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Baby-Eichhörnchen aus dem Nest gefallen

Tierrettung in Deutschland

Wer hilft, wenn Tiere in Not sind?

13.06.2025 – Lesezeit: 6 Minuten In Deutschland rückt das Thema Tierrettung oft erst dann in den Fokus, wenn etwas passiert: ein verletzter Greifvogel am Straßenrand, ein streunender Kater oder ein hilfloses Eichhörnchen-Baby. Der erste Impuls lautet dann meist: „Helfen!” Doch was ist rechtlich erlaubt und wer ist überhaupt zuständig? Dieser Artikel gibt einen Überblick über Zuständigkeiten, Kosten und praktische Tipps für den Ernstfall.

Inhaltsübersicht

Wer ist für Tierrettung zuständig? Wer trägt die Kosten einer Tierrettung? Wildtiere in Not, was tun? Tierrettung beginnt im Alltag Hilfreiche Anlaufstellen in Sachsen

Wer ist für Tierrettung zuständig?

Die Antwort ist vielfältiger als gedacht. Feuerwehr, Tierrettungsorganisationen und Ehrenamtliche arbeiten häufig zusammen, um Tiere aus Notlagen zu befreien.

Feuerwehr – Hilfe in akuter Lebensgefahr

Die Feuerwehr rückt aus, wenn ein Tier in akuter Lebensgefahr schwebt, weil es verletzt ist oder ihm der Tod droht. Beispielsweise weil es in einem Schacht feststeckt oder in einem brennenden Gebäude eingeschlossen ist. Manchmal ist eine vermeintliche Gefahr tatsächlich keine Notlage, bei der die Feuerwehr eingreifen muss. Ein klassisches Beispiel dafür ist die Katze auf dem Baum. Meistens findet sie von selbst wieder herunter, auch wenn das manchmal Stunden dauert.
Einige Berufs-Feuerwehren verfügen über Spezialteams und -ausrüstung, um größere Tiere wie Pferde oder Rinder aus Gruben oder Gewässern zu retten. Diese Spezialeinheiten gibt es jedoch nicht flächendeckend.

Tierrettungs-Organisationen – Ehrenamtlich und engagiert

Neben der Feuerwehr führen vielerorts ehrenamtliche Tierrettungsdienste die Einsätze durch. Sie beraten Tierfinder und übernehmen Transporte zu Tierärzten oder Pflegestellen. Dazu arbeiten sie eng mit Polizei, Feuerwehr und Kommunen zusammen. Da sie meist spendenfinanziert sind, freuen sie sich über Fördermitglieder oder neue Freiwillige. Zudem bieten viele von ihnen Kurse an, in denen vermittelt wird, wie man sich bei verletzten oder verirrten Tieren richtig verhält.

Wer trägt die Kosten einer Tierrettung?

Diese Frage sorgt immer wieder für Überraschung. Und manchmal sorgt sie auch für Streit.

Einsätze der Feuerwehr

Ob die Feuerwehr kostenlos hilft, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Nur in Bayern ist gesetzlich festgelegt, dass Tierbergungen kostenfrei sind. In allen anderen Bundesländern darf die Feuerwehr Kostenersatz verlangen. Ob sie das im Einzelfall tut, liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinde. Auch wenn ein Fremder den Notruf wählt, muss der Tierhalter die Kosten tragen. Vorausgesetzt, der Einsatz war gerechtfertigt. Stellt sich die Rettung im Nachhinein als unnötig heraus, kann sogar der Anrufer die Rechnung bekommen.
Ein teures Beispiel: Im Jahr 2014 musste die Halterin eines Foxterriers in Berlin 10.000 Euro zahlen. Ihr Hund war in einen Dachsbau gekrochen und steckte fest. Die Feuerwehr befreite ihn in einem siebenstündigen Einsatz.

Einsätze von Tierrettungs-Organisationen

Auch ehrenamtliche Organisationen können Einsatzgebühren erheben. Kostenpflichtige Einsätze bezahlt laut Gesetz stets der Tierhalter. In Einzelfällen werden Kosten erlassen, wenn der Halter zahlungsunfähig ist. Bei herrenlosen Tieren übernehmen häufig Gemeinden oder Kommunen die Kosten. 

Bei Wildtieren ist die Lage komplizierter, da auch sie keinen Besitzer haben. Je nach Bundesland zahlt dann die Kommune. Wer Wildtiere, beispielsweise Enten, vom eigenen Grundstück retten lässt, kann unter Umständen für den Einsatz zur Kasse gebeten werden. Aber auch hier zeigen sich viele Kommunen kulant.

Einsätze zur Gefahrenabwehr

Ein Einsatz zur Tierrettung darf allerdings nicht mit Situationen verwechselt werden, in denen ein Tier selbst zur Gefahr wird. Solche Fälle gehen immer wieder durch die Medien. So büchsen beispielsweise Schnappschildkröten oder Giftschlangen aus beziehungsweise werden ausgesetzt. Die Kosten für solche Einsätze trägt der Tierhalter, sofern er ermittelt werden kann.

Höhe der Kosten

Die Kosten eines Einsatzes sind in den Gesetzen der Länder sowie in den jeweiligen Gebührensatzungen der Kommunen festgelegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeit- und Personalaufwand. Mehrere hundert Euro pro Einsatz sind keine Seltenheit. Denn die Einsätze sind meist aufwendig und zeitintensiv. Ihre Zahl steigt seit Jahren an.
Gut zu wissen: Eine Tierkrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten bei Krankheit oder Unfall, nicht jedoch die Kosten einer Tierrettung.

Wildtiere in Not, was tun?

Ein junger Igel läuft tagsüber ziellos durch den Garten, ein Vogel kann nicht mehr fliegen, ein Baby-Eichhörnchen liegt unter einem Baum. Solche Begegnungen sind oft emotional. Doch nicht jedes Tier braucht tatsächlich menschliche Hilfe. Ein scheinbar „verlassenes“ Jungtier wird oft noch von den Elterntieren gefüttert. Diese sind für Stunden auf Nahrungssuche und deshalb nicht zu sehen. Wenn wir eingreifen, können wir mehr Schaden anrichten als helfen.

Wann Eingreifen erlaubt ist

Nahezu alle Wildtiere stehen unter Artenschutz. Sie dürfen nicht gestört, gefangen oder getötet werden. Nur wenn sich ein Tier in akuter Not befindet, darf es kurzzeitig aufgenommen und gepflegt werden. Dies mit dem Ziel, es danach wieder auszuwildern.

Fachkundige Hilfe einholen

Im Zweifel lohnt sich vor dem Eingreifen bei einer Wildtierstation, dem örtlichen Tierschutzverein oder dem Veterinäramt anzurufen. Die Organisation „Wildtierschutz Deutschland e. V“  bietet online eine Übersicht regionaler Ansprechpartner und gibt Ersteinschätzungen dazu, wann ein Eingreifen sinnvoll ist. Außerdem können Sie sich bei den fachkundigen Stellen beraten lassen, wie Sie einen tierischen Findling in Not richtig behandeln. Alternativ erfahren Sie, wo sie ihn in fachkundige Hände geben können.
Bei Wildunfällen oder Gefahrensituationen im Straßenverkehr sollten Sie die Polizei informieren. Diese kontaktiert den zuständigen Jagdpächter oder andere Fachstellen.

Tierrettung beginnt im Alltag

Tierrettung ist mehr als der große dramatische Moment. Sie beginnt im Kleinen. Indem wir unsere Hunde nicht im Sommer im Auto lassen. Indem wir unsere Katzen chippen lassen. Und indem wir mit offenen Augen durchs Leben gehen. Oft genügt ein kurzer Moment der Aufmerksamkeit und ein Anruf, um Leben zu retten. So wie unsere Kollegin Maria neulich eine Taube auf ihrem Balkon entdeckte, die über Stunden dort ausharrte. Die ermattete Brieftaube war für ihren Weg zurück zum Taubenschlag zu schwach. Die Stadttauben-Initiative Dresden e. V. brachte das Tier in Sicherheit. Und uns brachte Marias Erzählung auf die Idee, über dieses wichtige Thema zu schreiben.

Hilfreiche Anlaufstellen in Sachsen

Nur für Informationen - keine Tierabholung

Verein Netzwerk Wildtierhilfe Sachsen e.V.
04416 Markkleeberg

info@wildtier-netzwerk.de
NABU (Naturschutzbund Deutschland)
Landesverband Sachsen e. V., 04347 Leipzig

landesverband@NABU-Sachsen.de

Anlaufstellen für gefundene Wildtiere

Wildtier-Auffangstationen und Pflegestellen in Sachsen
Dresden, Leipzig und angrenzend

www.wildtierschutz-deutschland.de/wildtier-notfall/wildtierauffangstationen-dresden-chemnitz-leipzig-sachsen
NABU Fledermausschutz Sachsen
Regionale Fledermausexperten für verletzte Fledermäuse unter

www.fledermausschutz-sachsen.de
Pro Igel, Verein für integrierten Naturschutz Deutschland e.V.
Bei der Suche nach Pflegeeinrichtungen für hilfsbedürftige Igel wenden Sie sich bitte an:
netzwerk-igelhilfe@pro-igel.de

Informationen über Igel, Igelschutz und Igelhilfe
www.pro-igel.de
Wildvogelhilfe
über die Website ist eine Liste von regionalen Auffangstationen einsehbar

wp.wildvogelhilfe.org
Eichhörnchen-Notruf e. V.
bietet Abholung an

Service-Telefon: 0700 – 200 200 12
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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