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Schaden melden Schaden melden Blog Blog
Frau hält einen Mops im Arm als Symbol für Hundehalter-Haftpflichtversicherung und Verantwortung für den eigenen Hund.

Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Für alle, die Verantwortung für ihren Hund übernehmen.

Beraten lassen

Finanzieller Schutz, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht

Ein Hund bereichert das Leben. Doch selbst ein gut erzogener Vierbeiner kann plötzlich einen Menschen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Als Hundehalterin oder Hundehalter haften Sie für diese Schäden im Ernstfall mit Ihrem gesamten privaten Vermögen. Die Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden durch Hunde in der Regel nicht. Mit der Hundehalter-Haftpflichtversicherung sind Sie zuverlässig abgesichert.

Die Vorteile der Hundehalter-Haftpflichtversicherung auf einen Blick

Schutz auch ohne Leine oder Maulkorb Welpen bis zum Alter von zwölf Monaten mitversichert Schäden an privat genutzten Mieträumen mitversichert Schutz auch bei Betreuung durch Freunde oder andere nicht gewerbsmäßige Personen Bis zu 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Weltweiter Versicherungsschutz Verbessern wir unsere Versicherungsbedingungen, gelten die Verbesserungen automatisch auch für Ihren Vertrag

Das leistet die Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Wir prüfen die Ansprüche

Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie haften. Wir zahlen berechtigte Schadenersatzansprüche. Wir wehren unberechtigte Forderungen ab. Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten eines Rechtsstreits.

Bis zu 50 Millionen Euro Versicherungsschutz

Sie können eine Versicherungssumme von 5, 15 oder 50 Millionen Euro vereinbaren. Der Schutz gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei einer Versicherungssumme von 50 Millionen Euro gelten Höchstgrenzen von 15 Millionen Euro je geschädigter Person und 15 Millionen Euro für Vermögensschäden.

Welche Schäden sind versichert?

Personenschäden

Ihr Hund bringt beispielsweise einen Radfahrer zu Fall. Versichert sein können unter anderem Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Leistungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen.

Sachschäden

Ihr Hund beschädigt beispielsweise fremdes Eigentum oder den Boden einer Mietwohnung. Versichert sein können unter anderem Reparaturkosten, eine Wertminderung oder der Zeitwert einer zerstörten Sache.

Vermögensschäden

Ihr Hund verursacht einen finanziellen Nachteil, ohne dass unmittelbar eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Auch solche Schäden können im vereinbarten Umfang versichert sein.

Weitere Leistungen im Überblick

Schutz im Ausland

Innerhalb Europas gilt der Versicherungsschutz zeitlich unbegrenzt. Außerhalb Europas besteht Schutz für Aufenthalte von bis zu zwei Jahren. Kautionszahlungen sind bis zu 100.000 Euro möglich.

Schutz bei Veranstaltungen

Sie sind mit Ihrem Hund auch beim Besuch von Hundeschulen, Wettbewerben und anderen Veranstaltungen abgesichert. Der Schutz gilt für versicherte Schäden, die Ihr Hund dort verursacht.

Schäden beim Deckakt

Auch Schäden durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt sind mitversichert. Berechtigte Schadenersatzansprüche übernehmen wir im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes.

Hundeanhänger mitversichert

Mitversichert sind Schäden durch Anhänger, die ausschließlich dem Transport von Hunden dienen. Voraussetzung ist, dass der Anhänger nicht versicherungs- oder zulassungspflichtig ist.

Ein weiterer Hund ist vorläufig mitversichert

Schaffen Sie einen weiteren Hund an, ist dieser zunächst automatisch mitversichert. Bis zu Ihrer nächsten Beitragsrechnung gilt eine Versicherungssumme von 5 Millionen Euro.

Gut zu wissen:

Werden Sie durch einen fremden Hund geschädigt und ist dessen Halter nicht versichert oder zahlungsunfähig, kann der Baustein "Schadenersatzausfall" Ihrer Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung helfen. Er ersetzt versicherte Schäden ab 1.500 Euro. Gewaltopferschutz und Opferhilfe sind bis 50.000 Euro eingeschlossen.

Downloads

Detailinformationen zur Sparkassen-Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Download als PDF

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Was ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung?
Sie schützt Hundehalter vor den finanziellen Folgen, wenn ihr Hund einem anderen Menschen oder einer fremden Sache Schaden zufügt. Als Hundehalter haften Sie gesetzlich für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht – im schlimmsten Fall mit Ihrem gesamten privaten Vermögen.
Ist mein Hund nicht schon über die Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert?
Nein. Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt in der Regel nicht bei Schäden durch Hunde. Für Hundehalter ist daher eine eigene Hundehalter-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Was leistet die Hundehalter-Haftpflichtversicherung im Schadensfall konkret?
Zunächst wird geprüft, ob und in welcher Höhe Sie für den Schaden haften. Berechtigte Ansprüche werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme beglichen, unberechtigte Forderungen werden abgewehrt – auch vor Gericht, wobei die Kosten dafür übernommen werden.
Bin ich auch versichert, wenn mein Hund ohne Leine oder Maulkorb einen Schaden verursacht?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Ihr Hund ohne Leine oder Maulkorb geführt wird und dabei einen Schaden verursacht.
Sind Welpen meines Hundes mitversichert?
Ja, Welpen eines versicherten Hundes sind bis zu einem Alter von zwölf Monaten automatisch mitversichert.
Sind auch andere Personen versichert, wenn sie meinen Hund betreuen?
Ja, nicht gewerbsmäßige Betreuungspersonen sind mitversichert, zum Beispiel Freunde oder Nachbarn, die mit Ihrem Hund spazieren gehen.
Bin ich auch beim Besuch von Hundeschulen oder Hundeausstellungen versichert?
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch beim Besuch von Hundeschulen, Wettbewerben und anderen Veranstaltungen mit Ihrem Hund.
Gilt der Schutz auch, wenn mein Hund während eines Deckakts einen Schaden verursacht?
Ja, Schäden durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt sind ebenfalls mitversichert.
Bin ich auch im Ausland versichert?
Ja, der Schutz gilt in Europa zeitlich unbegrenzt und weltweit bis zu zwei Jahre. Kautionszahlungen sind bis zu 100.000 Euro mitversichert.

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