- Entgeltumwandlung
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- Die Altersvorsorge über den Betrieb kann ausschließlich durch den Arbeitnehmer finanziert werden.
- Mit einem freiwilligen Arbeitgeberzuschuss schaffen Sie einen zusätzlichen Anreiz und binden Ihre Mitarbeiter.
- Ein Beitrag bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) kann in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttogehalt
umgewandelt werden. - In eine Unterstützungskasse und Pensionszusage kann nahezu unbegrenzt Entgelt steuerfrei umgewandelt werden. Zusätzlich sind die Beiträge bis 4 % BBG sozialversicherungsfrei.
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- Vermögenswirksame Leistungen
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- Auch vermögenswirksame Leistungen können für die Altersvorsorge über den Betrieb genutzt werden (unternehmensinterne bzw. tarifvertragliche Festlegungen).
- Diese Anlage der vermögenswirksamen Leistungen ist besonders attraktiv: entscheiden sich Arbeitnehmer dafür, ihre Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersversorgung einzubringen, spart auch der Arbeitgeber seinen Anteil an sonst fälligen Sozialabgaben.
- Der Arbeitnehmer profitiert ebenfalls durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse im Rahmen der Altersvorsorge über den Betrieb.
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- Gehaltserhöhung oder Altersvorsorge über den Betrieb?
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- Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren beide von der Altersvorsorge über den Betrieb. Die Gesamtbezüge für Ihre Mitarbeiter werden erhöht. Für Ihr Unternehmen ergibt sich eine dauerhafte Lohnnebenkostenersparnis.
- Gehaltserhöhungen führen im Nettoeinkommen Ihres Mitarbeiters nur zu einem vergleichsweise geringen Zuwachs. Mit der Altersvorsorge über den Betrieb fließen 100 % der Gehaltserhöhung in die Vorsorge Ihres Mitarbeiters.
- Attraktiv für Sie als Arbeitgeber ist auch die Vergütung der Mehrarbeit Ihrer Mitarbeiter durch den Aufbau der Altersvorsorge über den Betrieb. Sie sparen Lohnnebenkosten und Ihre Mitarbeiter sparen Steuern.
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Betriebliche Altersversorgung
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