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    NaturPRIVAT

    Der Tarif für naturheilkundliche und alternative Heilmethoden

    Nutzen Sie alternative Heilmethoden beim Arzt oder Heilpraktiker inklusive der im Rahmen der Behandlung verordneten Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel.

NaturPRIVAT

Profitieren Sie mit der Zusatzversicherung NaturPRIVAT von folgenden Leistungen:

  • Alternative Heilmethoden: Behandlung durch Heilpraktiker oder Ärzte
  • Heilmittel: Übernahme der in der GebüH und im Hufelandverzeichnis aufgeführten Heilmittel.
  • Medikamente und Verbandmittel: Übernahme der mit der Heilbehandlung in Verbindung stehenden Medikamente und Verbandmittel.

NaturPRIVAT

Profitieren Sie mit der Zusatzversicherung NaturPRIVAT von folgenden Leistungen:

  • Alternative Heilmethoden: Behandlung durch Heilpraktiker oder Ärzte
  • Heilmittel: Übernahme der in der GebüH und im Hufelandverzeichnis aufgeführten Heilmittel.
  • Medikamente und Verbandmittel: Übernahme der mit der Heilbehandlung in Verbindung stehenden Medikamente und Verbandmittel.

NaturPRIVAT

-,-- €
monatlicher Beitrag

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-,-- €
monatlicher Beitrag

Die Leistungen des NaturPRIVAT-Tarifs im Detail:

Absicherung alternativer Heilmethoden

Alternative Heilmethoden

Behandlung durch zugelassene Heilbehandler (Ärzte, Heilpraktiker mit vollumfänglicher Heilpraktikererlaubnis, Physiotherapeuten im Delegationsverfahren)

80%

Erstattung von maximal 1.000 Euro (80 Prozent aus 1.250 Euro Rechnungsbetrag) im Kalenderjahr. Im ersten Versicherungsjahr erhalten Sie höchstens 500 Euro (80% aus 625 Euro Rechnungsbetrag) und in den ersten beiden Jahren maximal 1.000 Euro (80% aus 1.250 Euro Rechnungsbetrag).
Mitversichert sind auch die vom Arzt oder Heilpraktiker verordneten Medikamente, Verbands- und Heilmittel. Nicht erstattungsfähig sind Kosten für psychotherapeutische Behandlungen.

Die Leistungen des NaturPRIVAT-Tarifs im Detail:

Absicherung alternativer Heilmethoden

Alternative Heilmethoden

80%

Behandlung durch zugelassene Heilbehandler (Ärzte, Heilpraktiker mit vollumfänglicher Heilpraktikererlaubnis, Physiotherapeuten im Delegationsverfahren)

Erstattung von maximal 1.000 Euro (80 Prozent aus 1.250 Euro Rechnungsbetrag) im Kalenderjahr. Im ersten Versicherungsjahr erhalten Sie höchstens 500 Euro (80% aus 625 Euro Rechnungsbetrag) und in den ersten beiden Jahren maximal 1.000 Euro (80% aus 1.250 Euro Rechnungsbetrag).
Mitversichert sind auch die vom Arzt oder Heilpraktiker verordneten Medikamente, Verbands- und Heilmittel. Nicht erstattungsfähig sind Kosten für psychotherapeutische Behandlungen.

Medikamente, Verband- und Heilmittel

Heilmittel

Im Zuge Ihrer naturheilkundlichen Behandlung werden auch Heilmittel erstattet, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und im Hufeland-Leistungsverzeichnis genannt sind.

80%

Beispiele für Heilmittel sind:

  • Sie erhalten vom Heilpraktiker eine Teilmassage.
  • Der Arzt führt bei Ihnen eine osteopathische oder chirotherapeutische Behandlung durch.
  • Der Arzt verschreibt Ihnen im Rahmen einer naturheilkundlichen Behandlung eine osteopathische Behandlung, die von einem Physiotherapeuten durchgeführt wird.

Nicht mitversichert sind Heilmittel, wenn diese im Rahmen einer schulmedizinischen Behandlung, für die Ihre Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet, verschrieben werden.
Beispiel: Ein Orthopäde untersucht Sie und verordnet Ihnen anschließend Krankengymnastik.

Für Medikamente und Verbandmittel

Die im Rahmen einer naturheilkundlichen Untersuchung und Behandlung verordnet wurden.

80%

Sie können sich Medikamente und Verbandmittel, die Ihnen im Rahmen Ihrer naturheilkundlichen Heilbehandlung durch Heilpraktiker oder Ärzte verordnet wurden, erstatten lassen.

Medikamente, Verband- und Heilmittel

Heilmittel

80%

Im Zuge Ihrer naturheilkundlichen Behandlung werden auch Heilmittel erstattet, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und im Hufeland-Leistungsverzeichnis genannt sind.

Beispiele für Heilmittel sind:

  • Sie erhalten vom Heilpraktiker eine Teilmassage.
  • Der Arzt führt bei Ihnen eine osteopathische oder chirotherapeutische Behandlung durch.
  • Der Arzt verschreibt Ihnen im Rahmen einer naturheilkundlichen Behandlung eine osteopathische Behandlung, die von einem Physiotherapeuten durchgeführt wird.

Nicht mitversichert sind Heilmittel, wenn diese im Rahmen einer schulmedizinischen Behandlung, für die Ihre Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet, verschrieben werden.
Beispiel: Ein Orthopäde untersucht Sie und verordnet Ihnen anschließend Krankengymnastik.

Für Medikamente und Verbandmittel

80%

Die im Rahmen einer naturheilkundlichen Untersuchung und Behandlung verordnet wurden.

Sie können sich Medikamente und Verbandmittel, die Ihnen im Rahmen Ihrer naturheilkundlichen Heilbehandlung durch Heilpraktiker oder Ärzte verordnet wurden, erstatten lassen.

Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife (Tarifauszüge: Stand 12.2014).

Ist die Höhe der Behandlungskosten begrenzt?
  • Die von einem Heilpraktiker berechneten Behandlungskosten werden bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erstattet. Für Ärzte gelten die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

    Wichtig ist, dass Ihnen maximal 1.000 Euro pro Kalenderjahr für Naturheilverfahren erstattet werden. In den ersten beiden Versicherungsjahren gelten niedrigere Erstattungsgrenzen.

    Die von einem Heilpraktiker berechneten Behandlungskosten werden bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erstattet. Für Ärzte gelten die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

    Wichtig ist, dass Ihnen maximal 1.000 Euro pro Kalenderjahr für Naturheilverfahren erstattet werden. In den ersten beiden Versicherungsjahren gelten niedrigere Erstattungsgrenzen.

Was sind Untersuchungs- und Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis?
  • Im „Hufeland-Verzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen” finden Sie alle naturheilkundlichen und alternativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von Ärzten durchgeführt werden. Beispiele für solche Behandlungen sind:

    • Osteopathie
    • Homöopathie
    • Anthroposophische Medizin
    • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

    Im „Hufeland-Verzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen” finden Sie alle naturheilkundlichen und alternativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von Ärzten durchgeführt werden. Beispiele für solche Behandlungen sind:

    • Osteopathie
    • Homöopathie
    • Anthroposophische Medizin
    • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Erhalte ich auch Leistungen für eine Psychotherapie?
  • Nein, der Tarif umfasst keine Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen. Psychotherapeutische Behandlungen gehören grundsätzlich zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Psychotherapie (Gesprächstherapie) kann auch nicht der Naturheilkunde zugeordnet werden.

    Nein, der Tarif umfasst keine Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen. Psychotherapeutische Behandlungen gehören grundsätzlich zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Psychotherapie (Gesprächstherapie) kann auch nicht der Naturheilkunde zugeordnet werden.

Bildet der Tarif Alterungsrückstellungen?
  • Nein, der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Dem Tarif liegen vier Lebensaltergruppen zugrunde. Die erste Altersgruppe umfasst Personen bis 19 Jahre, die zweite enthält die bis 49 Jährigen, die dritte Gruppe Personen bis 64 Jahre und die vierte Gruppe Personen ab 65 Jahren.

    Nein, der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Dem Tarif liegen vier Lebensaltergruppen zugrunde. Die erste Altersgruppe umfasst Personen bis 19 Jahre, die zweite enthält die bis 49 Jährigen, die dritte Gruppe Personen bis 64 Jahre und die vierte Gruppe Personen ab 65 Jahren.