. Oft warnt das Auswärtige Amt auch vor Gluthitze und Waldbränden in verschiedenen europäischen Urlaubsregionen, vor allem im Mittelmeerraum. Reise- und Sicherheits-Hinweise, auch Reisewarnungen, sind nur behördliche Empfehlungen. Sie stellen somit kein Reiseverbot dar. Selbstverständlich gelten die Hinweise auch für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige.

Wer kann Reisewarnungen aussprechen?

In Deutschland ist das Auswärtige Amt dafür zuständig, Reise- und Sicherheits-Hinweise zu geben sowie Reisewarnungen auszusprechen. Diese Informationen sind online verfügbar. Sie werden alle fortlaufend aktualisiert. Zudem können sie als Newsletter oder RSS-Feed abonniert werden. Wer stets auf dem Laufenden bleiben will, kann sich auch die App „Sicher Reisen" des Auswärtigen Amtes aufs Smartphone runterladen. Laut Amt basieren die Hinweise und Empfehlungen auf verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Bei besonderen gesundheitlichen Risiken können auch internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder das Robert Koch-Institut (RKI) eine Reisewarnung aussprechen.

Drei Warnstufen für Reiserisiken, denn Warnung ist nicht gleich Warnung

Das Auswärtige Amt informiert klar und abgestuft. Die Bandbreite reicht von allgemeinen Hinweisen bis hin zu dringenden Warnungen vor Lebensgefahr. Wer sich vor einer Auslandsreise informiert, investiert in seine eigene Sicherheit und eine unbeschwerte Reise. Denn es geht nicht nur um politische Unruhen. Auch Naturereignisse wie Vulkanausbrüche oder große Waldbrände können ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Stufe 1: Reisehinweise

Reisehinweise enthalten unter anderem Informationen zur Einreise sowie zu medizinischen, straf- oder zollrechtlichen Besonderheiten eines Landes.

Stufe 2: Sicherheitshinweise

Sie weisen auf besondere Risiken für Reisende sowie für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige hin. Dies kann beispielsweise bei erhöhter Kriminalität oder politischen Spannungen der Fall sein. In solchen Fällen wird gegebenenfalls von „nicht unbedingt erforderlichen“ oder „allen Reisen“ abgeraten.

Stufe 3: Reisewarnung

Reisewarnungen sind ein dringender Appell, nicht zu reisen. Sie werden ausgesprochen, wenn allen Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Deutsche Staatsangehörige, die sich in dem betroffenen Land aufhalten, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert. Reisewarnungen können sich auf ganze Länder, zentrale Regionen oder einzelne Gebiete beziehungsweise Landesteile (Teilreisewarnung) beziehen.
Im Frühjahr 2020 sprach das Auswärtige Amt wegen der Corona-Pandemie erstmals eine weltweite Reisewarnung aus. Das war ein historischer Schritt.

Es gilt ein weltweiter Sicherheitshinweis für terroristische Gefahren

In seinem weltweiten Sicherheitshinweis weist das Auswärtige Amt auf generelle Gefahren durch terroristische Anschläge und Entführungen hin: „Auch wenn derzeit keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland vorliegen, ist eine solche Gefährdung nicht auszuschließen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.“

Allgemeine Verhaltenshinweise des Auswärtigen Amtes für Reisen

Reisen ins Ausland bergen Risiken wie Unfälle, Erkrankungen oder Kriminalität im Allgemeinen. Die Gefahr, Opfer eines Anschlags zu werden, ist im Vergleich dazu nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein. 
Diese Vorsichtsmaßnahmen empfiehlt das Auswärtige Amt:
Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht. Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland. Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien. Melden Sie verdächtige Vorgänge (beispielsweise unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen und Bahnhöfen, oder verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Ein Eintrag in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND wird empfohlen

ELEFAND ist eine onlinebasierte Krisenvorsorge-Liste des Auswärtigen Amtes. Die Abkürzung steht für „Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“. Da für Deutsche im Ausland keine Meldepflicht besteht, wird eine Registrierung in der Liste empfohlen – auch bei kürzeren Aufenthalten im Ausland wie Urlaubsreisen. So kann im Krisen- und Notfall konsularische Hilfe geleistet werden. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen und politische Unruhen, die jederzeit und überraschend eintreten können. Nur durch den Eintrag in die Liste erfahren das Auswärtige Amt und die zuständige Auslandsvertretung, dass Sie sich im betreffenden Land aufhalten. Sie haben dann auch Ihre Kontaktdaten, um sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Im Notfall werden Sie schnellstmöglich individuell oder auch über die sogenannten Landsleutebriefe informiert. Diese werden im Krisenfall elektronisch per E-Mail oder SMS verschickt. Sie enthalten wichtige Verhaltenstipps oder andere wichtige Informationen, zum Beispiel Maßnahmen zur Evakuierung oder spezielle Krisen-Telefonnummern. In ELEFAND können Sie außerdem weitere Notfallkontakte hinterlegen, die in einer Notsituation durch das Auswärtige Amt informiert werden sollen.

Wie Sie sich bei ELEFAND registrieren können

Die Registrierung und Anmeldungen (Login) in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND erfolgen online unter https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/ oder in der ELEFAND App (Version für Android und für iOS)

Wie beeinflussen Reisewarnungen den Versicherungsschutz?

Diese Versicherungen zahlen bei Reisewarnungen nicht

Diese private Reiseversicherungen greifen bei einer offiziellen Reisewarnung nicht.  Reise-Rücktrittsversicherungen Reise-Abbruchversicherungen Bei Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherungen stellt eine Reisewarnung kein versicherbares Ereignis dar. Das heißt, wer die Reise deshalb nicht antritt oder vorzeitig abbricht, bekommt keine Kosten erstattet. Ausnahme Pauschalreisen: In diesem Fall sind Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, in der Regel über den Veranstalter abgesichert. Die Veranstalter von Pauschalreisen bemühen sich im Falle einer Reisewarnung während des Urlaubsaufenthalts auch, ihre Kunden schnellstmöglich nach Deutschland zurückzubringen.

Zahlt die Auslands-Krankenversicherung bei Reisewarnungen?

Wer trotz einer bestehenden Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in das entsprechende Land reist, riskiert den Versicherungsschutz seiner Auslands-Krankenversicherung. Denn durch eine bestehende Reisewarnung begibt sich der Reisende mit Reiseantritt in ein vorhersehbares Risiko. Das heißt konkret: Bei gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Krieg, kriegsähnlichen Zuständen oder inneren Unruhen stehen, ist der Reisende nicht versichert. In allen anderen Fällen, beispielsweise wenn er krank wird, ist er versichert.
 
Diese Regelung gilt beispielsweise für die Travel-Pakete und für die Auslands­reise­-Kranken­versicherungen der Union Reiseversicherung AG (URV). Die URV ist ein Kooperations-Partner der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Ein Travel-Paket ist übrigens eine Kombination aus Auslandsreise-Krankenversicherung und Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

Was passiert, wenn die Reisewarnung während des Urlaubs kommt

Wenn ein Risiko plötzlich eintritt, ist es natürlich nicht vorhersehbar. Wird eine Reisewarnung ausgesprochen, während man sich bereits am Urlaubsort befindet, gibt es unterschiedliche Regelungen: Entweder läuft der Versicherungsschutz für die Dauer des Aufenthalts unverändert weiter. Oder er gilt nur noch für eine bestimmte Dauer, beispielsweise sieben Tage.
Wichtiger Hinweis: Die Regelungen können sich je nach Versicherer und Tarif unterscheiden. Gerade wer in krisenbefallene und unsichere Gebiete reist, sollte sich vorab informieren. Welche Klauseln stehen in den Versicherungsbedingungen Ihres Auslands-Krankenschutzes? Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich beraten lassen.
Zu Reiseversicherungen informieren

Sicherheit geht vor Reiselust

Der Gedanke an Palmen, Cocktails und Meeresrauschen ist zwar erfreulich, kann aber trügen, wenn die Welt- oder Wetterlage dazwischenfunkt. Reisewarnungen und-hinweise sind nicht dazu da, etwas zu verbieten. Sie sind ein Schutzschild und eine Orientierungshilfe für alle Globetrotter.
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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