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Trauernde Witwe betrachtet Jugendbild ihres Mannes

Was Sie über das Sterbevierteljahr wissen sollten

02.10.2024 – Lesezeit: 4 Minuten Der Tod eines nahestehenden Menschen ist oft ein emotionaler und finanzieller Schock. Neben der Trauerbewältigung stehen die Hinterbliebenen vor organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Gerade in solchen Momenten kann das so genannte „Sterbevierteljahr“ finanzielle Entlastung bringen. Doch was sich dahinter verbirgt, ist vielen Menschen nicht bekannt.

Inhaltsübersicht

Begriffserklärung Sterbevierteljahr Voraussetzungen für die Auszahlung Beantragung des Sterbequartals Versicherer und das Sterbevierteljahr

Begriffserklärung Sterbevierteljahr

Der Begriff „Sterbevierteljahr” (auch „Sterbequartal” oder „Sterbeüberbrückungszeit”) stammt aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Er bezeichnet einen Zeitraum von drei Monaten, in dem die Witwen-/Witwerrente in voller Höhe an den überlebenden Partner gezahlt wird. In diesen drei Monaten wird das Einkommen des hinterbliebenen Partners nicht angerechnet. Somit erhalten auch sehr gut situierte Witwen oder Witwer die volle Rente. Ab dem vierten Kalendermonat wird die anteilige große oder kleine Witwenrente gezahlt. Bei der Berechnung wird dann das Einkommen des verwitweten Partners berücksichtigt. Das Sterbevierteljahr gilt nur für gesetzlich Rentenversicherte. 
Insbesondere, wenn der Verstorbene das höhere Einkommen zur Haushaltskasse beisteuerte, können die finanziellen Folgen seines Ablebens dramatisch sein. Kosten wie Miete, Strom oder Kreditraten laufen schließlich weiter. Die Einkommens-Situation hat sich jedoch schlagartig geändert. Finanzielle Engpässe und Belastungen, die durch den Tod eines Ehepartners entstehen können, werden durch diese Rentenzahlung zumindest etwas abgefedert.

Voraussetzungen für die Auszahlung

Um die Hinterbliebenenrente für das Sterbevierteljahr in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Das Sterbevierteljahr gilt nur für Hinterbliebene, die mit dem Verstorbenen in einer gesetzlich anerkannten Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben. Unverheiratete Paare haben keinen Anspruch. Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. Der oder die Verstorbene gesetzlich rentenversichert war. Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Antrag auf Vorschuss muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Ehegatten gestellt werden. Die Vorschusszahlung muss mindestens 50 Euro betragen. Die Rente des Verstorbenen wurde nicht an einen Träger der Sozialhilfe oder eine ähnliche Einrichtung gezahlt.*  
* Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Sozialhilfeträger Heimkosten ergänzend übernommen hatte. Hier werden Rentenansprüche für das Sterbevierteljahr im Rahmen eines Antrags auf Hinterbliebenenrente durch den hinterbliebenen Ehegatten gesondert geprüft. Da solche Fälle komplizierter sind, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung ein persönliches Beratungsgespräch.

Beantragung des Sterbequartals

Bestattungsunternehmen beraten und unterstützen Angehörige nicht nur zu allen Themen rund um die Bestattung. Sie helfen auch bei rentenrechtlichen Anträgen, beispielsweise beim Sterbevierteljahr.

Diese Punkte sind zu beachten:

Der Rentenvorschuss für das Sterbevierteljahr wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag muss von der Witwe/dem Witwer oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden. Dies kann zum Beispiel nicht durch ein Pflegeheim erfolgen, wenn ein Seniorenpaar gemeinsam in der Einrichtung lebt.

Welcher Antrag wo zu stellen ist, hängt vom Einzelfall ab:

Fall 1: Die verstorbene Person hat bereits eine Rente bezogen Dies ist der häufigste Fall. Hat Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits eine Rente bezogen, zum Beispiel eine Altersrente, können Sie innerhalb eines Monats* nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post AG eine Vorschusszahlung auf die Witwen-/Witwerrente für das Sterbevierteljahr beantragen. Das entsprechende Formular „Änderungsanzeige und Anträge im Renten Service der Deutschen Post" finden Sie im Downloadbereich des Rentenservices der Deutschen Post. Dieses müssen Sie ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Dann schicken Sie das Formular mit einem Original der Sterbeurkunde an folgende Adresse: Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13497 Berlin
Die Auszahlung erfolgt in einer Summe. Für den Sterbemonat wird übrigens auch noch die volle Rente Ihres verstorbenen Partners gezahlt. Der Grund: Renten werden nachschüssig am Monatsende gezahlt. Der Verstorbene hat also im Sterbemonat Anspruch auf die volle Rente.  
Wichtig: Parallel zur beantragten Vorschusszahlung müssen Sie beim Rentenversicherungsträger einen formellen Antrag auf Hinterbliebenenrente (also Witwen-/oder Witwerrente) stellen. Das ist die Rente, die Sie dauerhaft ab dem 4. Monat nach dem Tod Ihres Partners erhalten und in deren Berechnung Ihr Einkommen mit einfließt. * Sollten Sie diese 30-Tage-Frist für den Antrag auf Vorschusszahlung versäumen, geht Ihnen die volle Rentenzahlung für das Sterbevierteljahr nicht verloren. Dieser Betrag wird dann mit der noch zu berechnenden Hinterbliebenenrente nachgezahlt. Es dauert nur länger.
Fall 2: Die verstorbene Person hat noch keine Rente bezogen Hat der Verstorbene noch keine Rente bezogen, kann der Renten Service der Deutschen Post AG in diesem Fall keine Sofortauszahlung vornehmen. Der überlebende Partner muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente) stellen. Besteht ein Anspruch auf diese Rente, zahlt der Rentenversicherungsträger auch die erhöhte Rente für das Sterbevierteljahr. Die Rentenansprüche des überlebenden Partners richten sich nach den bis zum Todestag erworbenen Rentenansprüchen des Verstorbenen. Die Witwen-/Witwerrente wird ab diesem Tag berechnet.  
Wichtig: Sie haben zwölf Monate Zeit, um einen Antrag auf Hinterbliebenenrente zu stellen. Ihre Rentenansprüche werden bis zu einem Jahr lang nachgezahlt.

Versicherer und das Sterbevierteljahr

Wie hängen die beiden Themen zusammen?

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt mit der Rente für drei Monate eine überbrückende Grundsicherung. Nach Ablauf des Sterbevierteljahres wird je nach den individuellen Voraussetzungen eine Witwen- oder Witwerrente gezahlt. Was aber, wenn diese Leistungen nicht ausreichen oder Sie keinen Anspruch darauf haben? Gerade wenn der Lebensstandard auf zwei Einkommen beruhte oder wenn hohe finanzielle Verpflichtungen bestehen, kann es eng werden. Hier kommen private Versicherungen ins Spiel. Es gibt eine Reihe von Produkten, die speziell auf die Absicherung im Todesfall und die Unterstützung von Hinterbliebenen ausgerichtet sind.

Private Versicherungen für den Todesfall und zum Schutz für Hinterbliebene

Risikolebensversicherung:

Die Risikolebensversicherung bietet im Todesfall eine festgelegte Versicherungssumme, die an die Hinterbliebenen (Bezugsberechtigten) ausgezahlt wird. Sie ist besonders wichtig, wenn die gesetzliche Hinterbliebenenrente nicht ausreicht, um die laufenden Kosten zu decken. Beispielsweise kann damit eine Hypothek abgezahlt oder die Ausbildung der Kinder gesichert werden.

Sterbegeldversicherung: 

Die Kosten einer Beerdigung sind oft höher als erwartet. Eine Sterbegeldversicherung hilft dabei, diese finanziellen Belastungen abzudecken. Sie ist besonders empfehlenswert, wenn nur wenige Rücklagen vorhanden sind. Zudem wird die Versicherungsleistung rasch an die festgelegte Person ausbezahlt, sodass schnell liquide Mittel für die anfallenden Kosten zur Verfügung stehen.

Private Rentenversicherungen und betriebliche Altersvorsorge:

Neben der gesetzlichen Rente gibt es private und betriebliche Rentenversicherungen. Diese sind oft flexibler und bieten individuelle Zusatzleistungen. In diesen Verträgen kann für den Todesfall des Versicherten die Zahlung einer Rente oder einer Kapitalabfindung an einen bestimmten Kreis von Hinterbliebenen vorgesehen werden. Sie sind auch für unverheiratete Paare, die in häuslicher Gemeinschaft leben, eine Option. Diese haben keinen Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente.

Experten helfen bei der Vorsorgeplanung

Eine frühzeitige Vorsorgeplanung und der Abschluss der richtigen Versicherungen können in Zeiten von Verlust und Trauer einen großen Unterschied machen. So schützen Sie Ihre Hinterbliebenen vor zusätzlichen Belastungen. Versicherungsexpertinnen und -experten unterstützen Sie dabei gern.
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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