Aktualitätsgarantie
Bessere Versicherungsleistungen ohne Mehrbeitrag
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Ihre Vorteile auf einen Blick
Diese Versicherungsbedingungen haben wir für Sie verbessert
Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz für mehr als 3 Monate geliehene elektronische Geräte aus Schule, Studium oder Ausbildung bestand bisher nicht.
Jetzt sind Schäden an geliehenen elektronischen Geräten, auch bei Mitnahme nach Hause, für die Dauer des Ausleihens versichert. Höchstersatzleistung: 1.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr
Schäden, die bei freiwilligen und unentgeltlichen Hilfeleistungen entstehen sind bis zu 50.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr mitversichert..
Gefälligkeitshandlungen sind ohne Entschädigungsgrenze versichert.
Sparkassen-Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Mietsachschäden waren ausschließlich in Wohnräumen und sonstigen gemieteten Räumen versichert. Es galt eine Entschädigungsgrenze von 300.000 EUR je Versicherungsfall.
Jetzt umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich Mietsachschäden an Gebäuden und Wohnungen. Ebenfalls mitversichert sind daraus entstehende Vermögensschäden. Es gibt keine Entschädigungsgrenze mehr.
Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Reiseunterkünften (z. B. Hotelzimmern oder Ferienwohnungen) waren nicht versichert.
Jetzt besteht Versicherungsschutz, wenn Ihr Hund bewegliche Einrichtungsgegenstände in einer vorübergehend gemieteten Unterkunft beschädigt.
Schäden an beweglichen, gemieteten oder geliehenen Sachen waren bisher nicht versichert.
Jetzt besteht Versicherungsschutz für Sachschäden an beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden. Oder die für jemanden aufbewahrt werden.
Versichert waren Schäden während vorübergehender Aufenthalte innerhalb Europas und der EU sowie Auslandsaufenthalte außerhalb Europas bis zu einem Jahr.
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Europas und der EU ohne zeitliche Begrenzung und jetzt außerhalb Europas für Aufenthalte bis zu zwei Jahren.
Eine Kautionsleistung durch den Versicherer war bisher nicht vorgesehen.
Wenn bei einem Versicherungsfall innerhalb der EU eine behördliche Kaution verlangt wird, wird diese bis zu 100.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Versichert waren nur Schäden durch einen ungewollten Deckakt Ihres Hundes.
Der Versicherungsschutz gilt jetzt auch für Schäden durch einen gewollten Deckakt.
Schäden bei der Teilnahme an Hundeveranstaltungen oder an Figuranten (Scheinverbrechern) waren nicht versichert.
Jetzt besteht Versicherungsschutz für Schäden aus der privaten Teilnahme an Hundesportveranstaltungen, Schauvorführungen, Hundelehrgängen und Prüfungen, einschließlich der Vorbereitungen dazu. Ebenfalls mitversichert sind Schäden an Figuranten, die bei Übungen eingesetzt werden.
Gewässerschäden – also Schäden durch Verunreinigung von Wasser oder Grundwasser – waren in der Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht versichert.
Jetzt besteht Versicherungsschutz für unmittelbare und mittelbare Gewässerschäden, die durch eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit entstehen, zum Beispiel, wenn gewässerschädliche Stoffe austreten.
Rettungs- und Gutachterkosten im Zusammenhang mit Gewässerschäden waren bisher nicht versichert.
Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines Schadens (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten sind bis zur Höhe der Versicherungssumme für Sachschäden mitversichert. Wenn der Versicherer die Maßnahmen ausdrücklich anordnet, werden die Kosten auch dann übernommen, wenn sie die Versicherungssumme übersteigen.
Sparkassen-Unfallversicherung
Impfschäden aufgrund von empfohlenen Schutzimpfungen der ständigen Impfkommission (STIKO) waren bisher nur für Kinder bis 17 Jahre mitversichert.
Impfschäden aufgrund von empfohlenen Schutzimpfungen der ständigen Impfkommission (STIKO) sind jetzt auch bei Erwachsenen mitversichert.
Versichert waren Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte Person den Einwirkungen unbewusst oder unentrinnbar innerhalb eines kurz bemessenen Zeitraums ausgesetzt war.
Der Versicherungsschutz erweitert sich auf Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Dämpfe, Gase oder anderer schädlicher Mittel, zum Beispiel Säuren, Staubwolken oder Gifte.
Bei einem technischen Defekt treten in einem Keller plötzlich gesundheitsschädliche Dämpfe aus. Die versicherte Person erleidet dadurch eine Vergiftung.
Kein Schutz bestand bei Vergiftungen durch verschluckte feste oder flüssige Stoffe. Ausgenommen waren nur Nahrungsmittel-Vergiftungen. Und Fälle, in denen versehentlich ein Stoff eingenommen wurde, der nicht für den Verzehr bestimmt war.
Jetzt sind Vergiftungen durch Lebens- und Nahrungsmittel sowie unfreiwillige Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe mitversichert.
Ein Kind trinkt versehentlich eine ätzende Flüssigkeit und erleidet dadurch eine Vergiftung.
Versichert waren Erfrierungen, die sich die versicherte Person in einer Gefahrensituation, aus der man sich nicht selbst befreien kann, zugezogen hat.
Jetzt sind Erfrierungen bereits dann versichert, wenn die versicherte Person sich diese unfreiwillig zugezogen hat.
Eine Person ist bei eisigen Temperaturen länger als geplant im Freien unterwegs, weil sie sich auf einer Wanderung verirrt hat. Sie erleidet Erfrierungen an Händen und Füßen.
Versichert waren Infektionen, die durch Insektenstiche oder andere von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden. Welche Infektionen versichert sind, ist in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen benannt.
Neu mitversichert sind jetzt auch Schlafkrankheit/Tsetse-Krankheit und Tularämie/Hasenpest, sofern sie durch einen Insektenstich oder -biss bzw. eine andere von einem Tier verursachte Hautverletzung übertragen wurden.
Nach einem Zeckenbiss infiziert sich eine Person mit Borreliose.
Ein Spaziergänger findet einen toten Feldhasen und fasst ihn an. Er infiziert sich durch Hautkontakt mit der Hasenpest.
Eine Sofortleistung gab es zum Beispiel bei der Amputation eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand sowie bei Erblindung oder hochgradiger Sehbehinderung beider Augen.
Die Sofortleistung wird nun bereits gewährt, wenn an derselben Hand ein Daumen, ein Zeigefinger und ein weiterer Finger im Grundgelenk amputiert werden. Außerdem ist sie nun auch beim Verlust eines Auges vorgesehen.
Durch einen Unfall wird die Hand so schwer verletzt, dass Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger amputiert werden müssen.
Zum Beispiel wurden zusätzliche Kosten für die Heimfahrt oder die Unterbringung mitreisender minderjähriger Kinder und des mitreisenden Lebenspartners nach einem Unfall im Ausland übernommen.
Diese Kosten werden nun auch bei Unfällen im Inland übernommen.
Nach einem Unfall im Urlaub bleibt die versicherte Person zunächst im Krankenhaus. Sie wird aus diesem entlassen, kann die Rückreise aber noch nicht antreten. Die zusätzlichen Hotelkosten für den verlängerten Aufenthalt werden übernommen.
Versichert waren kosmetische Operationen, um unfallbedingte Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben. Bei Zähnen waren natürliche Zähne mitversichert. Nicht versichert waren Reparaturen oder die Wiederherstellung von herausnehmbaren Zähnen, Gebissen und Implantaten.
Jetzt sind unfallbedingte Reparaturen und die Wiederherstellung von bestehendem Zahnersatz mitversichert, zum Beispiel bei Brücken, Kronen, Veneers, Implantaten oder Prothesen.
Durch einen schweren Sturz mit dem Fahrrad wird ein Zahnimplantat beschädigt. Die Behandlung und der Ersatz des Implantates sind versichert.
Die Leistungen aus der Unfall-Assistance wurden für bis zu 6 Monate erbracht. Organisiert wurden unter anderem Einkäufe bis zu zweimal pro Woche sowie Fahrdienste zu Ärzten und Behörden bis zu 100 Kilometer pro Woche.
Jetzt werden die Leistungen der Unfall-Assistance für bis zu 12 Monate erbracht. Zusätzlich werden nun auch Botengänge zur Apotheke organisiert, um Rezepte einzulösen. Außerdem sind Fahrdienste jetzt auch zu Therapien möglich. Der Umfang erhöht sich auf bis zu 200 Kilometer pro Woche.
Der Genesungsmanager unterstützte nach einem Unfall für bis zu zwei Jahre. Für ärztlich verordnete Leistungen sowie Heil- und Hilfsmittel konnten Kosten bis insgesamt 5.000 Euro übernommen werden.
Der Genesungsmanager begleitet die versicherte Person nun für bis zu drei Jahre nach einem Unfall.
War die versicherte Person auf einer Auslandsreise überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen, bestand der Versicherungsschutz noch für 14 Tage weiter.
Jetzt verlängert sich dieser Zeitraum auf 28 Tage.
Während einer Reise in den Nahen Osten wird die versicherte Person von kriegerischen Ereignissen überrascht und kann das Land nicht sofort verlassen. Der Versicherungsschutz besteht nun für weitere 28 Tage.
Kein Versicherungsschutz bestand bei Rennen mit Motorfahrzeugen. Ausgenommen waren Fahrten wie Stern-, Orientierungs- und Zuverlässigkeitsfahrten, bei denen es nur auf das Einhalten einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt.
Jetzt gilt diese Ausnahme zusätzlich auch für Ballonverfolgungsfahrten, wenn es dabei nur auf das Einhalten einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt.
Versicherungsschutz bestand bei Gesundheitsschäden durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen, Röntgen- und Laserstrahlen, sofern diese nicht durch den regelmäßigen Umgang mit strahlenerzeugenden Geräten verursacht wurden.
Versicherungsschutz besteht jetzt zusätzlich auch für Gesundheitsschäden durch Maserstrahlen (verstärkte elektromagnetische Strahlung im Mikrowellenbereich), sofern sie nicht durch den regelmäßigen Umgang mit strahlenerzeugenden Geräten verursacht wurden.
Durch einen direkten Blick in den Strahl eines Laserpointers als optischen Masers (die häufig falsch klassifiziert sind) kam es zu Augenschäden.
Führte ein Unfall zum Tod der versicherten Person, musste der Versicherungsfall innerhalb von 20 Tagen gemeldet werden, sobald man davon wusste.
Jetzt beträgt diese Meldefrist 6 Monate.
Nach einem tödlichen Unfall haben Angehörige nun deutlich mehr Zeit, den Versicherungsfall zu melden.
Ein Vorschuss war möglich. Dies war der Fall, wenn grundsätzlich feststand, dass eine Leistung gezahlt wird, deren genaue Höhe aber noch nicht festgelegt werden konnte. Vor Abschluss der Heilbehandlung war eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur vereinbarten Todesfallsumme möglich.
Die Voraussetzung, dass eine Todesfallsumme vereinbart sein musste, um einen Vorschuss nach einem Unfall zu erhalten, ist weggefallen. Nun wird auch dann ein Vorschuss gezahlt, wenn keine Todesfallsumme vereinbart wurde, solange keine unfallbedingte Lebensgefahr besteht.
Nach einem schweren Unfall steht fest, dass eine Leistung gezahlt wird. Ihre endgültige Höhe steht jedoch noch nicht fest. Da die versicherte Person sich wegen des Unfalls nicht in Lebensgefahr befindet, wird nun ein Vorschuss auf die Leistungen unter erleichterten Bedingungen gewährt.
Sparkassen-Hausratversicherung
Nur Schäden durch Explosionen mitversichert.
Ihre versicherten Sachen sind geschützt, wenn sie durch eine Explosion oder Verpuffung beschädigt werden.
Keine Regelung dazu in den Bedingungen.
Ihre versicherten Sachen sind geschützt, wenn sie durch Rauch oder Ruß beschädigt werden. Dies sofern diese Schäden durch ein bereits versichertes Ereignis entstanden sind wie Brand, Explosion oder Verpuffung.
Nur Schutz bei Bruchschäden von Rohren der Wasserversorgung.
Versichert sind Bruchschäden an Rohren und Installationen, die zu Ihrem versicherten Hausrat gehören und sich innerhalb des Gebäudes befinden. Der Schutz gilt jetzt nicht nur für Wasserleitungen, sondern auch für Rohre der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuche sowie der Regenentwässerung.
Als Überschwemmung galt nur die Überflutung des Grund und Bodens des eigenen Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.
Der Versicherungsschutz ist deutlich erweitert. Auch Schäden, die von angrenzenden Flächen (zum Beispiel Nachbargrundstücke, Straßen, Geh- und Radwege) ausgehen, sind mitversichert, wenn dort erhebliche Mengen von Oberflächenwasser auftreten.
Als Schneedruck galt nur die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen, die auf das Gebäude einwirken.
Zusätzlich gilt jetzt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern als Schneedruck. Sie sind auch dann geschützt, wenn Schnee oder Eis von einem Dach herabgleitet und dabei Ihr Eigentum beschädigt.
Genehmigte private Balkonkraftwerke waren bisher bei Diebstahl nicht versichert.
Jetzt sind auch kleine, privat betriebene Balkonkraftwerke (sogenannte Steckersolaranlagen oder Mini-PV-Anlagen) auf Balkon, Terrasse oder Hauswand gegen einfachen Diebstahl geschützt.
Versichert war der einfache Diebstahl von versicherten Sachen aus dem Krankenzimmer während eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationsklinik, einem Sanatorium oder bei einem Kuraufenthalt. Auch bei einem Arzt- oder Therapietermin bestand Schutz.
Der Schutz gilt jetzt auch in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, also z. B. bei einem zeitlich begrenzten Pflegeaufenthalt.
Bei Missbrauch von Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten war die Entschädigung auf 500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 1.000 EUR je Versicherungsfall verdoppelt.
Eine gestohlene Karte wird für Einkäufe oder Online-Bestellungen genutzt.
Betrüger erlangen Kartendaten über eine Phishing-Mail oder eine gefälschte Zahlungsseite.
Zum Hausrat gehörten unter anderem Antennenanlagen, Markisen und Sicherungsanlagen, die der versicherten Wohnung dienten.
Zum versicherten Hausrat zählen jetzt zusätzlich genehmigte Balkonkraftwerke (auch Steckersolaranlagen oder Mini-PV-Anlagen). Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt.
Versichert waren nur Mehrkosten durch den Mehrverbrauch von Frischwasser, das durch einen Schaden bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Der Schutz gilt jetzt auch für Gasverluste sowie die Mehrkosten für Abwasser, wenn Wasser oder Gas aufgrund eines Versicherungsfalls austritt.
Versichert waren Rückreisekosten aus dem Urlaub, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Schadens (ab 5.000 EUR) seine Reise abbrechen musste. Die Entschädigung war auf 500 EUR begrenzt.
Der Schutz gilt jetzt auch für Dienstreisen und für Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Entschädigungsgrenze pro Versicherungsfall für Datenrettungskosten war bisher auf 500 EUR begrenzt.
Die Entschädigungsgrenze pro Versicherungsfall für Datenrettungskosten liegt jetzt bei 1.000 EUR.
Kosten durch Fehlalarme von Rauch- oder Gaswarnmeldern waren nicht versichert.
Jetzt sind auch Schäden infolge eines Fehlalarms versichert. Dazu gehören beschädigte oder zerstörte Sachen sowie notwendige Reparaturen im Wohnungsbereich. Dies soweit die Feuerwehr den Aufbruch den Umständen nach für erforderlich hielt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Die Versicherungssumme erhöhte sich automatisch um einen Vorsorgebetrag von 10 %, um Wertsteigerungen Ihres Hausrats abzudecken.
Der Vorsorgebetrag wurde auf 15 % angehoben. Damit sind Sie jetzt besser gegen steigende Werte Ihres Hausrats geschützt, auch ohne sofortige Anpassung der Versicherungssumme.
Das Aufstellen eines Gerüsts auf dem Versicherungsgrundstück konnte als Gefahrerhöhung gelten und musste dem Versicherer mitgeteilt werden.
Eine vorübergehende Gerüstaufstellung gilt nicht mehr als Gefahrerhöhung und ist somit nicht mehr anzeigepflichtig.
Rauch-, Ruß und Sengschäden, die nicht Folge eines versicherten Sachschadens waren, waren nur über den Baustein „Unbenannte Gefahren“ abgesichert.
Jetzt sind Rauch- und Rußschäden auch in dem Baustein "Erweiterte Leistungen" mitversichert. Dies, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und unbeabsichtigt aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen austritt.
Die Entschädigung war auf 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 2.000 EUR je Versicherungsfall verdoppelt.
Diebstahl am Arbeitsplatz war bisher nicht versichert.
Jetzt besteht Versicherungsschutz, wenn persönlich genutzte Sachen dauerhaft am Arbeitsplatz aufbewahrt und dort durch einfachen Diebstahl entwendet werden. Wertsachen bleiben ausgeschlossen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Die Entschädigung war auf 1.000 EUR begrenzt, für Wertsachen auf 300 EUR.
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 3.000 EUR je Versicherungsfall erhöht. Für Wertsachen auf 600 EUR.
Der Schutz für Diebstahl bei der häuslichen Pflege war in der Grunddeckung auf 500 EUR begrenzt, für Wertsachen auf 150 EUR.
Mit dem Baustein Erweiterte Leistungen steigt die Entschädigung auf 1.000 EUR und für Wertsachen auf 300 EUR je Versicherungsfall.
Der Schutz bei Diebstahl in der Schule oder Kindertagesstätte ist in der Grunddeckung mit 500 EUR versichert.
Mit dem Baustein Erweiterte Leistungen erhöht sich diese Entschädigung auf 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Die Entschädigung war auf 1.000 EUR begrenzt.
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 2.000 EUR je Versicherungsfall erhöht.
Die Rückreisekosten aus dem Urlaub waren auf 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Die Entschädigungsgrenze für Rückreisekosten wurde auf 5.000 EUR je Versicherungsfall erhöht.
Datenrettungskosten waren zusammen mit anderen Kostenarten auf 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Die Entschädigungsgrenze für Datenrettungskosten sowie für Schäden infolge eines Fehlalarms von Rauch- oder Gaswarnmeldern wurde auf 2.000 EUR je Versicherungsfall erhöht.
Der Vorsorgebetrag zur automatischen Anpassung der Versicherungssumme betrug 20 % der Versicherungssumme.
Der Vorsorgebetrag wurde auf 30 % der Versicherungssumme erhöht. Im Schadenfall ist Ihr gesamter Hausrat weiterhin vollständig abgesichert.
Im Sachverständigen-Verfahren musste der Versicherungsnehmer die Kosten für den eigenen Sachverständigen selbst tragen. Nur die Kosten des Obmanns wurden jeweils zur Hälfte geteilt.
Bei einer Schadenhöhe über 25.000 EUR übernimmt der Versicherer jetzt 90 % des Kostenanteils des Versicherungsnehmers für den Sachverständigen.
Der Versicherungsnehmer trägt nur noch 10 % der Kosten selbst.
Bei umfangreichen Wasserschäden im Hausrat beteiligt sich der Versicherer fast vollständig an den Gutachterkosten. Auch bei Streit über die Schadenhöhe reduziert sich Ihr Eigenanteil erheblich.