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  • Fahrer fährt Auto.

    Verschärfter Bußgeldkatalog ab November gültig

Dresden, 14.10.2021 | (ks)
 
Die StVO-Novelle mit drastischen Strafen wurde am 8. Oktober 2021 im Bundesrat einstimmig verabschiedet. Der verschärfte Bußgeldkatalog soll vor allem Temposünder, Falschparker und Rettungsgassen-Nichtbilder abschrecken. Das Ziel ist mehr Sicherheit im Straßenverkehr – vor allem auch für Radfahrer – und mehr gegenseitige Rücksichtnahme. Nach rund drei Wochen wird die neue Verordnung mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wirksam. Der 1. November erscheint demnach als Start-Datum realistisch.
 
Bereits im April 2020 sollte die StVO-Novelle an den Start gehen, wurde wegen eines Formfehlers jedoch zurückgezogen. Heftig umstritten waren die angekündigten Fahrverbote schon bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen. Die sind jetzt vom Tisch. Es bleibt auch künftig bei den bekannten Fahrverbotsregelungen.

Bußgelder bei diversen Verstößen

Wird man erwischt, können Übermut, Rücksichtslosigkeit, mangelnde Disziplin und Unaufmerksamkeit beim Autofahren viel Geld kosten. Zu beachten ist auch, dass es mit der Novelle neue Tatbestände gibt.
 

Heftig nach oben gegangen: Strafen für Temposünden

Was passiert nun bei Tempoverstößen? Das interessiert Autofahrende vermutlich am meisten. Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen haben sich im Vergleich zum ursprünglichen Bußgeldkatalog nahezu verdoppelt. Beispielsweise innerorts, im Bereich von 16 bis 20 km/h Überschreitung, sind es nun 70 statt 35 Euro. Punkte und Fahrverbote bleiben wie gehabt. Wer also innerorts die Tempo-30-Zone übersieht (Augenblicksversagen), muss künftig den Führerschein nicht sofort abgeben. Ein Fahrverbot wird erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h fällig.
 

Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen:

Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
 
Quelle: Offizielle Bußgelder des BMVI
Grafik: SV Sachsen
 

Jetzt klar definiert: Mindestabstand zu Radfahrern

In welchem Abstand ein Auto einen Radfahrer überholen soll, wurde bisher in der StVO mit "ausreichend" definiert und war somit Auslegungssache. Jetzt müssen Autos Radfahrer innerorts mit 1,50 m Abstand, außerorts mit zwei Metern Abstand überholen. Ein nicht ausreichender Seitenabstand kostet prinzipiell 30 Euro. Je nach betroffener Person (zum Beispiel Kinder) und Gefährdungslage kann die Strafe auch 80 oder 100 Euro betragen. Dann kommt noch ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER) dazu.
 

Wird Leben retten: Langsames Rechtsabbiegen von Lkw

Rechtsabbiegende Lkw waren vor allem für Radfahrer bisher besonders gefährlich, weil sie von den Lkws übersehen wurden. Tote-Winkel-Warner, die das verhindern können, gibt es zwar. Diese müssen aber erst ab 2024 und nur bei neuen Lkws eingebaut sein. Deshalb müssen Lkw über 3,5 Tonnen jetzt innerorts beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit (11 km/h) fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr zu rechnen ist. Die Strafe bei Nichtbeachtung beträgt 70 Euro und ein Punkt im FAER.
 

Drastische Strafen: Fehlende Rettungsgasse

Rettungsgassen können Leben retten, wenn es bei Unfällen auf schnelle Hilfe ankommt. Jetzt wird einem korrekten Verhalten mit empfindlichen Bußgeldern nachgeholfen. Wer keine Gasse bildet, zahlt 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Zusätzlich muss er mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Wenn Autofahrer durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen, werden bis zu 320 Euro fällig, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
 

Unsinn wird erheblich teurer: Auto-Posing

Wer mit seinem Auto oder Motorrad sinnlos hin- und her fährt, den Motor aufheulen lässt (auch Auto-Posing genannt) und Menschen mit Lärm und Abgasen belästigt, zahlt dafür bis zu 100 Euro Bußgeld (vorher 20 Euro).
 

Digitale Helfer sind verboten: Blitzer-App

Nicht die Installation, sondern nur die Nutzung ist verboten. Wer eine Blitzer-App während der Fahrt nutzt, zahlt 75 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Bisher bewegte sich die Nutzung in einer rechtlichen Grauzone.

Bußgelder für falsches Parken

 
Die StVO-Novelle mit den hohen Verwarn- bzw. Bußgeldern lässt sich auch als entschlossenes Manifest gegen jegliche Art der Falsch-Parkerei lesen. Schon für kleinere Sünden wie eine abgelaufene Parkuhr sind die Geldstrafen gestiegen. Rechtswidrig zu parken oder zu halten ist nun mit meist gleich 55 Euro ein teures Delikt wie folgende Beispiele zeigen:
 
  • Für Autos, die auf Geh- oder Radwegen und Schutzstreifen parken, wird das Bußgeld mehr als verdoppelt. Fällig werden statt 20 Euro jetzt 55 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, sind 70 Euro fällig. Mit Sachbeschädigung werden es dann 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Wer Rettungsfahrzeuge oder Feuerwehreinfahrten als Falschparker behindert, kann mit bis zu 100 Euro bestraft werden.
  • Parken und Halten in zweiter Reihe kostet jetzt 55 Euro (bisher 20 bzw. 15 Euro). Kommen Behinderung, Gefährdung oder gar Sachbeschädigung hinzu, kostet das Delikt dann 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.
  • An Einmündungen und Kreuzungen von Straßen mit Radweg darf nicht mehr geparkt werden. Für eine bessere Sicht gilt ein Mindestabstand von acht Metern, gerechnet von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Ohne Radweg gelten fünf Meter Abstand. Strafe: ab 55 Euro - in schweren Fällen bis 100 Euro und ein Punkt.
  • Unberechtigte Parker auf Behindertenparkplätzen zahlen 55 Euro (vorher 35 Euro).
  • Neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz mit Ladestation für elektrisch betriebene Fahrzeuge kostet nun auch 55 Euro Strafe. Das ist ausschließlich E-Fahrzeugen (mit einem "E" im Kennzeichen) vorbehalten.
  • Die Geldbuße für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Carsharing Fahrzeuge beträgt jetzt 55 Euro.
  • Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve kostet 35 Euro (vorher 15 Euro). Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, drohen 55 Euro.
  • Für das Parken im Halteverbot werden nun bis zu 25 Euro fällig (vorher 15 Euro). Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert und parkt man länger als eine Stunde, kann das auch bis zu 50 Euro kosten (vorher 35 Euro).
  • Fahrrad-Schutzstreifen werden durch eine gestrichelte weiße Linie markiert, die sie vom Rest der Fahrbahn abtrennen. Autofahrer durften bisher maximal drei Minuten auf diesem Streifen stehenbleiben. Das ist jetzt verboten. Bei Nichtbeachtung droht eine Strafe von 55 Euro, in schweren Fällen, sprich einer Behinderung 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Neues für Radfahrer

  • Nicht nur Autofahrer, sondern auch Radler können zur Kasse gebeten werden. Wer unerlaubt auf dem Gehweg fährt, zahlt jetzt 55 Euro. Im Fall einer Gefährdung sind es schon 70 Euro.
  • Der Grünpfeil an Ampeln gilt jetzt auch für Radfahrer auf einem Radweg oder Radfahrstreifen.
  • NEU: Jetzt gibt es auch einen grünen Pfeil nur für Fahrradfahrer.
  • Es können Fahrradzonen und Radschnellwege eingerichtet werden, die entsprechend gekennzeichnet sind.

Neue Verkehrsschilder

Abbildung Überholverbotsschild für einspurige Fahrzeuge
Mit der Novelle wurden auch neue Straßenverkehrsschilder eingeführt. Beispielsweise ein neues Überholverbotsschild für einspurige Fahrzeuge. Mehrspurige Autos (Pkws, Lkws) dürfen in dieser Zone keine Motorräder oder Fahrräder überholen.
 
Weitere neue Verkehrsschilder und alle Neuerungen der StVO-Novelle im Detail finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Und hier unser Extra-Tipp, wenn es Streitigkeiten gibt:

Eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung. Diese bietet Ihnen nicht nur Rechtsschutz als Autofahrer im eigenen Kfz, im Leasing- oder Leihwagen sondern auch als Fußgänger oder Radfahrer.

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