Aktualitätsgarantie
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Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz für mehr als 3 Monate geliehene elektronische Geräte aus Schule, Studium oder Ausbildung bestand bisher nicht.
Jetzt sind Schäden an geliehenen elektronischen Geräten, auch bei Mitnahme nach Hause, für die Dauer des Ausleihens versichert. Höchstersatzleistung: 1.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr
Schäden, die bei freiwilligen und unentgeltlichen Hilfeleistungen entstehen sind bis zu 50.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr mitversichert..
Gefälligkeitshandlungen sind ohne Entschädigungsgrenze versichert.
Unverheiratete Kinder, die mit im Haushalt leben, waren mitversichert, wenn wegen einer Behinderung eine Betreuung durch ein Gericht angeordnet war.
Jetzt sind unverheiratete Kinder, die mit im Haushalt leben, auch dann mitversichert, wenn sie aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder aufgrund von Pflegebedürftigkeit Betreuung benötigen. Eine gerichtliche Anordnung ist dafür nicht mehr erforderlich.
Das erwachsene Kind mit geistiger Behinderung lebt bei seinen Eltern und stößt bei einem Besuch versehentlich den Fernseher eines Freundes um. Der Schaden ist über die private Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert.
Pflegebedürftige Familienangehörige waren mitversichert, sofern sie im selben Haushalt lebten und einen anerkannten Pflegegrad hatten.
Der Versicherungsschutz bleibt nun auch bestehen, wenn der pflegebedürftige Familienangehörige in eine Pflegeeinrichtung oder ins Betreute Wohnen zieht. Voraussetzung ist, dass eine andere Versicherung den Schaden nicht oder nicht vollständig übernimmt.
Ein pflegebedürftiger Vater zieht in ein Pflegeheim und beschädigt dort versehentlich das Eigentum eines anderen Bewohners. Besteht dafür kein ausreichender Schutz über eine andere Versicherung, greift weiterhin die private Haftpflichtversicherung von Familienangehörigen.
Wenn die Voraussetzungen für die Mitversicherung nicht mehr gegeben waren, bestand der Versicherungsschutz noch für sechs Monate weiter. Voraussetzung war, dass keine andere Haftpflichtversicherung bestand.
Jetzt besteht der Versicherungsschutz noch für 12 Monate weiter. Voraussetzung bleibt, dass kein anderer Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Ein mitversichertes Kind zieht aus dem Haushalt der Eltern aus und hat noch keine eigene Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz über den bisherigen Vertrag besteht jetzt bis zu 12 Monate weiter.
Für Schäden aus einer ehrenamtlichen Pflege- oder Betreuungstätigkeit bestand kein Versicherungsschutz.
Jetzt sind auch Schäden mitversichert, die bei der ehrenamtlichen Pflege oder Betreuung von Angehörigen entstehen. Dies gilt ebenfalls für gerichtlich bestellte Betreuer, sofern die Tätigkeit nicht beruflich ausgeübt wird.
Eine Person unterstützt ihren pflegebedürftigen Vater ehrenamtlich im Alltag und beschädigt dabei versehentlich dessen Eigentum. Der Schaden ist jetzt über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.
Für dauerhaft fest installierte Wohnwagen oder Mobilheime bestand kein Versicherungsschutz (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht).
Jetzt sind auch dauerhaft fest installierte Wohnwagen oder Mobilheime beim Dauercamping mitversichert (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht). Voraussetzung ist, dass sie nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind und sich in Europa oder den entsprechenden außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union befinden.
Vom fest auf einem Campingplatz installierten Wohnwagen löst sich bei starkem Wind ein Bauteil und beschädigt den Wohnwagen auf dem Nachbarstellplatz. Der Schaden ist jetzt über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.
Versichert waren Schäden an gemieteten Wohnräumen und anderen privat genutzten Räumen sowie an dazugehörigen Terrassen und Balkonen. Schäden an Heizungs-, Warmwasser-, Elektro- oder Gasgeräten waren ausgeschlossen.
Jetzt sind auch Schäden an gemieteten oder gepachteten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen mitversichert. Schäden an Heizungs-, Warmwasser-, Elektro- oder Gasgeräten sind nun ebenfalls versichert, wenn sie durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstehen.
In einer gemieteten Wohnung tritt Leitungswasser aus und beschädigt dabei die Heizungsanlage. Dieser Schaden ist jetzt mitversichert.
Versichert waren Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in vorübergehend gemieteten Reiseunterkünften, zum Beispiel in Hotelzimmern, Ferienwohnungen oder Ferienhäusern. Schäden an Heizungs-, Warmwasser-, Elektro- oder Gasgeräten waren davon ausgenommen.
Jetzt gilt der Versicherungsschutz auch für die Einrichtung in Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen und fest installierten Wohnwagen. Schäden an Heizungs-, Warmwasser-, Elektro- oder Gasgeräten sind nun ebenfalls versichert, wenn sie durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstehen.
In einer gemieteten Ferienwohnung läuft Wasser aus und beschädigt dabei ein Elektrogerät der Unterkunft. Dieser Schaden ist jetzt mitversichert.
Mitversichert waren zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere sowie Bienen. Nicht versichert waren hingegen Hunde, Rinder, Pferde, wilde Tiere sowie Tiere, die gewerblich oder landwirtschaftlich gehalten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen waren ausgebildete Assistenzhunde mitversichert.
Jetzt sind zusätzlich auch bestimmte exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen und Skorpione mitversichert, wenn ihre Haltung erlaubt und artgerecht ist. Außerdem gilt der Versicherungsschutz nun auch für privat gehaltenes Kleinvieh, zum Beispiel Schweine, Schafe, Ziegen oder Hühner.
Eine privat gehaltener Ziegenbock beschädigt den Gartenzaun des Nachbarn. Dieser Schaden ist jetzt über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.
Mitversichert waren bestimmte nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge. Dazu zählten beispielsweise langsame Kraftfahrzeuge, Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, bestimmte Anhänger sowie Fahrräder mit elektrischer Anfahrhilfe oder Tretunterstützung. Fahrzeuge ohne Geschwindigkeitsbegrenzung waren nur versichert, wenn sie ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen genutzt wurden.
Für Fahrzeuge ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gilt der Versicherungsschutz jetzt nur noch, wenn sie ausschließlich auf einem abgegrenzten, nicht öffentlich zugänglichen Gelände genutzt werden. Für langsame Kraftfahrzeuge, Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, bestimmte Anhänger und Fahrräder mit elektrischer Unterstützung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Ein nicht versicherungspflichtiges Fahrzeug wird ausschließlich auf einem abgeschlossenen Privatgrundstück genutzt und beschädigt dort versehentlich fremdes Eigentum. Der Schaden ist weiterhin über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.
Bei vorübergehenden Aufenthalten in Europa bestand Versicherungsschutz. Außerhalb Europas war der Versicherungsschutz auf Aufenthalte von bis zu 2 Jahren begrenzt.
Innerhalb Europas gilt der Versicherungsschutz unbegrenzt. Außerhalb Europas besteht er nun bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 3 Jahren.
Die versicherte Person lebt für ein zweieinhalbjähriges berufliches Projekt außerhalb Europas. Verursacht sie dort einen Haftpflichtschaden, ist dieser jetzt weiterhin mitversichert.
Musste nach einem Versicherungsfall innerhalb der Europäischen Union eine Kaution hinterlegt werden, stellte die Sparkassen-Versicherung Sachsen dafür bis zu 50.000 Euro zur Verfügung.
Jetzt stehen für eine solche Kaution bis zu 100.000 Euro zur Verfügung.
Nach einem Haftpflichtschaden im EU-Ausland verlangt eine Behörde eine Kaution. Dafür kann jetzt ein deutlich höherer Betrag bereitgestellt werden.
Versichert waren Schäden, die beim Austausch oder bei der Übertragung elektronischer Daten entstanden sind, beispielsweise durch Schadprogramme, fehlerhaft gespeicherte Daten oder gestörte Zugänge.
Jetzt sind zusätzlich auch Schäden durch die Verletzung von Datenschutzgesetzen mitversichert. Das gilt zum Beispiel, wenn personenbezogene Daten versehentlich falsch gespeichert, weitergegeben oder gelöscht werden. Mitversichert sind dabei auch reine Vermögensschäden und immaterielle Schäden.
Die versicherte Person verschickt versehentlich eine E-Mail mit persönlichen Daten an den falschen Empfänger. Macht die betroffene Person deshalb Schadenersatz-Ansprüche geltend, sind diese jetzt mitversichert.
Versichert waren Schadenersatzansprüche gegen die versicherte Person als Arbeitgeber im Privathaushalt wegen Benachteiligungen, zum Beispiel aufgrund des Geschlechts, Alters, einer Behinderung oder der Herkunft. Dies betraf Personen, die in dem privaten Haushalt beschäftigt waren oder sich dort beworben hatten.
Jetzt ist der Versicherungsschutz zeitlich erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Benachteiligungen mitversichert sein, die bis zu einem Jahr vor Vertragsbeginn der Versicherung (Rückwärtsversicherung) erfolgt sind. Auch nach Vertragsende besteht noch bis zu ein Jahr Schutz für Ansprüche aus Benachteiligungen, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind. Mögliche Ansprüche können außerdem vorsorglich gemeldet werden.
Eine ehemalige Haushaltshilfe macht erst einige Monate nach Vertragsende einen Schadenersatzanspruch wegen einer Benachteiligung geltend, die während der Vertragslaufzeit erfolgt ist. Dieser Anspruch ist jetzt noch mitversichert.
Versichert war der Verlust privat überlassener Schlüssel und elektronischer Zugangskarten. Nicht versichert waren zum Beispiel Tresor-, Schließfach-, Möbel- und Autoschlüssel.
Jetzt sind klarstellend auch elektronische Türöffner mitversichert. Außerdem sind Tresor-, Schließfach-, Möbel- und andere Schlüssel zu beweglichen Sachen nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen.
Die versicherte Person verliert den Schlüssel zu einem gemieteten Schließfach. Muss das Schloss deshalb ausgetauscht werden, ist der Schaden jetzt mitversichert.
Für Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen bestand bisher Versicherungsschutz, jedoch wurde dies in den Versicherungsbedingungen nicht konkret erwähnt
Jetzt sind Schäden im Zusammenhang mit bestimmten Geothermie-Anlagen in den Versicherungsbedingungen klarstellend aufgenommen. Dazu gehören zum Beispiel Erdkollektoren, Erdwärmekörbe und Erdwärmesonden. Voraussetzung ist, dass die Anlage von fachkundigen Dritten geplant und errichtet wurde.
Durch eine fachgerecht installierte Erdwärmesonde entstehen später Schäden am Nachbargrundstück. Diese sind jetzt mitversichert.
Für Schäden aus der Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrechten bestand kein Versicherungsschutz.
Jetzt sind auch Schäden aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen mitversichert. Dazu können auch reine Vermögensschäden und immaterielle Schäden gehören. Unter bestimmten Voraussetzungen werden außerdem Gerichts- und Anwaltskosten übernommen, zum Beispiel bei Unterlassungs- oder Widerrufsklagen.
Die versicherte Person veröffentlicht versehentlich eine falsche Behauptung über eine andere Person. Diese verlangt daraufhin eine Unterlassung und Schadenersatz. Solche Ansprüche können jetzt mitversichert sein.
Der Neuwert einer beschädigten oder zerstörten Sache konnte ersetzt werden, wenn sie nicht älter als 12 Monate war.
Jetzt ist eine Neuwertentschädigung für Sachen möglich, die zum Zeitpunkt des Schadens bis zu 24 Monate alt sind.
Die versicherte Person beschädigt versehentlich den 18 Monate alten Fernseher eines Freundes. Statt nur des Zeitwerts wird jetzt unter den entsprechenden Voraussetzungen der Neuwert ersetzt.
Für Schäden beim Fahren eines gemieteten, versicherungspflichtigen Fahrzeugs im europäischen Ausland bestand kein zusätzlicher Schutz über die private Haftpflichtversicherung.
Jetzt besteht zusätzlicher Versicherungsschutz, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mietfahrzeugs wegen zu niedriger Versicherungssummen nicht ausreicht. Das gilt zum Beispiel für gemietete Autos, Motorräder, Trikes, Quads und Wohnmobile bis 4 Tonnen sowie bestimmte Anhänger im europäischen Ausland. Schäden am Mietfahrzeug selbst sind nicht mitversichert.
Im Urlaub in Spanien verursacht die versicherte Person mit einem Mietwagen einen schweren Unfall. Reicht die Haftpflicht-Versicherung des Mietwagens für den Schaden nicht aus, kann die Mallorca-Deckung den fehlenden Versicherungsschutz ergänzen.
Versicherungsschutz für finanzielle Nachteile durch eine Höherstufung in der Kfz-Versicherung nach einem Unfall mit einem geliehenen Fahrzeug bestand nicht.
Jetzt kann der finanzielle Nachteil durch eine Höherstufung in der Kfz-Versicherung ersetzt werden, wenn die versicherte Person mit einem unentgeltlich geliehenen Fahrzeug einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden verursacht. Berücksichtigt werden die Mehrkosten der ersten 5 Jahre nach der Höherstufung. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung kann ebenfalls übernommen werden.
Die versicherte Person leiht sich kostenlos das Auto eines Freundes und verursacht damit einen Unfall. Die Kfz-Versicherung des Freundes wird dadurch teurer. Diese Mehrkosten können jetzt für bis zu 5 Jahre ausgeglichen werden.
Für Schäden an Sachen von Arbeitskollegen, dem Arbeitgeber oder anderen Personen im Betrieb bestand kein Versicherungsschutz.
Jetzt sind solche Sachschäden mitversichert, wenn sie bei einer betrieblichen oder arbeitsvertraglichen Tätigkeit entstehen. Der Versicherungsschutz gilt nachrangig, also wenn keine andere Versicherung für den Schaden aufkommt. Ersetzt werden bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Die versicherte Person beschädigt bei der Arbeit versehentlich das Diensthandy eines Kollegen. Wenn keine andere Versicherung den Schaden übernimmt, kann dieser jetzt bis zu 5.000 Euro mitversichert sein.
Die Schadenersatzausfall-Deckung griff erst bei Schäden über 1.500 Euro. Kosten für die gerichtliche Durchsetzung des Schadenersatz-Anspruchs waren nicht zusätzlich mitversichert.
Jetzt greift die Schadenersatzausfall-Deckung bereits bei Schäden über 500 Euro. Zusätzlich können auch notwendige Kosten für die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs übernommen werden, wenn dafür keine andere Versicherung aufkommt (Schadenersatzrechtsschutz). Dafür stehen bis zu 250.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr zur Verfügung.
Eine andere Person beschädigt das Eigentum der versicherten Person, kann den Schaden aber selbst nicht bezahlen. Muss der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden, sind jetzt auch die notwendigen Kosten dafür mitversichert.
Opfer einer Gewalttat konnten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus der Opferhilfe erhalten, wenn der Täter nicht ermittelt werden konnte. Voraussetzung war eine bewilligte staatliche Entschädigungsleistung. Die Leistung war auf höchstens 50.000 Euro begrenzt.
Die Regelungen wurden an das neue Sozialgesetzbuch XIV zur Sozialen Entschädigung angepasst. An den grundsätzlichen Voraussetzungen und an der maximalen Leistung von 50.000 Euro ändert sich nichts.
Eine versicherte Person wird Opfer einer Gewalttat und erleidet gesundheitliche Schäden. Der Täter kann nicht ermittelt werden. Liegt der erforderliche staatliche Bewilligungsbescheid vor, kann die Opferhilfe weiterhin bis zu 50.000 Euro leisten.
Versichert war der Verlust von beruflich oder ehrenamtlich überlassenen Schlüsseln und elektronischen Zugangskarten.
Jetzt sind klarstellend auch elektronische Türöffner mitversichert.
Die versicherte Person verliert einen elektronischen Türöffner ihres Arbeitgebers. Muss dieser ersetzt oder neu programmiert werden, sind die Kosten dafür jetzt mitversichert.
Bestimmte selbstständige Tätigkeiten neben dem Hauptberuf waren bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 Euro mitversichert. Dazu zählten beispielsweise Botendienste, die Betreuung zahmer Haustiere, Lehrtätigkeiten oder der Verkauf bestimmter Waren.
Jetzt sind deutlich mehr nebenberufliche Tätigkeiten mitversichert. Neu dazugekommen sind zum Beispiel Flohmarkt- und Basarverkäufe, Sammelbestellungen, Tätigkeiten als Alleinunterhalter, Änderungsschneiderei, Stickerei, Fotografie sowie Markt- und Meinungsforschung. Auch Schmuck und Souvenirs können jetzt mitverkauft werden. Die Umsatzgrenze von 12.000 Euro pro Jahr bleibt bestehen.
Die versicherte Person fotografiert nebenberuflich auf kleinen Veranstaltungen und verursacht dabei versehentlich einen Sachschaden. Dieser ist jetzt im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.
Die entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater war mitversichert.
Neu ist, dass nun auch die entgeltliche Tätigkeit als Babysitter mitversichert ist. Der Schutz gilt bei der Betreuung minderjähriger Kinder zu Hause, im Haushalt der Kinder oder unterwegs, beispielsweise beim Spielen oder auf Ausflügen.
Beim Babysitten stößt die versicherte Person versehentlich eine Lampe im Haushalt der betreuten Familie um. Der Schaden ist jetzt mitversichert.
Bei der Lagerung gewässerschädlicher Stoffe waren nur kleinere Behälter mit einem Fassungsvermögen von maximal 50 Litern bzw. Kilogramm mitversichert. Insgesamt durfte das Fassungsvermögen aller Behälter 500 Liter bzw. Kilogramm nicht überschreiten.
Nun sind auch Behälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 100 Litern bzw. Kilogramm mitversichert. Das gesamte Fassungsvermögen darf nun bis zu 1.000 Liter bzw. Kilogramm betragen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Gewässerschäden durch Geothermie-Anlagen mitversichert.
Auf dem eigenen Grundstück tritt aus einem Behälter eine gewässerschädliche Flüssigkeit aus und gelangt ins Erdreich. Der daraus entstehende Schaden ist jetzt auch bei größeren Behältern mitversichert.
Schäden an Tieren waren vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Jetzt können auch Schäden an Tieren mitversichert sein.
Beim Spielen mit dem Hund eines Freundes verletzt die versicherte Person das Tier versehentlich. Die Behandlungskosten beim Tierarzt sind jetzt mitversichert.
Sparkassen-Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Mietsachschäden waren ausschließlich in Wohnräumen und sonstigen gemieteten Räumen versichert. Es galt eine Entschädigungsgrenze von 300.000 EUR je Versicherungsfall.
Jetzt umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich Mietsachschäden an Gebäuden und Wohnungen. Ebenfalls mitversichert sind daraus entstehende Vermögensschäden. Es gibt keine Entschädigungsgrenze mehr.
Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Reiseunterkünften (z. B. Hotelzimmern oder Ferienwohnungen) waren nicht versichert.
Jetzt besteht Versicherungsschutz, wenn Ihr Hund bewegliche Einrichtungsgegenstände in einer vorübergehend gemieteten Unterkunft beschädigt.
Schäden an beweglichen, gemieteten oder geliehenen Sachen waren bisher nicht versichert.
Jetzt besteht Versicherungsschutz für Sachschäden an beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden. Oder die für jemanden aufbewahrt werden.
Versichert waren Schäden während vorübergehender Aufenthalte innerhalb Europas und der EU sowie Auslandsaufenthalte außerhalb Europas bis zu einem Jahr.
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Europas und der EU ohne zeitliche Begrenzung und jetzt außerhalb Europas für Aufenthalte bis zu zwei Jahren.
Eine Kautionsleistung durch den Versicherer war bisher nicht vorgesehen.
Wenn bei einem Versicherungsfall innerhalb der EU eine behördliche Kaution verlangt wird, wird diese bis zu 100.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Versichert waren nur Schäden durch einen ungewollten Deckakt Ihres Hundes.
Der Versicherungsschutz gilt jetzt auch für Schäden durch einen gewollten Deckakt.
Schäden bei der Teilnahme an Hundeveranstaltungen oder an Figuranten (Scheinverbrechern) waren nicht versichert.
Jetzt besteht Versicherungsschutz für Schäden aus der privaten Teilnahme an Hundesportveranstaltungen, Schauvorführungen, Hundelehrgängen und Prüfungen, einschließlich der Vorbereitungen dazu. Ebenfalls mitversichert sind Schäden an Figuranten, die bei Übungen eingesetzt werden.
Gewässerschäden – also Schäden durch Verunreinigung von Wasser oder Grundwasser – waren in der Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht versichert.
Jetzt besteht Versicherungsschutz für unmittelbare und mittelbare Gewässerschäden, die durch eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit entstehen, zum Beispiel, wenn gewässerschädliche Stoffe austreten.
Rettungs- und Gutachterkosten im Zusammenhang mit Gewässerschäden waren bisher nicht versichert.
Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines Schadens (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten sind bis zur Höhe der Versicherungssumme für Sachschäden mitversichert. Wenn der Versicherer die Maßnahmen ausdrücklich anordnet, werden die Kosten auch dann übernommen, wenn sie die Versicherungssumme übersteigen.
Sparkassen-Unfallversicherung
Impfschäden aufgrund von empfohlenen Schutzimpfungen der ständigen Impfkommission (STIKO) waren bisher nur für Kinder bis 17 Jahre mitversichert.
Impfschäden aufgrund von empfohlenen Schutzimpfungen der ständigen Impfkommission (STIKO) sind jetzt auch bei Erwachsenen mitversichert.
Versichert waren Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte Person den Einwirkungen unbewusst oder unentrinnbar innerhalb eines kurz bemessenen Zeitraums ausgesetzt war.
Der Versicherungsschutz erweitert sich auf Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Dämpfe, Gase oder anderer schädlicher Mittel, zum Beispiel Säuren, Staubwolken oder Gifte.
Bei einem technischen Defekt treten in einem Keller plötzlich gesundheitsschädliche Dämpfe aus. Die versicherte Person erleidet dadurch eine Vergiftung.
Kein Schutz bestand bei Vergiftungen durch verschluckte feste oder flüssige Stoffe. Ausgenommen waren nur Nahrungsmittel-Vergiftungen. Und Fälle, in denen versehentlich ein Stoff eingenommen wurde, der nicht für den Verzehr bestimmt war.
Jetzt sind Vergiftungen durch Lebens- und Nahrungsmittel sowie unfreiwillige Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe mitversichert.
Ein Kind trinkt versehentlich eine ätzende Flüssigkeit und erleidet dadurch eine Vergiftung.
Versichert waren Erfrierungen, die sich die versicherte Person in einer Gefahrensituation, aus der man sich nicht selbst befreien kann, zugezogen hat.
Jetzt sind Erfrierungen bereits dann versichert, wenn die versicherte Person sich diese unfreiwillig zugezogen hat.
Eine Person ist bei eisigen Temperaturen länger als geplant im Freien unterwegs, weil sie sich auf einer Wanderung verirrt hat. Sie erleidet Erfrierungen an Händen und Füßen.
Versichert waren Infektionen, die durch Insektenstiche oder andere von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden. Welche Infektionen versichert sind, ist in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen benannt.
Neu mitversichert sind jetzt auch Schlafkrankheit/Tsetse-Krankheit und Tularämie/Hasenpest, sofern sie durch einen Insektenstich oder -biss bzw. eine andere von einem Tier verursachte Hautverletzung übertragen wurden.
Nach einem Zeckenbiss infiziert sich eine Person mit Borreliose.
Ein Spaziergänger findet einen toten Feldhasen und fasst ihn an. Er infiziert sich durch Hautkontakt mit der Hasenpest.
Eine Sofortleistung gab es zum Beispiel bei der Amputation eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand sowie bei Erblindung oder hochgradiger Sehbehinderung beider Augen.
Die Sofortleistung wird nun bereits gewährt, wenn an derselben Hand ein Daumen, ein Zeigefinger und ein weiterer Finger im Grundgelenk amputiert werden. Außerdem ist sie nun auch beim Verlust eines Auges vorgesehen.
Durch einen Unfall wird die Hand so schwer verletzt, dass Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger amputiert werden müssen.
Zum Beispiel wurden zusätzliche Kosten für die Heimfahrt oder die Unterbringung mitreisender minderjähriger Kinder und des mitreisenden Lebenspartners nach einem Unfall im Ausland übernommen.
Diese Kosten werden nun auch bei Unfällen im Inland übernommen.
Nach einem Unfall im Urlaub bleibt die versicherte Person zunächst im Krankenhaus. Sie wird aus diesem entlassen, kann die Rückreise aber noch nicht antreten. Die zusätzlichen Hotelkosten für den verlängerten Aufenthalt werden übernommen.
Versichert waren kosmetische Operationen, um unfallbedingte Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben. Bei Zähnen waren natürliche Zähne mitversichert. Nicht versichert waren Reparaturen oder die Wiederherstellung von herausnehmbaren Zähnen, Gebissen und Implantaten.
Jetzt sind unfallbedingte Reparaturen und die Wiederherstellung von bestehendem Zahnersatz mitversichert, zum Beispiel bei Brücken, Kronen, Veneers, Implantaten oder Prothesen.
Durch einen schweren Sturz mit dem Fahrrad wird ein Zahnimplantat beschädigt. Die Behandlung und der Ersatz des Implantates sind versichert.
Die Leistungen aus der Unfall-Assistance wurden für bis zu 6 Monate erbracht. Organisiert wurden unter anderem Einkäufe bis zu zweimal pro Woche sowie Fahrdienste zu Ärzten und Behörden bis zu 100 Kilometer pro Woche.
Jetzt werden die Leistungen der Unfall-Assistance für bis zu 12 Monate erbracht. Zusätzlich werden nun auch Botengänge zur Apotheke organisiert, um Rezepte einzulösen. Außerdem sind Fahrdienste jetzt auch zu Therapien möglich. Der Umfang erhöht sich auf bis zu 200 Kilometer pro Woche.
Der Genesungsmanager unterstützte nach einem Unfall für bis zu zwei Jahre. Für ärztlich verordnete Leistungen sowie Heil- und Hilfsmittel konnten Kosten bis insgesamt 5.000 Euro übernommen werden.
Der Genesungsmanager begleitet die versicherte Person nun für bis zu drei Jahre nach einem Unfall.
War die versicherte Person auf einer Auslandsreise überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen, bestand der Versicherungsschutz noch für 14 Tage weiter.
Jetzt verlängert sich dieser Zeitraum auf 28 Tage.
Während einer Reise in den Nahen Osten wird die versicherte Person von kriegerischen Ereignissen überrascht und kann das Land nicht sofort verlassen. Der Versicherungsschutz besteht nun für weitere 28 Tage.
Kein Versicherungsschutz bestand bei Rennen mit Motorfahrzeugen. Ausgenommen waren Fahrten wie Stern-, Orientierungs- und Zuverlässigkeitsfahrten, bei denen es nur auf das Einhalten einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt.
Jetzt gilt diese Ausnahme zusätzlich auch für Ballonverfolgungsfahrten, wenn es dabei nur auf das Einhalten einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt.
Versicherungsschutz bestand bei Gesundheitsschäden durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen, Röntgen- und Laserstrahlen, sofern diese nicht durch den regelmäßigen Umgang mit strahlenerzeugenden Geräten verursacht wurden.
Versicherungsschutz besteht jetzt zusätzlich auch für Gesundheitsschäden durch Maserstrahlen (verstärkte elektromagnetische Strahlung im Mikrowellenbereich), sofern sie nicht durch den regelmäßigen Umgang mit strahlenerzeugenden Geräten verursacht wurden.
Durch einen direkten Blick in den Strahl eines Laserpointers als optischen Masers (die häufig falsch klassifiziert sind) kam es zu Augenschäden.
Führte ein Unfall zum Tod der versicherten Person, musste der Versicherungsfall innerhalb von 20 Tagen gemeldet werden, sobald man davon wusste.
Jetzt beträgt diese Meldefrist 6 Monate.
Nach einem tödlichen Unfall haben Angehörige nun deutlich mehr Zeit, den Versicherungsfall zu melden.
Ein Vorschuss war möglich. Dies war der Fall, wenn grundsätzlich feststand, dass eine Leistung gezahlt wird, deren genaue Höhe aber noch nicht festgelegt werden konnte. Vor Abschluss der Heilbehandlung war eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur vereinbarten Todesfallsumme möglich.
Die Voraussetzung, dass eine Todesfallsumme vereinbart sein musste, um einen Vorschuss nach einem Unfall zu erhalten, ist weggefallen. Nun wird auch dann ein Vorschuss gezahlt, wenn keine Todesfallsumme vereinbart wurde, solange keine unfallbedingte Lebensgefahr besteht.
Nach einem schweren Unfall steht fest, dass eine Leistung gezahlt wird. Ihre endgültige Höhe steht jedoch noch nicht fest. Da die versicherte Person sich wegen des Unfalls nicht in Lebensgefahr befindet, wird nun ein Vorschuss auf die Leistungen unter erleichterten Bedingungen gewährt.
Sparkassen-Hausratversicherung
Nur Schäden durch Explosionen mitversichert.
Ihre versicherten Sachen sind geschützt, wenn sie durch eine Explosion oder Verpuffung beschädigt werden.
Keine Regelung dazu in den Bedingungen.
Ihre versicherten Sachen sind geschützt, wenn sie durch Rauch oder Ruß beschädigt werden. Dies sofern diese Schäden durch ein bereits versichertes Ereignis entstanden sind wie Brand, Explosion oder Verpuffung.
Nur Schutz bei Bruchschäden von Rohren der Wasserversorgung.
Versichert sind Bruchschäden an Rohren und Installationen, die zu Ihrem versicherten Hausrat gehören und sich innerhalb des Gebäudes befinden. Der Schutz gilt jetzt nicht nur für Wasserleitungen, sondern auch für Rohre der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen sowie der Regenentwässerung.
Als Überschwemmung galt nur die Überflutung des Grund und Bodens des eigenen Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.
Der Versicherungsschutz ist deutlich erweitert. Auch Schäden, die von angrenzenden Flächen (zum Beispiel Nachbargrundstücke, Straßen, Geh- und Radwege) ausgehen, sind mitversichert, wenn dort erhebliche Mengen von Oberflächenwasser auftreten.
Als Schneedruck galt nur die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen, die auf das Gebäude einwirken.
Zusätzlich gilt jetzt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern als Schneedruck. Sie sind auch dann geschützt, wenn Schnee oder Eis von einem Dach herabgleitet und dabei Ihr Eigentum beschädigt.
Genehmigte private Balkonkraftwerke waren bisher bei Diebstahl nicht versichert.
Jetzt sind auch kleine, privat betriebene Balkonkraftwerke (sogenannte Steckersolaranlagen oder Mini-PV-Anlagen) auf Balkon, Terrasse oder Hauswand gegen einfachen Diebstahl geschützt.
Versichert war der einfache Diebstahl von versicherten Sachen aus dem Krankenzimmer während eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationsklinik, einem Sanatorium oder bei einem Kuraufenthalt. Auch bei einem Arzt- oder Therapietermin bestand Schutz.
Der Schutz gilt jetzt auch in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, also z. B. bei einem zeitlich begrenzten Pflegeaufenthalt.
Bei Missbrauch von Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten war die Entschädigung auf 500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 1.000 EUR je Versicherungsfall verdoppelt.
Eine gestohlene Karte wird für Einkäufe oder Online-Bestellungen genutzt.
Betrüger erlangen Kartendaten über eine Phishing-Mail oder eine gefälschte Zahlungsseite.
Zum Hausrat gehörten unter anderem Antennenanlagen, Markisen und Sicherungsanlagen, die der versicherten Wohnung dienten.
Zum versicherten Hausrat zählen jetzt zusätzlich genehmigte Balkonkraftwerke (auch Steckersolaranlagen oder Mini-PV-Anlagen). Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt.
Versichert waren nur Mehrkosten durch den Mehrverbrauch von Frischwasser, das durch einen Schaden bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Der Schutz gilt jetzt auch für Gasverluste sowie die Mehrkosten für Abwasser, wenn Wasser oder Gas aufgrund eines Versicherungsfalls austritt.
Versichert waren Rückreisekosten aus dem Urlaub, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Schadens (ab 5.000 EUR) seine Reise abbrechen musste. Die Entschädigung war auf 500 EUR begrenzt.
Der Schutz gilt jetzt auch für Dienstreisen und für Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Entschädigungsgrenze pro Versicherungsfall für Datenrettungskosten war bisher auf 500 EUR begrenzt.
Die Entschädigungsgrenze pro Versicherungsfall für Datenrettungskosten liegt jetzt bei 1.000 EUR.
Kosten durch Fehlalarme von Rauch- oder Gaswarnmeldern waren nicht versichert.
Jetzt sind auch Schäden infolge eines Fehlalarms versichert. Dazu gehören beschädigte oder zerstörte Sachen sowie notwendige Reparaturen im Wohnungsbereich. Dies soweit die Feuerwehr den Aufbruch den Umständen nach für erforderlich hielt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Die Versicherungssumme erhöhte sich automatisch um einen Vorsorgebetrag von 10 %, um Wertsteigerungen Ihres Hausrats abzudecken.
Der Vorsorgebetrag wurde auf 15 % angehoben. Damit sind Sie jetzt besser gegen steigende Werte Ihres Hausrats geschützt, auch ohne sofortige Anpassung der Versicherungssumme.
Das Aufstellen eines Gerüsts auf dem Versicherungsgrundstück konnte als Gefahrerhöhung gelten und musste dem Versicherer mitgeteilt werden.
Eine vorübergehende Gerüstaufstellung gilt nicht mehr als Gefahrerhöhung und ist somit nicht mehr anzeigepflichtig.
Rauch-, Ruß und Sengschäden, die nicht Folge eines versicherten Sachschadens waren, waren nur über den Baustein „Unbenannte Gefahren“ abgesichert.
Jetzt sind Rauch- und Rußschäden auch in dem Baustein "Erweiterte Leistungen" mitversichert. Dies, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und unbeabsichtigt aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen austritt.
Die Entschädigung war auf 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 2.000 EUR je Versicherungsfall verdoppelt.
Diebstahl am Arbeitsplatz war bisher nicht versichert.
Jetzt besteht Versicherungsschutz, wenn persönlich genutzte Sachen dauerhaft am Arbeitsplatz aufbewahrt und dort durch einfachen Diebstahl entwendet werden. Wertsachen bleiben ausgeschlossen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Die Entschädigung war auf 1.000 EUR begrenzt, für Wertsachen auf 300 EUR.
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 3.000 EUR je Versicherungsfall erhöht. Für Wertsachen auf 600 EUR.
Der Schutz für Diebstahl bei der häuslichen Pflege war in der Grunddeckung auf 500 EUR begrenzt, für Wertsachen auf 150 EUR.
Mit dem Baustein Erweiterte Leistungen steigt die Entschädigung auf 1.000 EUR und für Wertsachen auf 300 EUR je Versicherungsfall.
Der Schutz bei Diebstahl in der Schule oder Kindertagesstätte ist in der Grunddeckung mit 500 EUR versichert.
Mit dem Baustein Erweiterte Leistungen erhöht sich diese Entschädigung auf 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Die Entschädigung war auf 1.000 EUR begrenzt.
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 2.000 EUR je Versicherungsfall erhöht.
Die Rückreisekosten aus dem Urlaub waren auf 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Die Entschädigungsgrenze für Rückreisekosten wurde auf 5.000 EUR je Versicherungsfall erhöht.
Datenrettungskosten waren zusammen mit anderen Kostenarten auf 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Die Entschädigungsgrenze für Datenrettungskosten sowie für Schäden infolge eines Fehlalarms von Rauch- oder Gaswarnmeldern wurde auf 2.000 EUR je Versicherungsfall erhöht.
Der Vorsorgebetrag zur automatischen Anpassung der Versicherungssumme betrug 20 % der Versicherungssumme.
Der Vorsorgebetrag wurde auf 30 % der Versicherungssumme erhöht. Im Schadenfall ist Ihr gesamter Hausrat weiterhin vollständig abgesichert.
Im Sachverständigen-Verfahren musste der Versicherungsnehmer die Kosten für den eigenen Sachverständigen selbst tragen. Nur die Kosten des Obmanns wurden jeweils zur Hälfte geteilt.
Bei einer Schadenhöhe über 25.000 EUR übernimmt der Versicherer jetzt 90 % des Kostenanteils des Versicherungsnehmers für den Sachverständigen.
Der Versicherungsnehmer trägt nur noch 10 % der Kosten selbst.
Bei umfangreichen Wasserschäden im Hausrat beteiligt sich der Versicherer fast vollständig an den Gutachterkosten. Auch bei Streit über die Schadenhöhe reduziert sich Ihr Eigenanteil erheblich.