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Nahaufnahme graugetigerte Katze mit blauen Augen

Wenn die Katze beißt und der Halter haftet

08.07.2024 – Lesezeit: 2 Minuten Haustiere gelten als die besten Freunde des Menschen. Sie bereichern unseren Alltag und streicheln unsere Seele. Sie sind und bleiben jedoch Tiere, die sich mitunter unberechenbar verhalten. Vor Hundebissen haben viele Menschen Angst. Sie sind entsprechend vorsichtig und würden mit einer Bisswunde sofort zum Arzt gehen. Katzenbisse hingegen werden oft als Bagatelle abgetan. 

Inhaltsübersicht

Was macht einen Katzenbiss so gefährlich? Wer haftet für Schäden, wenn meine Katze jemanden beißt? Schutz durch Private Haftpflicht-Versicherung Schutz durch Private Unfall-Versicherung Wie ist ein Katzenbiss im Ehrenamt versichert?

Die Annahme, dass Katzenbisse harmlos sind, ist ein Trugschluss. Wenn eine Katze zubeißt, sind die Folgen meist schlimmer als bei Hundebissen. Denn bezogen auf das Infektionsrisiko ist der Biss von Katzen nach dem des Menschen der zweitgefährlichste.

Was macht einen Katzenbiss so gefährlich?

Katzen haben im Vergleich zu Hunden und Menschen schärfere Zähne. Ihre feinen und extrem spitzen Beißerchen dringen mühelos durch die Haut in die Blutbahn, die Gelenke, die Sehnen und die Knochen ein. Da sie Fleischfresser sind, ist ihr Speichel hochansteckend. Bisswunden an der Hand sind besonders gefährlich. Sie sind klein, bluten kaum und schließen sich schnell wieder. Doch in der Tiefe des Gewebes können sich die zum Teil sehr aggressiven Bakterien dann ungestört ausbreiten. Mögliche Folgen sind schwerwiegende Entzündungen bis hin zur Blutvergiftung und Gewebeschäden.
Nicht selten müssen Betroffene sogar operiert werden, insbesondere, wenn sie zu spät zum Arzt gehen. Selbst bei Rötungen und Schwellungen an der Bissstelle denken viele, das sei harmlos. Das gehe von allein wieder weg. Eine gute Wundversorgung und eine frühe Behandlung mit Antibiotika können jedoch eine Ausbreitung der Infektion und dauerhafte Gesundheitsschäden verhindern. 
Fazit: Ein kleiner Biss kann üble Folgen haben, wenn man die Gefahr unterschätzt.

Wer haftet für Schäden, wenn meine Katze jemanden beißt?

Da Katzenbisse sehr infektiös sein können, kann es gravierende Folgen haben, wenn die eigene Samtpfote einen Menschen beißt. Denn der Tierhalter ist immer verantwortlich, wenn das Tier einen Schaden verursacht. Selbst ein Mitverschulden des Geschädigten, etwa wenn dieser das Tier gereizt hat, muss vom Tierhalter bewiesen werden. Ein Gebissener kann unter Umständen Schadensersatz für Behandlungskosten, Verdienstausfall, Fahrtkosten, Kosten für Haushaltsführung und Schmerzensgeld geltend machen.
Wenn Sie ein Tier besitzen, sollten Sie sich deshalb auf jeden Fall gegen finanzielle Forderungen absichern, die entstehen, wenn Ihr Vierbeiner eine Missetat begeht. Das gilt für Sach- und Personenschäden.

Private Haftpflicht-Versicherung

Schutz bei Schadenersatz-Ansprüchen

Katzen fallen unter die Kategorie „zahme kleine Haustiere”. Dazu zählen auch Meerschweinchen und Kaninchen. Die von ihnen verursachten Schäden sind in der Regel von einer privaten Haftpflicht-Versicherung abgedeckt. Für größere Tiere wie Hunde benötigt man dagegen eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Private Unfall-Versicherung

Schutz bei eigenen Gesundheitsschäden

Wird man selbst gebissen und erleidet einen bleibenden Gesundheitsschaden, greift eine private Unfallversicherung. Dies unabhängig von Haftungsansprüchen, die Sie gegebenenfalls gegen Dritte geltend machen können. Je nach Vertragsgestaltung zahlt die Unfallversicherung beispielsweise bei bleibenden Funktions-Einschränkungen von Gliedmaßen, wie den Fingern oder dem Handgelenk.

Wie ist ein Katzenbiss im Ehrenamt versichert?

Viele Tierschutzvereine und Tierheime sind auf ehrenamtliche Helfer angewiesen, um existieren zu können. Durch dieses Engagement tragen die Freiwilligen ein erhöhtes Risiko, von einem Tier gebissen zu werden. Nicht alle ehrenamtlichen Tätigkeiten fallen per Gesetz in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Zweifelsfall entscheiden Sozialgerichte. Dachorganisationen oder Vereine können ihre ehrenamtlichen Helfer jedoch auch freiwillig über die gesetzliche Unfallversicherung absichern.
Spezielle Vereins-Unfallversicherungen, die in Kombination mit einer Vereins-Haftpflicht als Sammelversicherungen abgeschlossen werden, bieten darüber hinaus Schutz. Sie sichern Unfallfolgen oder Haftungsansprüche gegen Vereinsmitglieder ab. Am besten erkundigt man sich bei den Verantwortlichen, wie es um den Versicherungsschutz steht.
Autorin

Katrin Seefried

Arbeitet seit 2012 bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Als Blog-Redakteurin schreibt sie mit Herz und Neugier über Themen, die das Leben sicherer, einfacher und ein Stück besser machen.
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