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Frau trägt eine Einkaufstüte mit frischem Gemüse als Symbol für Existenzversicherung und finanzielle Absicherung bei schwerer Krankheit oder Unfall.

Existenzversicherung

Mit einem modernen Versicherungsschutz die Existenz bei schwerer Krankheit oder Unfall sichern.

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Unentbehrlich wie gesundes Essen.

Manchmal ändert sich das Leben von einer Sekunde auf die andere: Jährlich erkranken in Deutschland fast eine halbe Million Menschen an Krebs. Mehr als halb so viele erleiden einen Herzinfarkt oder bekommen einen Schlaganfall. Wer die Diagnose einer schweren Krankheit erhält, für den bleibt nichts mehr, wie es war. Auch ein Unfall kann den gewohnten Alltag aus den Fugen bringen. Zu den gesundheitlichen Folgen kommen schnell finanzielle Engpässe. Mit der Sparkassen-Existenzversicherung können Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen von Unfällen und schweren Krankheiten absichern.

Vorteile der Sparkassen-Existenzversicherung auf einen Blick

Sie sind umfassend geschützt wenn Krankheit oder Unfall zu schweren Schäden an wichtigen Organen führen. Eine lebenslange Rente gibt Ihnen finanzielle Sicherheit – auch wenn Sie später wieder gesund werden. Ob Sie noch berufstätig sein können oder nicht, spielt keine Rolle.

Umfassender Schutz für Ihre Existenz

Rentenleistung je nach Schweregrad

Ab einem festgelegten Schweregrad bestimmter Erkrankungen erhalten Sie eine monatliche Rente. Dazu gehören: Dauerhafte, nicht heilbare Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems Dauerhafte, nicht heilbare Herzerkrankungen Dauerhafte, nicht heilbare Erkrankungen der Lunge, Leber oder Nieren

Krebserkrankungen

Je nach Schwere der Erkrankung zahlen wir Ihre monatliche Rente bis zu fünf Jahre.
Erfüllt eine Krebserkrankung die Voraussetzungen der Organ-, Grundfähigkeiten- oder Pflegerente, wird die Rente sogar lebenslang gezahlt.

Verlust grundlegender Fähigkeiten

Wenn Sie durch Krankheit oder Unfall elementare Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Hören oder Orientierung verlieren, erhalten Sie eine monatliche Rente. Auch bei schwerwiegenden Einschränkungen, etwa durch Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates, wird die monatliche Rente gezahlt.

Invalidität durch Unfall

Ab einer unfallbedingten Invalidität von 50 % erhalten Sie eine monatliche Rente.

Pflegebedürftigkeit

Bereits ab Pflegegrad 2 zahlen wir Ihnen eine monatliche Rente, wenn die Pflegebedürftigkeit durch Krankheit oder Unfall verursacht wurde.
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Downloads

Detailinformationen Sparkassen-Existenzversicherung
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Detailinformationen Sparkassen-Clever-Existenzversicherung
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Detailinformationen Sparkassen-Kinderleicht-Existenzversicherung
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Die Sparkassen-Existenzversicherung eignet sich für Sie, wenn Sie

sich nicht allein auf gesetzliche Leistungen verlassen und Abstriche beim Lebensstandard in Kauf nehmen wollen. sich preiswert gegen die finanziellen Folgen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls absichern möchten. eine Absicherung suchen, die im Ernstfall unabhängig davon leistet, ob Sie Ihren Beruf weiter ausüben können oder nicht. Bei der Sparkassen-Existenzversicherung spielt das keine Rolle.

Weitere Pluspunkte für Sie

Sofortiger Schutz

Sie haben sofort Versicherungsschutz. Nur bei Schäden an Organen, dem Verlust von Grundfähigkeiten und Krebserkrankungen gilt eine Wartezeit von sechs Monaten, bei Multipler Sklerose beträgt die Wartezeit 12 Monate.

Flexible Rentenhöhe

Sie bestimmen die Höhe Ihrer monatlichen Rente: wählbar sind 750 €, 1.000 € oder 1.500 €. Ihr Einkommen spielt dabei keine Rolle.

Lebenslange Rentenzahlung

Wenn nach fünf Jahren (bei Kindern) bzw. drei Jahren (bei Erwachsenen) die Einschränkung – und damit die Voraussetzung für die Rentenzahlung – unverändert besteht, zahlen wir die Rente dauerhaft. Dies gilt sogar, wenn Sie später wieder vollständig gesund werden.

Kündigungsverzicht

Solange Sie Ihren Vertrag fortführen, verzichten wir auf unser Kündigungsrecht – auch wenn sich Ihr Gesundheitszustand ändert. So können Sie bis zu Ihrem 67. Geburtstag garantiert auf Ihren Schutz zählen.

Nachversicherungsgarantie (für Erwachsene)

Ihre Rentenansprüche können mit bestimmten Lebensereignissen wie Gehaltserhöhung, Heirat oder Geburt eines Kindes mehrfach erhöht werden, ganz ohne neue Gesundheitsprüfung. Voraussetzung: Sie sind jünger als 40 Jahre.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Sparkassen-Existenzversicherung

Was ist die Sparkassen-Existenzversicherung?
Sie sichert Sie und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen schwerer Krankheiten und Unfälle ab – etwa bei Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder dem Verlust wichtiger Körperfunktionen.
Worin unterscheidet sich die Existenzversicherung von der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Existenzversicherung zahlt unabhängig davon, ob der Beruf weiter ausgeübt werden kann oder nicht. Entscheidend ist allein, ob eine der versicherten schweren Erkrankungen oder ein versicherter Unfall mit entsprechender Schwere vorliegt – nicht die Frage der Berufsfähigkeit.
Reicht die gesetzliche Absicherung im Ernstfall nicht aus?
Nein, die gesetzliche Absicherung allein reicht in der Regel nicht aus, um etwa das fehlende Einkommen zu ersetzen. Wer sich nur auf staatliche Leistungen verlässt, muss meist finanzielle Abstriche machen und kann den gewohnten Lebensstandard nicht mehr halten.
Bei welchen Ereignissen zahlt die Sparkassen-Existenzversicherung konkret?
Bei schwerer Organschädigung (z. B. Herz, Lunge, Leber), bei Krebserkrankungen, beim Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder Orientieren, bei einem Unfall mit mindestens 50 Prozent Invalidität sowie bereits ab Pflegegrad 2.
Wie lange wird die Rente gezahlt?
Bei Organschäden, Verlust von Grundfähigkeiten und Unfällen wird eine lebenslange Rente gezahlt. Bei Krebserkrankungen erfolgt die Zahlung je nach Schwere bis zu fünf Jahre lang.
Muss ich die Rente zurückzahlen, wenn ich wieder gesund werde?
Nein. Besteht die Einschränkung nach fünf Jahren bei Kindern beziehungsweise drei Jahren bei Erwachsenen weiterhin, wird die Rente dauerhaft gezahlt – auch dann, wenn später eine vollständige Genesung eintritt.
Spielt die Höhe meines Einkommens eine Rolle?
Nein, die Höhe der Rente ist unabhängig vom Einkommen. Wählbar sind 750 Euro, 1.000 Euro oder 1.500 Euro monatlich.
Gibt es eine Wartezeit, bevor der Schutz greift?
Bei Unfällen und Pflegebedürftigkeit besteht sofortiger Versicherungsschutz. Bei Organschäden, Verlust von Grundfähigkeiten und Krebserkrankungen gilt eine Wartezeit von sechs Monaten, bei Multipler Sklerose von zwölf Monaten.
Kann die Versicherung gekündigt werden, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert?
Nein, solange der Vertrag fortgeführt wird, besteht ein Kündigungsverzicht – unabhängig vom Gesundheitszustand. Der Schutz gilt damit verlässlich bis zum 67. Geburtstag.
Gibt es auch eine Variante für Kinder?
Ja, mit der Sparkassen-Kinderleicht-Existenzversicherung gibt es ein eigenes Angebot speziell für Kinder.
Kann ich die Rentenhöhe später noch erhöhen?
Ja, für Erwachsene unter 40 Jahren gibt es eine Nachversicherungsgarantie: Bei Anlässen wie Gehaltserhöhung, Heirat oder Geburt eines Kindes kann die Rente mehrmals ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Wo finde ich weitere Detailinformationen?
Weiter oben auf dieser Seite stehen PDFs mit Detailinformationen zur Sparkassen-Existenzversicherung, zum Sparkassen-Clever Existenz-Schutz sowie zur Sparkassen-Kinderleicht-Existenzversicherung zum Download bereit.
Wie erhalte ich ein Angebot?
Sie können direkt online ein Angebot anfordern oder sich von einem persönlichen Betreuer bei Ihrer Agentur oder Sparkasse beraten lassen.

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