Versicherungstechnisch zählt Überschwemmung zu den weiteren Naturgefahren
In der Hausratversicherung sind Überschwemmungen nur abgedeckt, wenn die sogenannten weiteren Naturgefahren mitversichert sind. Begriffsgleich wird hier auch von der Elementardeckung beziehungsweise Elementarschaden-Versicherung gesprochen. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Wohngebäude-Versicherung.
Zu den „weiteren Naturgefahren” zählen folgende Ereignisse: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.
Deutschlandweit sind lediglich 54 Prozent der Gebäude gegen Hochwasser und Überschwemmung versichert (Stand: 2025). Wenn man bedenkt, dass staatliche Hilfe bei Schadenereignissen nur noch im absoluten Ausnahmefall gewährt wird, betreiben Hauseigentümer ohne Elementarabdeckung eine Art finanzielles Harakiri. Oder sie sind vermögend genug, potenzielle Schäden selbst zu bezahlen.
Dass Naturgewalten wie Starkregen und Überschwemmungen ein Risiko darstellen, wird uns immer dann bewusst, wenn in den Medien über extrem schadenträchtige Ereignisse berichtet wird. Manch einer erinnert sich vielleicht noch an die Bilder von 2014, als die Stadt Münster während eines Unwetters regelrecht im Wasser versank. Und das passiert nicht nur den anderen, sondern kann jeden treffen. Denn niemand weiß, über welcher Region sich als Nächstes die Himmelsschleusen öffnen.