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Frau fängt Wasser auf, das von der Decke tropft

Wasserschaden und Versicherungsschutz

Ein Überblick

03.07.2025 – Lesezeit: 3 Minuten Ein Wasserschaden kommt meist völlig unerwartet. Plötzlich tropft es von der Decke und der Teppich saugt sich wie ein Schwamm voll. Das geliebte Sofa steht auch im Wasser. Ein solches Ereignis belastet nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Nerven. Zum Glück gibt es Versicherungen, die in solchen Momenten für Sie da sind. Damit Sie für den Ernstfall gewappnet sind, finden Sie nachfolgend einen Überblick, was Sie zum Thema Wasserschaden und Versicherung wissen müssen.

Inhaltsübersicht

Aus der Praxis: Wenn die Katze den Wasserhahn bedient Was genau ist eigentlich ein Wasserschaden? Welche Versicherung zahlt bei welchem Wasserschaden? Wie sind Nässeschäden durch Wasserbetten und Aquarien versichert? Was ist bei einem Wasserschaden zu tun? Was bedeutet Schadenminderung im versicherungsrechtlichen Sinne?

Aus der Praxis: Wenn die Katze den Wasserhahn bedient

Die Bandbreite der Wasserschäden, mit denen sich Versicherungen in der Regulierungs-Praxis auseinandersetzen müssen, ist groß. Ganz nach dem Motto: Es gibt nichts, was es nicht gibt. Oft hat eine kleine oder kuriose Ursache schwerwiegende Folgen.
Ein Beispiel aus unserer Regulierungs-Praxis in der Wohngebäude-Versicherung: Eine Katze spielt in der Küche mit der beweglichen Hebelmischbatterie, während das Frauchen arbeitet. Ob aus Durst oder Langeweile, sei dahingestellt. Der Delinquent auf vier Pfoten hat die Aussage verweigert. Den Schwenkarm hochdrücken – ah, Wasser fließt. Das ist spannend. Den Schwenkarm nach hinten drücken – ah, das Wasser fließt weiter. Jetzt aber nicht mehr ins Becken, sondern hinter die Küche. Als das Frauchen nach Hause kam, stand nicht nur die Küche unter Wasser. Auch die darunter liegende Wohnung war bereits durchnässt. Im Ergebnis wurde eine umfassende Beseitigung des Wasserschadens mit diversen Sanierungsmaßnahmen notwendig. Die Schadensumme beläuft sich bisher auf über 89.000 Euro.
Dieses Beispiel zeigt eindringlich: Wasserschäden können sehr teuer werden, weshalb ein ausreichender Versicherungsschutz notwendig ist.

Was genau ist eigentlich ein Wasserschaden?

Nicht jedes nasse Malheur fällt automatisch in die Kategorie „versicherter Wasserschaden”. In der Versicherungswelt spricht man davon, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt. Also wenn es dort fließt, wo es nicht hingehört. Beispiele sind eine undichte Waschmaschine, ein geplatztes Rohr oder ein übergelaufenes Waschbecken. Wichtig: Regenwasser, das durch ein offenes Fenster eindringt, oder Hochwasser nach einer Flut verursachen zwar einen Wasserschaden. Versicherungstechnisch handelt es sich dabei jedoch um unterschiedliche Fälle. Schäden durch Regenwasser sind beispielsweise nicht versichert. Hochwasserschäden sind nur versichert, wenn Elementarrisiken in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung eingeschlossen sind.
Ob und welcher Versicherungsschutz bei einem Wasserschaden greift, hängt also von Art und Ursache des Schadens ab. Die Versicherer prüfen außerdem die Umstände des Einzelfalls.

Welche Versicherung zahlt bei welchem Wasserschaden?

Die gute Nachricht ist, für fast jeden Fall gibt es einen passenden Schutz.

Hausrat-Versicherung

Der Schutz für Ihre persönlichen Dinge

Wenn Ihr Sofa durchnässt ist, Ihr Bücherregal aufgequollen oder Ihr Laptop kaputtgeht, greift die Hausrat-Versicherung. Sie ersetzt Schäden an Ihrem beweglichen Eigentum. Also an allem, was Sie mitnehmen würden, wenn Sie umziehen.

Naturgefahren-Versicherung

Der Schutz für Risiken durch Naturgewalten

Wenn Ihr Zuhause von Hochwasser, Überschwemmung oder starkem Rückstau betroffen ist, hilft nur eine Versicherung gegen erweiterte Naturgefahren. Diese wird auch als Elementarschadenversicherung bezeichnet. Bei älteren Verträgen muss sie zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. In neueren Policen ist sie als Baustein „Weitere Naturgefahren” bereits enthalten. Gerade angesichts zunehmender Extremwetterlagen ist diese Versicherung kein Luxus, sondern oft ein Muss.

Wohngebäude-Versicherung

Der Schutz für Eigentümer

Als Hausbesitzer oder Eigentümer einer Wohnung, benötigen Sie eine Wohngebäude-Versicherung. Diese springt bei Schäden am Gebäude selbst ein, also an Wänden, Decken, Böden oder fest eingebauten Einbauten wie der Einbauküche.

Private Haftpflicht-Versicherung

Der Schutz vor Schadenersatz-Ansprüchen Dritter

Wenn Sie einen Wasserschaden bei Dritten verursachen, springt Ihre Haftpflicht-Versicherung ein. Dies, sofern Sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Ein Beispiel hierfür wäre: Sie schalten Ihre Waschmaschine an und gehen zur Arbeit. Das Gerät hat keinen AquaStop. Es ist undicht und läuft aus, sodass die darunter liegende Wohnung beschädigt wird. Wenn bei Ihnen das Wasser von der Decke tropft, weil die Badewanne Ihres Nachbarn darüber überläuft, könnte dessen private Haftpflicht-Versicherung zuständig sein. Wenn er nebenbei seine Bratkartoffeln wendet und vergisst, dass er sich gerade ein Bad einlässt, handelt er fahrlässig und haftet deshalb.

Wie sind Nässeschäden durch Wasserbetten und Aquarien versichert?

Sind Nässeschäden in Ihrem Zuhause durch ein undichtes Wasserbett oder ein geplatztes Aquarium versichert? Das hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages ab. In der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung der Sparkassen-Versicherung Sachsen sind solche Schäden eingeschlossen. Ein aufgequollenes Parkett würde in einem solchen Fall von der Wohngebäude-Versicherung übernommen werden. Einen ruinierten Teppich bezahlt hingegen die Hausrat-Versicherung.

Was ist bei einem Wasserschaden zu tun?

Ein Wasserschaden bedeutet Stress, das ist klar. Aber Ruhe zu bewahren, ist das A und O.
Wasser abstellen, um Schlimmeres zu verhindern. Sind Stromquellen in der Nähe, diese zuerst abstellen. Hab und Gut sichern. Schäden mit Fotos, Videos, Notizen dokumentieren, je mehr, desto besser. Beschädigte Gegenstände als Beweis aufbewahren. Zeitnah die Versicherung informieren. Mieter informieren auch den Vermieter. Wenn Versicherer einen Sachverständigen/Gutachter schicken will, diesen vor weiteren Maßnahmen abwarten. Reparaturen erst nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer durchführen.

Was bedeutet Schadenminderung im versicherungsrechtlichen Sinne?

Die Pflicht zur Minderung eines Schadens gehört zu den Obliegenheiten eines Versicherungsnehmers. Das heißt, dass er notwendige Maßnahmen ergreifen muss, um einen bereits eingetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei einem Wasserschaden bedeutet das beispielsweise, das ausgetretene Wasser aufzuwischen oder abzuschöpfen. Oder er kann die Feuerwehr beauftragen, große Wassermengen abzupumpen. Auch kann er einen erkennbaren Rohrbruch sofort reparieren lassen. Die dabei entstehenden Kosten übernimmt in der Regel der Versicherer. Versicherungsnehmer sind auch dazu verpflichtet, den Weisungen ihres Versicherers zur Schadensminderung und -abwendung zu folgen. Dies gilt allerdings nur, solange Sie sich dabei nicht selbst gefährden.
Fazit: Ein Wasserschaden ist wie ein ungebetener Gast, der plötzlich alles durcheinanderbringt. Mit dem richtigen Versicherungsschutz können Sie sich im Ernstfall darauf verlassen, dass Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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