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ÖRAG Rechtsschutzversicherung
Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz
Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz
Ärger mit der Nachbarschaft, Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin? Rund um das Thema Wohnen sind wir für Sie da!
Unser Tipp: Optimal abgesichert in allen Lebensbereichen sind Sie mit Ihrem privaten Rundum-Schutz oder Rundum-Schutz PLUS.
Beispiele für Ihren Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz
Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
- In Ihrer Wohnung hat sich Schimmel gebildet. Ihre Vermieterin behauptet, Sie lüften falsch, und weigert sich, die Mängel zu beseitigen. Sie suchen sich anwaltliche Hilfe.
- Sie grillen im Sommer gerne mit Freunden auf Ihrem Balkon. Ihr Nachbar fühlt sich gestört und möchte, dass Sie das unterlassen. Da Ihr Nachbar nicht einsichtig ist, schalten Sie eine Anwältin ein.
- Die neu gepflanzten Bäume und Sträucher Ihrer Nachbarin verschatten Ihr Wohnzimmer. Da Ihre Nachbarin nicht einsichtig ist, schalten Sie einen Anwalt ein.
- Sie werden von Ihrem Vermieter mit Nebenkosten belastet, die der Höhe nach unberechtigt sind. Sie möchten die Forderung abwehren.
- Bei der Eigentümerversammlung wurden umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen beschlossen, die Ihrer Ansicht nach nicht das Gemeinschaftseigentum betreffen. Sie fechten den Beschluss an.
- Ihr Haus wird von einem Graffiti-Sprayer besprüht. Sie wollen bei dem „Künstler“ die Kosten für die Beseitigung der Schmierereien geltend machen.
Versicherte Personen und Objekte
Versichert sind Sie, Ihr*e Lebenspartner*in und Ihre minderjährigen Kinder. Auch Ihre volljährigen Kinder sichern wir bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit ab, solange sie unverheiratet sind bzw. sich nicht in einer Lebenspartnerschaft befinden.¹
Versichert sind alle Ihre selbst genutzten privaten Wohneinheiten sowie die Ihres mitversicherten Lebenspartners oder Ihrer mitversicherten Lebenspartnerin und Ihrer mitversicherten Kinder im Inland. Hierzu zählen auch Dauercamping-Stellplätze und Gartenhäuser.
Versichert sind alle Ihre selbst genutzten privaten Wohneinheiten sowie die Ihres mitversicherten Lebenspartners oder Ihrer mitversicherten Lebenspartnerin und Ihrer mitversicherten Kinder im Inland. Hierzu zählen auch Dauercamping-Stellplätze und Gartenhäuser.
Was zahlt Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz?
Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.
Immer inklusive: MEINRECHT
Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall: Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise.
- Telefonische Rechtsberatung: Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung³ in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung.
- Kanzlei-Empfehlung: Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.³
- Mediation: Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020)
Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
¹ Nicht im Single-Rechtsschutz..
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
³ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
³ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.