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Rotes Sparschwein führt drei kleinere weiße Sparschweine auf blauem Hintergrund – Symbol für Finanzen, Ersparnisse und Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich rückgängig machen

So bekommen Sie wieder Ihre volle Rente zurück

06.02.2020 – Lesezeit: 3 Minuten Bei einer Scheidung wird in der Regel nicht nur das Vermögen der Partner aufgeteilt. Auch die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden geteilt. Dies geschieht im Zuge des Versorgungsausgleichs. Verstirbt die Ex-Partnerin oder der Ex-Partner, haben Sie unter bestimmten Bedingungen wieder Anspruch auf Ihre volle Rentenhöhe. Die Rückabwicklung müssen Sie jedoch beantragen.

Inhaltsübersicht

Was ist ein Versorgungsausgleich Diese Anwartschaften fallen in den Versorgungsausgleich Rückausgleich für die volle Rente Unklare Fälle mit Experten klären

Was ist ein Versorgungsausgleich?

Oft haben Ehepartner unterschiedlich hohe Renten-Anwartschaften. Einbußen hat beispielsweise derjenige, der wegen der Kinderbetreuung längere Zeit gar nicht oder nur verkürzt arbeitet. Oder, wer Angehörige pflegt. Dies trifft sehr oft auf Ehefrauen zu. Der Versorgungsausgleich soll mögliche Ungerechtigkeiten vermeiden, die sich aus der familiären Aufgabenteilung ergeben. Dazu werden die Rentenansprüche der Ehegatten, die während der Ehe entstanden sind, ermittelt und miteinander verglichen. Derjenige, der mehr Rentenansprüche erworben hat, muss dann einen Teil seiner Ansprüche an den anderen Ehegatten abgeben – nach dem Prinzip der Halbteilung. Dabei ist es irrelevant, ob gemeinsame Kinder in der Ehe vorhanden sind oder aus welchen Gründen ein Ehegatte nicht voll arbeiten konnte.
Der Versorgungsausgleich besteht übrigens auch dann weiter, wenn eine oder beide geschiedenen Personen später eine Zweitehe mit anderen Partnern eingehen. Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren (einschließlich des Trennungsjahres) findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Partner diesen beantragt.
In Deutschland haben Frauen im Ruhestand immer noch deutlich weniger eigenes Geld zur Verfügung als Männer. Bis sich dieser Gender Pension Gap ausgeglichen hat, wird es noch dauern. Im Fall einer Scheidung sollten Sie deshalb nie leichtfertig auf den Versorgungsausgleich verzichten, denn er ist wahrscheinlich ein wichtiger Baustein Ihrer Altersvorsorge. Auch wenn Ihre Ehe nicht länger als drei Jahre gedauert hat, lassen Sie dringend prüfen, ob sich ein Antrag auf Versorgungsausgleich für Sie lohnt.

Diese Anwartschaften fallen in den Versorgungsausgleich

Welche Rentenansprüche in die Berechnung einfließen, regelt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Dazu gehören folgende Anwartschaften:
aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Entgeltpunkte) aus berufsständigen Versorgungseinrichtungen ((Ärzte, Anwälte, Architekten, Apotheker) aus der Beamtenversorgung alle Versicherungsverträge, die die zwingend in eine Rente mündet oder bei der das Rentenwahlrecht bereits unwiderruflich ausgeübt wurde aus der Betriebsrente (betriebliche Altersversorgung) Zusatzversorgung öffentlicher Dienst (Versorgungspunkte) Riester-Rente, Rürup-Rente (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusGlG)

Rückausgleich – Zurück zur vollen Rente

Sollte die ausgleichsberechtigte Person, also Ihr geschiedener Ex-Partner, versterben, können Sie den Versorgungsausgleich gegebenenfalls wieder rückgängig machen lassen. Laut Gesetz ist dies jedoch nur möglich, wenn der/die Verstorbene nicht länger als 36 Monate Rente aus den übertragenen Anwartschaften erhalten hat. Die Rückabwicklung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Schreiben Sie Ihrer Rentenversicherung einen kurzen Brief mit Ihrer Versicherungsnummer und der Ihres geschiedenen Partners. Die Versicherung wird daraufhin den Sachverhalt prüfen.
Ab dem Monat nach der Antragstellung erhalten Sie Ihre Rente dann ungekürzt. Rückwirkende Zahlungen gibt es nicht. Wer nicht handelt, verschenkt also Geld.

Bei unklaren Fällen Experten hinzuziehen

Es wird schwieriger, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, weil Ihr Ex-Partner länger als 36 Monate Rente bezogen hatte. Doch auch in diesem Fall gibt es nach einem BGH-Urteil die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich neu berechnen zu lassen. Wichtig ist auch: Witwen aus zweiter Ehe können unter Umständen gerichtlich eine Aufstockung ihrer Altersbezüge einfordern. Die Witwenrente wird zwar grundsätzlich um den Versorgungsausgleich des verstorbenen Mannes für dessen erste Ehe gekürzt. Das müssen Sie aber nicht in jedem Fall hinnehmen, wenn die erste Ehefrau gar nicht mehr lebt. In diesen Fällen können Sie sich an Experten, wie beispielsweise einen Anwalt für Familienrecht oder einen Rentenberater, wenden.

Unser Tipp:

Unabhängig davon, ob eine Ehe lebenslang besteht, sollten die Rententöpfe beider Ehepartner gefüllt werden. Wenn einer der Partner deutlich weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, sollte diese Lücke solidarisch aus dem Familien-Einkommen kompensiert werden. Dafür gibt es zahlreiche Möglichkeiten, unter anderem die staatlich geförderte private Altersvorsorge.
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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