Betreuer suchen Suche Versicherungen
  • Unsere Versicherungen im Überblick
  • Altersvorsorge & Sparen
  • Berufsunfähigkeit & Unfall
  • Haus & Wohnen
  • Haftpflicht & Recht
  • Auto & Roller
  • Familie & Leben
  • Reise & Urlaub
  • Gesundheit & Pflege
  • Unternehmen & Gewerbe
  • Versicherungen für junge Leute
  • Versicherungen für Kinder
  • Im Überblick: Altersvorsorge & Sparen
  • Regelmäßig sparen (Sparplan)
  • Geld anlegen (Tresor)
  • Basis-Rente
  • Riester-Rente
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Index-Information: Multi-Invest-Werte-Index
  • Index-Information: Deka-StrategieGlobal
  • Im Überblick: Berufsunfähigkeit & Unfall
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Existenzversicherung
  • Im Überblick: Haus & Wohnen
  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Internet-Schutz
  • Tierversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Bauleistungsversicherung
  • Im Überblick: Haftpflicht & Recht
  • Privat-Haftpflichtversicherung
  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherungen
  • Internet-Schutz
  • Im Überblick: Auto & Roller
  • Kfz-Versicherung
  • Autostart-Police
  • Mopedversicherung
  • Im Überblick: Familie & Leben
  • Ausbildungsversicherung
  • Risiko-Vorsorge
  • Generationen-Tresor
  • Sterbegeld
  • Sparkassen-Sorglos-Leben
  • Tierkrankenversicherung
  • Im Überblick: Reise & Urlaub
  • Auslandsreise­kranken­versicherungen
  • Reiserücktrittversicherungen
  • Reise-Komplettschutz
  • Im Überblick: Gesundheit & Pflege
  • Private Krankenversicherung
  • Krankenzusatzversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Im Überblick: Unternehmens-Schutz
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Cyber-Schutz
  • Betriebshaftpflicht-Versicherung
  • Betriebliche Krankenversicherung
  • Gewerbliche Rechtsschutzversicherung
  • Gewerbliche Kfz-Versicherung
Service
  • Unsere Services im Überblick
  • Schaden melden
  • Änderungen mitteilen
  • Kontakt
  • Feedback geben
  • Riester-Zulagen verwalten
  • Downloads ansehen
  • Beitragsanpassung lesen
  • Aktualitätsgarantie lesen
  • Blog
  • Adresse ändern
  • Name ändern
  • Bankverbindung ändern
  • Zahlweise ändern
  • Kontaktdaten ändern
  • SEPA-Lastschriftmandat erteilen
  • Kontaktmöglichkeiten im Überblick
  • Betreuer suchen
  • Maklerkontakt
  • Anfahrt
Unternehmen
  • Unser Unternehmen im Überblick
  • Unternehmensporträt
  • Engagement
  • Nachhaltigkeit
  • Presse und Medien
  • Geschäftsberichte
  • Ratings und Auszeichnungen
  • Karriere
  • Engagement im Überblick
  • Kunst und Kultur
  • Sportförderung
  • Soziales
  • Feuerwehr und Brandschutz
  • Fahrsicherheit
Karriere
  • Alle Karrieremöglichkeiten im Überblick
  • Karriere im Vertrieb
  • Karriere im Innendienst
  • Ausbildung und Duales Studium
  • Werkstudenten und Praktikanten
  • Ausbildungsmöglichkeiten im Überblick
  • Ausbildung Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen
  • Duales Studium Versicherungsmanagement
  • Duales Studium Wirtschaftsinformatik
  • Versicherungen
    • Unsere Versicherungen im Überblick
    • Altersvorsorge & Sparen
      • Im Überblick: Altersvorsorge & Sparen
      • Regelmäßig sparen (Sparplan)
      • Geld anlegen (Tresor)
      • Basis-Rente
      • Riester-Rente
      • Betriebliche Altersvorsorge
      • Index-Information: Multi-Invest-Werte-Index
      • Index-Information: Deka-StrategieGlobal
    • Berufsunfähigkeit & Unfall
      • Im Überblick: Berufsunfähigkeit & Unfall
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Unfallversicherung
      • Existenzversicherung
    • Haus & Wohnen
      • Im Überblick: Haus & Wohnen
      • Hausratversicherung
      • Wohngebäudeversicherung
      • Internet-Schutz
      • Tierversicherung
      • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
      • Gewässerschadenhaftpflicht
      • Bauherrenhaftpflicht
      • Bauleistungsversicherung
    • Haftpflicht & Recht
      • Im Überblick: Haftpflicht & Recht
      • Privat-Haftpflichtversicherung
      • Hundehalter-Haftpflichtversicherung
      • Rechtsschutzversicherungen
      • Internet-Schutz
    • Auto & Roller
      • Im Überblick: Auto & Roller
      • Kfz-Versicherung
      • Autostart-Police
      • Mopedversicherung
    • Familie & Leben
      • Im Überblick: Familie & Leben
      • Ausbildungsversicherung
      • Risiko-Vorsorge
      • Generationen-Tresor
      • Sterbegeld
      • Sparkassen-Sorglos-Leben
      • Tierkrankenversicherung
    • Reise & Urlaub
      • Im Überblick: Reise & Urlaub
      • Auslandsreise­kranken­versicherungen
      • Reiserücktrittversicherungen
      • Reise-Komplettschutz
    • Gesundheit & Pflege
      • Im Überblick: Gesundheit & Pflege
      • Private Krankenversicherung
      • Krankenzusatzversicherung
      • Pflegeversicherung
    • Unternehmen & Gewerbe
      • Im Überblick: Unternehmens-Schutz
      • Betriebliche Altersversorgung
      • Cyber-Schutz
      • Betriebshaftpflicht-Versicherung
      • Betriebliche Krankenversicherung
      • Gewerbliche Rechtsschutzversicherung
      • Gewerbliche Kfz-Versicherung
    • Versicherungen für junge Leute
    • Versicherungen für Kinder
  • Service
    • Unsere Services im Überblick
    • Schaden melden
    • Änderungen mitteilen
      • Adresse ändern
      • Name ändern
      • Bankverbindung ändern
      • Zahlweise ändern
      • Kontaktdaten ändern
      • SEPA-Lastschriftmandat erteilen
    • Kontakt
      • Kontaktmöglichkeiten im Überblick
      • Betreuer suchen
      • Maklerkontakt
      • Anfahrt
    • Feedback geben
    • Riester-Zulagen verwalten
    • Downloads ansehen
    • Beitragsanpassung lesen
    • Aktualitätsgarantie lesen
    • Blog
  • Unternehmen
    • Unser Unternehmen im Überblick
    • Unternehmensporträt
    • Engagement
      • Engagement im Überblick
      • Kunst und Kultur
      • Sportförderung
      • Soziales
      • Feuerwehr und Brandschutz
      • Fahrsicherheit
    • Nachhaltigkeit
    • Presse und Medien
    • Geschäftsberichte
    • Ratings und Auszeichnungen
    • Karriere
  • Karriere
    • Alle Karrieremöglichkeiten im Überblick
    • Karriere im Vertrieb
    • Karriere im Innendienst
    • Ausbildung und Duales Studium
      • Ausbildungsmöglichkeiten im Überblick
      • Ausbildung Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen
      • Duales Studium Versicherungsmanagement
      • Duales Studium Wirtschaftsinformatik
    • Werkstudenten und Praktikanten
Schaden melden Schaden melden Blog Blog
Zwei Personen besprechen ein Vertragsdokument an einem Schreibtisch

Aktualitätsgarantie

Bessere Versicherungsleistungen ohne Mehrbeitrag

Was ist die Aktualitätsgarantie?

Die Aktualitätsgarantie ist eine freiwillige vertragliche Vereinbarung in unseren Versicherungsverträgen. Als Versicherungsnehmer profitieren Sie dadurch automatisch von zukünftigen Verbesserungen der Versicherungsbedingungen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Sollten wir neue, verbesserte Leistungen in unsere Versicherungsbedingungen aufnehmen, zum Beispiel höhere Deckungssummen, weniger Ausschlüsse oder Leistungs-Erweiterungen, gelten diese auch für bestehende Verträge.
Diese müssen nicht aktiv geändert oder neu abgeschlossen werden Die Garantie stellt sicher, dass ausschließlich Verbesserungen gelten Die neuen Leistungen erhöhen den Beitrag für die Versicherung nicht
Wichtig zu wissen: Die Aktualitätsgarantie gilt nicht automatisch für jede Versicherung. Ob sie enthalten ist, steht in Ihrem Vertrag. Neue Leistungen sind nicht Bestandteil der Garantie.

Diese Versicherungsbedingungen haben wir für Sie verbessert

Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung

Die Aktualitätsgarantie gilt für Ihre Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung, wenn sie nach dem 24.01.2019 abgeschlossen wurde.
Synoptische Darstellung der bisherigen und der verbesserten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privat-Haftpflichtversicherung - AVB PHV (Download als Pdf) Aktuelle Version AVB Privat-Haftpflichtversicherung - AVB PHV (Download als Pdf)
Leistungsverbesserungen in der privaten Haftpflicht-Versicherung
Mietsachschäden Bisher:
Versicherungsschutz für mehr als 3 Monate geliehene elektronische Geräte aus Schule, Studium oder Ausbildung bestand bisher nicht.
Neu seit 03.01.2022:
Jetzt sind Schäden an geliehenen elektronischen Geräten, auch bei Mitnahme nach Hause, für die Dauer des Ausleihens versichert. Höchstersatzleistung: 1.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr
Beispiele aus dem Alltag: Der geliehene Laptop der Schule fällt herunter und das Display bricht. Ein Tablet, das für den Unterricht ausgeliehen wurde, wird versehentlich beschädigt. Ein programmierbarer Taschenrechner fällt ins Wasser und funktioniert nicht mehr. Gefälligkeitshandlungen Bisher:
Schäden, die bei freiwilligen und unentgeltlichen Hilfeleistungen entstehen sind bis zu 50.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr mitversichert..
Neu seit 03.01.2022:
Gefälligkeitshandlungen sind ohne Entschädigungsgrenze versichert.
Beispiele aus dem Alltag: Beim Umzug eines Freundes fällt Ihnen versehentlich eine Lampe aus der Hand. Sie helfen beim Streichen und verschütten Farbe auf dem Teppich. Beim Blumengießen in der Nachbarwohnung wird das Parkett beschädigt. Mitversicherung von Kindern mit Behinderung erweitert Bisher:
Unverheiratete Kinder, die mit im Haushalt leben, waren mitversichert, wenn wegen einer Behinderung eine Betreuung durch ein Gericht angeordnet war.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt sind unverheiratete Kinder, die mit im Haushalt leben, auch dann mitversichert, wenn sie aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder aufgrund von Pflegebedürftigkeit Betreuung benötigen. Eine gerichtliche Anordnung ist dafür nicht mehr erforderlich.
Beispiel aus dem Alltag:
Das erwachsene Kind mit geistiger Behinderung lebt bei seinen Eltern und stößt bei einem Besuch versehentlich den Fernseher eines Freundes um. Der Schaden ist über die private Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert.
Versicherungsschutz für pflegebedürftige Familienangehörige erweitert Bisher:
Pflegebedürftige Familienangehörige waren mitversichert, sofern sie im selben Haushalt lebten und einen anerkannten Pflegegrad hatten.
Neu seit 13.09.2026:
Der Versicherungsschutz bleibt nun auch bestehen, wenn der pflegebedürftige Familienangehörige in eine Pflegeeinrichtung oder ins Betreute Wohnen zieht. Voraussetzung ist, dass eine andere Versicherung den Schaden nicht oder nicht vollständig übernimmt.
Beispiel aus dem Alltag:
Ein pflegebedürftiger Vater zieht in ein Pflegeheim und beschädigt dort versehentlich das Eigentum eines anderen Bewohners. Besteht dafür kein ausreichender Schutz über eine andere Versicherung, greift weiterhin die private Haftpflichtversicherung von Familienangehörigen.
Nachversicherung für mitversicherte Personen verlängert Bisher:
Wenn die Voraussetzungen für die Mitversicherung nicht mehr gegeben waren, bestand der Versicherungsschutz noch für sechs Monate weiter. Voraussetzung war, dass keine andere Haftpflichtversicherung bestand.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt besteht der Versicherungsschutz noch für 12 Monate weiter. Voraussetzung bleibt, dass kein anderer Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Beispiel aus dem Alltag:
Ein mitversichertes Kind zieht aus dem Haushalt der Eltern aus und hat noch keine eigene Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz über den bisherigen Vertrag besteht jetzt bis zu 12 Monate weiter.
Versicherungsschutz für Pfleger und Betreuer erweitert Bisher:
Für Schäden aus einer ehrenamtlichen Pflege- oder Betreuungstätigkeit bestand kein Versicherungsschutz.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt sind auch Schäden mitversichert, die bei der ehrenamtlichen Pflege oder Betreuung von Angehörigen entstehen. Dies gilt ebenfalls für gerichtlich bestellte Betreuer, sofern die Tätigkeit nicht beruflich ausgeübt wird.
Beispiel aus dem Alltag:
Eine Person unterstützt ihren pflegebedürftigen Vater ehrenamtlich im Alltag und beschädigt dabei versehentlich dessen Eigentum. Der Schaden ist jetzt über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.
Versicherungsschutz für fest installierte Wohnwagen erweitert Bisher:
Für dauerhaft fest installierte Wohnwagen oder Mobilheime bestand kein Versicherungsschutz (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht).
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt sind auch dauerhaft fest installierte Wohnwagen oder Mobilheime beim Dauercamping mitversichert (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht). Voraussetzung ist, dass sie nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind und sich in Europa oder den entsprechenden außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union befinden.
Beispiel aus dem Alltag:
Vom fest auf einem Campingplatz installierten Wohnwagen löst sich bei starkem Wind ein Bauteil und beschädigt den Wohnwagen auf dem Nachbarstellplatz. Der Schaden ist jetzt über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.
Mietsachschäden an Immobilien erweitert Bisher:
Versichert waren Schäden an gemieteten Wohnräumen und anderen privat genutzten Räumen sowie an dazugehörigen Terrassen und Balkonen. Schäden an Heizungs-, Warmwasser-, Elektro- oder Gasgeräten waren ausgeschlossen.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt sind auch Schäden an gemieteten oder gepachteten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen mitversichert. Schäden an Heizungs-, Warmwasser-, Elektro- oder Gasgeräten sind nun ebenfalls versichert, wenn sie durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstehen.
Beispiel aus dem Alltag:
In einer gemieteten Wohnung tritt Leitungswasser aus und beschädigt dabei die Heizungsanlage. Dieser Schaden ist jetzt mitversichert.
Mietsachschäden in Reiseunterkünften erweitert Bisher:
Versichert waren Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in vorübergehend gemieteten Reiseunterkünften, zum Beispiel in Hotelzimmern, Ferienwohnungen oder Ferienhäusern. Schäden an Heizungs-, Warmwasser-, Elektro- oder Gasgeräten waren davon ausgenommen.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt gilt der Versicherungsschutz auch für die Einrichtung in Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen und fest installierten Wohnwagen. Schäden an Heizungs-, Warmwasser-, Elektro- oder Gasgeräten sind nun ebenfalls versichert, wenn sie durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstehen.
Beispiel aus dem Alltag:
In einer gemieteten Ferienwohnung läuft Wasser aus und beschädigt dabei ein Elektrogerät der Unterkunft. Dieser Schaden ist jetzt mitversichert.
Versicherungsschutz für Tiere erweitert Bisher:
Mitversichert waren zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere sowie Bienen. Nicht versichert waren hingegen Hunde, Rinder, Pferde, wilde Tiere sowie Tiere, die gewerblich oder landwirtschaftlich gehalten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen waren ausgebildete Assistenzhunde mitversichert.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt sind zusätzlich auch bestimmte exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen und Skorpione mitversichert, wenn ihre Haltung erlaubt und artgerecht ist. Außerdem gilt der Versicherungsschutz nun auch für privat gehaltenes Kleinvieh, zum Beispiel Schweine, Schafe, Ziegen oder Hühner.
Beispiel aus dem Alltag:
Eine privat gehaltener Ziegenbock beschädigt den Gartenzaun des Nachbarn. Dieser Schaden ist jetzt über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.
Versicherungsschutz für nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge angepasst Bisher:
Mitversichert waren bestimmte nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge. Dazu zählten beispielsweise langsame Kraftfahrzeuge, Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, bestimmte Anhänger sowie Fahrräder mit elektrischer Anfahrhilfe oder Tretunterstützung. Fahrzeuge ohne Geschwindigkeitsbegrenzung waren nur versichert, wenn sie ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen genutzt wurden.
Neu seit 13.09.2026:
Für Fahrzeuge ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gilt der Versicherungsschutz jetzt nur noch, wenn sie ausschließlich auf einem abgegrenzten, nicht öffentlich zugänglichen Gelände genutzt werden. Für langsame Kraftfahrzeuge, Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, bestimmte Anhänger und Fahrräder mit elektrischer Unterstützung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Beispiel aus dem Alltag:
Ein nicht versicherungspflichtiges Fahrzeug wird ausschließlich auf einem abgeschlossenen Privatgrundstück genutzt und beschädigt dort versehentlich fremdes Eigentum. Der Schaden ist weiterhin über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.
Versicherungsschutz im Ausland erweitert Bisher:
Bei vorübergehenden Aufenthalten in Europa bestand Versicherungsschutz. Außerhalb Europas war der Versicherungsschutz auf Aufenthalte von bis zu 2 Jahren begrenzt.
Neu seit 13.09.2026:
Innerhalb Europas gilt der Versicherungsschutz unbegrenzt. Außerhalb Europas besteht er nun bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 3 Jahren.
Beispiel aus dem Alltag:
Die versicherte Person lebt für ein zweieinhalbjähriges berufliches Projekt außerhalb Europas. Verursacht sie dort einen Haftpflichtschaden, ist dieser jetzt weiterhin mitversichert.
Kautionszahlung im Ausland erhöht Bisher:
Musste nach einem Versicherungsfall innerhalb der Europäischen Union eine Kaution hinterlegt werden, stellte die Sparkassen-Versicherung Sachsen dafür bis zu 50.000 Euro zur Verfügung.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt stehen für eine solche Kaution bis zu 100.000 Euro zur Verfügung.
Beispiel aus dem Alltag:
Nach einem Haftpflichtschaden im EU-Ausland verlangt eine Behörde eine Kaution. Dafür kann jetzt ein deutlich höherer Betrag bereitgestellt werden.
Versicherungsschutz bei Datenschutzverletzungen erweitert Bisher:
Versichert waren Schäden, die beim Austausch oder bei der Übertragung elektronischer Daten entstanden sind, beispielsweise durch Schadprogramme, fehlerhaft gespeicherte Daten oder gestörte Zugänge.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt sind zusätzlich auch Schäden durch die Verletzung von Datenschutzgesetzen mitversichert. Das gilt zum Beispiel, wenn personenbezogene Daten versehentlich falsch gespeichert, weitergegeben oder gelöscht werden. Mitversichert sind dabei auch reine Vermögensschäden und immaterielle Schäden.
Beispiel aus dem Alltag:
Die versicherte Person verschickt versehentlich eine E-Mail mit persönlichen Daten an den falschen Empfänger. Macht die betroffene Person deshalb Schadenersatz-Ansprüche geltend, sind diese jetzt mitversichert.
Versicherungsschutz bei Benachteiligungen erweitert Bisher:
Versichert waren Schadenersatzansprüche gegen die versicherte Person als Arbeitgeber im Privathaushalt wegen Benachteiligungen, zum Beispiel aufgrund des Geschlechts, Alters, einer Behinderung oder der Herkunft. Dies betraf Personen, die in dem privaten Haushalt beschäftigt waren oder sich dort beworben hatten.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt ist der Versicherungsschutz zeitlich erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Benachteiligungen mitversichert sein, die bis zu einem Jahr vor Vertragsbeginn der Versicherung (Rückwärtsversicherung) erfolgt sind. Auch nach Vertragsende besteht noch bis zu ein Jahr Schutz für Ansprüche aus Benachteiligungen, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind. Mögliche Ansprüche können außerdem vorsorglich gemeldet werden.
Beispiel aus dem Alltag:
Eine ehemalige Haushaltshilfe macht erst einige Monate nach Vertragsende einen Schadenersatzanspruch wegen einer Benachteiligung geltend, die während der Vertragslaufzeit erfolgt ist. Dieser Anspruch ist jetzt noch mitversichert.
Versicherungsschutz bei Schlüsselverlust erweitert Bisher:
Versichert war der Verlust privat überlassener Schlüssel und elektronischer Zugangskarten. Nicht versichert waren zum Beispiel Tresor-, Schließfach-, Möbel- und Autoschlüssel.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt sind klarstellend auch elektronische Türöffner mitversichert. Außerdem sind Tresor-, Schließfach-, Möbel- und andere Schlüssel zu beweglichen Sachen nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausgeschlossen bleiben weiterhin Kraftfahrzeug-Schlüssel und beruflich überlassene Schlüssel. Beispiel aus dem Alltag:
Die versicherte Person verliert den Schlüssel zu einem gemieteten Schließfach. Muss das Schloss deshalb ausgetauscht werden, ist der Schaden jetzt mitversichert.
Versicherungsschutz für Geothermie-Anlagen erweitert Bisher:
Für Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen bestand bisher Versicherungsschutz, jedoch wurde dies in den Versicherungsbedingungen nicht konkret erwähnt
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt sind Schäden im Zusammenhang mit bestimmten Geothermie-Anlagen in den Versicherungsbedingungen klarstellend aufgenommen. Dazu gehören zum Beispiel Erdkollektoren, Erdwärmekörbe und Erdwärmesonden. Voraussetzung ist, dass die Anlage von fachkundigen Dritten geplant und errichtet wurde.
Nicht versichert sind Anlagen mit Tiefenbohrungen von mehr als 400 Metern sowie Schäden durch Grabungen oder Bohrungen in Eigenleistung. Beispiel aus dem Alltag:
Durch eine fachgerecht installierte Erdwärmesonde entstehen später Schäden am Nachbargrundstück. Diese sind jetzt mitversichert.
Versicherungsschutz bei Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen erweitert Bisher:
Für Schäden aus der Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrechten bestand kein Versicherungsschutz.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt sind auch Schäden aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen mitversichert. Dazu können auch reine Vermögensschäden und immaterielle Schäden gehören. Unter bestimmten Voraussetzungen werden außerdem Gerichts- und Anwaltskosten übernommen, zum Beispiel bei Unterlassungs- oder Widerrufsklagen. 
Urheberrechtsverletzungen sind nicht mitversichert. Beispiel aus dem Alltag:
Die versicherte Person veröffentlicht versehentlich eine falsche Behauptung über eine andere Person. Diese verlangt daraufhin eine Unterlassung und Schadenersatz. Solche Ansprüche können jetzt mitversichert sein.
Neuwertentschädigung erweitert Bisher:
Der Neuwert einer beschädigten oder zerstörten Sache konnte ersetzt werden, wenn sie nicht älter als 12 Monate war.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt ist eine Neuwertentschädigung für Sachen möglich, die zum Zeitpunkt des Schadens bis zu 24 Monate alt sind.
Beispiel aus dem Alltag:
Die versicherte Person beschädigt versehentlich den 18 Monate alten Fernseher eines Freundes. Statt nur des Zeitwerts wird jetzt unter den entsprechenden Voraussetzungen der Neuwert ersetzt.
Mallorca-Deckung neu aufgenommen Bisher:
Für Schäden beim Fahren eines gemieteten, versicherungspflichtigen Fahrzeugs im europäischen Ausland bestand kein zusätzlicher Schutz über die private Haftpflichtversicherung.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt besteht zusätzlicher Versicherungsschutz, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mietfahrzeugs wegen zu niedriger Versicherungssummen nicht ausreicht. Das gilt zum Beispiel für gemietete Autos, Motorräder, Trikes, Quads und Wohnmobile bis 4 Tonnen sowie bestimmte Anhänger im europäischen Ausland. Schäden am Mietfahrzeug selbst sind nicht mitversichert.
Beispiel aus dem Alltag:
Im Urlaub in Spanien verursacht die versicherte Person mit einem Mietwagen einen schweren Unfall. Reicht die Haftpflicht-Versicherung des Mietwagens für den Schaden nicht aus, kann die Mallorca-Deckung den fehlenden Versicherungsschutz ergänzen.
Rabatt-Ausgleich neu aufgenommen Bisher:
Versicherungsschutz für finanzielle Nachteile durch eine Höherstufung in der Kfz-Versicherung nach einem Unfall mit einem geliehenen Fahrzeug bestand nicht.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt kann der finanzielle Nachteil durch eine Höherstufung in der Kfz-Versicherung ersetzt werden, wenn die versicherte Person mit einem unentgeltlich geliehenen Fahrzeug einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden verursacht. Berücksichtigt werden die Mehrkosten der ersten 5 Jahre nach der Höherstufung. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung kann ebenfalls übernommen werden.
Beispiel aus dem Alltag:
Die versicherte Person leiht sich kostenlos das Auto eines Freundes und verursacht damit einen Unfall. Die Kfz-Versicherung des Freundes wird dadurch teurer. Diese Mehrkosten können jetzt für bis zu 5 Jahre ausgeglichen werden.
Schäden an Sachen von Arbeitskollegen oder dem Arbeitgeber neu mitversichert Bisher:
Für Schäden an Sachen von Arbeitskollegen, dem Arbeitgeber oder anderen Personen im Betrieb bestand kein Versicherungsschutz.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt sind solche Sachschäden mitversichert, wenn sie bei einer betrieblichen oder arbeitsvertraglichen Tätigkeit entstehen. Der Versicherungsschutz gilt nachrangig, also wenn keine andere Versicherung für den Schaden aufkommt. Ersetzt werden bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Beispiel aus dem Alltag:
Die versicherte Person beschädigt bei der Arbeit versehentlich das Diensthandy eines Kollegen. Wenn keine andere Versicherung den Schaden übernimmt, kann dieser jetzt bis zu 5.000 Euro mitversichert sein.
Schadenersatzausfall-Deckung erweitert Bisher:
Die Schadenersatzausfall-Deckung griff erst bei Schäden über 1.500 Euro. Kosten für die gerichtliche Durchsetzung des Schadenersatz-Anspruchs waren nicht zusätzlich mitversichert.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt greift die Schadenersatzausfall-Deckung bereits bei Schäden über 500 Euro. Zusätzlich können auch notwendige Kosten für die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs übernommen werden, wenn dafür keine andere Versicherung aufkommt (Schadenersatzrechtsschutz). Dafür stehen bis zu 250.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr zur Verfügung.
Beispiel aus dem Alltag:
Eine andere Person beschädigt das Eigentum der versicherten Person, kann den Schaden aber selbst nicht bezahlen. Muss der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden, sind jetzt auch die notwendigen Kosten dafür mitversichert.
Opferhilfe an neue gesetzliche Regelungen angepasst Bisher:
Opfer einer Gewalttat konnten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus der Opferhilfe erhalten, wenn der Täter nicht ermittelt werden konnte. Voraussetzung war eine bewilligte staatliche Entschädigungsleistung. Die Leistung war auf höchstens 50.000 Euro begrenzt.
Neu seit 13.09.2026:
Die Regelungen wurden an das neue Sozialgesetzbuch XIV zur Sozialen Entschädigung angepasst. An den grundsätzlichen Voraussetzungen und an der maximalen Leistung von 50.000 Euro ändert sich nichts.
Beispiel aus dem Alltag:
Eine versicherte Person wird Opfer einer Gewalttat und erleidet gesundheitliche Schäden. Der Täter kann nicht ermittelt werden. Liegt der erforderliche staatliche Bewilligungsbescheid vor, kann die Opferhilfe weiterhin bis zu 50.000 Euro leisten.
Beruflicher Schlüsselverlust erweitert Bisher:
Versichert war der Verlust von beruflich oder ehrenamtlich überlassenen Schlüsseln und elektronischen Zugangskarten.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt sind klarstellend auch elektronische Türöffner mitversichert.
Beispiel aus dem Alltag:
Die versicherte Person verliert einen elektronischen Türöffner ihres Arbeitgebers. Muss dieser ersetzt oder neu programmiert werden, sind die Kosten dafür jetzt mitversichert.
Selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten erweitert Bisher:
Bestimmte selbstständige Tätigkeiten neben dem Hauptberuf waren bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 Euro mitversichert. Dazu zählten beispielsweise Botendienste, die Betreuung zahmer Haustiere, Lehrtätigkeiten oder der Verkauf bestimmter Waren.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt sind deutlich mehr nebenberufliche Tätigkeiten mitversichert. Neu dazugekommen sind zum Beispiel Flohmarkt- und Basarverkäufe, Sammelbestellungen, Tätigkeiten als Alleinunterhalter, Änderungsschneiderei, Stickerei, Fotografie sowie Markt- und Meinungsforschung. Auch Schmuck und Souvenirs können jetzt mitverkauft werden. Die Umsatzgrenze von 12.000 Euro pro Jahr bleibt bestehen.
Beispiel aus dem Alltag:
Die versicherte Person fotografiert nebenberuflich auf kleinen Veranstaltungen und verursacht dabei versehentlich einen Sachschaden. Dieser ist jetzt im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.
Versicherungsschutz für Tageseltern und Babysitter erweitert Bisher:
Die entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater war mitversichert.
Neu seit 13.09.2026:
Neu ist, dass nun auch die entgeltliche Tätigkeit als Babysitter mitversichert ist. Der Schutz gilt bei der Betreuung minderjähriger Kinder zu Hause, im Haushalt der Kinder oder unterwegs, beispielsweise beim Spielen oder auf Ausflügen.
Beispiel aus dem Alltag:
Beim Babysitten stößt die versicherte Person versehentlich eine Lampe im Haushalt der betreuten Familie um. Der Schaden ist jetzt mitversichert.
Versicherungsschutz bei Gewässerschäden erweitert Bisher:
Bei der Lagerung gewässerschädlicher Stoffe waren nur kleinere Behälter mit einem Fassungsvermögen von maximal 50 Litern bzw. Kilogramm mitversichert. Insgesamt durfte das Fassungsvermögen aller Behälter 500 Liter bzw. Kilogramm nicht überschreiten.
Neu seit 13.09.2026:
Nun sind auch Behälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 100 Litern bzw. Kilogramm mitversichert. Das gesamte Fassungsvermögen darf nun bis zu 1.000 Liter bzw. Kilogramm betragen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Gewässerschäden durch Geothermie-Anlagen mitversichert.
Beispiel aus dem Alltag:
Auf dem eigenen Grundstück tritt aus einem Behälter eine gewässerschädliche Flüssigkeit aus und gelangt ins Erdreich. Der daraus entstehende Schaden ist jetzt auch bei größeren Behältern mitversichert.
Sachschäden an beweglichen Sachen – Sachschäden an Tieren jetzt mitversichert Bisher:
Schäden an Tieren waren vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Neu seit 13.09.2026:
Jetzt können auch Schäden an Tieren mitversichert sein.
Beispiel aus dem Alltag:
Beim Spielen mit dem Hund eines Freundes verletzt die versicherte Person das Tier versehentlich. Die Behandlungskosten beim Tierarzt sind jetzt mitversichert.
 
 

Sparkassen-Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Die Aktualitätsgarantie gilt für Ihre Sparkassen-Hundehalter-Haftpflichtversicherung, wenn sie nach dem 24.01.2019 abgeschlossen wurde.
Synoptische Darstellung der bisherigen und der verbesserten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung - AVB Hundehalter-HV (Download als Pdf) Aktuelle Version AVB Hundehalter-Haftpflichtversicherung - AVB Hundehalter-HV (Download als Pdf)
Leistungsverbesserungen in der Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Erweiterter Schutz für Schäden an Immobilien Bisher:
Mietsachschäden waren ausschließlich in Wohnräumen und sonstigen gemieteten Räumen versichert. Es galt eine Entschädigungsgrenze von 300.000 EUR je Versicherungsfall.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich Mietsachschäden an Gebäuden und Wohnungen. Ebenfalls mitversichert sind daraus entstehende Vermögensschäden. Es gibt keine Entschädigungsgrenze mehr.
Beispiele aus dem Alltag: Ihr Hund beschädigt den Holzboden in einem gemieteten Haus. In der gemieteten Wohnung werden durch den Hund der Türrahmen und die Fußleisten durch Kratzen und Kauen beschädigt. Neuer Schutz für Schäden an beweglichen Gegenständen in Reiseunterkünften Bisher:
Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Reiseunterkünften (z. B. Hotelzimmern oder Ferienwohnungen) waren nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt besteht Versicherungsschutz, wenn Ihr Hund bewegliche Einrichtungsgegenstände in einer vorübergehend gemieteten Unterkunft beschädigt.
Beispiele aus dem Alltag: Ihr Hund stößt in der Ferienwohnung eine Lampe oder Vase um. In einem Hotelzimmern zerkratzt der Hund die Kommode. Während eines Reha-Aufenthalts beschädigt der Hund den Teppich im Zimmer. Neuer Schutz für Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen Bisher:
Schäden an beweglichen, gemieteten oder geliehenen Sachen waren bisher nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt besteht Versicherungsschutz für Sachschäden an beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden. Oder die für jemanden aufbewahrt werden.
Beispiele aus dem Alltag: Ihr Hund beschädigt eine geliehene Gartenliege oder ein Mietfahrrad. Eine gemietete Hundetransportbox wird zerkratzt oder verbogen. Ein geliehenes Campingmöbelstück wird versehentlich umgestoßen und bricht. Erweiterter Schutz bei Schäden im Ausland Bisher:
Versichert waren Schäden während vorübergehender Aufenthalte innerhalb Europas und der EU sowie Auslandsaufenthalte außerhalb Europas bis zu einem Jahr.
Neu seit 06.05.2024:
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Europas und der EU ohne zeitliche Begrenzung und jetzt außerhalb Europas für Aufenthalte bis zu zwei Jahren.
Beispiele aus dem Alltag: Während eines längeren Aufenthalts in Italien verursacht Ihr Hund einen Schaden. Der Schutz bleibt bestehen. Bei einem zweijährigen Auslandsaufenthalt in Kanada wird jemand durch Ihren Hund verletzt. Die Versicherung zahlt. Auf einer mehrmonatigen Reise durch Skandinavien kommt es zu einem Schaden. Sie sind weiterhin abgesichert. Kautionszahlung bei Schäden im Ausland Bisher:
Eine Kautionsleistung durch den Versicherer war bisher nicht vorgesehen.
Neu seit 06.05.2024:
Wenn bei einem Versicherungsfall innerhalb der EU eine behördliche Kaution verlangt wird, wird diese bis zu 100.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Beispiel aus dem Alltag: Nach einem Vorfall mit Ihrem Hund in Frankreich wird eine Kaution zur Absicherung möglicher Schadenersatz-Forderungen verlangt. Ihre Versicherung übernimmt die Zahlung. Die Kaution wird später mit dem tatsächlichen Schadenersatz verrechnet. Erweiterter Schutz beim Deckakt Bisher:
Versichert waren nur Schäden durch einen ungewollten Deckakt Ihres Hundes.
Neu seit 06.05.2024:
Der Versicherungsschutz gilt jetzt auch für Schäden durch einen gewollten Deckakt.
Beispiele aus dem Alltag: Ein geplanter Deckakt führt zu gesundheitlichen Komplikationen bei der Hündin. Die Tierarztkosten werden ersetzt. Während eines Deckakts kommt es zu einem Schaden am Eigentum des Züchters. Der Schaden wird ersetzt. Schutz bei Hundeveranstaltungen und Schäden an Figuranten Bisher:
Schäden bei der Teilnahme an Hundeveranstaltungen oder an Figuranten (Scheinverbrechern) waren nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt besteht Versicherungsschutz für Schäden aus der privaten Teilnahme an Hundesportveranstaltungen, Schauvorführungen, Hundelehrgängen und Prüfungen, einschließlich der Vorbereitungen dazu. Ebenfalls mitversichert sind Schäden an Figuranten, die bei Übungen eingesetzt werden.
Beispiele aus dem Alltag: Ihr Hund verursacht beim Hundesport einen Schaden. Während einer Vorführung kommt es zu einer Verletzung eines Figuranten. Beim Training für eine Prüfung beschädigt Ihr Hund Sportgeräte oder Ausrüstung. Schutz bei Gewässerschäden Bisher:
Gewässerschäden – also Schäden durch Verunreinigung von Wasser oder Grundwasser – waren in der Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt besteht Versicherungsschutz für unmittelbare und mittelbare Gewässerschäden, die durch eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit entstehen, zum Beispiel, wenn gewässerschädliche Stoffe austreten.
Beispiele aus dem Alltag: Beim Reinigen von Hundezubehör läuft Reinigungsmittel in einen Abfluss und gelangt ins Grundwasser. Beim Spaziergang kippt ihr Hund versehentlich ein Kanister mit Öl um. Das Öl gelangt ins Erdreich. Einschluss von Rettungs- und Gutachterkosten bei Gewässerschäden Bisher:
Rettungs- und Gutachterkosten im Zusammenhang mit Gewässerschäden waren bisher nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines Schadens (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten sind bis zur Höhe der Versicherungssumme für Sachschäden mitversichert. Wenn der Versicherer die Maßnahmen ausdrücklich anordnet, werden die Kosten auch dann übernommen, wenn sie die Versicherungssumme übersteigen.
Beispiele aus dem Alltag: Nach einem durch den Hund verursachten Unfall lässt der Hundehalter ausgelaufene Flüssigkeiten von einem Fachbetrieb beseitigen. Es wird ein Gutachter beauftragt, um eine mögliche Grundwasser-Verunreinigung zu prüfen. Der Versicherer weist an, zusätzliche Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens zu veranlassen. Die Kosten werden übernommen.  

Sparkassen-Unfallversicherung

Die Aktualitätsgarantie gilt für Ihre Sparkassen-Unfallversicherung, wenn sie nach dem 29.01.2021 abgeschlossen wurde.
Synoptische Darstellung der bisherigen und der verbesserten Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen - AUB 2021 (Download als Pdf) Aktuelle Version AUB 2021- Ausgabe Mai 2026 (Download als Pdf)
Leistungsverbesserungen in der Unfallversicherung
Unfallbegriff erweitert auf Impfschäden Bisher:
Impfschäden aufgrund von empfohlenen Schutzimpfungen der ständigen Impfkommission (STIKO) waren bisher nur für Kinder bis 17 Jahre mitversichert.
Neu seit 10.05.2021:
Impfschäden aufgrund von empfohlenen Schutzimpfungen der ständigen Impfkommission (STIKO) sind jetzt auch bei Erwachsenen mitversichert.
Versicherungsschutz bei Vergiftungen durch gasförmige Stoffe erweitert Bisher:
Versichert waren Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte Person den Einwirkungen unbewusst oder unentrinnbar innerhalb eines kurz bemessenen Zeitraums ausgesetzt war.
Neu seit 10.05.2026:
Der Versicherungsschutz erweitert sich auf Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Dämpfe, Gase oder anderer schädlicher Mittel, zum Beispiel Säuren, Staubwolken oder Gifte.
Beispiel aus dem Alltag:
Bei einem technischen Defekt treten in einem Keller plötzlich gesundheitsschädliche Dämpfe aus. Die versicherte Person erleidet dadurch eine Vergiftung.
Versicherungsschutz bei Vergiftungen erweitert Bisher:
Kein Schutz bestand bei Vergiftungen durch verschluckte feste oder flüssige Stoffe. Ausgenommen waren nur Nahrungsmittel-Vergiftungen. Und Fälle, in denen versehentlich ein Stoff eingenommen wurde, der nicht für den Verzehr bestimmt war. 
Neu seit 10.05.2026:
Jetzt sind Vergiftungen durch Lebens- und Nahrungsmittel sowie unfreiwillige Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe mitversichert.
Ausgeschlossen bleiben Vergiftungen durch Medikamente, Drogen sowie Rausch- und Genussmittel, zum Beispiel Alkohol oder legalisierte Cannabismengen. Beispiel aus dem Alltag:
Ein Kind trinkt versehentlich eine ätzende Flüssigkeit und erleidet dadurch eine Vergiftung.
Versicherungsschutz bei Erfrierungen erweitert Bisher:
Versichert waren Erfrierungen, die sich die versicherte Person in einer Gefahrensituation, aus der man sich nicht selbst befreien kann, zugezogen hat.
Neu seit 10.05.2026:
Jetzt sind Erfrierungen bereits dann versichert, wenn die versicherte Person sich diese unfreiwillig zugezogen hat. 
Beispiel aus dem Alltag:
Eine Person ist bei eisigen Temperaturen länger als geplant im Freien unterwegs, weil sie sich auf einer Wanderung verirrt hat. Sie erleidet Erfrierungen an Händen und Füßen.
Versicherungsschutz bei Infektionen erweitert Bisher:
Versichert waren Infektionen, die durch Insektenstiche oder andere von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden. Welche Infektionen versichert sind, ist in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen benannt.
Neu seit 10.05.2026:
Neu mitversichert sind jetzt auch Schlafkrankheit/Tsetse-Krankheit und Tularämie/Hasenpest, sofern sie durch einen Insektenstich oder -biss bzw. eine andere von einem Tier verursachte Hautverletzung übertragen wurden.
Beispiele aus dem Alltag:
Nach einem Zeckenbiss infiziert sich eine Person mit Borreliose.
Ein Spaziergänger findet einen toten Feldhasen und fasst ihn an. Er infiziert sich durch Hautkontakt mit der Hasenpest.
Sofortleistung bei Schwerverletzungen erweitert Bisher:
Eine Sofortleistung gab es zum Beispiel bei der Amputation eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand sowie bei Erblindung oder hochgradiger Sehbehinderung beider Augen.
Neu seit 10.05.2026:
Die Sofortleistung wird nun bereits gewährt, wenn an derselben Hand ein Daumen, ein Zeigefinger und ein weiterer Finger im Grundgelenk amputiert werden. Außerdem ist sie nun auch beim Verlust eines Auges vorgesehen.
Beispiel aus dem Alltag:
Durch einen Unfall wird die Hand so schwer verletzt, dass Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger amputiert werden müssen.
Bergungskosten erweitert Bisher:
Zum Beispiel wurden zusätzliche Kosten für die Heimfahrt oder die Unterbringung mitreisender minderjähriger Kinder und des mitreisenden Lebenspartners nach einem Unfall im Ausland übernommen.
Neu seit 10.05.2026:
Diese Kosten werden nun auch bei Unfällen im Inland übernommen.
Außerdem werden  jetzt zusätzlich die Kosten für die Verlegung in ein Krankenhaus in Wohnortnähe übernommen. Dies gilt auch, wenn die Verlegung nicht medizinisch notwendig ist, sofern der Aufenthalt dort voraussichtlich mindestens sieben Tage dauert. Ebenfalls mitversichert sind die Kosten für die Verlängerung eines Hotelaufenthalts nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist. Beispiel aus dem Alltag:
Nach einem Unfall im Urlaub bleibt die versicherte Person zunächst im Krankenhaus. Sie wird aus diesem entlassen, kann die Rückreise aber noch nicht antreten. Die zusätzlichen Hotelkosten für den verlängerten Aufenthalt werden übernommen.
Kostenübernahme kosmetischer Operationen erweitert Bisher:
Versichert waren kosmetische Operationen, um unfallbedingte Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben. Bei Zähnen waren natürliche Zähne mitversichert. Nicht versichert waren Reparaturen oder die Wiederherstellung von herausnehmbaren Zähnen, Gebissen und Implantaten.
Neu seit 10.05.2026:
Jetzt sind unfallbedingte Reparaturen und die Wiederherstellung von bestehendem Zahnersatz mitversichert, zum Beispiel bei Brücken, Kronen, Veneers, Implantaten oder Prothesen.
Beispiel aus dem Alltag:
Durch einen schweren Sturz mit dem Fahrrad wird ein Zahnimplantat beschädigt. Die Behandlung und der Ersatz des Implantates sind versichert.
Baustein Unfall-Assistance erweitert Bisher:
Die Leistungen aus der Unfall-Assistance wurden für bis zu 6 Monate erbracht. Organisiert wurden unter anderem Einkäufe bis zu zweimal pro Woche sowie Fahrdienste zu Ärzten und Behörden bis zu 100 Kilometer pro Woche.
Neu seit 10.05.2026:
Jetzt werden die Leistungen der Unfall-Assistance für bis zu 12 Monate erbracht. Zusätzlich werden nun auch Botengänge zur Apotheke organisiert, um Rezepte einzulösen. Außerdem sind Fahrdienste jetzt auch zu Therapien möglich. Der Umfang erhöht sich auf bis zu 200 Kilometer pro Woche.
Baustein Genesungsmanager erweitert Bisher:
Der Genesungsmanager unterstützte nach einem Unfall für bis zu zwei Jahre. Für ärztlich verordnete Leistungen sowie Heil- und Hilfsmittel konnten Kosten bis insgesamt 5.000 Euro übernommen werden.
Neu seit 10.05.2026:
Der Genesungsmanager begleitet die versicherte Person nun für bis zu drei Jahre nach einem Unfall.
Der Leistungsumfang wurde außerdem erweitert: Kosten für ärztlich verordnete Leistungen sowie Heil- und Hilfsmittel können nun bis zu einem Betrag von 10.000 Euro übernommen werden. Dies setzt voraus, dass nach dem Unfall eine medizinische Behandlung notwendig ist und die Art der Verletzung eine aktive Begleitung bei der Nachbehandlung erfordert. Ausnahme bei Krieg erweitert Bisher:
War die versicherte Person auf einer Auslandsreise überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen, bestand der Versicherungsschutz noch für 14 Tage weiter.
Neu seit 10.05.2026:
Jetzt verlängert sich dieser Zeitraum auf 28 Tage.
Beispiel aus dem Alltag:
Während einer Reise in den Nahen Osten wird die versicherte Person von kriegerischen Ereignissen überrascht und kann das Land nicht sofort verlassen. Der Versicherungsschutz besteht nun für weitere 28 Tage.
Ausnahme bei Fahrten mit Motorfahrzeugen erweitert Bisher:
Kein Versicherungsschutz bestand bei Rennen mit Motorfahrzeugen. Ausgenommen waren Fahrten wie Stern-, Orientierungs- und Zuverlässigkeitsfahrten, bei denen es nur auf das Einhalten einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt.
Neu seit 10.05.2026:
Jetzt gilt diese Ausnahme zusätzlich auch für Ballonverfolgungsfahrten, wenn es dabei nur auf das Einhalten einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt.
Ausnahme bei Strahlenschäden erweitert Bisher:
Versicherungsschutz bestand bei Gesundheitsschäden durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen, Röntgen- und Laserstrahlen, sofern diese nicht durch den regelmäßigen Umgang mit strahlenerzeugenden Geräten verursacht wurden.
Neu seit 10.05.2026:
Versicherungsschutz besteht jetzt zusätzlich auch für Gesundheitsschäden durch Maserstrahlen (verstärkte elektromagnetische Strahlung im Mikrowellenbereich), sofern sie nicht durch den regelmäßigen Umgang mit strahlenerzeugenden Geräten verursacht wurden.
Beispiel aus dem Alltag:
Durch einen direkten Blick in den Strahl eines Laserpointers als optischen Masers (die häufig falsch klassifiziert sind) kam es zu Augenschäden.
Meldefrist bei Tod nach Unfall verbessert Bisher:
Führte ein Unfall zum Tod der versicherten Person, musste der Versicherungsfall innerhalb von 20 Tagen gemeldet werden, sobald man davon wusste.
Neu seit 10.05.2026:
Jetzt beträgt diese Meldefrist 6 Monate.
Beispiel aus dem Alltag:
Nach einem tödlichen Unfall haben Angehörige nun deutlich mehr Zeit, den Versicherungsfall zu melden.
Voraussetzungen für Vorschüsse verbessert Bisher:
Ein Vorschuss war möglich. Dies war der Fall, wenn grundsätzlich feststand, dass eine Leistung gezahlt wird, deren genaue Höhe aber noch nicht festgelegt werden konnte. Vor Abschluss der Heilbehandlung war eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur vereinbarten Todesfallsumme möglich.
Neu seit 10.05.2026:
Die Voraussetzung, dass eine Todesfallsumme vereinbart sein musste, um einen Vorschuss nach einem Unfall zu erhalten, ist weggefallen. Nun wird auch dann ein Vorschuss gezahlt, wenn keine Todesfallsumme vereinbart wurde, solange keine unfallbedingte Lebensgefahr besteht.
Beispiel aus dem Alltag:
Nach einem schweren Unfall steht fest, dass eine Leistung gezahlt wird. Ihre endgültige Höhe steht jedoch noch nicht fest. Da die versicherte Person sich wegen des Unfalls nicht in Lebensgefahr befindet, wird nun ein Vorschuss auf die Leistungen unter erleichterten Bedingungen gewährt. 

Sparkassen-Hausratversicherung

Die Aktualitätsgarantie gilt für Ihre Sparkassen-Hausratversicherung, wenn sie nach dem 29.08.2019 abgeschlossen wurde.
Synoptische Darstellung der bisherigen und der verbesserten Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung - ABHR (Download als Pdf) Aktuelle Version AVB Hausratversicherung - ABHR (Download als Pdf)
Leistungsverbesserungen in der Sparkassen-Hausratversicherung
Schutz bei Explosionen und Verpuffung Bisher:
Nur Schäden durch Explosionen mitversichert.
Neu seit 06.05.2024:
Ihre versicherten Sachen sind geschützt, wenn sie durch eine Explosion oder Verpuffung beschädigt werden. 
Beispiele aus dem Alltag: Eine Spraydose platzt durch Hitze im Auto und beschädigt darin gelagerte Kleidungsstücke. In der Garage entzünden sich Benzindämpfe und setzen das Inventar in Brand. Beim Grillen entsteht durch Gas eine kleine Verpuffung. In der Nähe stehende Gartenmöbel werden beschädigt. Schutz bei Rauch- und Rußschäden Bisher:
Keine Regelung dazu in den Bedingungen.
Neu seit 06.05.2024:
Ihre versicherten Sachen sind geschützt, wenn sie durch Rauch oder Ruß beschädigt werden. Dies sofern diese Schäden durch ein bereits versichertes Ereignis entstanden sind wie Brand, Explosion oder Verpuffung.
Beispiele aus dem Alltag:  Nach einem Zimmerbrand ist Ihre Einrichtung stark verrußt. Durch eine Explosion in der Garage setzt sich Ruß auf Möbeln ab. Nach einem Kaminbrand sind Vorhänge und Teppiche vom Rauch beschädigt. Schutz bei Bruchschäden Bisher:
Nur Schutz bei Bruchschäden von Rohren der Wasserversorgung.
Neu seit 06.05.2024:
Versichert sind Bruchschäden an Rohren und Installationen, die zu Ihrem versicherten Hausrat gehören und sich innerhalb des Gebäudes befinden. Der Schutz gilt jetzt nicht nur für Wasserleitungen, sondern auch für Rohre der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen sowie der Regenentwässerung. 
Beispiele aus dem Alltag: Durch Frost platzt ein Wasserrohr in der Küche und Ihr Hausrat wird beschädigt. Ein Gasrohr im Keller reißt, weil sich das Material ausdehnt. Ihr Hausrat wird beschädigt. Ein Verbindungsschlauch zwischen Gasherd und Leitung wird undicht. Erweiterter Schutz bei Überschwemmung Bisher:
Als Überschwemmung galt nur die Überflutung des Grund und Bodens des eigenen Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.
Neu seit 06.05.2024:
Der Versicherungsschutz ist deutlich erweitert. Auch Schäden, die von angrenzenden Flächen (zum Beispiel Nachbargrundstücke, Straßen, Geh- und Radwege) ausgehen, sind mitversichert, wenn dort erhebliche Mengen von Oberflächenwasser auftreten.
Beispiele aus dem Alltag: Nach starkem Regen läuft Wasser von der überfluteten Straße auf Ihr Grundstück und in den Keller. Die dort gelagerten Einrichtungsgegenstände werden unbrauchbar. Ein überfluteter Gehweg drückt Wasser unter die Terrassentür. Die Möbel im Erdgeschoss quellen auf. Durch starke Regenfälle steht nicht nur Ihr Garten, sondern auch die angrenzende Wiese unter Wasser. Das Wasser dringt ins Haus ein und beschädigt das Mobiliar. Erweiterter Schutz bei Naturgefahren - Schneedruck Bisher:
Als Schneedruck galt nur die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen, die auf das Gebäude einwirken.
Neu seit 06.05.2024:
Zusätzlich gilt jetzt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern als Schneedruck. Sie sind auch dann geschützt, wenn Schnee oder Eis von einem Dach herabgleitet und dabei Ihr Eigentum beschädigt.
Beispiele aus dem Alltag: Eine große Schneemasse rutscht vom Hausdach und beschädigt die Terrassenmöbel. Eisplatten lösen sich vom Carport-Dach und treffen Ihr geparktes Fahrrad. Schnee fällt vom Dach des Nachbarhauses und zerstört ihren dort abgestellten Kinderwagen. Erweiterter Schutz bei Diebstahl – jetzt auch für Balkonkraftwerke Bisher:
Genehmigte private Balkonkraftwerke waren bisher bei Diebstahl nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt sind auch kleine, privat betriebene Balkonkraftwerke (sogenannte Steckersolaranlagen oder Mini-PV-Anlagen) auf Balkon, Terrasse oder Hauswand gegen einfachen Diebstahl geschützt.
Beispiele aus dem Alltag: Ihr Balkonkraftwerk wird von der Terrasse gestohlen. Eine fest installierte Mini-Solaranlage an der Balkonbrüstung wird über Nacht entwendet. Erweiterter Schutz bei Diebstahl während eines stationären Aufenthalts Bisher:
Versichert war der einfache Diebstahl von versicherten Sachen aus dem Krankenzimmer während eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationsklinik, einem Sanatorium oder bei einem Kuraufenthalt. Auch bei einem Arzt- oder Therapietermin bestand Schutz.
Die Entschädigung war begrenzt auf 500 EUR pro Versicherungsfall und 150 EUR für Wertsachen. Neu seit 06.05.2024:
Der Schutz gilt jetzt auch in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, also z. B. bei einem zeitlich begrenzten Pflegeaufenthalt.
Zudem wurde die Entschädigungsgrenze deutlich erhöht: Bis zu 1.500 EUR je Versicherungsfall und bis zu 300 EUR für Wertsachen. Beispiele aus dem Alltag: Während Ihres Krankenhausaufenthalts wird Ihre Handtasche aus dem Krankenzimmer gestohlen. In der Reha-Klinik verschwindet Ihr Smartphone vom Nachttisch. Während einer Kurzzeitpflege wird Ihre Brille oder Uhr entwendet. Erhöhte Entschädigungsgrenze bei Kartenmissbrauch Bisher:
Bei Missbrauch von Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten war die Entschädigung auf 500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Neu seit 06.05.2024:
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 1.000 EUR je Versicherungsfall verdoppelt.
Beispiele aus dem Alltag:
Eine gestohlene Karte wird für Einkäufe oder Online-Bestellungen genutzt.
Betrüger erlangen Kartendaten über eine Phishing-Mail oder eine gefälschte Zahlungsseite.
Was gehört zum Hausrat – Balkonkraftwerke Bisher:
Zum Hausrat gehörten unter anderem Antennenanlagen, Markisen und Sicherungsanlagen, die der versicherten Wohnung dienten.
Neu seit 06.05.2024:
Zum versicherten Hausrat zählen jetzt zusätzlich genehmigte Balkonkraftwerke (auch Steckersolaranlagen oder Mini-PV-Anlagen). Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt. 
Erweiterter Schutz bei Wasser-, Gas- und Abwasserverlust Bisher:
Versichert waren nur Mehrkosten durch den Mehrverbrauch von Frischwasser, das durch einen Schaden bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Neu seit 06.05.2024:
Der Schutz gilt jetzt auch für Gasverluste sowie die Mehrkosten für Abwasser, wenn Wasser oder Gas aufgrund eines Versicherungsfalls austritt.
Beispiele aus dem Alltag: Durch ein geplatztes Rohr läuft Wasser aus. Die erhöhten Wasser- und Abwasserkosten werden ersetzt. Ein Gasleck verursacht unbemerkten Gasverlust – auch diese Kosten sind versichert. Erweiterter Schutz für Rückreisekosten Bisher:
Versichert waren Rückreisekosten aus dem Urlaub, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Schadens (ab 5.000 EUR) seine Reise abbrechen musste. Die Entschädigung war auf 500 EUR begrenzt.
Neu seit 06.05.2024:
Der Schutz gilt jetzt auch für Dienstreisen und für Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ein erheblicher Versicherungsfall liegt nun schon ab 2.500 EUR Schadenhöhe vor. Die Entschädigungsgrenze wurde auf 2.500 EUR je Versicherungsfall erhöht. Beispiele aus dem Alltag: Während Ihrer Dienstreise tritt zu Hause ein Wasserschaden ein. Ihre Rückreisekosten werden ersetzt. Aus Ihrem Urlaub müssen Sie wegen eines Brandschadens in Ihrer Wohnung vorzeitig heimreisen. Ihre Partnerin beendet ihre Reise, weil in der gemeinsamen Wohnung ein erheblicher Schaden entstanden ist. Erweiterter Schutz für Datenrettung Bisher:
Die Entschädigungsgrenze pro Versicherungsfall für Datenrettungskosten war bisher auf 500 EUR begrenzt.
Neu seit 06.05.2024:
Die Entschädigungsgrenze pro Versicherungsfall für Datenrettungskosten liegt jetzt bei 1.000 EUR.
Beispiele aus dem Alltag: Der Laptop fällt vom Tisch, und die Festplatte mit wichtigen Dokumenten muss professionell ausgelesen werden. Nach einem Überspannungsschaden durch ein Gewitter werden Daten auf dem PC unlesbar und müssen wiederhergestellt werden. Das Smartphone fällt ins Wasser – Kontakte, Chats und Bilder sollen durch eine Datenrettung gesichert werden. Neuer Schutz bei Fehlalarm von Rauch- oder Gaswarnmeldern Bisher:
Kosten durch Fehlalarme von Rauch- oder Gaswarnmeldern waren nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt sind auch Schäden infolge eines Fehlalarms versichert. Dazu gehören beschädigte oder zerstörte Sachen sowie notwendige Reparaturen im Wohnungsbereich. Dies soweit die Feuerwehr den Aufbruch den Umständen nach für erforderlich hielt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Beispiel aus dem Alltag: Die Feuerwehr öffnet bei Fehlalarm die Wohnungstür. Beim Feuerwehreinsatz wird die Türzarge oder das Schloss zerstört. Die Reparaturkosten werden ersetzt. Erhöhte Vorsorgeversicherung Bisher:
Die Versicherungssumme erhöhte sich automatisch um einen Vorsorgebetrag von 10 %, um Wertsteigerungen Ihres Hausrats abzudecken.
Neu seit 06.05.2024:
Der Vorsorgebetrag wurde auf 15 % angehoben. Damit sind Sie jetzt besser gegen steigende Werte Ihres Hausrats geschützt, auch ohne sofortige Anpassung der Versicherungssumme.
Beispiel aus dem Alltag: Sie schaffen neue Möbel an. Der höhere Vorsorgebetrag gleicht den Mehrwert automatisch aus. Gerüstaufstellung keine Gefahrerhöhung mehr Bisher:
Das Aufstellen eines Gerüsts auf dem Versicherungsgrundstück konnte als Gefahrerhöhung gelten und musste dem Versicherer mitgeteilt werden.
Neu seit 06.05.2024:
Eine vorübergehende Gerüstaufstellung gilt nicht mehr als Gefahrerhöhung und ist somit nicht mehr anzeigepflichtig.
Beispiele aus dem Alltag: Für Malerarbeiten oder Fassadensanierung wird kurzzeitig ein Gerüst aufgestellt – keine Meldung mehr nötig. Auch bei Dacharbeiten oder Fensterreinigung bleibt der Versicherungsschutz unverändert bestehen. Der Gerüstabbau verzögert sich, trotzdem keine Anzeige erforderlich. Erweiterter Schutz bei Rauch-, Ruß- und Sengschäden Bisher:
Rauch-, Ruß und Sengschäden, die nicht Folge eines versicherten Sachschadens waren, waren nur über den Baustein „Unbenannte Gefahren“ abgesichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt sind Rauch- und Rußschäden auch in dem Baustein "Erweiterte Leistungen" mitversichert. Dies, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und unbeabsichtigt aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen austritt.
Langsame, schleichende Einwirkungen (z. B. Fogging) bleiben ausgeschlossen. Beispiele aus dem Alltag: Beim Heizen tritt plötzlich Rauch aus dem Kaminofen aus und beschädigt Möbel. Eine defekte Dunstabzugshaube verursacht Rußablagerungen in der Küche. Beim Grillen auf der Terrasse zieht Rauch ins Wohnzimmer und hinterlässt Spuren an Teppichen und Gardinen. Erhöhter Schutz bei Trickdiebstahl aus der Wohnung (Erweiterte Leistungen) Bisher:
Die Entschädigung war auf 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Neu seit 06.05.2024:
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 2.000 EUR je Versicherungsfall verdoppelt.
Beispiele aus dem Alltag: Eine angebliche Handwerkerin lenkt Sie ab, während eine zweite Person Bargeld entwendet. Betrüger geben sich als Mitarbeitende eines Versorgungsunternehmens aus und stehlen Schmuck. Ein vermeintlicher Nachbar bittet um Hilfe und nutzt die Gelegenheit zum Diebstahl. Neuer Schutz bei Diebstahl am Arbeitsplatz Bisher:
Diebstahl am Arbeitsplatz war bisher nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt besteht Versicherungsschutz, wenn persönlich genutzte Sachen dauerhaft am Arbeitsplatz aufbewahrt und dort durch einfachen Diebstahl entwendet werden. Wertsachen bleiben ausgeschlossen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Beispiele aus dem Alltag: Ihr selbst angeschaffter ergonomischer Stuhl wird aus dem Büro gestohlen. Ihre private spezielle Fußstütze, die dauerhaft im Büro unter ihrem Schreibtisch steht, wird gestohlen. Erhöhte Entschädigungsgrenze bei Diebstahl aus Krankenzimmern (Erweiterte Leistungen) Bisher:
Die Entschädigung war auf 1.000 EUR begrenzt, für Wertsachen auf 300 EUR.
Neu seit 06.05.2024:
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 3.000 EUR je Versicherungsfall erhöht. Für Wertsachen auf 600 EUR.
Beispiele aus dem Alltag: Während einer Reha wird Ihre Handtasche aus dem Krankenzimmer gestohlen. Beim Arztbesuch verschwindet Ihre Jacke samt Schlüsselbund. Aus Ihrem Zimmer im Krankenhaus wird das Smartphone entwendet. Erhöhte Entschädigungsgrenze für Diebstahl bei häuslicher Pflege (Erweiterte Leistungen) Bisher:
Der Schutz für Diebstahl bei der häuslichen Pflege war in der Grunddeckung auf 500 EUR begrenzt, für Wertsachen auf 150 EUR.
Neu seit 06.05.2024:
Mit dem Baustein Erweiterte Leistungen steigt die Entschädigung auf 1.000 EUR und für Wertsachen auf 300 EUR je Versicherungsfall.
Beispiele aus dem Alltag: Während einer Pflegesituation wird ein Geldbeutel oder Smartphone entwendet. Beim Bei einem kurzen unbeaufsichtigten Moment verschwindet ein Tablet aus dem Wohnzimmer. Angehörige bemerken nach einem Pflegebesuch, dass persönliche Gegenstände, beispielsweise Schmuck, nicht mehr auffindbar sind. Erhöhte Entschädigungsgrenze bei Diebstahl in Schule oder Kita (Erweiterte Leistungen) Bisher:
Der Schutz bei Diebstahl in der Schule oder Kindertagesstätte ist in der Grunddeckung mit 500 EUR versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Mit dem Baustein Erweiterte Leistungen erhöht sich diese Entschädigung auf 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Beispiele aus dem Alltag: In der Schule wird das Handy Ihres Kindes aus der Tasche gestohlen. In der Kita verschwindet eine Jacke oder ein Rucksack. Während des Unterrichts wird die Sporttasche entwendet. Erhöhte Entschädigungsgrenze bei Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten (Erweiterte Leistungen) Bisher:
Die Entschädigung war auf 1.000 EUR begrenzt.
Neu seit 06.05.2024:
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 2.000 EUR je Versicherungsfall erhöht.
Beispiele aus dem Alltag: Nach einem Diebstahl der Handtasche werden mit der gestohlenen Kreditkarte unberechtigt Einkäufe getätigt. Ein Online-Betrüger nutzt gestohlene Kartendaten für Bestellungen im Internet. Nach dem Verlust der Geldbörse werden mit der EC-Karte unautorisierte Abbuchungen vorgenommen. Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Rückreisekosten (Erweiterte Leistungen) Bisher:
Die Rückreisekosten aus dem Urlaub waren auf 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Neu seit 06.05.2024:
Die Entschädigungsgrenze für Rückreisekosten wurde auf 5.000 EUR je Versicherungsfall erhöht.
Beispiel aus dem Alltag: Während des Urlaubs entsteht zu Hause ein Brandschaden. Ihre Rückreisekosten werden bis 5.000 EUR ersetzt. Erhöhte Entschädigungsgrenze für Datenrettung und Fehlalarme (Erweiterte Leistungen) Bisher:
Datenrettungskosten waren zusammen mit anderen Kostenarten auf 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Schäden durch Fehlalarme von Rauch- oder Gaswarnmeldern waren bisher nicht versichert. Neu seit 06.05.2024:
Die Entschädigungsgrenze für Datenrettungskosten sowie für Schäden infolge eines Fehlalarms von Rauch- oder Gaswarnmeldern wurde auf 2.000 EUR je Versicherungsfall erhöht.
Beispiele aus dem Alltag: Nach einem Kurzschluss müssen Daten auf Ihrem Computer professionell wiederhergestellt werden. Durch einen Fehlalarm öffnet die Feuerwehr Ihre Wohnungstür. Die Reparaturkosten werden ersetzt. Beim Einsatz nach einem Rauchmelder-Alarm werden Möbel oder Böden beschädigt. Erhöhter Vorsorgebetrag (Erweiterte Leistungen) Bisher:
Der Vorsorgebetrag zur automatischen Anpassung der Versicherungssumme betrug 20 % der Versicherungssumme.
Neu seit 06.05.2024:
Der Vorsorgebetrag wurde auf 30 % der Versicherungssumme erhöht. Im Schadenfall ist Ihr gesamter Hausrat weiterhin vollständig abgesichert.
Beispiele aus dem Alltag: Sie schaffen neue Möbel oder Elektronik an. Der höhere Vorsorgebetrag gleicht den Mehrwert automatisch aus. Nach einer Renovierung steigt der Wert Ihres Hausrats. Der Versicherungsschutz bleibt ausreichend. Im Schadenfall ist Ihr gesamter Hausrat weiterhin vollständig abgesichert. Neuer Schutz für Sachverständigenkosten (Erweiterte Leistungen) Bisher:
Im Sachverständigen-Verfahren musste der Versicherungsnehmer die Kosten für den eigenen Sachverständigen selbst tragen. Nur die Kosten des Obmanns wurden jeweils zur Hälfte geteilt.
Neu seit 06.05.2024:
Bei einer Schadenhöhe über 25.000 EUR übernimmt der Versicherer jetzt 90 % des Kostenanteils des Versicherungsnehmers für den Sachverständigen.
Der Versicherungsnehmer trägt nur noch 10 % der Kosten selbst.
Beispiel aus dem Alltag:
Bei umfangreichen Wasserschäden im Hausrat beteiligt sich der Versicherer fast vollständig an den Gutachterkosten. Auch bei Streit über die Schadenhöhe reduziert sich Ihr Eigenanteil erheblich.
 
Zum Servicecenter: Alle Service-Anliegen im Überblick

Versicherungen

Altersvorsorge & Sparen Berufsunfähigkeit & Unfall Haus & Wohnen Haftpflicht & Recht Auto & Roller Familie & Leben

Services

Schaden melden Betreuer suchen Kontakt aufnehmen Änderungen mitteilen Maklerkontakt Feedback geben

Weitere Themen

Karriere Blog Über uns Nachhaltigkeit Engagement Presse und Medien
Impressum Datenschutz Compliance Barrierefreiheit Privatsphäre-Einstellungen Vertrag widerrufen Social Media
0351 4235 0 Betreuer Schaden