• Ältere Frau guckt nachdenklich auf einen Zettel.

    Rund um Ihre Rente

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Immer wieder heißt es, die gesetzliche Rente reicht nicht aus. Aber was bedeutet das genau und welche Vorsorgemöglichkeiten bestehen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die Mehrheit der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland die wesentliche Einkommensquelle im Ruhestand. Gemäß aktuellem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung kommen etwa zwei Drittel der Alterseinkommen von Rentnern aus der gesetzlichen Rentenversicherung. In Ostdeutschland ist es sogar noch mehr.
Derzeit finanzieren drei Erwerbstätige einen Rentner. Im Jahr 2030 werden es nur noch zwei Arbeitnehmer sein. Immer weniger Geld fließt in die Rentenkassen, aus denen eine stetig ansteigende Zahl von Rentenbeträgen ausbezahlt werden muss.
Die Entwicklung zeigt: die gesetzliche Rentenversicherung sollte nicht die einzige Absicherung für Ihr Alter bleiben! Je früher Sie sich absichern, umso einfacher ist es! Der Staat unterstützt Sie bei Ihrer persönlichen Vorsorge. Wir informieren Sie hier.
 

Das "Schichten-Modell" der Altersvorsorge

Dritte Schicht: Die flexible private Zusatzversorgung

    • Sie haben volle Flexibilität bei der Vertragsgestaltung.
    • Es wird nur der Ertragsanteil der Rente steuerpflichtig.
    • Die Hälfte der Erträge sind bei Kapitalauszahlung einkommenssteuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und nach dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird.

    Geeignete Produkte:

Zweite Schicht: Die geförderte Zusatzversorgung

    • Zusätzliche private Versicherungen, die auf der Basisversorgung aufbauen, werden ebenfalls staatlich gefördert. Zusätzliche Versicherungen sind alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge und der „Riester-Rente“.
    • Bei der Riester-Rente wird eine private Zusatzrente aufgebaut, die der Staat mit Zulagen und ggf. Steuerersparnissen bezuschusst.
    • Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind die Beiträge im Rahmen von bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei.

    Geeignete Produkte:

Erste Schicht: Die Basisversorgung

    • Die Gesetzliche Rentenversicherung bildet die Basisabsicherung. Auch Berufsständische Versorgungswerke oder die Landwirtschaftliche Alterskasse zählen dazu.
    • Die gesetzlichen Renten werden in einem stufenweisen Übergang nachgelagert besteuert.
    • Im Gegenzug können Sie sowohl die Beiträge zur gesetzlichen als auch die Beiträge für bestimmte private Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.
    • Da die gesetzliche Versicherung alleine nicht ausreicht, um eine Grundversorgung zu garantieren, hat der Gesetzgeber  vorgesehen, dass jeder Einzelne sich zusätzlich privat versichern kann und dafür steuerliche Vorteile erhält.
    • Steuerlich können die Beiträge für Basis-Renten-Verträge ("Rürup-Rente") einkommensteuerlich geltend gemacht werden. Die Rentenversicherung erfüllt dazu die folgenden Voraussetzungen: 
      • Auszahlung erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr und nur in Form einer lebenslangen Rentenzahlung
      • Keine Kapitalauszahlung, Keine Übertragung der Rente auf eine andere Person, keine Beleihbarkeit
      • Vererbung der Leistung bei Tod nur an den Ehegatten /eingetragenen Lebenspartner und die kindergeldberechtigten Kinder

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Reicht die Rente im Alter aus? Genaues Hinschauen lohnt sich!

Renteninformation

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Wer wissen will, was im Alter an gesetzlicher Rente zu erwarten ist, sollte sich die jährliche Renteninformation der Deutsche Rentenversicherung Bund genau ansehen. Sie gibt Auskunft über die zu erwartende Altersrente und informiert über die Folgen künftiger Anpassungen. Eine große Hilfe bei der Ermittlung der eigenen Versorgungslücke.

Wichtig zu wissen: Der Gesetzgeber kann die dargestellte Rentenhöhe jederzeit anpassen. Eine Garantie gibt es nicht. Von den angegebenen Renten gehen noch Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung) und ggf. Steuern ab.

Rentenantrag

Rentenantrag
Die gesetzliche Rente wird nur auf Antrag gezahlt. Um schnell und problemlos zu Ihrer Rente zu kommen, müssen Sie Einiges beachten.
Welche Unterlagen Sie benötigen Wie, wo und wann der Rentenantrag am besten gestellt wird und welche Unterlagen nötig sind - darüber informiert die Deutschen Rentenversicherung Bund.

Versorgungsausgleich

Versorgungausgleich
Bei einer Scheidung wird der Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, zwischen den Eheleuten geteilt. Damit soll sichergestellt werden, dass beide Ehepartner gerecht an dem in der Ehe erworbenen Vorsorgevermögen teilhaben.
Wie funktioniert die Teilung der privaten und betrieblichen Altersversorgung bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen?

Wissenswertes für ein langes Leben

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