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Frau kümmert sich um ein Pferd als Symbol für Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung und Verantwortung für Pferdehalter.

Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung

Für alle, die Verantwortung für Pferd oder Zugtier tragen.

Beraten lassen

Finanzieller Schutz, wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht

Ein Pferd erschrickt und beschädigt ein fremdes Grundstück. Ein Pony tritt eine andere Person oder ein Tier bricht aus und verursacht einen Polizeieinsatz. Auch bei sorgfältiger Haltung lassen sich solche Situationen nicht immer verhindern. Als Halterin oder Halter eines Reit- oder Zugtiers haften Sie grundsätzlich, wenn Ihr Tier eine Person verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Dabei spielt es häufig keine Rolle, ob Sie den Schaden verhindern konnten. Die Kosten können im Ernstfall sehr hoch sein.

Die Vorteile der Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung auf einen Blick

Schutz, wenn Ihr Reit- oder Zugtier einen Schaden verursacht Fohlen bis zum Alter von einem Jahr mitversichert Freunde, Betreuungspersonen und Reitbeteiligte mitversichert Schutz bei Schäden an gemieteten Stallungen und Reithallen Bis zu 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Versicherungsschutz im In- und Ausland Schutz bei Reitturnieren und weiteren Veranstaltungen Auf Wunsch bleibt Ihr Beitrag dauerhaft konstant Zukünftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch auch für Ihren Vertrag

Das leistet die Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung

Wir prüfen die Ansprüche

Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie haften. Wir zahlen berechtigte Schadenersatzansprüche. Wir wehren unberechtigte Forderungen ab. Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten eines Rechtsstreits.

Bis zu 50 Millionen Euro Versicherungsschutz

Sie können eine Versicherungssumme von 5, 15 oder 50 Millionen Euro vereinbaren. Der Schutz gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei einer Versicherungssumme von 50 Millionen Euro gelten Höchstgrenzen von 15 Millionen Euro je geschädigter Person und 15 Millionen Euro für Vermögensschäden.

Welche Schäden sind versichert?

Personenschäden

Ihr Tier verletzt beispielsweise eine Person durch einen Biss oder Tritt. Versichert sein können unter anderem Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.

Sachschäden

Ihr Tier beschädigt beispielsweise eine gemietete Stallung, Reithalle, Pferdebox oder ein fremdes Grundstück. Versichert sein können unter anderem Reparaturkosten oder eine verbleibende Wertminderung.

Vermögensschäden

Ihre Tiere brechen aus und lösen einen Polizeieinsatz aus. Auch solche finanziellen Schäden können im vereinbarten Umfang versichert sein.

Weitere Leistungen im Überblick

Schutz im Ausland

Die Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung gilt: innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt außerhalb Europas für Aufenthalte von bis zu einem Jahr

Schäden an Feldern und Grundstücken

Gerät Ihr Tier in Panik und beschädigt ein fremdes Feld oder Grundstück, können die entstandenen Schäden mitversichert sein.

Schäden durch ungewolltes Decken

Deckt Ihr Hengst gegen den Willen des anderen Tierhalters eine fremde Stute, übernehmen wir berechtigte Schadenersatzansprüche im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes.

Weitere Personen sind mitversichert

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für Sie als Tierhalterin oder Tierhalter. Mitversichert sind auch: Freunde oder Bekannte, die Ihre Tiere unentgeltlich betreuen Reiterinnen und Reiter Reitbeteiligte, zum Beispiel Familienmitglieder oder Freunde

Schutz bei Veranstaltungen

Der Versicherungsschutz gilt auch bei: Reitturnieren Voltigierwettbewerben Geschicklichkeitswettbewerben Reiterspielen Pferderennen sind nicht versichert.

Schutz beim Gebrauch eines Transportanhängers

Mitversichert ist auch der Gebrauch eines Anhängers, der ausschließlich für den Transport von Reit- oder Zugtieren genutzt wird. Voraussetzung ist, dass der Anhänger nicht versicherungs- oder zulassungspflichtig ist.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung

Was ist die Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung?
Sie schützt private Halter von Pferden, Ponys, Maultieren, Eseln und ähnlichen Tieren vor den finanziellen Folgen, wenn ihr Tier einen Schaden verursacht – etwa wenn ein Pferd eine Person verletzt, fremdes Eigentum beschädigt oder Tiere ausbrechen und einen Polizeieinsatz auslösen.
Für welche Tiere gilt die Versicherung?
Sie gilt für private Halter von Pferden, Ponys, Maultieren, Eseln und vergleichbaren Reit- und Zugtieren sowie deren bis zu einem Jahr alten Fohlen. Schäden durch kleine Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Wellensittiche sind hingegen über die Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Hafte ich auch dann, wenn ich den Schaden nicht verhindern konnte?
Ja. Als Tierhalter haften Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen immer, wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet – unabhängig davon, ob Sie persönlich eine Schuld trifft. Im Ernstfall haften Sie in voller Höhe und mit Ihrem gesamten Vermögen.
Ist mein Tier nicht schon über die Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert?
Nein. Schäden durch Reit- und Zugtiere sind nicht über die Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dafür ist eine eigene Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Was leistet die Versicherung im Schadensfall konkret?
Es wird geprüft, ob und in welcher Höhe eine Haftpflicht besteht. Berechtigte Ansprüche werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme beglichen, unberechtigte Forderungen werden abgewehrt – auch vor Gericht, wobei die Kosten dafür übernommen werden.
Was gilt, wenn meine Tiere ausbrechen und einen Polizeieinsatz verursachen?
Auch rein finanzielle Schäden wie die Kosten eines Polizeieinsatzes durch ausgebrochene Tiere können im vereinbarten Umfang mitversichert sein.
Bin ich auch bei Reitturnieren oder anderen Veranstaltungen versichert?
Ja, der Schutz gilt bei Reitturnieren, Voltigierwettbewerben, Geschicklichkeitswettbewerben und Reiterspielen. Pferderennen sind hingegen nicht versichert.

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