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drei Personen führen viele Hunde an der Leine aus

Tierhalter, Tierhüter und Haftungsfragen

17.04.2025 – Lesezeit: 4 Minuten Stellen Sie sich vor: Sie genießen den Urlaub, während Ihre Freundin mit dem Hund spaziert oder der Nachbar Ihre Katze füttert. Tierhüter schenken uns Freiheit und unseren Tieren Geborgenheit. Doch was, wenn in dieser Zeit ein Missgeschick passiert? Wer zahlt, wenn der Hund ein Fahrrad umwirft oder die Katze eine Vase zerstört? Sie, der Tierhüter oder welche Versicherung? Und: Gibt es einen Unterschied zwischen Tierhüter und Tiersitter?

Inhaltsübersicht

Die Haftpflicht-Versicherung als unsichtbarer Schutzengel Exkurs: Unterschied zwischen Tierhütern und Tiersittern Was muss ich als gewerblicher Tierhüter beachten?

Die Haftpflicht-Versicherung als unsichtbarer Schutzengel

Viele denken: „Das wird schon gut gehen.“ Aber das Leben schreibt seine eigenen Geschichten. Ein unachtsamer Moment und schon ist der Schaden da. In solchen Fällen stellt sich die Frage: Wer kommt für die Kosten auf? Die Antwort darauf ist nicht immer eindeutig. Es kommt darauf an, wer das Tier hütet und wie der Schaden entstanden ist. Grundsätzlich haftet der Tierhalter für Schäden, die sein Tier verursacht. In der Praxis trifft dies auf 90 Prozent der Fälle zu. Dies gilt insbesondere bei privaten Gefälligkeiten, zum Beispiel wenn ein Nachbar einen Hund unentgeltlich hütet.
In der privaten Haftpflicht-Versicherung sind Schäden durch Tiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Vögel mitversichert. Es ist zu prüfen, ob die eigene Haftpflicht-Versicherung auch Schäden durch fremde Tiere abdeckt. Im Zweifelsfall genügt ein Anruf bei der Versicherung.
Für Hunde und Pferde ist eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung notwendig. Denn diese Tiere gelten rechtlich als „besondere Gefährdung“. Die Tierhalter-Haftpflicht greift in der Regel auch dann, wenn sich das Tier in der Obhut einer anderen Person befand.

Das leisten Haftpflicht-Versicherungen:

Die Prüfung der Haftpflicht: Hat das Tier tatsächlich einen Schaden verursacht. Die Abwehr unberechtigter Forderungen auf Schadensersatz. Die Übernahme berechtigter Forderungen auf Schadensersatz.
Wichtig: Die Tierhalter-Haftpflicht deckt nur Schäden, die Dritten zugefügt werden. Eigenschäden des Tierhalters oder -hüters sind nicht versichert. Gewerblich und landwirtschaftlich genutzte Tiere sind mit dieser Police nicht versichert.

Exkurs: Unterschied zwischen Tierhütern und Tiersittern

Tierhüter und Tiersitter werden im Alltag oft synonym verwendet.

Wer ist Tierhüter?

Ein Tierhüter ist jemand, der durch Vertrag (auch mündlich oder stillschweigend durch Übergabe) die selbständige Aufsicht über ein fremdes Tier übernimmt. Zum Beispiel, wenn ein Hundebesitzer seinen Hund während des Urlaubs seinen Eltern anvertraut. Als Hüter gilt also eine Person, die ausdrücklich beauftragt wurde, das Tier zu betreuen. Wer ein Tier nur kurz beaufsichtigt, ist nicht als Tierhüter einzustufen.

Wann ein Tierhüter selbst haften muss, ist gesetzlich klar geregelt (§ 834 BGB). Er haftet grundsätzlich nur selbst, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn er nachlässig handelt oder das Tier nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt. Kann der Tierhüter nachweisen, dass er alles Erforderliche getan hat, um einen Schaden zu vermeiden, entfällt seine Haftung.

Tierhüter sind in der Regel über die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung des Halters mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur für Schäden, die das Tier Dritten zufügt. Er gilt nicht für eigene Schäden, die dem Hüter durch das Tier entstehen. Mit der Verantwortung für das Tür übernimmt ein er auch das Risiko für mögliche Eigenschäden.
Oberlandesgericht Hamm klärt, wann jemand als Tierhüter gilt: Der Status des Türhüters ist für Haftungsfragen wichtig. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit jemand als Tierhüter gilt, klärt ein Urteil (20 U 158/16) des Oberlandesgerichts Hamm.

Die Mutter eines Sohnes stürzte über dessen Hund. Diesen hatte er in die Obhut des Vaters gegeben. Der Vater ging mit dem Hund an der Leine spazieren und die Mutter begleitete ihn dabei. Als der Hund plötzlich ihren Weg kreuzte, stürzte sie. Wegen ihrer schweren Verletzungen verlangte sie von ihrem Sohn Schadenersatz, den dieser an seine Versicherung zur Deckung weiterleitete.

Das OLG stellte in zweiter Instanz klar, dass in diesem Fall der Vater und nicht die Mutter als Tierhüter anzusehen sei. Die Tatsache, dass sie Mann und Hund bei einem Spaziergang begleitete, mache sie nicht automatisch zur Tierhüterin. Daher ist sie geschädigte Dritte und habe sie Anspruch auf Schadenersatz aus der Tierhalter-Haftpflicht ihres Sohnes. 

Wer ist Tiersitter?

Ein Tiersitter ist rechtlich als Tierhüter einzuordnen, wenn er im Rahmen eines Vertrages (auch stillschweigend) tatsächlich die Aufsicht über das Tier übernimmt. Bei reinen Gefälligkeiten (zum Beispiel kurzes Gassigehen für den Nachbarn ohne Entgelt und ohne regelmäßige Betreuung) gilt er nicht als Tierhüter. Dann ist es einfach ein Alltagbegriff wie Babysitter.

Was muss ich als gewerblicher Tierhüter beachten?

Sobald Geld im Spiel ist, kann sich die rechtliche Lage ändern. Wer gewerblich Tiere betreut, benötigt in den meisten Fällen eine eigene Berufs-Haftpflichtversicherung. Denn private Haftpflichtversicherungen decken in der Regel keine Schäden ab, die im Rahmen einer entgeltlichen Tätigkeit entstehen. Das ist auch aus Sicht des Tierhalters wichtig: Wer jemanden dafür bezahlt, seinen Hund auszuführen, sollte sich deshalb unbedingt erkundigen, ob diese Person versichert ist. Im Ernstfall kann das den Unterschied zwischen einem kleinen Ärgernis und einem finanziellen Fiasko ausmachen.
Deshalb ob Hund, Katze oder Kaninchen. Unsere tierischen Freunde bringen Freude und manchmal auch kleine Herausforderungen mit sich. Wer Verantwortung für ein Tier übernimmt, sollte sich der Haftungsfrage bewusst sein. Mit dem richtigen Versicherungs-Schutz bleibt die Tierliebe ungetrübt. Und Sie können auch als Tierhalter den Urlaub oder die Auszeit entspannt genießen
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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