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Jäger steht mit Gewehr auf einem Feld als Symbol für Jagd-Haftpflichtversicherung und finanziellen Schutz bei Schäden während der Jagd.

Jagd-Haftpflichtversicherung

Für alle, die bei der Jagd keine Risiken eingehen wollen.

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Finanzieller Schutz bei der Jagd

Bei der Jagd können Personen verletzt, Tiere geschädigt oder Sachen beschädigt werden. Ein Jagdhund verletzt beispielsweise ein anderes Tier, ein Schuss verursacht einen Schaden oder ein Jagdgast stürzt von einem Hochsitz. Auch Munitionsreste im Wildfleisch können Schadenersatzansprüche auslösen. Die Jagd-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen versicherter Schäden. Sie prüft die Ansprüche, übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Für Jägerinnen und Jäger ist eine Jagd-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird benötigt, um einen Jagdschein zu erhalten. Je nach Vereinbarung kann der Schutz auch Jagdpächter, Jagdveranstalter und weitere Personen im Jagdbetrieb umfassen.

Die Vorteile der Jagd-Haftpflichtversicherung auf einen Blick

Gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz für Jägerinnen und Jäger Schutz bei der Jagd und bei bestimmten Tätigkeiten außerhalb der Jagd Zwei anerkannte Jagdgebrauchshunde mitversichert Welpen bis zum Alter von sechs Monaten mitversichert Schutz für Frettchen und Greifvögel, die bei der Jagd eingesetzt werden Bis zu 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Auf Wunsch bleibt Ihr Beitrag dauerhaft konstant Zukünftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch auch für Ihren Vertrag

Das leistet die Jagd-Haftpflichtversicherung

Wir prüfen die Ansprüche

Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie haften. Wir zahlen berechtigte Schadenersatzansprüche. Wir wehren unberechtigte Forderungen ab. Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten eines Rechtsstreits.

Bis zu 50 Millionen Euro Versicherungsschutz

Sie können eine Versicherungssumme von 5, 15 oder 50 Millionen Euro vereinbaren. Der Schutz gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei einer Versicherungssumme von 50 Millionen Euro gelten Höchstgrenzen von 15 Millionen Euro je geschädigter Person und 15 Millionen Euro für Vermögensschäden.

Welche Schäden sind versichert?

Personenschäden

Ein Jagdgast stürzt beispielsweise von einem Hochsitz oder eine Person wird durch einen Schuss verletzt. Versichert sein können unter anderem Arzt- und Krankenhauskosten, Verdienstausfall oder Leistungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen.

Sachschäden

Bei der Jagd wird beispielsweise fremdes Eigentum beschädigt oder ein Jagdhund verletzt das Tier eines Nachbarn. Versichert sein können unter anderem Reparaturkosten, eine Wertminderung oder der Zeitwert einer zerstörten Sache.

Vermögensschäden

Auch finanzielle Nachteile, die weder unmittelbar aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden entstehen, können im vereinbarten Umfang versichert sein.

Weitere Leistungen im Überblick

Schutz auch außerhalb der Jagd

Versichert sind auch bestimmte Schäden außerhalb der eigentlichen Jagd. Dazu zählen Unfälle an Hochsitzen, durch Jagdhunde, beim Umgang mit Waffen sowie bei Übungs- oder Preisschießen. Strafbare Handlungen sind ausgeschlossen.

Zwei Jagdhunde sind mitversichert

Das Halten, Führen, Abrichten und Ausbilden von zwei anerkannten Jagdgebrauchshunden ist mitversichert, auch außerhalb der Jagd. Welpen sind bis zum Alter von sechs Monaten eingeschlossen.

Weitere Tiere für die Jagd

Auch Frettchen und Greifvögel sind mitversichert, wenn sie für die Jagd eingesetzt werden. Das gilt für versicherte Schäden, die durch ihren jagdlichen Einsatz entstehen.

Schäden durch Jagderzeugnisse

Auch Schäden durch Jagderzeugnisse können mitversichert sein. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Munitionsrest im Wildfleisch eine Person verletzt oder weitere Kosten verursacht.

Fahrlässiges Überschreiten von Rechten

Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn Sie im Jagdschutz oder in einer Notwehrsituation fahrlässig Ihre Rechte überschreiten. Entscheidend sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Jagd-Haftpflichtversicherung

Was ist die Jagd-Haftpflichtversicherung?
Sie schützt Jägerinnen und Jäger vor den finanziellen Folgen, wenn bei der Jagd Personen verletzt, Tiere geschädigt oder Sachen beschädigt werden – etwa wenn ein Jagdgast von einem Hochsitz stürzt, ein Schuss einen Schaden verursacht oder Munitionsreste im Wildfleisch Schadenersatzansprüche auslösen.
Ist die Jagd-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, für Jägerinnen und Jäger ist sie gesetzlich vorgeschrieben und wird benötigt, um einen Jagdschein zu erhalten.
Wer kann mitversichert werden?
Je nach Vereinbarung kann der Schutz neben der Jägerin oder dem Jäger auch Jagdpächter, Jagdveranstalter und weitere Personen im Jagdbetrieb umfassen.
Was leistet die Jagd-Haftpflichtversicherung im Schadensfall konkret?
Es wird geprüft, ob und in welcher Höhe eine Haftpflicht besteht. Berechtigte Ansprüche werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme beglichen, unberechtigte Forderungen werden abgewehrt – auch vor Gericht, wobei die Kosten dafür übernommen werden.
Gilt der Schutz auch außerhalb der eigentlichen Jagd?
Ja, mitversichert sind auch bestimmte Schäden außerhalb der Jagd – etwa Unfälle an Hochsitzen, durch Jagdhunde, beim Umgang mit Waffen sowie bei Übungs- oder Preisschießen. Strafbare Handlungen sind ausgeschlossen.
Sind meine Jagdhunde mitversichert?
Ja, das Halten, Führen, Abrichten und Ausbilden von zwei anerkannten Jagdgebrauchshunden ist mitversichert – auch außerhalb der Jagd. Welpen sind bis zum Alter von sechs Monaten eingeschlossen.
Was passiert, wenn ich im Jagdschutz oder in einer Notwehrsituation fahrlässig meine Rechte überschreite?
Auch in diesem Fall besteht Versicherungsschutz, sofern die Rechtsüberschreitung fahrlässig erfolgt ist. Maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

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