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Vorteile auf einen Blick

  • Beiträge sind 2023 bis zu 7.008 Euro/Jahr steuerfrei
  • keine Sozialabgabenpflicht gilt für Beiträge bis zu 3.504 Euro/Jahr
  • Insolvenzsicher und und kein verwertbares Vermögen beim Bürgergeld (ehem. Hartz-IV)
  • flexible Zuzahlungen und Auszahlung
  • bei Arbeitgeberwechsel  übertragbar oder privat weiterführbar
  • erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit möglich
Schon heute kann der “Generationenvertrag” nicht mehr das halten, was er versprochen hat. Zur Sicherung der Altersrente müssen daher verstärkt Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.
Nirgends sonst kann ein zusätzliches Einkommen im Alter derart günstig aufgebaut werden, wie mit der betrieblichen Altersversorgung. Besonders lukrativ wird diese Anlageform durch Einsparmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.

Starke Leistungen – darauf können Sie zählen

Staatliche Förderung
    • Beitragszahlungen bis zu 7.008 EUR jährlich (8% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung West 2023) sind steuer- und 3.504 EUR jährlich (4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung West 2023) sozialversicherungsfrei.
    Volle Leistung zum halben Preis: Sie wenden 50 % auf – 100 % werden für Sie angelegt. Ihr Geld fließt nicht zu Finanzamt und Sozialversicherung, sondern in Ihre persönliche Zusatzrente.
    Arbeitnehmer/-in  Auszahlung als Barlohn  Sparkassen-FirmenRente
    monatlich 100 EUR 100 EUR
    abzüglich Steuern
    (ca. 30 %)
    30 EUR keine Steuern
    abzüglich Sozialabgaben
    Arbeitnehmer-Anteil (ca. 20 %)
    20 EUR keine Sozialabgaben
      nur 50 EUR bleiben im Geldbeutel 100 EUR Anlagebetrag
    Eine Investition, die sich rechnet: Sparen Sie mit dem Beitrag in eine Sparkassen-FirmenRente 50 Prozent Steuern und Sozialabgaben. Volle Leistung zum halben Preis!
    Ihr Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, sich an Ihrer betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 % des vom Arbeitnehmer umgewandelten Beitrages und entspricht damit pauschal der Sozialabgabenersparnis, die Ihr Arbeitgeber durch die betriebliche Altersvorsorge hat. Nur wenn die Ersparnis geringer ist, kann der Zuschuss auf die tatsächliche Beitragsersparnis beschränkt sein. Auch innerhalb von Tarifverträgen können dazu eigenständige Regelungen getroffen werden.
Altersvorsorge mit PflegePlus
    • Sie erhalten eine lebenslange Rente oder eine Kapitalzahlung.
    • Sie können im Pflegefall zu Rentenbeginn eine höhere Rente erhalten und zahlen dafür keine Zusatzbeitrag. PflegePlus machts möglich.
Hinterbliebenenvorsorge
    • Im Todesfall erhalten Ihr Partner bzw. Ihre versorgungspflichtigen Kinder wahlweise eine lebenslange Rente oder eine Kapitalzahlung.
Zuzahlungsoption
    • Durch steuer- und sozialversicherungsfreie Zuzahlungen* kann die Förderhöchstgrenze optimal ausgeschöpft werden.
    *Die Beiträge sind steuerfrei bis 8% und sozialversicherungsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Die Leistungen werden nachgelagert besteuert mit dem in der Regel geringeren Steuersatz. Außerdem können Sozialversicherungsabgaben fällig werden.
Einfache Abwicklung
    • Vorsorgebeiträge werden direkt vom Arbeitgeber überwiesen.
    • Bei einem Arbeitgeberwechsel ist eine private Weiterführung oder ein Übertrag unkompliziert möglich.
Geschützter Vermögensaufbau
    • Der Vertrag ist kein verwertbares Vermögen im Rahmen der Bewilligung von Bürgergeld (ehem. Hartz IV).
Sparkassen-Firmen-Rente als betrieblicher Berufsunfähigkeits-Schutz
    • Mit dem betrieblichen Berufsunfähigkeits-Schutz über die Sparkassen-Firmen-Rente werden die finanziellen Folgen bei Verlust der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit abgesichert.
    • So kann die entstandene Lücke zwischen den staatlichen Leistungen und dem tatsächlichen finanziellen Bedarf im täglichen Leben geschlossen werden.

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