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Frau hält ein rotes Herz in den Händen als Symbol für Sterbegeld, Bestattungsvorsorge und finanzielle Entlastung der Angehörigen.

Sterbegeld

Sorgen Sie schon heute für die finanzielle Sicherheit im Fall der Fälle vor.

Beraten lassen

Beruhigend wie warmer Kerzenschein.

Es gibt Themen, über die man ungern spricht – die eigene Bestattung gehört dazu. Trotzdem ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen. Eine würdevolle Beerdigung kostet schnell 10.000 Euro und mehr. Ohne Vorsorge müssen häufig die Hinterbliebenen für Bestattung, Grab und laufende Gebühren aufkommen – staatliche Unterstützung gibt es kaum. Mit dem Sparkassen‑Sterbegeld sichern Sie Ihre eigene Bestattung finanziell ab, schützen Ihre Angehörigen vor hohen Kosten und sorgen dafür, dass im Ernstfall alles zuverlässig geregelt ist.

Die Vorteile des Sparkassen-Sterbegeld auf einen Blick

Absicherung der Bestattungskosten: Sie erhalten eine lebenslange finanzielle Absicherung der Bestattungskosten und können damit Ihre Angehörigen entlasten. Anrechnungsfreie Versicherungsleistung: Die Versicherungsleistung ist einkommensteuerfrei und wird nicht auf die gesetzliche Witwen- / Witwer- oder Waisenrente angerechnet. Inflationsschutz: Die jährliche Erhöhung der Todesfallleistung kann steigende Bestattungskosten auffangen.

Warum eine Sterbegeld‑Vorsorge so wichtig ist

Kosten im Trauerfall

Wenn ein geliebtes Familienmitglied verstirbt, tragen die Hinterbliebenen neben ihrer Trauer auch meist allein die anfallenden Kosten für eine würdevolle Bestattung – häufig eine enorme finanzielle Belastung.

Schnell kommen für eine Beerdigung mehrere tausend Euro zusammen – allein für die sofort anfallenden Kosten:

Bestattungskosten

ca. 6.000 EUR

Blumenschmuck

ca. 500 EUR

Steinmetz/Grabstein

ca. 5.000 EUR

Trauerredner

ca. 400 EUR

Trauerfeier

ca. 600 EUR

Dazu kommen:

Totenschein und Sterbeurkunde, jährliche Friedhofsgebühren, regelmäßige Aufwendungen für Friedhofsgärtner, Mieten für Wohnung, Garage, Stellplatz, Wohnungsauflösung

Gut zu wissen, dass alles geregelt ist

Mit dem Sparkassen-Sterbegeld entlasten Sie Ihre Familie zu einem Großteil oder komplett von den Bestattungskosten.

Vermögensaufbau für die letzte Ruhestätte

Bei Tod innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre werden alle eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Verstirbt die versicherte Person nach Ablauf der ersten drei Versicherungsjahre, wird die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der Überschussanteile an die begünstigte Person ausgezahlt. Bei einem Einmalbeitrag wird immer mindestens der gezahlte Einmalbeitrag zurückgewährt. Ihre Angehörigen können mit dem Kapital die Bestattung vollständig oder teilweise bezahlen.

Steigende Versicherungsleistung

Die über die vereinbarte Todesfallleistung hinaus erwirtschafteten Erträge geben wir in Form einer Überschussbeteiligung an Sie weiter. Dabei haben Sie die Wahl, ob sie von der klassischen Überschussverwendung profitieren möchten oder die Chancen des Kapitalmarktes mit der Anlage der Überschüsse in Fonds nutzen wollen. Durch die Überschüsse wächst die Versicherungsleistung von Jahr zu Jahr. Die jährliche Erhöhung des Sparkassen-Sterbegeldes durch Überschüsse kann dafür sorgen, dass steigende Bestattungskosten aufgefangen werden. Damit belasten gestiegene Preise Ihre Hinterbliebenen nicht zusätzlich.

Lebenslange Sicherheit

Der Versicherungsschutz des Sparkassen-Sterbegeldes gilt ein Leben lang. Das gibt lebenslange Sicherheit für eine würdige Bestattung.

Flexible Vererbbarkeit

An wen Sie die Versicherungsleistung für Ihre Bestattung auszahlen lassen, entscheiden Sie.

Flexible Absicherung

Ihre Absicherung können Sie so gestalten, dass die Kosten für die Bestattung aber auch weitere anfallende Beträge beispielsweise für Wohnungsmiete oder Wohnungsauflösung mit abgedeckt sind. Abschließbar ist das Sparkassen-Sterbegeld bis zum Alter von 80 Jahren bei Wahl einer laufenden Beitragszahlung und bis zu 85 Jahren bei Vereinbarung eines einmaligen Beitrages – der Schutz gilt lebenslang. Wählen Sie zwischen Versicherungssummen von 2.000 bis 25.000 EUR.

Keine Gesundheitsprüfung

Für den wertvollen Schutz müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten.

Steuervorteil und Schutz vor Anrechnung

Die Versicherungsleistung aus dem SparkassenSterbegeld ist für Ihre Hinterbliebenen einkommensteuerfrei. Außerdem erfolgt keine Anrechnung auf die gesetzliche Witwen-/Witwer- und Waisenrente.

Zuzahlungen

Sie können zur Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes Zuzahlungen leisten – zu Beginn und während der Vertragsdauer.
Beraten lassen

Downloads

Detailinformationen Sparkassen-Sterbegeld
Download als PDF

Sparkassen-Sorglos-Police

Sorgen Sie für ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden bis ins hohe Alter und für finanzielle Sicherheit im Fall der Fälle. Die Sparkassen-Sorglos-Police ist eine Kombination aus der Sparkassen-Sorglos-Leben, die Sie im Alltag unterstützt, und dem Sparkassen-Sterbegeld, das frühzeitig das Vermögen für ein würdevolles Begräbnis sichert
Wir beraten Sie gern!

Wichtige Informationen zu Lebensversicherung und Rente

Ob es um die Ablaufleistung Ihrer Lebensversicherung oder um Fragen zur gesetzlichen Rente geht: Hier finden Sie wichtige Informationen und Möglichkeiten zur finanziellen Weiterplanung.

Ablaufende Lebensversicherung sinnvoll nutzen

Wenn Sie Ihre Ablaufleistung erhalten, ist dies der richtige Zeitpunkt, um Ihre finanzielle Situation neu zu bewerten und den Betrag strategisch weiter anzulegen. Zum Beispiel für die Altersvorsorge oder den Vermögensaufbau. Wir beraten Sie persönlich zu Wiederanlage, Steueraspekten und passenden Vorsorge-Lösungen. Erhalten Sie eine telefonische Beratung durch unser Kompetenzteam zur Ablaufberatung:
0351 4235 8800 Zur Wiederanlage informieren

Die Gesetzliche Rente verstehen

Reicht die gesetzliche Rente im Alter aus? Viele Versicherte müssen mit einer deutlichen Versorgungslücke rechnen. Informieren Sie sich über Rentenansprüche, Berechnung und Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Wir beraten Sie persönlich, wie Sie Ihre finanzielle Zukunft planbar absichern.
Beratungstermin vereinbaren Zur gesetzlichen Rente informieren

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Sparkassen-Sterbegeld

Was ist das Sparkassen-Sterbegeld?
Es ist eine Lebensversicherung, die im Todesfall eine vorab vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen auszahlt – damit diese die Bestattungskosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten müssen und finanziell entlastet werden.
Wie viel kostet eine Bestattung in Deutschland?
Schon die unmittelbar anfallenden Kosten summieren sich schnell auf 10.000 Euro und mehr: Bestattungskosten rund 5.000 Euro, Grabstein rund 3.000 Euro, Blumenschmuck rund 800 Euro, Trauerfeier rund 600 Euro, Trauerredner rund 400 Euro. Hinzu kommen laufende Kosten über die Jahre, etwa Friedhofsgebühren, Grabpflege und Wohnungsauflösung – sodass insgesamt leicht mehr als 20.000 Euro zusammenkommen können.
Warum reicht eine gesetzliche Absicherung im Todesfall nicht aus?
Die staatliche Witwen- beziehungsweise Witwerrente beträgt lediglich etwas mehr als die Hälfte der Altersrente des Verstorbenen. Es klafft damit eine erhebliche Einkommenslücke, die kaum ausreicht, um auch noch die Bestattungskosten zu decken.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Schutz beginnt sofort nach Zahlung des ersten Beitrages – ohne Wartezeit.
Kann ich den Versicherungsschutz an steigende Bestattungskosten anpassen?
Ja, durch die jährliche Erhöhung der Todesfallleistung aus anfallenden Überschüssen lassen sich steigende Bestattungskosten auffangen – ein eingebauter Inflationsschutz.
Wie hoch ist die Todesfallleistung?
Die Höhe der Versicherungssumme bestimmen Sie selbst – je nachdem, welchen Betrag Sie für eine würdige Bestattung für angemessen halten.
Wie kann ich den Beitrag zahlen?
Wählbar sind überschaubare laufende Monatsbeiträge oder ein einmaliger Gesamtbeitrag – ganz nach persönlicher Präferenz und Möglichkeit.
Wer bekommt die Versicherungssumme ausgezahlt?
Sie entscheiden selbst, wer begünstigt wird – auch Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge können benannt werden. Der Begünstigte kann jederzeit geändert werden.
Wird die Leistung auf die Witwen- oder Waisenrente angerechnet?
Nein, die Versicherungsleistung wird nicht auf die gesetzliche Witwen-, Witwer- oder Waisenrente angerechnet – und ist zudem einkommensteuerfrei.
Muss ich ein Testament oder eine Verfügung hinterlassen, damit alles reibungslos abläuft?
Das Sterbegeld selbst ist unabhängig vom Erbrecht. Ergänzend empfiehlt es sich jedoch, eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu erstellen, damit auch im Vorfeld eines möglichen Todes alle Angelegenheiten geregelt sind.
Gibt es ein kombiniertes Produkt, das auch den Alltag absichert?
Ja, mit der Sparkassen-Sorglos-Police lässt sich das Sterbegeld mit der Sparkassen-Sorglos-Leben kombinieren – für finanzielle Sicherheit sowohl im Todesfall als auch im Alltag.
Wo finde ich weitere Detailinformationen?
Weiter oben auf dieser Seite steht ein PDF mit Detailinformationen zum Sparkassen-Sterbegeld zum Download bereit. Ergänzende Blogartikel zu Bestattungskosten, Vorsorgevollmacht und Notfallvorsorge sind ebenfalls verfügbar.
Wie erhalte ich ein Angebot?
Sie können sich persönlich bei Ihrer Agentur oder Sparkasse beraten lassen. 

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