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Sofa schwimmt mit Pflanze und Tisch im Wasser

Überschwemmung durch Starkregen

Ist es schlimm, wenn Ihr Keller absäuft?

27.08.2020; aktualisiert: 25.11.2025 – Lesezeit: 4 Minuten Nur jeder vierte Haushalt hat sein Inventar gegen Starkregen versichert. Warum auch? Schließlich wird die Couch nicht nass, wenn draußen ein Wolkenbruch niedergeht. Dafür hat man schließlich ein Dach. Wenn jedoch innerhalb kurzer Zeit sehr viel Regen fällt, kann die Erde die Wassermassen meist nicht mehr aufnehmen. Dann treten Überschwemmungen auf. Es kann auch zu einem Rückstau des Wassers aus den gebäudeeigenen Abwasserrohren kommen. Das Wasser läuft dann gewissermaßen am falschen Ende wieder ins Haus. Und schon säuft der Keller ab.

Inhaltsübersicht

Überschwemmung als unterschätztes Naturereignis Keller als Lagerräume für teure Sachen Überschwemmung ist eine erweiterte Naturgefahr Hochwasser-Check für den eigenen Wohnort Versicherungsschutz für Überschwemmungsschäden

Überschwemmungen als unterschätztes Naturereignis

Mehr als 70 Prozent der Befragten schätzen das Risiko, von einer Überschwemmung betroffen zu sein, als eher niedrig ein. Das heißt, sie machen sich keine Sorgen, dass ihr Hab und Gut dadurch Schaden nehmen könnte. Oft gibt der Gedanke, nicht an einem Gewässer wie einem Fluss oder See zu wohnen, vermeintliche Sicherheit. Witterungsniederschläge als Ursache für Überschwemmungen haben viele nicht auf dem Schirm. Und dann steht der Keller ruck, zuck unter Wasser.

Heute stehen höhere Werte im Keller

Früher standen eine alte Kartoffelstiege und gefüllte Einmachgläser im Keller, hübsch umrahmt von Spinnweben. Heute sind die Keller zwar meist immer noch Lagerräume. Ihr Funktionsumfang und damit die Ausstattung hat sich jedoch erheblich erweitert.
Mittlerweile befinden sich echte Werte im Keller. Eine Überschwemmung durch Starkregen kann daher teuer werden.

Versicherungstechnisch zählt Überschwemmung zu den weiteren Naturgefahren

In der Hausratversicherung sind Überschwemmungen nur abgedeckt, wenn die sogenannten weiteren Naturgefahren mitversichert sind. Begriffsgleich wird hier auch von der Elementardeckung beziehungsweise Elementarschaden-Versicherung gesprochen. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Wohngebäude-Versicherung. Zu den „weiteren Naturgefahren” zählen folgende Ereignisse: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. Deutschlandweit sind lediglich 54 Prozent der Gebäude gegen Hochwasser und Überschwemmung versichert (Stand: 2025). Wenn man bedenkt, dass staatliche Hilfe bei Schadenereignissen nur noch im absoluten Ausnahmefall gewährt wird, betreiben Hauseigentümer ohne Elementarabdeckung eine Art finanzielles Harakiri. Oder sie sind vermögend genug, potenzielle Schäden selbst zu bezahlen. Dass Naturgewalten wie Starkregen und Überschwemmungen ein Risiko darstellen, wird uns immer dann bewusst, wenn in den Medien über extrem schadenträchtige Ereignisse berichtet wird. Manch einer erinnert sich vielleicht noch an die Bilder von 2014, als die Stadt Münster während eines Unwetters regelrecht im Wasser versank. Und das passiert nicht nur den anderen, sondern kann jeden treffen. Denn niemand weiß, über welcher Region sich als Nächstes die Himmelsschleusen öffnen.

Naturgefahren-Risiko für Ihre Adresse prüfen

Wer sein persönliches Risiko kennt, kann besser vorsorgen und den passenden Versicherungsschutz wählen. Denn das Risiko durch Naturgefahren unterscheidet sich je nach Standort: Ein Haus in Flussnähe ist anderen Risiken ausgesetzt als ein Gebäude in Hanglage oder in einem Gebiet mit häufigem Starkregen.
Hier gelangen Sie zum Elementa-Risiko-Check

Versicherungsschutz für Überschwemmungs-Schäden

Bei Überschwemmungen oder Hochwasser infolge von starken Regenfällen übernimmt die Hausratversicherung die Schäden am Inventar eines Hauses oder einer Wohnung – auch für die Kellerinhalte. Dies gilt jedoch nur, wenn die erweiterten Naturgefahren in den Versicherungsvertrag eingeschlossen sind. Bei Verträgen neueren Datums ist das in der Regel automatisch der Fall. Eine Hausratpolice sollten sowohl Mieter als auch Hausbesitzer abschließen. Gebäudebesitzer müssen den Naturgefahrenschutz als Zusatzbaustein in ihre Wohngebäude-Versicherung aufnehmen. Bei Besitzern von Eigentumswohnungen erfolgt dies über die Wohngebäude-Versicherung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft. Kommt es durch heftige Niederschläge zu Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser oder Rückstau, sind folgende Leistungen abgedeckt:
Die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (beispielsweise Garage oder Schuppen). Die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes. Den eventuellen Abriss des Gebäudes. Die Konstruktion und der Bau eines gleichwertigen Hauses.

Fazit:

Erwiesenermaßen nehmen Starkregenereignisse zu und können überall auftreten. Wer die Augen davor verschließt, wird vielleicht durch eine kalte (Regen)Dusche wach. Versicherungsnehmer sollten prüfen, ob sie mit ihrer Hausrat- und Wohngebäude-Versicherung gegen Schäden durch weitere Naturgefahren versichert sind. Nein, sie müssen es sogar. Das ist bei älteren Versicherungsverträgen oft nicht der Fall. Dann sollten sie sofort handeln und ein Gespräch mit einem Versicherungsexperten führen. Denn das Wetter macht, was es will, und richtet dabei meist als Unwetter große Schäden an. Deshalb ist eine entsprechende Absicherung elementar wichtig.
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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