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    Rund um Ihre Rente

    Immer wieder heißt es, die gesetzliche Rente
    reicht nicht aus. Aber was bedeutet das genau
    und welche Vorsorgemöglichkeiten bestehen,
    um im Alter finanziell abgesichert zu sein?

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Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die Mehrheit der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland die wesentliche Einkommensquelle im Ruhestand. Gemäß aktuellem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung kommen etwa zwei Drittel der Alterseinkommen von Rentnern aus der gesetzlichen Rentenversicherung. In Ostdeutschland ist es sogar noch mehr.
Derzeit finanzieren drei Erwerbstätige einen Rentner. Im Jahr 2030 werden es nur noch zwei Arbeitnehmer sein. Immer weniger Geld fließt in die Rentenkassen, aus denen eine stetig ansteigende Zahl von Rentenbeträgen ausbezahlt werden muss.
Die Entwicklung zeigt: die gesetzliche Rentenversicherung sollte nicht die einzige Absicherung für Ihr Alter bleiben! Je früher Sie sich absichern, umso einfacher ist es! Der Staat unterstützt Sie bei Ihrer persönlichen Vorsorge. Wir informieren Sie hier.
 

Das "Schichten-Modell" der Altersvorsorge

Erste Schicht: Die Basisversorgung
    • Die Basisabsicherung bildet die Gesetzliche Rentenversicherung. Auch Berufsständische Versorgungswerke oder die Landwirtschaftliche Alterskasse zählen dazu.
    • Die gesetzlichen Renten werden in einem stufenweisen Übergang nachgelagert besteuert. Sie müssen also damit rechnen, dass Sie in Zukunft auch als Rentner steuerlich belastet werden.
    • Im Gegenzug können Sie sowohl die Beiträge zur gesetzlichen als auch die Beiträge für bestimmte private Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.
    • Da die gesetzliche Versicherung alleine nicht ausreicht, um eine Grundversorgung zu garantieren, hat der Gesetzgeber  vorgesehen, dass jeder Einzelne sich zusätzlich privat versichern kann und dafür steuerliche Vorteile erhält.
    • Steuerlich können die Beiträge für Basis-Renten-Verträge ("Rürup-Rente") einkommensteuerlich geltend gemacht werden. Die Rentenversicherung erfüllt dazu die folgenden Voraussetzungen: 
      • Auszahlung erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr und nur in Form einer lebenslangen Rentenzahlung
      • Keine Kapitalauszahlung, Keine Übertragung der Rente auf eine andere Person, keine Beleihbarkeit
      • Vererbung der Leistung bei Tod nur an den Ehegatten /eingetragenen Lebenspartner und die kindergeldberechtigten Kinder
Zweite Schicht: Die geförderte Zusatzversorgung
    • Zusätzliche private Versicherungen, die auf der Basisversorgung aufbauen, werden ebenfalls staatlich gefördert. Zusätzliche Versicherungen sind alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge und der „Riester-Rente“.
    • Bei der Riester-Rente wird eine private Zusatzrente aufgebaut, die der Staat mit Zulagen und ggf. Steuerersparnissen bezuschusst.
    • Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind die Beiträge im Rahmen von bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei.
Dritte Schicht: Die flexible private Zusatzversorgung
  • Obwohl Vater Staat die private Rentenversicherung nicht direkt bezuschusst, ergeben sich dennoch zahlreiche Vorteile:
    • volle Flexibilität bei der Vertragsgestaltung
    • nur der Ertragsanteil der Rente ist steuerpflichtig
    • die Hälfte der Erträge sind bei Kapitalauszahlung einkommenssteuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und nach dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird
Nicht vergessen: Die individuelle Risiko-Absicherung
    • Grundlage für ein sorgenfreies Leben ist die finanzielle Absicherung der persönlichen Lebensrisiken.
    • Nutzen Sie die Angebote zur Absicherung Ihres Arbeitseinkommens oder Ihrer Familie.

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Ihre Renteninformation

Ab dem 27. Lebensjahr erhalten alle Rentenversicherten die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund – vorausgesetzt, sie sind bereits fünf Jahre gesetzlich versichert.
Diese Information sollte man sich immer ganz genau ansehen. Denn sie gibt Auskunft über die zu erwartenden Alters- und Erwerbsminderungsrenten.
Die Renteninformation soll helfen, den Bedarf an zusätzlicher privater Vorsorge so früh wie möglich zu planen.
So sieht die Renteninformation aus
Diese wichtigen Informationen enthält Ihre Renteninformation
    • Ihre Versicherungsnummer: Diese müssen Sie bei der Kommunikation mit der Deutschen Rentenversicherung stets angeben
    • dn taggenauen Beginn Ihrer Regelaltersrente.
    • Ihren aktuellen Rentenanspruch, wenn Sie ab sofort aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten könnten
    • Ihren aktuellen Rentenanspruch, wenn Sie heute in Rente gehen und nicht weiter in die Rentenkasse einzahlen
    • die Höhe Ihrer Rente, wenn Sie zukünftig genauso viel verdienen wie durchschnittlich in den vergangenen fünf Jahren
    • die Höhe Ihrer Rente bei einer angenommenen Rentenanpassung von einem oder zwei Prozent jährlich
    • einen Hinweis, dass über die staatliche Rente hinaus eine private Absicherung sinnvoll ist.
Wie hoch ist Ihre Versorgungslücke?
    • In Ihrer Renteninformation finden Sie unter der Überschrift „Zusätzlicher Vorsorgebedarf“den Hinweis auf die notwendige eigene private Absicherung der Versorgungslücken zwischen Alters- und Erwerbsminderungsrenten und Ihrem Einkommen.
    • Vergleichen Sie deshalb Ihr Nettoeinkommen mit den zu erwartenden Renten und prüfen Sie, ob Sie die Differenz – Ihre Versorgungslücke – bereits abgesichert haben.
     

Wie alt werden Sie?

 

Was denken Sie, wie lange Sie leben? Wahrscheinlich länger, als Sie gerade annehmen. Die meisten Menschen unterschätzen Ihre Lebenserwartung um 7 Jahre.

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