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Vorteile für Sie als Arbeitgeber

Für die Altersvorsorge über den Betrieb stehen Ihnen mit der Sparkassen-Versicherung Sachsen alle Durchführungswege zur Auswahl.
 Gestalten Sie gemeinsam mit uns ein auf Ihre Unternehmenssituation
abgestimmtes Versorgungswerk.

Starke Leistungen – darauf können Sie zählen

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Arbeitgeber-Portal zur betrieblichen Altersversorgung

Exklusiv im Arbeitgeber-Portal finden Sie alle wichtigen Änderungsformulare für die betriebliche
Altersversorgung Ihrer Arbeitnehmer. 

Zum Arbeitgeber-Portal

Entgeltumwandlung
    • Die Altersvorsorge über den Betrieb kann ausschließlich durch den Arbeitnehmer finanziert werden.
    • Mit einem freiwilligen Arbeitgeberzuschuss schaffen Sie einen zusätzlichen Anreiz und binden Ihre Mitarbeiter.
    • Ein Beitrag bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) kann in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttogehalt
      umgewandelt werden.
    • In eine Unterstützungskasse und Pensionszusage kann nahezu unbegrenzt Entgelt steuerfrei umgewandelt werden. Zusätzlich sind die Beiträge bis 4 % BBG sozialversicherungsfrei.
Vermögenswirksame Leistungen
    • Auch vermögenswirksame Leistungen können für die Altersvorsorge über den Betrieb genutzt werden (unternehmensinterne bzw. tarifvertragliche Festlegungen).
    • Diese Anlage der vermögenswirksamen Leistungen ist besonders attraktiv: entscheiden sich Arbeitnehmer dafür, ihre Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersversorgung einzubringen, spart auch der Arbeitgeber seinen Anteil an sonst fälligen Sozialabgaben.
    • Der Arbeitnehmer profitiert ebenfalls durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse im Rahmen der Altersvorsorge über den Betrieb.
Gehaltserhöhung oder Altersvorsorge über den Betrieb?
    • Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren beide von der Altersvorsorge über den Betrieb. Die Gesamtbezüge für Ihre Mitarbeiter werden erhöht. Für Ihr Unternehmen ergibt sich eine dauerhafte Lohnnebenkostenersparnis.
    • Gehaltserhöhungen führen im Nettoeinkommen Ihres Mitarbeiters nur zu einem vergleichsweise geringen Zuwachs. Mit der Altersvorsorge über den Betrieb fließen 100 % der Gehaltserhöhung in die Vorsorge Ihres Mitarbeiters.
    • Attraktiv für Sie als Arbeitgeber ist auch die Vergütung der Mehrarbeit Ihrer Mitarbeiter durch den Aufbau der Altersvorsorge über den Betrieb. Sie sparen Lohnnebenkosten und Ihre Mitarbeiter sparen Steuern.