Sie sind hier: Startseite /Service /Blog
  • Schemenhafte Gestalten laufen in einer schlecht beleuchteten Straße davon.

    Halloween: Süßes, Saures und Sachbeschädigung

Dresden, 02.11.2018 | (ks)
 
In den Wochen um Allerheiligen herum, geistern mitunter gruselige Gestalten durch die Straßen oder klingeln an der Haustür. Hexen, Zombies und Co. sind unterwegs zur ultimativen Halloween-Party oder auf Beutezug nach Süßem.

Insgesamt begegnen die Deutschen dem Grusel rund um die Geisternacht zwiegespalten, wie die Grafik von Statista auf Basis einer YouGov-Umfrage zeigt.
Übersicht, was die Deutschen von Halloween halten
 
Nicht grundlos, denn Halloween ist die Zeit der Streiche, die mitunter den Bereich des Erlaubten verlassen. "Gib Süßes sonst Saures" – immer wieder kommt es vor, dass Naschmonster und Partygänger über die Stränge schlagen.

Missglückte Streiche - wer haftet?

Ketchup oder Zahnpasta an der Türklinke – das ist nicht witzig aber im Grunde harmlos. Werden jedoch Hauswände mit Eiern beworfen oder Autos zerkratzt, hört der Spaß auf. Vorsätzlich verursachte Schäden fallen unter Vandalismus und können rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen und Schadenersatz nach sich ziehen. Kinder ab sieben Jahren gelten als deliktfähig und hier werden gegebenenfalls die Eltern zur Kasse gebeten. Eine Haftpflichtversicherung hilft in solchen Fällen nicht weiter, denn sie reguliert keine mutwillig verursachten Schäden. Deshalb sollten Eltern  ihren Kindern die Folgen und Grenzen von Streichen erklären und sie ermutigen, nicht in der Gruppe bei solchen Aktionen mitzumachen.
 
Ein privater Haftpflichtschutz greift hingegen bei Versehen und Missgeschicken, bei denen andere zu Schaden kommen. Denn schnell geht auf einer feuchtfröhlichen Halloween-Party etwas Wertvolles zu Bruch oder wird in einer Menschenmenge jemand verletzt. Kinder ab sieben Jahren sind übrigens im Haftpflichtvertrag der Eltern bis zum Ende der beruflichen Ausbildung oder des Studiums eingeschlossen.

Horror-Clowns – wie verhält man sich richtig?

Das lustige Erschrecken mit Werwolf, Zombie und Co. ist mit den sogenannten Horrorclowns negativ ins Gerede gekommen. Nach dpa-Meldungen brach 2016 mit 370 Zwischenfällen ein regelrechter Grusel-Hype aus. Als Clowns verkleidete, maskierte Zeitgenossen, die an dunklen Orten ihre Opfer erschrecken und massiv bedrohen – auch dieser Trend ist aus den USA zu uns nach Deutschland geschwappt. Bei einem solchen Vorfall, so rät die Polizei, solle man möglichst weglaufen und die 110 wählen.

Gibt es eine Zombie-Versicherung?

Die eher harmlose Variante der Gruselclowns sind die Zombies. Organisierte Zombie-Spaß-Events erfreuen sich mittlerweile großer Beliebtheit. Eine spezielle Versicherung, die Schadenersatz leistet, wenn jemand von einem Zombie gebissen wird und anschließend selbst untot ist, gibt es nicht. Der Ereignisfall ist einfach zu selten. Wer bei solchen Events eher als Unglücksrabe denn als Zombie endet, ist mit einer privaten Unfallversicherung gut abgesichert.


Allerdings bezeichnet man im Versicherungsdeutsch Verträge, die seit Jahren im Versicherungsordner schlummern, mittlerweile sinnlos oder veraltet sind, als Zombieverträge. Wen es davor gruselt, den eigenen Versicherungsordner mal wieder auf Vordermann zu bringen, der kann sich beim Versicherungscheck Hilfe vom Fachmann holen.
 

Schreiben Sie einen Kommentar

Forum

Diskutieren Sie über diesen Artikel

 
Nutzername
Noch keine Kommentare vorhanden.

Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung

Wertvoll: Durch die Gewissheit finanziell abgesichert zu sein, falls ein Missgeschick teure Folgen hat.

mehr...

Betreuer in Ihrer Nähe finden

Betreuer in Ihrer Nähe finden

Service Telefon