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Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst informieren sich über die Sparkassen-Kommunalrente als zusätzliche betriebliche Altersversorgung.

Sparkassen-Kommunalrente

Zusätzliche Altersversorgung für Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst

Beraten lassen

Gesetzliche Rente und Zusatzversorgung gezielt ergänzen

Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst verfügen neben der gesetzlichen Rente häufig über eine Zusatzversorgung. Dennoch kann im Ruhestand eine Lücke zwischen dem bisherigen Einkommen und den späteren Alterseinkünften entstehen. Wie hoch Ihre persönliche Versorgung ausfällt, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen, Ihrer Beschäftigungsdauer, Ihren Versicherungszeiten und den Leistungen Ihrer Zusatzversorgungskasse ab. Mit einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung können Sie Ihre bestehende Absicherung ergänzen und eine weitere lebenslange Rente aufbauen.
Hinweis zur Grafik: Schematische Darstellung einer möglichen Versorgungslücke. Die tatsächliche Versorgungssituation ist individuell und kann von der Darstellung abweichen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Zusätzliche Altersversorgung aufbauen: Ergänzen Sie Ihre gesetzliche Rente und die Leistungen Ihrer Zusatzversorgungskasse um eine weitere Versorgung für den Ruhestand. Steuerliche Vorteile nutzen: Ihre Beiträge können innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich begünstigt aus dem Bruttogehalt gezahlt werden. Sozialabgaben reduzieren: Bei bestimmten Durchführungswegen können Beiträge innerhalb der geltenden Grenzen sozialabgabenfrei sein. Arbeitgeberzuschuss erhalten: Bei einer Entgeltumwandlung über bestimmte Durchführungswege beteiligt sich Ihr Arbeitgeber grundsätzlich, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche Regelungen können abweichen. Vermögenswirksame Leistungen einbringen: Abhängig von den Regelungen Ihres Arbeitgebers können vermögenswirksame Leistungen für die betriebliche Altersversorgung eingesetzt werden. Bequem über die Gehaltsabrechnung vorsorgen: Die vereinbarten Beiträge werden automatisch über Ihren Arbeitgeber abgeführt. Bei einem Arbeitgeberwechsel Möglichkeiten prüfen: Abhängig vom Durchführungsweg, dem bestehenden Vertrag und dem neuen Arbeitgeber kann die Versorgung übertragen, privat fortgeführt oder beitragsfrei gestellt werden.

Die Sparkassen-Kommunalrente: Ihre zusätzliche Altersversorgung über den Arbeitgeber

Bei der Entgeltumwandlung verwenden Sie einen vereinbarten Teil Ihres künftigen Bruttogehalts für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge werden direkt über die Gehaltsabrechnung abgeführt.

Aus dem Bruttogehalt vorsorgen

Der vereinbarte Beitrag wird vor der Auszahlung Ihres Gehalts in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt.

Steuern und Sozialabgaben sparen

Innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Grenzen können die Beiträge steuer- und sozialabgabenbegünstigt sein.

Arbeitgeberzuschuss erhalten

Bei einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterleiten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche Regelungen können davon abweichen.

Zusätzliche Altersversorgung aufbauen

Ihre Beiträge und der mögliche Arbeitgeberzuschuss fließen in Ihre Vorsorge und bilden die Grundlage für Ihre späteren Leistungen.

Beispielrechnung zur Entgeltumwandlung

100 € Vorsorge – nur 57 € Nettoaufwand

Schon ein überschaubarer Nettoaufwand kann einen höheren Vorsorgebeitrag ermöglichen, da sich der Bruttobeitrag aus Ihrem Gehalt, möglichen Steuer- und Sozialabgabenersparnissen sowie dem Arbeitgeberzuschuss zusammensetzen kann. Die tatsächliche Ersparnis hängt unter anderem von Ihrem Einkommen, Ihrer Steuerklasse, Ihrer Krankenversicherung und den Regelungen Ihres Arbeitgebers ab.
Hinweis: Die Beispielrechnung dient ausschließlich der Veranschaulichung. Die persönlichen Werte werden im Rahmen der Beratung individuell berechnet.

Ihre Möglichkeiten

Die passende Lösung für Ihre persönliche Vorsorge

Für die zusätzliche Altersversorgung im kommunalen öffentlichen Dienst kommen unterschiedliche Durchführungswege infrage. Welche Lösung Ihnen Ihr Arbeitgeber anbietet und welche Variante zu Ihrer persönlichen Situation passt, hängt unter anderem von den tariflichen und betrieblichen Rahmenbedingungen, Ihrem Einkommen und Ihrem Vorsorgebedarf ab. Wir erläutern Ihnen die Unterschiede und unterstützen Sie bei der Auswahl der angebotenen Lösung.

Direktversicherung

Einfach über den Arbeitgeber vorsorgen

Bei der Direktversicherung schließt Ihr Arbeitgeber für Sie eine Rentenversicherung ab. Die Beiträge werden über die Gehaltsabrechnung eingezahlt und können innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuer- und sozialabgabenbegünstigt sein. Die Direktversicherung bietet einen unkomplizierten Einstieg in die zusätzliche betriebliche Altersversorgung und kann je nach Tarif weitere Leistungen, etwa für Hinterbliebene, einschließen.
Zur Direktversicherung beraten lassen

Pensionskasse

Bewährt und auf eine lebenslange Versorgung ausgerichtet

Bei der Pensionskasse erfolgt Ihre betriebliche Altersversorgung über eine eigenständige Versorgungseinrichtung. Auch hier werden die Beiträge über Ihren Arbeitgeber abgeführt. Je nach tariflichen und betrieblichen Voraussetzungen kann die Pensionskasse eine passende Möglichkeit sein, Ihre gesetzliche Rente und die bestehende Zusatzversorgung um eine weitere lebenslange Rente zu ergänzen.
Zur Pensionskasse beraten lassen

Unterstützungskasse

Zusätzliche Vorsorge für einen höheren Versorgungsbedarf

Die Unterstützungskasse bietet besondere Gestaltungsmöglichkeiten und kann für Beschäftigte infrage kommen, die einen höheren zusätzlichen Vorsorgebedarf haben. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung unterscheidet sich von Direktversicherung und Pensionskasse. Ob dieser Durchführungsweg von Ihrem Arbeitgeber angeboten wird und zu Ihrer persönlichen Situation passt, klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Zur Unterstützungskasse beraten lassen

Downloads

Detailinformationen
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FAQ: Fragen und Antworten zur Sparkassen-Kommunalrente

Was ist die Sparkassen-Kommunalrente?
Die Sparkassen-Kommunalrente ist eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und die bestehende Zusatzversorgung über den Arbeitgeber.
Warum kann eine zusätzliche Altersversorgung trotz Zusatzversorgungskasse sinnvoll sein?
Auch mit gesetzlicher Rente und Zusatzversorgung kann das Einkommen im Ruhestand niedriger ausfallen als während des Berufslebens. Eine zusätzliche Vorsorge hilft dabei, diese mögliche Versorgungslücke zu verringern.
Was ist eine Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung verwenden Sie einen Teil Ihres künftigen Bruttogehalts für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung. Der vereinbarte Beitrag wird direkt über Ihren Arbeitgeber abgeführt. Beschäftigte haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Die konkrete Durchführung kann durch tarifliche Regelungen bestimmt werden.
Zahlt mein Arbeitgeber einen Zuschuss?
Bei einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterleiten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche Regelungen können davon abweichen. Welche Regelung für Sie gilt, erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder im Rahmen der persönlichen Beratung.
Welche Durchführungswege stehen zur Verfügung?
Je nach Angebot und Regelungen Ihres Arbeitgebers können unter anderem eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder eine Unterstützungskasse infrage kommen. Welche Möglichkeit Ihnen offensteht und zu Ihrem Vorsorgebedarf passt, klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Kann ich vermögenswirksame Leistungen für die Kommunalrente verwenden?
Abhängig von den tariflichen und betrieblichen Regelungen können vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersversorgung eingebracht werden. Ob das bei Ihnen möglich ist, erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber.

Persönlich. Nah. Für Sie da.

Beratung, die zu Ihrem Leben passt

Ihre gesetzliche Rente, die Zusatzversorgungskasse und Ihre persönliche Vorsorge sollten sinnvoll zusammenspielen. Unsere Expertinnen und Experten betrachten gemeinsam mit Ihnen Ihre bestehende Absicherung und zeigen Ihnen, wie Sie eine mögliche Versorgungslücke gezielt verringern können. Dabei berücksichtigen wir unter anderem Ihr Einkommen, Ihre vorhandenen Ansprüche, die Angebote Ihres Arbeitgebers und Ihre persönlichen Ziele für den Ruhestand. Die Beratung erfolgt persönlich vor Ort, telefonisch oder online.  
Betreuer vor Ort finden Kontakt aufnehmen
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