Tierhalter, Tierhüter und Haftungsfragen
Inhaltsübersicht
Die Haftpflicht-Versicherung als unsichtbarer Schutzengel
Das leisten Haftpflicht-Versicherungen:
Exkurs: Unterschied zwischen Tierhütern und Tiersittern
Wer ist Tierhüter?
Wann ein Tierhüter selbst haften muss, ist gesetzlich klar geregelt (§ 834 BGB). Er haftet grundsätzlich nur selbst, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn er nachlässig handelt oder das Tier nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt. Kann der Tierhüter nachweisen, dass er alles Erforderliche getan hat, um einen Schaden zu vermeiden, entfällt seine Haftung.
Tierhüter sind in der Regel über die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung des Halters mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur für Schäden, die das Tier Dritten zufügt. Er gilt nicht für eigene Schäden, die dem Hüter durch das Tier entstehen. Mit der Verantwortung für das Tür übernimmt ein er auch das Risiko für mögliche Eigenschäden.
Die Mutter eines Sohnes stürzte über dessen Hund. Diesen hatte er in die Obhut des Vaters gegeben. Der Vater ging mit dem Hund an der Leine spazieren und die Mutter begleitete ihn dabei. Als der Hund plötzlich ihren Weg kreuzte, stürzte sie. Wegen ihrer schweren Verletzungen verlangte sie von ihrem Sohn Schadenersatz, den dieser an seine Versicherung zur Deckung weiterleitete.
Das OLG stellte in zweiter Instanz klar, dass in diesem Fall der Vater und nicht die Mutter als Tierhüter anzusehen sei. Die Tatsache, dass sie Mann und Hund bei einem Spaziergang begleitete, mache sie nicht automatisch zur Tierhüterin. Daher ist sie geschädigte Dritte und habe sie Anspruch auf Schadenersatz aus der Tierhalter-Haftpflicht ihres Sohnes.
Wer ist Tiersitter?
Was muss ich als gewerblicher Tierhüter beachten?
Katrin Seefried
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