Was ist die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist ein von der Bundesregierung geplantes Modell der Altersvorsorge. Jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, soll davon profitieren. Der Staat zahlt dafür monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein.
Ziel ist es, jungen Menschen zu ermöglichen, frühzeitig Vermögen für die Altersvorsorge aufzubauen. Wer früh mit dem Sparen beginnt, profitiert durch die lange Laufzeit und den Zinseszinseffekt. Darüber hinaus soll die finanzielle Eigenverantwortung gestärkt werden.
Was ist die Frühstart-Rente der Sparkassen-Versicherung Sachsen?
Die Frühstart-Rente ist ein staatliches Förderprogramm der Bundesregierung. Wir bieten Ihnen dazu passende Angebote an. Sobald die Regelung in Kraft tritt, erhalten Sie diese in den sächsischen Sparkassen sowie den Agenturen der Sparkassen-Versicherung Sachsen.
Ab wann startet die Frühstart-Rente?
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist der 1. Januar 2026 als Starttermin festgehalten. Die Frühstart-Rente soll rückwirkend zu diesem Datum in Kraft treten – zunächst für den Geburtsjahrgang 2020. Produkte, in die das Geld eingezahlt werden kann, sind allerdings erst ab dem 1. Januar 2027 abschließbar.
Jedes weitere Jahr kommt automatisch der nächste Jahrgang hinzu. Ab dem Jahr 2029 sollen zusätzlich ältere Jahrgänge, die bis dahin noch nicht förderberechtigt waren, rückwirkend aufgenommen werden.
Wer ist anspruchsberechtigt und wie erfolgt die Beantragung?
Das Geld soll für Kinder zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr gezahlt werden, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen. Als Nachweis dienen voraussichtlich der Kindergeldanspruch und der Wohnsitz in Deutschland. Die genauen Kriterien stehen noch nicht final fest.
In welche Produkte können die monatlichen Gelder fließen?
Der Staat zahlt 10 Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot ein.
Die individuellen Depots sollen möglichst bürokratiearm und kostengünstig sein sowie eine chancenreiche Kapitalanlage ermöglichen. Eröffnen Eltern kein individuelles Depot für ihr Kind, werden die Fördergelder kollektiv am Kapitalmarkt angelegt und von der Deutschen Bundesbank verwaltet.
Der bei der Bundesbank angesparte Betrag kann später auf ein individuelles Altersvorsorgedepot übertragen werden. Laut aktuellem Gesetzentwurf soll dies bis zum 25. Lebensjahr möglich sein.
Was passiert mit der Frühstart-Rente nach dem 18. Lebensjahr?
Ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt kann der angesparte Betrag durch private Einzahlungen weiter bespart werden. Laut aktuellem Gesetzentwurf sind diese privaten Einzahlungen auf 6.840 Euro pro Jahr begrenzt.
Hatten die Eltern bis zur Volljährigkeit kein Altersvorsorgedepot für ihr Kind eröffnet, können Kinder ihren Anspruch an der kollektiven Anlage ab Volljährigkeit als Startkapital in einen selbst abgeschlossenen Altersvorsorgevertrag überführen.
Wann erfolgt die Auszahlung des angesparten Kapitals?
Laut aktuellem Gesetzentwurf ist eine Auszahlung grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Danach werden die Auszahlungsbeträge voll versteuert.
Sind die Erträge der Frühstart-Rente steuerfrei?
Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Das bedeutet: Während der gesamten Ansparzeit – von der Kindheit bis zum frühestmöglichen Auszahlungszeitpunkt mit Vollendung des 65. Lebensjahres – fällt keine Steuer auf die Kapitalerträge an.
Erst bei der Auszahlung im Rentenalter wird der gesamte ausgezahlte Betrag steuerpflichtig.
Ist das Kapital der Frühstart-Rente vor staatlichem Zugriff geschützt?
Das angesparte Kapital ist ausdrücklich für die Altersvorsorge des Kindes bestimmt. Es ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt.
Warum sollte man schon so früh mit der Altersvorsorge fürs Kind starten?
Je früher man mit der Altersvorsorge startet, desto einfacher ist der Vermögensaufbau. Durch den Zinseszins-Effekt wird aus monatlichen Beiträgen im Laufe der Jahre systematisch eine größere Summe.
Das gilt auch für die Frühstart-Rente: Wer das Depot frühzeitig eröffnet, profitiert von der vollen Ansparzeit ab dem 6. Lebensjahr. Und nicht nur Eltern können einzahlen – auch Großeltern und andere Verwandte können das Vorsorgekapital des Kindes zusätzlich aufstocken, zum Beispiel statt eines klassischen Geldgeschenks zu Geburtstagen oder Feiertagen.
Laut aktuellem Gesetzentwurf sind private Zuzahlungen auf insgesamt 6.840 Euro pro Jahr begrenzt. Das lässt auch größere Beträge zu – etwa, wenn Großeltern im Rahmen einer vorausschauenden Vermögensplanung schon frühzeitig einen größeren Betrag für ihr Enkelkind zurücklegen möchten.
Wie der Zinseszins-Effekt genau funktioniert, finden Sie in diesem Artikel aufbereitet: „Der Zinseszins-Effekt – ein mächtiger Helfer beim Sparen".
Ich möchte nicht auf die Frühstart-Rente warten und jetzt schon für mein Kind sparen. Was kann ich tun?
Frühzeitiges Sparen lohnt sich schon jetzt – unabhängig vom Start der Frühstart-Rente. Das gilt besonders, wenn Sie nicht nur an die spätere Rente denken, sondern auch an andere wichtige Ziele Ihres Kindes: den Führerschein, eine Ausbildung, das Studium oder den Start ins eigene Leben.
Für solche Sparziele eignen sich Sparpläne, Fondssparpläne oder spezielle Ausbildungsversicherungen oft besser als ein reines Altersvorsorgedepot, da das Kapital dort früher verfügbar ist – anders als bei der Frühstart-Rente, die zweckgebunden für die Altersvorsorge ist und erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt wird.
Lassen Sie sich in den sächsischen Sparkassen oder einer Agentur der Sparkassen-Versicherung Sachsen individuell beraten, welche Lösung am besten zu Ihren Zielen für Ihr Kind passt.
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