Was ist die Sparkassen-Kommunalrente?
Die Sparkassen-Kommunalrente ist eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und die bestehende Zusatzversorgung über den Arbeitgeber.
Warum kann eine zusätzliche Altersversorgung trotz Zusatzversorgungskasse sinnvoll sein?
Auch mit gesetzlicher Rente und Zusatzversorgung kann das Einkommen im Ruhestand niedriger ausfallen als während des Berufslebens. Eine zusätzliche Vorsorge hilft dabei, diese mögliche Versorgungslücke zu verringern.
Was ist eine Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung verwenden Sie einen Teil Ihres künftigen Bruttogehalts für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung. Der vereinbarte Beitrag wird direkt über Ihren Arbeitgeber abgeführt.
Beschäftigte haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Die konkrete Durchführung kann durch tarifliche Regelungen bestimmt werden.
Zahlt mein Arbeitgeber einen Zuschuss?
Bei einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterleiten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Tarifvertragliche Regelungen können davon abweichen. Welche Regelung für Sie gilt, erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder im Rahmen der persönlichen Beratung.
Welche Durchführungswege stehen zur Verfügung?
Je nach Angebot und Regelungen Ihres Arbeitgebers können unter anderem eine Direktversicherung oder eine Unterstützungskasse infrage kommen.
Welche Möglichkeit Ihnen offensteht und zu Ihrem Vorsorgebedarf passt, klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Kann ich vermögenswirksame Leistungen für die Kommunalrente verwenden?
Abhängig von den tariflichen und betrieblichen Regelungen können vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersversorgung eingebracht werden. Ob das bei Ihnen möglich ist, erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber.