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ÖRAG Rechtsschutzversicherung
Berufs-Rechtsschutz
Ihr Berufs-Rechtsschutz
Ob Mobbing am Arbeitsplatz, Aufhebungsvertrag oder die fristlose Kündigung: die umfangreiche rechtliche Sicherheit für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin!
Unser Tipp: Optimal abgesichert in allen Lebensbereichen sind Sie mit Ihrem privaten Rundum-Schutz oder Rundum-Schutz PLUS.
Unser Tipp: Optimal abgesichert in allen Lebensbereichen sind Sie mit Ihrem privaten Rundum-Schutz oder Rundum-Schutz PLUS.
Beispiele für Ihren Berufs-Rechtsschutz
Ihr Berufs-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Sie erhalten die schriftliche Kündigung. Das wollen Sie nicht akzeptieren und müssen binnen drei Wochen Klage erheben.
- Sie werden von Ihrer Führungskraft gemobbt. Es stellt sich daraufhin eine psychische Erkrankung bei Ihnen ein. Sie verklagen Ihren Arbeitgeber auf Schmerzensgeld.
- Ihr Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflösen. Sie möchten eine höhere Abfindung erhalten und beauftragen für die Verhandlungen eine Anwältin.
- Sie möchten sich beruflich umorientieren. Das von Ihrer Führungskraft erstellte Arbeitszeugnis entspricht Ihrer Meinung nach nicht Ihren Leistungen. Sie suchen sich anwaltliche Hilfe.
- Auf dem Fußweg zur Arbeit werden Sie von einem Auto angefahren und verletzt. Die Berufsgenossenschaft will dies nicht als Wegeunfall anerkennen. Sie legen Widerspruch ein.
- Bei der Festsetzung Ihrer Einkommenssteuer werden Ihre berufsbedingten Umzugskosten nicht anerkannt. Sie legen Einspruch ein.
Versicherte Personen
Versichert sind Sie, Ihr*e Lebenspartner*in und Ihre minderjährigen Kinder. Auch Ihre volljährigen Kinder sichern wir bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit ab, solange sie unverheiratet sind bzw. sich nicht in einer Lebenspartnerschaft befinden.¹
Was zahlt Ihr Berufs-Rechtsschutz?
Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.
Immer inklusive: MEINRECHT
Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall: Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise.
- Telefonische Rechtsberatung: Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung³ in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung.
- Kanzlei-Empfehlung: Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.³
- Mediation: Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020)
Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
¹ Nicht im Single-Rechtsschutz..
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
³ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
³ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.