Betreuer suchen Suche
Händedruck zweier Geschäftspartner, deren Hände von Seil umschlungen sind

Was sind Wartezeiten in Versicherungsverträgen?

23.01.2025 – Lesezeit: 4 Minuten Beim Abschluss einer Versicherung stößt man immer wieder auf den Begriff „Wartezeit“. Warum das? Die erste Prämie haben Sie doch schon bezahlt. Wenn Sie eine Hose kaufen, können Sie sie ja auch sofort anziehen. Was genau ist also mit Wartezeit gemeint? Warum gibt es Wartezeiten und wie wirken sie sich auf Ihre Versicherungsleistungen aus? Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.  

Inhaltsübersicht

Was ist die Wartezeit? Wartezeiten bei verschiedenen Versicherungstypen Gibt es Ausnahmen von der Wartezeit? Für welche Versicherungen wird keine Wartezeit festgelegt? Karenzzeit in der Berufsunfähigkeits-Versicherung

Was ist die Wartezeit?

Die Wartezeit bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Abschluss Ihrer Versicherung und dem Zeitpunkt, ab dem Sie Leistungen in Anspruch nehmen können. Sie dient dazu, den Versicherer und alle Versicherten vor unfairer Nutzung zu schützen. Ein Missbrauch würde am Ende für alle teurer werden.

Ein Beispiel:

Ein Kunde, der von seinem Zahnarzt bereits weiß, dass eine teure Zahnkrone notwendig ist, schließt kurzfristig eine Zahnzusatz-Versicherung ab. Sobald die Behandlung abgeschlossen ist und die Kosten von der Versicherung übernommen werden, kündigt er die Police. Clever gedacht oder zumindest pragmatisch. Aber so funktioniert das nicht. Versicherungen gleichen unvorhersehbare Schäden aus. Sie sind kein Turbo-Schutz für Schäden, die bei Vertragsabschluss bereits eingetreten oder zumindest absehbar waren. Dafür sind sie nicht konzipiert.
Die Wartezeiten sind in der Regel in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Sie variieren je nach Art der Police, den spezifischen Leistungen und der Versicherungsgesellschaft. Die Spanne reicht von wenigen Wochen bis zu einem Jahr und mehr. Versicherer können Wartezeiten individuell festlegen. Unter bestimmten Gegebenheiten kann die Wartezeit entfallen oder sich verkürzen.

Wartezeiten bei verschiedenen Versicherungstypen

Versicherungen schützen gegen die finanziellen Folgen unvorhersehbarer Schäden. Für bereits eingetretene oder mutmaßlich eintretende Schäden sind sie jedoch nicht gedacht. Das trifft insbesondere auf die folgenden Versicherungen zu.

Private Krankenversicherung:

In der privaten Krankenversicherung beträgt die allgemeine Wartezeit grundsätzlich drei Monate. Für besondere Leistungen/Behandlungen wie Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie oder Psychotherapie gilt eine verlängerte Wartezeit von acht Monaten. Je nach Versicherer kann die Wartezeit gegebenenfalls auf Antrag entfallen, wenn man auf eigene Kosten ein ärztliches Attest vorlegt.

Rechtsschutzversicherung:

In der Rechtsschutz-Versicherung beträgt die Wartezeit für Streitigkeiten im Arbeits- oder Mietrecht in der Regel drei Monate. Versichert sind nur künftige Rechtsstreitigkeiten. Beginnt ein Konflikt vor oder während dieser Zeit, zahlt die Versicherung nicht. Im Verkehrs-Rechtsschutz gibt es beispielsweise auch Policen ohne Wartezeit. Seltener werden hingegen „Rückwärtsversicherungen” angeboten. Damit kann ein Versicherungsfall abgesichert werden, der bereits vor Vertragsabschluss eingetreten ist, etwa bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten. Mit dieser Police muss sich der Kunde allerdings für eine gewisse Zeit vertraglich an den Anbieter binden. Das verhindert, dass er nach der Schadenregulierung sofort wieder kündigt.
 

Elementarversicherung:

Auch bei der Elementarversicherung (Naturgefahrenschutz) gilt je nach Anbieter eine Wartezeit von mehreren Wochen. Bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen beträgt sie zum Beispiel einen Monat. Diese verhindert, dass die Versicherung erst kurz vor einem zu erwartenden Unwetter oder Hochwasser abgeschlossen und nach dem Schaden wieder gekündigt wird.

Tierversicherung:

Für Tierversicherungen gilt meist eine allgemeine Wartezeit von einem Monat. Verlängerte Wartezeiten von sechs bis zwölf Monaten gelten unter anderem bei Zahnbehandlungen oder rassespezifischen Erkrankungen.
 

Gibt es Ausnahmen von der Wartezeit?

Ja, in bestimmten Situationen kann die Wartezeit reduziert werden oder ganz entfallen:

Vorversicherung:

Wenn Sie nahtlos von einer anderen Versicherung wechseln, können Ihnen die Wartezeiten angerechnet oder erlassen werden. Dies gilt beispielsweise beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung.

Soforttarife:

Einige Versicherer bieten Tarife ohne Wartezeit an. Diese können jedoch teurer sein oder weniger umfassende Leistungen enthalten.

Akute Notfälle:

In Notfall-Situationen, beispielsweise nach einem Unfall, greifen Versicherungen in der Regel sofort. Dies auch, wenn ansonsten eine Wartezeit bestehen würde.

Für welche Versicherungen wird keine Wartezeit festgelegt?

Keine Wartezeiten gibt es bei: Haftpflicht-Versicherung Hausratversicherung Wohngebäude-Versicherung Unfallversicherung Berufsunfähigkeits-Versicherung   Hier sind Schäden ab Vertragsbeginn gedeckt. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn Sie Ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung nachträglich um einen Elementarschutz gegen Starkregen und Überschwemmungen (erweiterte Naturgefahren) erweitern. Dieser greift erst nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit.

Karenzzeit in der Berufsunfähigkeits-Versicherung

Bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) gibt es zwar keine Wartezeit. Sie haben bereits mit der Zahlung des ersten Beitrags Anspruch auf Ihre Berufsunfähigkeits-Rente. Das gilt sogar dann, wenn Sie wenige Tage nach Vertragsabschluss berufsunfähig werden. Meist sind Unfälle die Ursache.
Vor dem Abschluss einer BU-Versicherung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden oder es ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Der Versicherer berechnet dann das Risiko, dass die versicherte Person berufsunfähig wird. Daher wird ein Versicherer genau prüfen, ob eine vorvertragliche Anzeige-Pflichtverletzung vorliegt, wenn jemand unmittelbar nach Abschluss einer BU-Versicherung berufsunfähig wird.

Karenzzeit ist keine Wartezeit

Versicherte können aber bei einer BU-Versicherung eine Karenzzeit selbst vereinbaren. Dies ist die Phase nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, in der die Versicherung noch nicht zahlt. Erst wenn diese Zeit vorbei ist und die Berufsunfähigkeit weiterhin besteht, springt die Versicherung ein. Je nach Vertrag dauert diese Zeitspanne zwischen drei und 24 Monaten.
 
Wer sich für eine längere Karenzzeit entscheidet, zahlt niedrigere Beiträge. Das ist aber nur sinnvoll, wenn Sie über ausreichende finanzielle Reserven verfügen. Oder wenn Sie andere Leistungen wie Lohnfortzahlung und Krankengeld erhalten. Die Karenzzeit muss also gut überbrückt werden können.
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
Nachricht schreiben

Forum

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Noch keine Kommentare vorhanden.

Das könnte Sie auch interessieren

Waschbär-Probleme

5 Minuten Lesezeit Der Waschbär erobert die Städte. Einst niedlich und charmant, wird der pelzige Streuner zunehmend zum Problem für Mensch und Umwelt. Er verursacht Schäden an Gebäuden, plündert Mülltonnen und gefährdet die heimische Tierwelt. Erfahren Sie, wie Sie die Tiere richtig abwehren, was bei der Bejagung zu beachten ist und wie Schäden am Haus versichert sind.
„Waschbär-Probleme" weiterlesen

Wasserschaden und Versicherungsschutz

4 Minuten Lesezeit Eine verspielte Katze am Wasserhahn verursachte einen hohen Schaden – Wasserschäden können teurer werden, als man denkt. Doch nicht jeder Fall ist gleich versichert: Je nach Ursache springen Hausrat-, Wohngebäude-, Naturgefahren- oder Haftpflichtversicherung ein. Erfahren Sie, welche Versicherung wann zahlt und was Sie im Ernstfall sofort tun sollten.
„Wasserschaden und Versicherungsschutz" weiterlesen

Wann es eine Laubrente gibt

4 Minuten Lesezeit Für Gartenbesitzer kann die bunteste Herbstidylle schnell zum Albtraum werden. Immer wieder fällt das Blättermeer von Nachbars Bäumen in den eigenen Garten. Kann man dafür vom Nachbarn eine Entschädigung verlangen? Da gibt es doch die so genannte Laubrente. Lesen Sie, wer Sie bekommt und wer nicht.
„Wann es eine Laubrente gibt" weiterlesen
zum Seitenanfang

Versicherungen

Altersvorsorge & Sparen Berufsunfähigkeit & Unfall Haus & Wohnen Haftpflicht & Recht Auto & Roller Familie & Leben

Services

Schaden melden Betreuer suchen Kontakt aufnehmen Änderungen mitteilen Maklerkontakt Feedback geben

Weitere Themen

Karriere Blog Über uns Nachhaltigkeit Engagement Presse und Medien
Impressum Datenschutz Compliance Barrierefreiheit Privatsphäre-Einstellungen Vertrag widerrufen Social Media
Nachricht an die Redaktion Betreuer suchen