Was ist die Sparkassen-Existenzversicherung?
Sie sichert Sie und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen schwerer Krankheiten und Unfälle ab – etwa bei Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder dem Verlust wichtiger Körperfunktionen.
Worin unterscheidet sich die Existenzversicherung von der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Existenzversicherung zahlt unabhängig davon, ob der Beruf weiter ausgeübt werden kann oder nicht. Entscheidend ist allein, ob eine der versicherten schweren Erkrankungen oder ein versicherter Unfall mit entsprechender Schwere vorliegt – nicht die Frage der Berufsfähigkeit.
Reicht die gesetzliche Absicherung im Ernstfall nicht aus?
Nein, die gesetzliche Absicherung allein reicht in der Regel nicht aus, um etwa das fehlende Einkommen zu ersetzen. Wer sich nur auf staatliche Leistungen verlässt, muss meist finanzielle Abstriche machen und kann den gewohnten Lebensstandard nicht mehr halten.
Bei welchen Ereignissen zahlt die Sparkassen-Existenzversicherung konkret?
Bei schwerer Organschädigung (z. B. Herz, Lunge, Leber), bei Krebserkrankungen, beim Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder Orientieren, bei einem Unfall mit mindestens 50 Prozent Invalidität sowie bereits ab Pflegegrad 2.
Wie lange wird die Rente gezahlt?
Bei Organschäden, Verlust von Grundfähigkeiten und Unfällen wird eine lebenslange Rente gezahlt. Bei Krebserkrankungen erfolgt die Zahlung je nach Schwere bis zu fünf Jahre lang.
Muss ich die Rente zurückzahlen, wenn ich wieder gesund werde?
Nein. Besteht die Einschränkung nach fünf Jahren bei Kindern beziehungsweise drei Jahren bei Erwachsenen weiterhin, wird die Rente dauerhaft gezahlt – auch dann, wenn später eine vollständige Genesung eintritt.
Spielt die Höhe meines Einkommens eine Rolle?
Nein, die Höhe der Rente ist unabhängig vom Einkommen. Wählbar sind 750 Euro, 1.000 Euro oder 1.500 Euro monatlich.
Gibt es eine Wartezeit, bevor der Schutz greift?
Bei Unfällen und Pflegebedürftigkeit besteht sofortiger Versicherungsschutz. Bei Organschäden, Verlust von Grundfähigkeiten und Krebserkrankungen gilt eine Wartezeit von sechs Monaten, bei Multipler Sklerose von zwölf Monaten.
Kann die Versicherung gekündigt werden, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert?
Nein, solange der Vertrag fortgeführt wird, besteht ein Kündigungsverzicht – unabhängig vom Gesundheitszustand. Der Schutz gilt damit verlässlich bis zum 67. Geburtstag.
Gibt es auch eine Variante für Kinder?
Ja, mit der Sparkassen-Kinderleicht-Existenzversicherung gibt es ein eigenes Angebot speziell für Kinder.
Kann ich die Rentenhöhe später noch erhöhen?
Ja, für Erwachsene unter 40 Jahren gibt es eine Nachversicherungsgarantie: Bei Anlässen wie Gehaltserhöhung, Heirat oder Geburt eines Kindes kann die Rente mehrmals ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Wo finde ich weitere Detailinformationen?
Weiter oben auf dieser Seite stehen PDFs mit Detailinformationen zur Sparkassen-Existenzversicherung, zum Sparkassen-Clever Existenz-Schutz sowie zur Sparkassen-Kinderleicht-Existenzversicherung zum Download bereit.
Wie erhalte ich ein Angebot?
Sie können direkt online ein Angebot anfordern oder sich von einem persönlichen Betreuer bei Ihrer Agentur oder Sparkasse beraten lassen.